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Arbeiten unter Spannung (AuS) - Niederspannung

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ARBEITEN UNTER SPANNUNG IN NIEDERSPANNUNGSANLAGEN SIND EIN WICHTIGER BESTANDTEIL DES ELEKTROSICHERHEITSHANDBUCHS IN UNTERNEHMEN

ARBEITEN UNTER SPANNUNG IN NIEDERSPANNUNGSANLAGEN SIND EIN WICHTIGER BESTANDTEIL DES ELEKTROSICHERHEITSHANDBUCHS IN UNTERNEHMEN

Die Durchführung von Arbeiten unter Spannung erfordert spezielles Fachwissen und Kenntnisse sowie eine sorgfältige Planung und Vorbereitung, um sicherzustellen, dass sie sicher ausgeführt wird. Es ist entscheidend, Verfahren und Maßnahmen für Arbeiten unter Spannung in Niederspannungsanlagen klar darzustellen, damit alle Mitarbeiter die notwendigen Schutzmaßnahmen und Vorsichtsmaßnahmen verstehen und einhalten.

Sichere Durchführung von Arbeiten unter Spannung in der Niederspannung

Ziel und Regelungsumfang

Die Verfahrensanweisung "Arbeiten unter Spannung (AuS) - Niederspannung" legt die Bedingungen für die Durchführung von Arbeiten unter Spannung an Niederspannungssystemen fest, unter Berücksichtigung der Schulung der Arbeiter und der Verwendung von Schutzausrüstung. Spezifische Arbeitsverfahren sind in separaten Betriebsanleitungen detailliert beschrieben, die jeweils auf einen bestimmten Prozess zugeschnitten sind.

Zweck

Textvorschlag: „In der vorliegenden Anweisung werden folgende organisatorische Maßnahmen als Voraussetzung des Arbeitens unter Spannung (AuS') in Niederspannungsanlagen festgelegt:

  • ausschließlicher Einsatz von spezialausgebildetem Personal,

  • Inhalt, Umfang und Voraussetzung der Spezialausbildung,

  • vorgeschriebene Werkzeuge, Schutzmittel und persönliche Schutzausrüstung,

  • Anweisung des Arbeitens unter Spannung (AuS) unter Berücksichtigung der Umgebungsbedingungen,

  • Wiederholungsunterweisungen und -Schulungen des spezialausgebildeten Per¬sonals.

Nicht festgelegt werden in der vorliegenden Anweisung die erlaubten Arbeitsverfahren. Diese sind Gegenstand von Betriebsanweisungen. “

Geltungsbereich

Textvorschlag: „Arbeiten unter Spannung wird eingeteilt in

  • Arbeiten unter Spannung ohne besondere technische und organisatorische Maßnahmen. Dazu gehören standardisierte Tätigkeiten mit geringer Gefah¬renneigung. Beispiele hierfür sind das Heranführen von Spannungsprüfern, Phasenvergleichern, Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen, das Heranführen von Werkzeugen zum Bewegen leichtgängiger Teile mithilfe von Isolierstangen, das Anbringen von Isolierplatten und Abschrankungen, das Herausnehmen und Einsetzen von nicht gegen direktes Berühren geschützten Sicherungseinsätzen, die Funktionsprüfung an Geräten und Schaltungen, das standardisierte und bestimmungsgemäße Arbeiten an elektrischen Prüfanlagen.

  • Arbeiten unterSpannung (AuS) mit besonderen technischen und organisatori¬schen Maßnahmen. Dazu gehören Arbeiten, wie Verbinden, Montieren, Ein- und Ausbauen, Gängig machen, Fetten, Abdecken und Reinigen.Die vorliegende Anweisung gilt für sämtliche Arbeiten unter Spannung (AuS) an Anlagen unter 1000 V mit der Notwendigkeit besonderer technischer und organisato-rischer Maßnahmen gemäß (II) im Verantwortungsbereich der Mustermann GmbH. Die vorliegende Anweisung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Verfahrensan¬weisung mit gleichem Titel vom xx.xx.20xx tritt mit sofortiger Wirkung außer Kraft. “

Begriffe

Die folgenden Begriffe müssen geklärt werden: Systembetreiber, für das System verantwortliche Person, Arbeiten unter Spannung, Arbeiten unter Spannung (AuS) mit spezifischen technischen und organisatorischen Strategien, Arbeitsrichtlinie, Arbeitsleiter, ständiger Aufsichtsführender, AuS-Anweisungserlaubnis, AuS-Betriebserlaubnis, zertifizierter Elektriker, elektrisch geschulte Person, Ersthelfer, leitender Elektriker.

Zuständigkeit

Textvorschlag: „Zuständig für die Erstellung von Betriebsanweisungen über erlaubte Arbeitsverfahren sind die verantwortlichen Elektrofachkräfte in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich. “

Erlaubte Arbeiten

Textvorschlag: „Erlaubt sind ausschließlich die Arbeitsverfahren, für die eine spezielle Betriebsanweisung vorliegt, in der festgelegt ist: Anwendungsbereich, Personalumfang; Verhaltensregeln (Arbeitsablauf; Verwendung von Schutzmitteln, PSA, Materialien, Werkzeugen; Verhalten bei Störungen), Folgen der Nichtbeachtung.“

Bild 9.9 stellt beispielhaft eine derartige Betriebsanweisung dar.

Nicht erlaubte Arbeiten

Hier sind Anlagen oder Anlagenteile zu nennen, an denen Arbeiten unter Spannung (AuS) ausdrücklich verboten sind, weil z. B. die zu erwartende Energie eines Störlichtbogens den energetischen Prüfpegel der Schutzkleidung überschreitet (siehe DGUV-Information 203-077).

Schriftlicher Arbeitsauftrag

Textvorschlag: „Für das Arbeiten unter Spannung (AuS) ist ein schriftlicher Arbeitsauftrag erforderlich! Arbeiten unter Spannung (AuS) dürfen ausschließlieh vom Anlagenbetreiber als Auftraggeber oder seinem Beauftragten mit AuS- Anweisungsberechtigung schriftlich erteilt werden. Die Erlaubnis zum AuS ist vom Anlagenverantwortlichen auf dem schriftlichen Arbeitsauftrag zu vermerken. Ferner ist auf dem schriftlichen Arbeitsauftrag vom Arbeitsverantwortlichen vor der Arbeitsfreigabe zu dokumentieren, dass die Umgebungsbedingungen (Zustand der Arbeitsstelle, meteorologische Verhältnisse) AuS zulassen. Es ist das Formblatt schriftlicher Arbeitsauftrag zu verwenden. “

Mustermann GmbH

Betriebsanweisung (BA)

AuS: Montage Abzweigmuffe

Anwendungsbereich

Montage einer Abzweigmuffe unter Spannung an einem 400-V-Kabel nach den Grundsätzen der Verfahrensanweisung „Arbeiten unter Spannung (AuS) - Niederspannung“

Gefahren für Mensch und Umwelt

Gefahr eines elektrischen Schlags und von Verbrennungen durch Störlichtbogen.

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Zu beachten sind insbesondere:

  • VA „Arbeiten unter Spannung (AuS) - Niederspannung“,

    - 0 VA „PSA gegen Einwirkung eines Störlichtbogens“,

    - o VA .Ablauf von Arbeiten an elektrischen Anlagen“,

  • Hersteller-Montageanleitung,

  • schriftlichen Arbeitsauftrag verwenden!

Erforderliches Personal: zwei Elektrofachkräfte mit entsprechender Berechtigung zum AuS

Arbeitsschritte:

  • Arbeitsschritt 1: Sichtprüfung der Schutz- und Arbeitsmittel: isolierte Werkzeuge, Isoliermatte, isolierte Gummistiefel, isolierende Tücher, Isoliertüllen, Schutzhelm mit Gesichtsschutz, NH-Sicherungsgriff mit Unterarmstulpe, Isolierhandschuhe.

  • Arbeitsschritt 2: Arbeitsschutzsicherungen einsetzen (unter Verwendung von Schutzhelm mit Gesichtsschutz, NH-Sicherungsgriff mit Unterarmstulpe).

  • Arbeitsschritt 3: Standortisolierung herstellen (unter Verwendung von Isoliermatte oder isolierten Gummistiefeln).

Arbeitsschritte 4 bis 9 unter Verwendung von isoliertem Werkzeug, Isoliermatte oder isolierten Gummistiefeln, isolierten Tüchern, Isolierhandschuhen, Schutzhelm mit Gesichtsschutz:

  • Arbeitsschritt 4: Benachbarte unter Spannung stehende Teile und fremde leitfähige Teile abdecken.

  • Arbeitsschritt 5: Absetzen des Außenmantels bis auf die Aderisolierung (bei NKBA-Kabeln Bleimantel vorher überbrücken!).

  • Arbeitsschritt 6: Kunststoffkeile einsetzen und Kompaktklemmring bzw. Isolierklemmen montieren.

  • Arbeitsschritt 7: Abgangskabel anschließen und Kompaktklemmring festziehen.

  • Arbeitsschritt 8: Muffen körper montieren.

  • Arbeitsschritte 9: Nach Beendigung der Arbeit Schutzmaßnahmen aufheben.

  • Arbeitsschritt 10: Rückschaltung, Entfernen/Tausch der Arbeitssicherungen (unter Verwendung von Schutzhelm mit Gesichtsschutz, NH-Sicherungsgriff mit Unterarmstulpe).

  • Arbeitsschritt 11: Sichtprüfung der Schutz- und Arbeitsmittel: isolierte Werkzeuge, Isoliermatte, isolierte Gummistiefel, isolierende Tücher, Isoliertüllen, Schutzhelm mit Gesichtsschutz, NH-Sicherungsgriff mit Unterarmstulpe, Isolierhandschuhe.

Verhalten bei Störungen

Arbeitsverantwortlichen, Anlagenverantwortlichen und Vorgesetzten informieren!

Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe

Freischalten, Notruf absetzen Tel.: 112, Verletzte bergen, Erste Hilfe leisten, Anlagenverantwortlichen und Vorgesetzten informieren!

Instandhaltung

Vor und nach der Arbeit Sichtprüfung der Schutz- und Arbeitsmittel!

Folgen der Nichtbeachtung

Gesundheitliche Schäden, Lebensgefahr, straf- und zivilrechtliche Folgen

Datum/Unterschrift P. PUßkp

7.7.2014 Peter Müller, gesamtverantwortliche Elektrofachkraft

Textvorschlag: „Arbeiten unter Spannung (AuS) dürfen ausschließlich von Elektrofachkräften mit zusätzlicher AuS-Spezialausbildung und entsprechender innerbetrieblicher Berechtigung durchgeführt werden. “

Schutzmittel, PSA, Werkzeuge

Textvorschlag: „Folgende Schutzmittel, Werkzeuge und persönliche Schutzausrüstung ist zu verwenden:

  • isolierende Handschuhe nach DIN EN 60903 (VDE 0682-311), mindestens Schutzklasse 00 (500 V), Sichtprüfung und Prüfung auf Undichtigkeit durch Aufblasen vor jeder Verwendung durch den Nutzer;

  • Industrieschutzhelm gemäß DINEN397 (440 V) gemäß gültiger Betriebsanwei¬sung, Sichtprüfung durch den Nutzer vor jeder Verwendung;

  • Gesichtsschutz nach GS-ET-29, DIN EN 166, Sichtprüfung durch den Nutzer vor jeder Verwendung;

  • isolierende Stiefel, Schuhe, Überschuhe nach DIN EN 50321 (VDE 0682-331), Sichtprüfung durch den Nutzer vor jeder Verwendung. Aussonderung: ein Jahr nach Erstbenutzung;

  • isolierende Schutzkleidung nach DIN EN 50286 (VDE 0682-301), sofern die Gefahr des „Hineintauchens“ zwischen unterSpannung stehenden Teilen besteht, Sichtprüfung durch den Nutzer vor jeder Verwendung, Wiederholungsprüfung nach einem Jahr oder Aussonderung;

  • isolierende Abdecktücher (1000V) nachDIN EN 61112 (VDE 0682-511), Sicht¬prüfung durch den Nutzer vor jeder Verwendung;

  • isolierende Matten (1000 V), mindestens 1,5 m Arbeitsfläche, Seitenlänge min¬destens 1 m, Sichtprüfung durch den Nutzer vor jeder Verwendung;

  • isolierendes Werkzeug (1000 V) nach DIN EN 60900 (VDE 0682-201), Sicht¬prüfung durch den Nutzer vor jeder Verwendung;

  • persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Einwirkung eines Störlichtbogens gemäß geltender Betriebsanweisung, Sichtprüfung durch den Nutzer vor jeder Verwendung.

Überlappende Dreiecke im Schema

Bild 9.10 Doppeldreieck mit Spannungsangabe nach DIN VDE 0680-1

Das Doppel-Dreieck mit Spannungsangaben steht für die Eignung von Schutzeinrichtungen und Werkzeugen für Arbeiten unter Spannung (AuS).

Das Symbol, das die Eignung von Schutzausrüstungen und Werkzeugen für Arbeiten unter Spannung (AuS) bis zu 1000 V anzeigt, muss in der Verfahrensanweisung angezeigt werden (siehe Abbildung 9.10).

AuS-Spezialausbildung

Textvorschlag: „Die AuS-Spezialausbildung gliedert sich in eine externe Spezialausbildung (mindestens zwei Tage) und eine mehrmonatige betriebsinterne Schulungsphase.

Die externe Spezialausbildung ist eine mindestens zweitägige Schulung gemäß DIN VDE 0105-100 bei einer externen Bildungseinrichtung. Sie besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Beide Teile sind mit einer Prüfung abzuschließen. In dem praktischen Schulungsteil sind Arbeiten zu schulen, die zum Arbeitsbereich des Mitarbeiters gehören.

Der gesamte Ablauf der AuS-Spezialausbildung ist wie folgt zu gestalten:

  • Nach Vorliegen folgender Voraussetzung

  • Ernennung zur Elektrofachkraft;

    - Erste-Hilfe-Ausbildung einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung;

    - gesundheitliche Eignung, nachgewiesen durch die arbeitsmedizinische Untersuchung G25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“;

  • Bescheinigung über erfolgreiche Teilnahme an einer externen AuS-Spezialaus¬bildung mit theoretischem und praktischem Prüfungsteil darf der Mitarbeiter unter ständiger Aufsicht durch einen AuS-ausführungsberechtigten Mitarbei¬ter mit mehrjähriger Erfahrung Arbeiten unter Spannung durchführen. Die ständige Aufsicht muss dabei eine lückenlose Beobachtung der Arbeit sein mit dem Ziel, sich anbahnende Fehler vorauszusehen und durch Eingreifen zu verhindern. Der die ständige Aufsichtführende AuS-ausführungsberechtigte Mitarbeiter darf die Arbeitsstelle nicht verlassen.

  • Es folgt eine mehrmonatige betriebsinterne Schulungsphase, in der der Mit¬arbeiter in sämtlichen AuS-Arbeiten seines Arbeitsbereichs praktisch geschult wird. Während dieser Schulungsphase führt der Mitarbeiter im Zuge der anfallenden Arbeiten seines Arbeitsbereichs AuS-Arbeiten unter ständiger Aufsicht durch

  • Die AuS-Ausführungsberechtigung enthält die für den Mitarbeiter erlaubten AuS-Arbeiten und wird für zwölf Monate von der verantwortlichen Elektrofach¬kraft (mit AuS-Anweisungsberechtigung) erteilt. Sofern keine Gründe dagegen sprechen, kann sie beliebig oft um jeweils zwölf Monate verlängert werden.

Es sprechen keine Gründe gegen eine Verlängerung der Berechtigung zum AuS, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • jährliche Unterweisung über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen beim AuS;

  • fortdauernde Praxis in den AuS-Arbeiten des Arbeitsbereichs des Mitarbeiters;

  • keine gesundheitlichen Einschränkungen;

  • regelmäßiges Training in Herz-Lungen-Wiederbelebung;

  • Wiederholung der AuS-Spezialausbildung bei einer externen Bildungseinrichtung alle vier Jahre.

Hinweise und Anmerkungen

Die Namen der Mitarbeiter, die an der Erstellung der Verfahrensanweisungen beteiligt waren, sind hier aufgeführt. Darüber hinaus werden Literaturhinweise wie DIN VDE 0105, DIN VDE 1000, DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3), DGUV Vorschrift 103-011 (früher BGR A3) und DGUV Information 203-077 bereitgestellt.

Anlagen

Formblatt Schriftlicher Arbeitsauftrag

siehe Kapitel 7.7.2