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Fragen und Antworten für die Ausschreibung der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Für einen öffentlichen Auftraggeber sollte die Leistung fachlich als wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach § 5 DGUV Vorschrift 4, flankiert durch § 14 BetrSichV, TRBS 1203 und die einschlägigen elektrotechnischen Regeln beschrieben werden. Für den Markt ist der Hinweis „DGUV V3/V4“ verständlich; formal ist bei Trägern der öffentlichen Hand regelmäßig die DGUV Vorschrift 4 einschlägig. Die Kernpflichten in § 5 DGUV V3 und V4 sind inhaltlich parallel, insbesondere Prüfpflicht, Fristenbemessung und Beachtung elektrotechnischer Regeln. Vergaberechtlich hängt die Rechtssicherheit vor allem an vier Punkten: klare und produktneutrale Leistungsbeschreibung, verhältnismäßige Eignungsanforderungen, saubere Trennung von Eignung und Zuschlag sowie eine disziplinierte Nachforderungslogik. § 31 VgV verlangt eine so genaue Beschreibung, dass vergleichbare Angebote möglich sind; § 122 GWB begrenzt Eignungskriterien auf berufsbezogene, finanzielle sowie technische/berufliche Leistungsfähigkeit und fordert Auftragsbezug und Verhältnismäßigkeit; § 58 VgV verlangt transparent gewichtete Zuschlagskriterien.
Ausschreibung elektrischer Betriebsmittelprüfungen
- Rechtsrahmen und belastbare Annahmen
- Themenmatrix der Bieterfragen und AG-Antworten
- Termine und Logistik
- Personal und Qualifikation
- Dokumentation und Daten
- Preise und Abrechnung
- Haftung und Versicherung
- Datenschutz und Sicherheit
- Sonstiges
- Pflichtnachweise, Leistungsproben und Datenmodell
- Spaltenvorschlag Excel Import/Export
- Vergaberechtliche Fallstricke und AGB-konforme Formulierungen
Rechtsrahmen und belastbare Annahmen
DGUV Information 203-071 ist für diese Ausschreibung besonders wichtig, weil sie ausdrücklich Hinweise zur Organisation wiederkehrender Prüfungen und in Anhang D sogar Vorschläge für die Vergabe von Prüfaufträgen enthält. Dort werden u. a. Vergleichbarkeit der Prüfumfänge, Berücksichtigung besonderer betrieblicher Bedingungen, Ausweis von An-/Abreise, Prüfplaketten/Barcodes, Protokollen, Berichten und Datenverwaltung sowie die Abfrage eines Stundensatzes zur Plausibilitätskontrolle genannt. Für Verträge werden zudem Koordination mit Nutzern, Bestandslisten, Kennzeichnung bestandener und nicht bestandener Prüfungen und die Bestätigung der Befähigung der Prüfpersonen empfohlen.
Für Prüffristen gilt: Die Tabellen in DGUV V4 sind Richtwerte für normale Betriebs- und Umgebungsbedingungen; die tatsächlichen Fristen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen und Abweichungen zu begründen. Damit sind Ihre intervalldifferenzierten Vorgaben von jährlich bzw. zweijährlich grundsätzlich vergabefähig, wenn sie auf der Gefährdungsbeurteilung beruhen und dokumentiert sind. DGUV 203-071 betont ausdrücklich: „Prüffristen sind keine Wunschfristen“, sondern so zu bemessen, dass entstehende Mängel rechtzeitig erkannt werden.
Eigenverantwortliche Prüfungen dürfen nicht pauschal nur von „ausgebildeten Elektrikern“ im umgangssprachlichen Sinn verlangt werden, sondern rechtssicher von zur Prüfung befähigten Personen mit elektrotechnischer Qualifikation nach § 2 Abs. 6 BetrSichV und TRBS 1203. Die DGUV stellt klar, dass elektrotechnisch unterwiesene Personen und Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten die Anforderungen an Prüfpersonen für wiederkehrende Prüfungen nicht selbständig erfüllen; sie dürfen nur unterstützen.
Datenschutzrechtlich ist bei Online-Portal, QR-Protokollen und Excel-Import/Export regelmäßig von einer Verarbeitung im Auftrag des AG auszugehen, sofern der Dienstleister die Daten nur auf Weisung des AG verarbeitet. Dann sind Auftragsverarbeitungsvertrag, Vertraulichkeitsbindung, TOMs nach Art. 32 DSGVO, Regeln zu Subunternehmern sowie Lösch-/Rückgabepflichten vor Produktivstart erforderlich.
Stakeholder und Prozessfenster
Die Ausschreibung betrifft nicht nur AG und Bieter, sondern mindestens AG/Fachbereich, Beschaffungsstelle, FM, Nutzer, IT, Datenschutzbeauftragten, Prüfpersonal und ggf. Nachunternehmer. DGUV 203-071 fordert eine sorgfältige Ablaufplanung, die Abstimmung mit Betreiber und Nutzern, frühe Anmeldung in betroffenen Bereichen, Zugänglichkeit der Betriebsmittel sowie – bei fehlender Ortskenntnis – Einweisung in Arbeitsstätte und Betriebsmittel. Ohne Gefährdungsbeurteilung zur Prüftätigkeit darf nicht geprüft werden.
| Stakeholder | Kerninteresse | Ausschreibungsrelevante Aufgabe |
|---|---|---|
| AG | Rechtssichere, wirtschaftliche Leistung | Anforderungen, Vertragsmodell, Abnahme, Datenhoheit |
| Beschaffungsstelle | Vergaberechtskonforme Vergabe | Bekanntmachung, Bieterkommunikation, Wertung, Zuschlag |
| FM | Betriebsorganisation | Prüfplanung, Raumfreigaben, Zugang, Koordination |
| Nutzer | geringe Störung | Verfügbarkeit, Vorinformation, Bereitstellung neuer Steckdosenleisten |
| IT | Systemsicherheit und Schnittstellen | Portalzugang, Rollenmodell, Export/Import, Sicherheitsanforderungen |
| Datenschutzbeauftragter | DSGVO-Compliance | AVV, TOMs, Lösch- und Berechtigungskonzept |
| Bieter | kalkulierbare Leistung | Preisbildung, Personal- und Geräteeinsatz, Konzept |
| Prüfpersonal | sichere und fachgerechte Durchführung | Prüfung, Kennzeichnung, Dokumentation, Mängelmeldung |
Themenmatrix der Bieterfragen und AG-Antworten
Die folgende Matrix übersetzt Ihre Vorgaben in vergaberechtskonforme Antworten. Die rechtlichen Leitplanken sind: klare Leistungsbeschreibung, verhältnismäßige Eignung, transparente Zuschlagskriterien und begrenzte Nachforderung. Soweit Antworten Vertragsklauseln voraussetzen, die hier nicht vorliegen, ist dies vermerkt.
Leistungsumfang
| Bieterfrage | Antwort des AG | Frist/Nachweis/Nachforderung/Bewertung |
|---|---|---|
| Gilt die Ausschreibung ausschließlich für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel? | Ja. Gegenstand ist ausschließlich die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel; ortsfeste Anlagen/Betriebsmittel sind nicht Teil dieser Vergabe. | Nachweis: keiner; Klarstellung, nicht bewertungsrelevant |
| Welche Jahresmenge ist in Szenario A maßgeblich? | Für Szenario A sind 4.506 Prüfvorgänge p.a. als Kalkulations- und Wertungsmenge maßgeblich. Eine Mindestabnahme ist nur verbindlich, wenn dies im Vertrag ausdrücklich geregelt wird. | Nachweis: keiner; preisrelevant |
| Sind bei Beginn eines Raumes alle Geräte vollständig in einem Lauf zu prüfen? | Ja. Bei Prüfungen in einem Raum sind alle dort befindlichen Prüflinge vollständig zu prüfen, um Mehrfachstörungen zu vermeiden. | Nachweis: keiner; leistungsrelevant |
| Ist der kostenfreie Austausch nicht bestandener Steckdosenleisten geschuldet? | Ja, sofern der Nutzer Ersatzleisten bereitstellt, ist der Austausch ohne gesonderte Vergütung geschuldet. | Nachweis: keiner; preisrelevant |
| Sind Neugeräte Bestandteil der Leistung? | Ja. Neugeräte sind innerhalb einer Woche zu prüfen; der AG strebt dafür einen festen Wochentag an. | Nachweis: Prozessbeschreibung sinnvoll; ggf. Zuschlag/Vertrag |
Termine und Logistik
| Bieterfrage | Antwort des AG | Vertrags-/LV-Bezug | Frist/Nachweis/Nachforderung/Bewertung |
|---|---|---|---|
| In welchen Zeitfenstern sind Lehr- und Besprechungsräume zu prüfen? | Zwingend in den vorlesungsfreien Zeitfenstern Anfang Februar bis Mitte März sowie Mitte Juli bis Mitte September. | nicht spezifiziert | Nachweis: Termin-/Ressourcenkonzept sinnvoll; ggf. Zuschlagsrelevanz |
| Welcher Vorlauf gilt für Prüfanmeldungen? | Prüfungen sind mindestens eine Woche vorher bei FM anzumelden und abzustimmen. | nicht spezifiziert | Nachweis: Konzept; leistungsrelevant |
| Wie ist mit nicht zugänglichen Räumen umzugehen? | Der AN hat die Prüfung an zugänglichen Räumen fortzusetzen; Regiezeiten für nicht zugängliche planmäßige Räume sind ausgeschlossen. | nicht spezifiziert | Nachweis: keiner; preisrelevant |
| Stellt der AG Raumlisten, Ansprechpartner und Zutrittsregeln? | Grundsätzlich ja, der konkrete Bereitstellungsmodus ist jedoch nicht spezifiziert und sollte vertraglich festgelegt werden. | nicht spezifiziert | Nachweis: keiner; nicht bewertungsrelevant |
Personal und Qualifikation
| Bieterfrage | Antwort des AG | Vertrags-/LV-Bezug | Frist/Nachweis/Nachforderung/Bewertung |
|---|---|---|---|
| Dürfen elektrotechnisch unterwiesene Personen die Prüfungen eigenverantwortlich durchführen? | Nein. Eigenverantwortliche Prüfungen sind nur durch zur Prüfung befähigte Personen/Elektrofachkräfte mit den Anforderungen aus BetrSichV/TRBS 1203 zulässig; unterstützende Tätigkeiten im Team bleiben möglich. | nicht spezifiziert | Nachweis: Ausbildungs- und Befähigungsnachweise; eignungsrelevant |
| Welche Personennachweise sind vorzulegen? | Empfohlen sind: Berufsabschluss/Studium, Nachweis einschlägiger Praxis, Nachweis zeitnaher elektrotechnischer Tätigkeit/Fortbildung, Benennung der tatsächlich eingesetzten Prüfpersonen. | nicht spezifiziert | Nachforderung: regelmäßig ja, soweit unternehmens-/eignungsbezogen und nicht ausgeschlossen |
| Sind Nachunternehmer/Eignungsleihe zulässig? | Sofern Vergabeunterlagen nichts anderes bestimmen, ja. Ausbildungs- und Befähigungsnachweise gelten jedoch nur für Personal, das die Leistung tatsächlich erbringt. | nicht spezifiziert | Nachweis: Nachunternehmer-/Eignungsleiheerklärung; eignungsrelevant |
Dokumentation und Daten
| Bieterfrage | Antwort des AG | Vertrags-/LV-Bezug | Frist/Nachweis/Nachforderung/Bewertung |
|---|---|---|---|
| Müssen Prüflinge mit QR-Plaketten versehen werden? | Ja. Die Kennzeichnung hat vor Ort zu erfolgen; der QR-Code muss das Prüfprotokoll zugänglich machen. | nicht spezifiziert | Nachweis: Musterplakette/Musterprotokoll sinnvoll; ggf. Zuschlag |
| Welche Daten muss das System mindestens bereitstellen? | Laufender Online-Zugriff, Excel-Import und -Export sowie anpassbare Datenfelder einschließlich Inventar-Nr. des AG. | nicht spezifiziert | Nachweis: Musterexport/Portal-Demo; ggf. Zuschlag |
| Wer ist Inhaber der Prüfdaten? | Der AG bleibt Herr der Daten. Rückgabe- und Löschpflichten sind vertraglich zu regeln; soweit Auftragsverarbeitung vorliegt, ist eine AVV erforderlich. | nicht spezifiziert | Nachweis: Datenschutzkonzept/AV-Bereitschaft; Vertrag |
Preise und Abrechnung
| Bieterfrage | Antwort des AG | Vertrags-/LV-Bezug | Frist/Nachweis/Nachforderung/Bewertung |
|---|---|---|---|
| Sind An-/Abreise, Prüfplaketten, QR-/Barcodes, Protokolle und Datenverwaltung gesondert auszuweisen? | Maßgeblich ist das Preisblatt. Soweit dort keine gesonderten Positionen vorgesehen sind, sind diese Nebenleistungen im Einheitspreis einzukalkulieren. | nicht spezifiziert | Preisangaben wertungsrelevant; Nachforderung nur sehr eingeschränkt |
| Darf der AG zusätzlich Stundensätze abfragen? | Ja, zur Plausibilisierung von Leistungsfähigkeit und Produktivität ist die Abfrage von Stundensätzen sachgerecht. | nicht spezifiziert | Preis-/Transparenzrelevanz |
| Sind Regiezeiten für verschlossene planmäßige Räume abrechenbar? | Nein. | nicht spezifiziert | preisrelevant |
Haftung und Versicherung
| Bieterfrage | Antwort des AG | Vertrags-/LV-Bezug | Frist/Nachweis/Nachforderung/Bewertung |
|---|---|---|---|
| Welche Versicherungen sind gefordert? | Eine Betriebshaftpflicht ist sachgerecht; konkrete Deckungssummen sind hier nicht spezifiziert und müssen verhältnismäßig festgelegt werden. | nicht spezifiziert | Nachweis: Versicherungsbestätigung; eignungsrelevant |
| Wer verantwortet den Weiterbetrieb nicht bestandener Geräte? | Der AN kennzeichnet als unsicher und meldet den Mangel; die organisatorische Entscheidung zum Weiterbetrieb bzw. zur Außerbetriebnahme liegt beim AG/Betreiber. | nicht spezifiziert | Vertrag/Leistung |
| Sind pauschale unbegrenzte Freistellungen geschuldet? | Nur wenn vertraglich ausdrücklich und wirksam geregelt; hier nicht spezifiziert. | nicht spezifiziert | Vertrag |
Datenschutz und Sicherheit
| Bieterfrage | Antwort des AG | Vertrags-/LV-Bezug | Frist/Nachweis/Nachforderung/Bewertung |
|---|---|---|---|
| Ist eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung erforderlich? | Ja, soweit der AN die Prüf- und Nutzerdaten ausschließlich im Auftrag des AG verarbeitet; Produktivstart erst nach Abschluss der AVV. | nicht spezifiziert | Nachweis: AV-Bereitschaft, TOM-Konzept; Vertrag |
| Müssen Mitarbeitende Vertraulichkeitserklärungen unterschreiben? | Ja. Datenschutz- und Verschwiegenheitserklärungen der Firma und der eingesetzten Personen sind vorzulegen bzw. vertraglich zu verpflichten. | nicht spezifiziert | Nachweis: Erklärung; eignungs-/vertragsrelevant |
| Sind Subunternehmer in Cloud/Hosting zulässig? | Nur bei vorheriger schriftlicher Autorisierung des AG und unter Einhaltung der Datenschutzvorgaben; Details sind nicht spezifiziert. | nicht spezifiziert | Nachweis: Subunternehmerliste/TOM; Vertrag |
Sonstiges
| Bieterfrage | Antwort des AG | Vertrags-/LV-Bezug | Frist/Nachweis/Nachforderung/Bewertung |
|---|---|---|---|
| Ist eine Losaufteilung vorgesehen? | Nicht spezifiziert. Wird ein Gesamtlos gewählt, hat der AG die Losentscheidung nachvollziehbar zu dokumentieren. | nicht spezifiziert | vergaberechtsrelevant |
| Welche Zuschlagskriterien gelten? | Nicht spezifiziert. Zulässig wären neben dem Preis z. B. Qualität des Einführungs-/Terminierungs- und Datenkonzepts, soweit transparent gewichtet. | nicht spezifiziert | wertungsrelevant |
| Dürfen bestimmte Software, Zertifikate oder Hersteller vorgeschrieben werden? | Nur ausnahmsweise und grundsätzlich funktional bzw. „oder gleichwertig“. | nicht spezifiziert | vergaberechtsrelevant |
Für die Nachforderungslogik empfiehlt sich folgender Standardhinweis in den Vergabeunterlagen: unternehmensbezogene Unterlagen können – vorbehaltlich eines ausdrücklichen Ausschlusses – im Rahmen des § 56 VgV nachgefordert werden; wertungsrelevante leistungsbezogene Unterlagen dürfen nicht nach Ablauf der Frist nachgebessert werden. Genau diese Trennlinie ist in der Praxis fehleranfällig.
Pflichtnachweise, Leistungsproben und Datenmodell
Die Nachweistabelle beruht auf §§ 45 bis 48, 56 VgV, § 122 GWB sowie den fachlichen Anforderungen aus BetrSichV/TRBS 1203 und DGUV 203-071. Empfehlung: Eignungsnachweise von zuschlagsrelevanten Leistungsproben strikt trennen.
| Pflichtnachweis | Empfohlene Form | Zeitpunkt | Nachforderbar |
|---|---|---|---|
| Eigenerklärung Ausschlussgründe/Eignung bzw. EEE | PDF, signiert falls gefordert | mit Angebot | regelmäßig ja, wenn nicht ausgeschlossen |
| Register-/Berufsnachweis | Handelsregister oder gleichwertig | mit Angebot oder auf Verlangen | regelmäßig ja |
| Betriebshaftpflichtnachweis | Versicherungsbestätigung/Deckungszusage | mit Angebot oder vor Zuschlag | regelmäßig ja |
| Referenzliste | tabellarisch, vergleichbare Aufträge | mit Angebot | regelmäßig ja, soweit Eignung |
| Personalqualifikation Prüfpersonen | Zeugnisse, Zertifikate, CV, Fortbildung | mit Angebot oder vor Zuschlag | regelmäßig ja, soweit Eignung |
| Nachunternehmer-/Eignungsleiheerklärung | Erklärung + Leistungsanteile | mit Angebot | regelmäßig ja |
| Datenschutz-/Verschwiegenheitsbereitschaft | Erklärung/Muster | mit Angebot | regelmäßig ja |
| Logistik-/Einführungskonzept | Konzeptpapier | mit Angebot | nein, wenn Zuschlagskriterium |
| Muster-Excel-Export / Portal-Demo / Musterprotokoll | Leistungsprobe | mit Angebot | nein, wenn Zuschlagskriterium |
Bei Referenzen und Leistungsproben ist Verhältnismäßigkeit entscheidend. Zu enge Marktverengung – etwa nur „Hochschule in Rheinland-Pfalz“ oder nur „bestimmte Prüfsoftware“ – wäre vermeidbar. Sachgerecht sind dagegen Referenzen mit ähnlicher Komplexität, ähnlicher Mengenordnung, vergleichbaren Betriebsunterbrechungen und nachweislich funktionierender digitaler Dokumentation.
| Leistungsprobe/Referenz | Empfohlener Inhalt | Bewertungsrelevanz |
|---|---|---|
| Referenz „Mehrstandort/Campus“ | vergleichbare Nutzer- und Raumlogik, mindestens ein komplexer Betrieb | Eignung |
| Referenz „digitale Dokumentation“ | QR- oder Barcode-gestützte Dokumentation, Online-Zugriff | Eignung/Zuschlag je nach Ausgestaltung |
| Musterprüfbericht | Messwerte, Normgrundlage, Ergebnis, Mangelcode, Signatur | Zuschlag |
| Muster-Excel-Import/Export | Importfähigkeit Bestandsdaten, Export mit AG-Feldern | Zuschlag |
| Demo Portal/Rollenmodell | Nutzerrollen, Such-/Filterfunktionen, Export, Zugriffsprotokoll | Zuschlag |
| Neugeräteprozess | Prozess für 1-Wochen-Frist und festen Wochentag | Zuschlag |
Für das Excel-Modell empfiehlt die DGUV mindestens eindeutige Identifikation, Datum/Umfang/Anlass der Prüfung, Prüfergebnis, Prüffrist, Prüfperson, Prüfgerät sowie Dokumentationsform in Datenbank oder Gerätekartei. Ergänzend sind Ihre AG-spezifischen Anforderungen sinnvoll, insbesondere Inventar-Nr., Online-Link und QR-ID. Datensparsamkeit bleibt zu beachten; personenbezogene Felder sollten auf das Erforderliche beschränkt werden.
| Spaltenvorschlag Excel Import/Export | Zweck |
|---|---|
| Standort | Lokalisierung |
| Gebäude | Lokalisierung |
| Etage | Lokalisierung |
| Raum | raumweise Vollprüfung |
| Organisationseinheit/Nutzerbereich | Zuordnung ohne unnötige Personalisierung |
| Inventar-Nr. AG | AG-spezifische Anforderung |
| interne Asset-ID / QR-ID | eindeutige Identifikation |
| Barcode | Kennzeichnung |
| Gerätetyp | Klassifikation |
| Hersteller | Identifikation |
| Modell | Identifikation |
| Seriennummer | Identifikation |
| Schutzklasse | Prüfbewertung |
| nschlussart | Prüfbewertung |
| Leistung / Spannung | Prüfbewertung |
| Prüfgrundlage | Norm-/Regelbezug |
| Prüfanlass | wiederkehrend / Neugerät / nach Instandsetzung |
| letztes Prüfdatum | Fristenmanagement |
| nächster Prüftermin | Fristenmanagement |
| Prüfergebnis | bestanden / nicht bestanden |
| Mangelcode | Auswertung |
| Maßnahme | Reparatur / Austausch / Stilllegung |
| Sperrstatus | Nutzungssperre |
| Link Prüfprotokoll | Online-Zugriff |
| Prüfperson | Verantwortlichkeit |
| Prüfteam / Unternehmen | Nachvollziehbarkeit |
| verwendetes Prüfgerät | Nachvollziehbarkeit |
| Zeitstempel Abschluss | Revisionssicherheit |
| Bemerkung | Freitext |
| Steckdosenleiste ausgetauscht | AG-Sonderprozess |
| Neugerät | Sonderprozess |
Vergaberechtliche Fallstricke und AGB-konforme Formulierungen
Die häufigsten Fallstricke sind: zu unbestimmte Leistungsbeschreibung, Mischen von Eignung und Zuschlag, überzogene Personal- oder Referenzanforderungen, fehlende oder unzureichend dokumentierte Losbildung, produkt- oder softwarebezogene Verengung ohne „gleichwertig“, sowie unzulässige Nachforderung wertungsrelevanter Konzepte. § 97 GWB verlangt Wettbewerb, Transparenz und Verhältnismäßigkeit; § 31 VgV fordert vergleichbare Angebote; § 30 VgV und § 97 Abs. 4 GWB verlangen die Auseinandersetzung mit Losen; § 58 VgV lässt qualitative Kriterien nur bei transparenter Gewichtung zu. Die Rechtsprechung der Vergabekammern verlangt jedenfalls eine nachvollziehbare Losentscheidung und saubere Zuschlagskriterien.
Sachgerechte Antwortbausteine des AG können lauten:
„Maßgeblich sind ausschließlich die Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen und die allen Bietern offiziell bekanntgegebenen Bieterinformationen; darüber hinausgehende Individualauskünfte sind unverbindlich.“
„Die Leistung ist funktional beschrieben; der Einsatz bestimmter Software, Prüfgeräte, Gütezeichen oder Hersteller ist nicht vorgegeben, soweit die geforderten Funktionen in gleichwertiger Weise erfüllt werden.“
„Eigenverantwortliche Prüfungen dürfen nur durch zur Prüfung befähigte Personen im Sinne von § 2 Abs. 6 BetrSichV und TRBS 1203 ausgeführt werden; unterstützende Tätigkeiten im Prüferteam bleiben unberührt.“
„Nebenleistungen wie An- und Abreise, Prüfkennzeichnung, QR-/Barcode, Protokolle und Datenverwaltung sind entsprechend dem Preisblatt auszuweisen; fehlen Einzelpositionen, sind sie im Einheitspreis einzukalkulieren.“
„Fehlende unternehmensbezogene Unterlagen können im Rahmen des § 56 VgV nachgefordert werden, soweit die Vergabeunterlagen dies nicht ausschließen; wertungsrelevante leistungsbezogene Unterlagen werden nicht nach Ablauf der Angebotsfrist nachgefordert.“
Mit dieser Synopse lässt sich ein belastbares Bieterfragen-/Antwortendokument für die Veröffentlichung im Verfahren erstellen; fehlende Festlegungen sollten vor Verfahrensstart ausdrücklich im LV, Preisblatt, Vertragsmuster und Datenschutzanhang geschlossen werden. Fachlich ist dabei für Ihren öffentlichen Auftraggeber die Referenz auf DGUV Vorschrift 4, ergänzt um die marktübliche Bezeichnung DGUV V3/V4, der sauberste Weg.
