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Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung durch klare Verantwortlichkeiten

Gefährdungsbeurteilung

Eine Gefährdungsbeurteilung ist eine wesentliche Maßnahme zur Gewährleistung der elektrischen Sicherheit in einem Unternehmen

Durch eine sorgfältige Analyse der Gefahren und Risiken im Umgang mit elektrischen Anlagen können präventive Maßnahmen ergriffen werden, um Unfälle zu vermeiden. Eine Risikobewertung erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Unternehmen, seinen Mitarbeitern und Elektrosicherheitsexperten.

Elektrische Sicherheit in der Praxis: Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

Die erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten müssen durch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Die Beurteilung elektrischer Gefahren umfasst unter anderem:

  • Gefahr der Körperdurchströmung,

  • Gefahr durch Lichtbogenbildung,

  • Gefahr durch statische Auf - und Entladungen,

  • Gefahr durch Sekundärunfälle (u. a. Sturz von der Leiter),

  • besondere Gefahren beim Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile bzw. beim Arbeiten unter Spannung,

  • besondere Gefahren bei Tätigkeiten in explosionsgefährdeten Bereichen

Organisatorische Schutzmaßnahmen

Wenn es nicht möglich ist, die Gefahr zu beseitigen, muss der Arbeitgeber oder Vorgesetzte oder vom Arbeitgeber beauftragte fachkundige Personen geeignete technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen entsprechend der Gefahr auswählen und gegebenenfalls den Mitarbeitern persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen. Technische Maßnahmen, einschließlich beispielsweise dem Austausch von gefährlichen Substanzen durch solche mit geringerem Gesundheitsrisiko oder der Verwendung von Produkten mit gefährlichen Eigenschaften in geschlossenen Systemen, sowie organisatorische Maßnahmen (z. B. Aufrechterhaltung von Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz) haben Vorrang vor persönlichen Schutzmaßnahmen.

Persönliche Schutzmaßnahmen

Wenn technische und organisatorische Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz gewährleisten können, müssen persönliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Diese Maßnahmen umfassen Artikel wie isolierende Handschuhe, Schutzbrillen und Hautpflegeprodukte.