Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Anlagenverantwortlicher

Facility Management: Elektrische Sicherheit » Organisation » Verantwortung » Anlagenverantwortlicher

Funktion und organisatorische Einordnung

Der Anlagenverantwortliche ist für die Dauer von Arbeiten an oder in der Nähe einer elektrischen Anlage mit der unmittelbaren Verantwortung für den sicheren Betrieb des zur Arbeitsstelle gehörenden Anlagenteils beauftragt. Seine Verantwortung ist damit arbeits- und anlagenbezogen. Sie unterscheidet sich von der übergeordneten Betreiberverantwortung und von der Verantwortung des Arbeitsverantwortlichen für die sichere Durchführung der konkreten Arbeit. Der Anlagenverantwortliche muss den Anlagenzustand, die betrieblichen Auswirkungen der geplanten Tätigkeit und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen beurteilen können. Er kennt die Schaltzustände, mögliche Rückspeisungen, besondere Betriebsbedingungen und die Grenzen des betroffenen Anlagenteils. Vor Arbeitsbeginn stimmt er mit dem Arbeitsverantwortlichen ab, welche Arbeit durchgeführt wird, welche Teile betroffen sind und welche Freigaben erforderlich sind. Die Rolle kann je nach Organisation dauerhaft bestimmten Personen zugeordnet oder auftragsbezogen übertragen werden. Eine bloße Nennung im Arbeitsauftrag reicht nicht aus, wenn die Person den Anlagenzustand nicht kennt oder keine ausreichenden Befugnisse besitzt.

Hauptaufgaben und Arbeitsergebnisse

Die Kernleistung des Anlagenverantwortlichen ist die sichere Bereitstellung und Übergabe des betroffenen Anlagenteils für die geplante Arbeit. Er bewertet, welche betrieblichen Auswirkungen entstehen, bestimmt beziehungsweise bestätigt das zulässige Arbeitsverfahren und veranlasst die notwendigen vorbereitenden Sicherheitsmaßnahmen. Dazu können Freischaltungen, Sicherungen gegen Wiedereinschalten, Feststellung der Spannungsfreiheit, Erdung und Kurzschließung sowie Abdeckungen oder Absperrungen benachbarter aktiver Teile gehören. Umfang und Reihenfolge richten sich nach Anlage und Arbeitsverfahren. Der Anlagenverantwortliche erteilt die Durchführungserlaubnis erst, wenn die Voraussetzungen erfüllt und die Arbeitsstelle eindeutig übergeben sind. Während der Arbeit bleibt er für anlagenbezogene Änderungen erreichbar und koordiniert notwendige Zustandsänderungen.

Hauptaufgabe

Konkrete Ausführung

Erwartetes Arbeitsergebnis

Arbeitsvorhaben anlagenbezogen bewerten

Art, Ort, Dauer, Auswirkungen und betroffene Anlagenteile vor Arbeitsbeginn mit dem Arbeitsverantwortlichen klären.

Ein eindeutiger und technisch bewerteter Arbeitsumfang.

Anlagenzustand feststellen

Schaltzustände, Energiequellen, Rückspeisemöglichkeiten, Betriebsabhängigkeiten und besondere Gefährdungen prüfen.

Ein belastbares Bild des tatsächlichen Anlagenzustands.

Arbeitsverfahren abstimmen

Festlegen oder bestätigen, ob im spannungsfreien Zustand, in der Nähe aktiver Teile oder nach einem besonderen Verfahren gearbeitet wird.

Ein zulässiges Arbeitsverfahren mit passenden Schutzmaßnahmen.

Sicherheitsmaßnahmen vorbereiten

Erforderliche Freischaltungen und weitere technische Sicherungsmaßnahmen veranlassen und deren wirksame Umsetzung sicherstellen.

Eine fachgerecht vorbereitete Arbeitsstelle.

Arbeitsstelle einweisen

Arbeitsverantwortlichen über Anlagenzustand, Grenzen, Gefahren, benachbarte Teile und besondere Betriebsbedingungen informieren.

Eine eindeutige anlagenbezogene Einweisung.

Durchführungserlaubnis erteilen

Arbeit erst freigeben, wenn die vereinbarten Voraussetzungen hergestellt und verstanden sind.

Nachvollziehbarer Beginn der Arbeit ohne ungeklärte Anlagenrisiken.

Änderungen während der Arbeit koordinieren

Schaltzustandsänderungen, Störungen oder neue betriebliche Anforderungen mit dem Arbeitsverantwortlichen abstimmen.

Keine unbeabsichtigte Veränderung des sicheren Arbeitszustands.

Anlage zurückübernehmen

Nach Arbeitsende Rückmeldung, Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen und Wiederherstellung des Betriebszustands geordnet koordinieren.

Dokumentierte und sichere Rückgabe des Anlagenteils an den Betrieb.

Verantwortung und Befugnisse

Der Anlagenverantwortliche muss die Befugnis besitzen, den für die Arbeit erforderlichen Anlagenzustand herzustellen oder durch hierzu berechtigte Personen herstellen zu lassen. Er kann eine Arbeit aus anlagenbezogenen Sicherheitsgründen zurückstellen oder unterbrechen. Eine Durchführungserlaubnis darf nicht erteilt werden, solange die Voraussetzungen ungeklärt oder Schutzmaßnahmen unvollständig sind. Schalthandlungen führt er nur selbst aus, wenn er dafür qualifiziert und für die konkrete Anlage berechtigt ist. Andernfalls beauftragt oder koordiniert er schaltberechtigte Personen. Seine Verantwortung beschränkt sich auf den festgelegten Anlagenteil und die Dauer beziehungsweise den Zusammenhang der Arbeit. Die sichere Führung des Arbeitsteams und die Arbeitsausführung selbst liegen beim Arbeitsverantwortlichen. Beide Funktionen können in geeigneten Fällen von derselben Person wahrgenommen werden, wenn Qualifikation, Übersicht und Arbeitsumfang dies zulassen und die Verantwortung eindeutig bleibt.

Zusammenarbeit, Vertretung und besondere Anlässe

Der Anlagenverantwortliche steht während der Arbeit in verlässlichem Kontakt zum Arbeitsverantwortlichen. Bei Leitwartenbetrieb, Fernschaltungen oder mehreren gleichzeitig tätigen Arbeitsgruppen muss eindeutig geregelt sein, wer den Anlagenzustand ändern darf und wie Rückmeldungen erfolgen. Fremdfirmen erhalten dieselbe eindeutige anlagenbezogene Einweisung wie interne Arbeitsgruppen. Ein Wechsel des Anlagenverantwortlichen während laufender Arbeiten erfordert eine vollständige Übergabe des Anlagenzustands, der freigegebenen Arbeiten und aller besonderen Festlegungen. Besondere Anlässe sind Störungen, ungeplante Umschaltungen, Rückspeisungen aus Ersatzstrom- oder Eigenerzeugungsanlagen, Arbeiten an gekoppelten Energieversorgungssystemen und parallele Arbeiten mehrerer Gewerke. In solchen Situationen ist die Durchführungserlaubnis gegebenenfalls zurückzunehmen, bis ein sicherer Zustand erneut bestätigt ist.

Qualifikation und Leistungsnachweise

Der Anlagenverantwortliche muss aufgrund Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung in der Lage sein, den sicheren Anlagenzustand und die Auswirkungen der vorgesehenen Arbeit zu beurteilen. In der Regel handelt es sich um eine Elektrofachkraft mit ausreichender Anlagenkenntnis. Erforderlich sind Kenntnisse der betrieblichen Schalt- und Freigabeverfahren, der Schutzmaßnahmen, der relevanten Dokumentation und der besonderen Gefährdungen des zugeordneten Anlagenteils. Bei komplexen Hoch- oder Mittelspannungsanlagen sind entsprechend vertiefte Qualifikation und Erfahrung erforderlich. Nachweise sind die dokumentierte Beauftragung beziehungsweise eindeutige Zuordnung, aktuelle Anlagenkenntnis, erforderliche Schalt- oder Zugangsberechtigungen sowie nachvollziehbare Freigabe- und Übergabeaufzeichnungen. Die Qualität der Funktion zeigt sich daran, ob Arbeitsstellen reproduzierbar sicher bereitgestellt und Änderungen des Anlagenzustands kontrolliert beherrscht werden.