Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Funktion und organisatorische Einordnung
Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist keine allgemein einsetzbare Elektrofachkraft. Sie erhält eine zusätzliche elektrotechnische Qualifikation für klar beschriebene, gleichartige und sich wiederholende Arbeiten, die der Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt hat. Die Funktion ist vor allem dort sinnvoll, wo Beschäftigte eines anderen Berufs regelmäßig begrenzte elektrotechnische Arbeitsschritte an bestimmten Betriebsmitteln ausführen müssen. Der zulässige Tätigkeitsumfang wird nicht durch die Bezeichnung der Person, sondern durch die konkrete Ausbildung, praktische Einweisung, Arbeitsanweisung und schriftliche Beauftragung bestimmt. Außerhalb dieses festgelegten Bereichs handelt die Person nicht als Elektrofachkraft. Die Organisation muss deshalb Betriebsmittel, Arbeitsschritte, zulässige Grenzen, Schutzmaßnahmen und Abbruchkriterien so genau festlegen, dass eine Ausweitung durch Gewohnheit vermieden wird. Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten darf nicht als Ersatz für fehlendes elektrotechnisches Fachpersonal eingesetzt werden.
