Bezeichnung der Vorschrift
Bezeichnung der Vorschrift – DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3 ist eine in Deutschland verbindlich anzuwendende Unfallverhütungsvorschrift für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Arbeits- und Betriebsstätten. Sie konkretisiert organisatorische und technische Schutzanforderungen, um Gefährdungen durch elektrische Energie im betrieblichen Umfeld wirksam zu beherrschen. Dazu zählen insbesondere Risiken wie elektrischer Schlag, gefährliche Berührungsspannungen, Lichtbogenereignisse sowie Folgegefahren wie Brand oder Funktionsausfälle sicherheitsrelevanter Anlagen. Als Bestandteil des Regelwerks der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Vorschrift in das deutsche Arbeitsschutzsystem eingebettet: Sie wirkt dort als praxisorientierte, verbindliche Konkretisierung von Arbeitsschutzpflichten im Kontext der elektrischen Sicherheit. DGUV Vorschriften entfalten rechtliche Bindung für die Mitglieder des jeweils zuständigen Unfallversicherungsträgers sowie auch gegenüber den Versicherten; die Einhaltung wird durch Aufsichtsdienste überwacht, die im Einzelfall Anordnungen treffen und bei Verstößen Bußgeldverfahren einleiten können. Für Facility Management ist die DGUV Vorschrift 3 besonders relevant, weil elektrische Infrastruktur typischerweise zu den zentralen technischen Kernsystemen eines Standorts gehört und gleichzeitig in nahezu allen Gebäudetypen und Betriebsarten genutzt wird. Der Geltungsbereich erfasst dabei nicht nur elektrotechnische Tätigkeiten, sondern ausdrücklich auch nichtelektrotechnische Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, wodurch die Vorschrift in der Praxis eine breite operative Schnittstelle zwischen Gebäudebetrieb, Instandhaltung, Nutzerorganisation und Arbeitssicherheit bildet.
