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Arbeitsmethoden in der Elektrotechnik

Facility Management: Elektrische Sicherheit » Organisation » Arbeitsmethoden

ARBEITSMETHODEN IN DER ELEKTROTECHNIK SIND EIN WICHTIGER ASPEKT DER ELEKTRISCHEN SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ, DER SORGFÄLTIGE PLANUNG UND AUSFÜHRUNG ERFORDERT

ARBEITSMETHODEN IN DER ELEKTROTECHNIK SIND EIN WICHTIGER ASPEKT DER ELEKTRISCHEN SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ, DER SORGFÄLTIGE PLANUNG UND AUSFÜHRUNG ERFORDERT

Arbeitsmethoden sollten auf der Grundlage einer gründlichen Risikoanalyse entwickelt werden, um sicherzustellen, dass alle relevanten Risiken abgedeckt sind. Arbeitsmethoden sollten regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Standards und Vorschriften entsprechen und die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleisten.

Arbeitsmethoden in der Elektrotechnik

Tätigkeiten mit elektrischer Gefährdung

Arbeiten mit elektrischen Gefährdungen

Unterscheidung zwischen elektrischen und nicht elektrischen Arbeiten, einschließlich Sicherheitsmaßnahmen nach DIN und DGUV.

Gemäß DIN VDE 0105-100 werden Tätigkeiten mit der Möglichkeit einer elektrischen Gefahr als Arbeit definiert. Unabhängig davon, ob es sich um elektrotechnische oder nicht-elektrotechnische Arbeiten handelt, müssen diese Arbeiten von einem qualifizierten Elektriker durchgeführt werden oder unter der Anleitung und Aufsicht eines qualifizierten Elektrikers stehen. "Leitung und Aufsicht durch einen qualifizierten Elektriker umfassen alle Aktivitäten, die erforderlich sind, damit Arbeiten an elektrischen Anlagen und Geräten ordnungsgemäß und sicher von Personen durchgeführt werden können, die nicht über das Wissen eines qualifizierten Elektrikers verfügen. Angemessen und sicher bedeutet, dass effektive Maßnahmen ergriffen werden, um einen elektrischen Schlag und die Folgen von Kurzschlüssen und Lichtbögen zu verhindern. Bevor mit der Arbeit begonnen wird, müssen die für die Arbeit verantwortliche Person und die für die Anlage verantwortliche Person den Ort, die Zeit und die Auswirkungen der Arbeit abstimmen. Die Arbeit darf erst nach Genehmigung durch die für die Anlage verantwortliche Person beginnen. Beispiele für nicht-elektrotechnische Arbeiten sind gärtnerische Tätigkeiten (z. B. Rasenmähen) in einem Außen-Umspannwerk und Malerarbeiten in einem Elektroanlagenraum. Beispiele für elektrotechnische Arbeiten umfassen Wartungsarbeiten an einem Transformator in einem Außen-Umspannwerk und Kabelverbindungsarbeiten an Schaltanlagen in einem Elektroanlagenraum.

Die Fünf Sicherheitsregeln lauten:

  • Freischalten;

  • gegen Wiedereinschalten sichern;

  • Spannungsfreiheit feststellen;

  • Erden und Kurzschließen;

  • benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken.

Falls keine Gefahr besteht, dass das System durch Erzeugungssysteme oder elektrische Einflüsse unter Spannung gesetzt wird, muss die vierte Sicherheitsregel (Erdung und Kurzschließen) gemäß DIN VDE 0105-100, Abschnitt 6.2.4.2, nicht auf Niederspannungssysteme angewendet werden.

Wenn sich in der Nähe lebendige Teile befinden, sind die Vorschriften für Arbeiten in der Nähe von lebendigen Teilen (DIN VDE 0105-100, Abschnitt 6.4 und § 7 der DGUV-Regelung 3, ehemals BGV A3) zu beachten.

Arbeiten mit elektrischen Gefährdungen

Unterscheidung zwischen elektrischen und nicht elektrischen Arbeiten, einschließlich Sicherheitsmaßnahmen nach DIN und DGUV.

Für Bauarbeiten und andere nicht-elektrotechnische Tätigkeiten wie Gerüstbau, Arbeiten mit Hebebühnen, Baumaschinen und Förderanlagen, Montage- und Transportarbeiten, Mal- und Reparaturarbeiten sowie jegliche Bewegung von Ausrüstung und Baufahrzeugen müssen spezifische Sicherheitsabstände festgelegt werden. Diese Abstände müssen über den Grenzen der Nähezone liegen. Die Festlegung dieser Schutzabstände muss je nach Art der Arbeit und den örtlichen Gegebenheiten individuell erfolgen. Diese Sicherheitsabstände müssen bei nicht-elektrotechnischen Arbeiten in Freiluftanlagen und in der Nähe von Freileitungen eingehalten werden. Diese Sicherheitsabstände dürfen nur gemäß den Angaben in Tabelle 6.2 unterschritten und ersetzt werden.

Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile

Grenzen der Gefahrenzone und Annäherungszone

Festlegung der Mindestabstände für Innen- und Außenanlagen basierend auf der Netzspannung.

Gemäß Anhang A der DIN VDE 0105-100 wird Arbeit, bei der ein Mitarbeiter den Annäherungsbereich mit Körperteilen, Werkzeugen, Geräten oder Ausrüstung betritt, jedoch nicht die Gefahrenzone erreicht, als Arbeit in der Nähe von lebendigen Teilen definiert. Die Gefahrenzone ist als der 'Bereich um lebendige Teile' definiert, in dem das erforderliche Schutzniveau zur Vermeidung einer elektrischen Gefährdung im Falle des Eintritts ohne Schutzmaßnahmen nicht gewährleistet ist." Die Nähezone ist ein Sicherheitsbereich um die Gefahrenzone herum. Die Tabelle zeigt die Grenzen der Annäherungs- und Gefahrenzonen abhängig von der Spannungsebene auf.

Um die elektrischen Gefahren bei der Arbeit in der Nähe von lebendigen Teilen zu minimieren, müssen Schutzmaßnahmen wie Schutzeinrichtungen, Abdeckungen, Einkapselung oder isolierende Umhüllungen gemäß DIN VDE 0105-100, Abschnitt 6.4.2, verwendet werden. Bei der Auswahl der geeigneten Schutzmaßnahmen sollten sowohl elektrische als auch mechanische Belastungen berücksichtigt werden. Die Arbeit kann auch von Laien ausgeführt werden, wenn diese vollständig geschützt sind. Wenn der Schutz unvollständig ist, ist eine Aufsicht über Laien erforderlich.

Ein alternativer Ansatz zur Minimierung elektrischer Gefahren ist die Methode der Entfernung und Aufsicht gemäß DIN VDE 0105-100, Abschnitt 6.4.3. Bei dieser Methode muss die Arbeit von qualifizierten Elektrikern oder Personen mit einer Ausbildung im Bereich Elektrotechnik durchgeführt werden oder unter ihrer Aufsicht stehen. Darüber hinaus müssen Sicherheitsabstände eingehalten werden, die die Grenzen der Gefahrenzone überschreiten. Ein definiertes Verfahren ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die Gefahrenzone nicht erreicht wird. Wenn es um sperrige Gegenstände, Leitern oder Ausrüstung geht, müssen Vorkehrungen getroffen werden, um zu verhindern, dass diese die Gefahrenzone erreichen, unter Berücksichtigung der Schwenkbereiche. Bei Freiluftanlagen und in der Nähe von Freileitungen müssen die Sicherheitsabstände beachtet werden.

Grenzen der Gefahrenzone und Annäherungszone

Festlegung der Mindestabstände für Innen- und Außenanlagen basierend auf der Netzspannung.

Arbeiten unter Spannung (AuS)

Gemäß DIN VDE 0105-100 umfasst Arbeiten unter Spannung jede Tätigkeit, bei der eine Person absichtlich mit lebendigen Komponenten in Kontakt tritt, sei es mit Körperteilen, Werkzeugen, Ausrüstung oder Geräten, oder in die Gefahrenzone eintritt. Um einen elektrischen Schlag und die Folgen eines Kurzschlusses zu verhindern, werden drei verschiedene Arbeitsmethoden anerkannt: Arbeiten aus der Entfernung (unter Verwendung isolierender Stangen), Arbeiten mit isolierenden Handschuhen (zusammen mit zusätzlichen isolierenden Werkzeugen und Ortsisolierung) und Arbeiten im Potential (direkter Kontakt mit lebendigen Teilen bei Isolierung von der Umgebung). Es wird unterschieden zwischen Arbeiten, die keine speziellen organisatorischen oder technischen Maßnahmen erfordern, und Arbeiten, die nur von geschultem Personal unter besonderen technischen und organisatorischen Bedingungen ausgeführt werden dürfen. Arbeiten ohne spezielle technische und organisatorische Maßnahmen umfassen Aufgaben mit einem geringen Kurzschlussstrom oder geringer Energie am Arbeitsplatz sowie unkomplizierte oder standardisierte Tätigkeiten mit geringem Gefährdungspotenzial.

Beispiele für solche Aufgaben sind das Einsetzen von Spannungsprüfern, Phasenvergleichern, Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen, die Verwendung isolierender Stangen zur Manipulation von reibungslos laufenden Komponenten, das Anbringen von Isolierplatten und Barrieren, der Umgang mit ungeschützten Sicherungseinsätzen zum Entfernen und Einsetzen sowie die Funktionsprüfung von Geräten und Schaltkreisen sowie standardisierte und beabsichtigte Arbeiten an elektrischen Prüfsystemen.

Für alle anderen Arbeiten unter Spannung, wie Verbinden, Zusammenbauen, Installieren, Entfernen, Schmieren, Reinigen und Abdecken, sind spezifische technische und organisatorische Maßnahmen erforderlich.

Diese technisch-organisatorischen Maßnahmen zum Arbeiten unter Spannung (AuS) werden in DIN VDE 0105-100 und der DGUV-Regel 103-011 (vormals BGR A3) wie folgt vorgegeben:

  • Festlegung der erlaubten Arbeitsverfahren: Der Unternehmer hat unter Berück¬sichtigung einer Gefährdungsbeurteilung und den zur Verfügung stehenden Arbeitsverfahren festzulegen, welche Arbeiten unter Spannung erlaubt sind.

  • Erstellung von Arbeitsanweisungen: Für diese erlaubten Arbeiten unter Span¬nung hat der Unternehmer schriftliche Arbeitsanweisungen zu erstellen, in denen festgelegt ist, welche Maßnahmen und Arbeitsschritte in welcher Reihenfolge durchzuführen sind, welche persönliche Schutzausrüstungen, Schutz- und Hilfs¬mittel und welche Werkzeuge zu verwenden sind, welche Einsatzbedingungen und Ausschlusskriterien für das Arbeiten unter Spannung bestehen und ob eine zweite Person mit Erste-Hilfe-Ausbildung an der Arbeitsstelle anwesend sein muss. Ferner ist in der Arbeitsanweisung festzulegen, welche Arbeiten aufgrund ihrer Komplexität schriftlich anzuweisen sind.

  • Einsatz von spezialausgebildetem Personal: Es dürfen ausschließlich Elektro¬fachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen mit Spezialausbildung eingesetzt werden, die gesundheitlich geeignet und in Erster Hilfe ausgebildet sind. Die gesundheitliche Eignung kann durch eine arbeitsmedizinische Vorsor¬geuntersuchung, z. B. gemäß G25, nachgewiesen werden.

  • Inhalt und Voraussetzung der Spezialausbildung: Die Spezialausbildung gliedert sich in einen theoretischen und praktischen Teil und ist mit einer Prüfung abzu¬schließen, deren Ergebnis zu dokumentieren ist. Die Berechtigung zum Arbeiten unter Spannung ist gesondert zu bestätigen, wobei erkennbar sein muss, für welche speziellen Arbeitsverfahren die Berechtigung erteilt wird. Voraussetzung für die Spezialausbildung ist ausreichende Berufserfahrung verbunden mit einer ausreichenden Beherrschung der Arbeitsverfahren im spannungslosen Zustand. Das Mindestalter für die Ausbildung beträgt 18 Jahre.

  • Grad der Befähigung zum AuS: Es dürfen nur die Elektrofachkräfte eingesetzt werden, die für die geplante Arbeit die geeignete Befähigung auf Grundlage der Spezialausbildung und eine spezielle Berechtigung besitzen. Die Befähigung zum AuS bezieht sich auf bestimmte Arbeitsverfahren. Eine generelle AuS- Befähigung gibt es nicht!

  • Unterweisungen und Wiederholungsschulung: Zum Erhalt der Berechtigung, unter Spannung arbeiten zu dürfen, ist eine jährliche Unterweisung vorgeschrieben.

Zusätzlich wird eine auf die betrieblichen Erfahrungen angepasste Wiederholung der Spezialausbildung nach vier Jahren empfohlen.

  • Anweisen des Arbeitens unter Spannung: Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass ausschließlich Elektrofachkräfte das Arbeiten unter Spannung anweisen, die die Grundsätze des Arbeitens unter Spannung und den Grad der Befähigung des ausführenden Personals kennen.

  • Prüfung der Umgebungsbedingungen: Der Arbeitsverantwortliche hat vor Ort zu prüfen, ob die Umgebungsbedingungen das Arbeiten unter Spannung zulassen, bevor er die Arbeitsfreigabe erteilt.

Neben diesen technischen und organisatorischen Vorschriften ist es unerlässlich, auch andere Richtlinien für den Ablauf von Tätigkeiten mit elektrischen Gefährdungen (Arbeiten) zu beachten. Dies umfasst insbesondere die Koordination zwischen der für das System Verantwortlichen, der für die Arbeit Verantwortlichen und den ausführenden Personen.