Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

VDE 0100-600

Facility Management: Elektrische Sicherheit » DGUV V3/V4 » Standards » VDE 0100-600

VDE 0100-600 für Erstprüfungen elektrischer Anlagen nach Normanforderungen

Die DIN VDE 0100-600 betrifft vorrangig die Erstprüfung

Wiederkehrende Prüfungen bestehender Anlagen werden insbesondere durch die DIN VDE 0105-100 geregelt. Aktuell gilt die Ausgabe DIN VDE 0100-600:2017-06.

DIN VDE 0100-600 Erstprüfung elektrischer Anlagen

Erstprüfung von Niederspannungsanlagen

Die DIN VDE 0100-600 regelt die Erstprüfung von Niederspannungsanlagen. Sie ist nach Fertigstellung einer neuen elektrischen Anlage sowie nach Erweiterungen oder Änderungen bestehender Anlagen anzuwenden. Ziel ist der Nachweis, dass die Anlage ordnungsgemäß errichtet wurde und die Anforderungen der Normenreihe DIN VDE 0100 erfüllt.

Die Prüfung umfasst drei aufeinander abgestimmte Schritte:

  • Besichtigen: Kontrolle unter anderem von Auswahl, Kennzeichnung, Schutzmaßnahmen, Leiterquerschnitten, Verbindungen und Zugänglichkeit.

  • Erproben: Funktionsprüfung von Schutz-, Schalt-, Steuer- und Überwachungseinrichtungen.

  • Messen: Je nach Anlage insbesondere Durchgängigkeit der Schutzleiter, Isolationswiderstand, Wirksamkeit der automatischen Abschaltung, RCD-Funktion, Erdungswiderstand, Polarität, Drehfeld und gegebenenfalls Spannungsfall.

Festgestellte Fehler sind zu beseitigen

Festgestellte Fehler sind zu beseitigen; betroffene Prüfungen müssen anschließend wiederholt werden. Die Prüfung darf nur durch eine fachlich geeignete Elektrofachkraft mit ausreichender Erfahrung in der Beurteilung und Prüfung elektrischer Anlagen durchgeführt werden.

Das Ergebnis ist in einem Prüfbericht festzuhalten

Bei Neuanlagen sind alle Stromkreise, bei Änderungen oder Erweiterungen mindestens die betroffenen Stromkreise zu erfassen. Zu dokumentieren sind die Ergebnisse des Besichtigens, Erprobens und Messens sowie die für die Bewertung erforderlichen Prüf- und Messwerte. Eine vollständige Aufzeichnung jedes einzelnen Messwertes verlangt die Norm nicht zwingend; weitergehende Dokumentationsanforderungen sollten vertraglich vereinbart werden