Anlagenverantwortlicher
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Anlagenverantwortliche ist für die Dauer von Arbeiten an oder in der Nähe einer elektrischen Anlage mit der unmittelbaren Verantwortung für den sicheren Betrieb des zur Arbeitsstelle gehörenden Anlagenteils beauftragt. Seine Verantwortung ist damit arbeits- und anlagenbezogen. Sie unterscheidet sich von der übergeordneten Betreiberverantwortung und von der Verantwortung des Arbeitsverantwortlichen für die sichere Durchführung der konkreten Arbeit. Der Anlagenverantwortliche muss den Anlagenzustand, die betrieblichen Auswirkungen der geplanten Tätigkeit und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen beurteilen können. Er kennt die Schaltzustände, mögliche Rückspeisungen, besondere Betriebsbedingungen und die Grenzen des betroffenen Anlagenteils. Vor Arbeitsbeginn stimmt er mit dem Arbeitsverantwortlichen ab, welche Arbeit durchgeführt wird, welche Teile betroffen sind und welche Freigaben erforderlich sind. Die Rolle kann je nach Organisation dauerhaft bestimmten Personen zugeordnet oder auftragsbezogen übertragen werden. Eine bloße Nennung im Arbeitsauftrag reicht nicht aus, wenn die Person den Anlagenzustand nicht kennt oder keine ausreichenden Befugnisse besitzt.
