gVEFK: Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung für die externe Bestellung einer gesamtverantwortlichen Elektrofachkraft
Gegenstand dieser Leistung ist die externe Bestellung und Erbringung der Funktion einer gesamtverantwortlichen Verantwortlichen Elektrofachkraft (gVEFK) für ein Klinikum (nachfolgend „Auftraggeber“) als kontinuierliche Dienstleistung (nachfolgend „Auftragnehmer“). Ziel der Beauftragung ist der Aufbau bzw. die Aufrechterhaltung einer rechtssicheren, wirksamen und auditfähigen Elektrosicherheitsorganisation im Klinikum über alle vereinbarten Standorte und Anlagenbereiche.
Die gVEFK hat dabei die Aufgabe, die elektrotechnische Fach- und Aufsichtsverantwortung im übertragenen Geltungsbereich fachkundig wahrzunehmen, in Prozesse zu übersetzen und gegenüber der Klinikleitung/Technischen Leitung nachweisbar zu steuern. Diese Beauftragung dient der organisatorischen Umsetzung der Arbeitgeberpflichten, insbesondere der Pflicht zur geeigneten Organisation, laufenden Wirksamkeitsprüfung und Anpassung der Schutzmaßnahmen.
Normativ ist zu berücksichtigen, dass die Rollen zur sicheren Durchführung von Arbeiten und zum sicheren Betrieb elektrischer Anlagen in der Praxis über die Begriffe Anlagenbetreiber, Anlagenverantwortlicher und Arbeitsverantwortlicher abgebildet werden; zugleich ist die VEFK als aufbauorganisatorische Funktion in DIN VDE 1000‑10 verankert. Die DKE‑Klarstellung betont ausdrücklich, dass die bloße Benennung als „VEFK“ nicht ausreicht, sondern Verantwortungsbereich und Weisungs-/Befugnisrahmen explizit zu beschreiben und im Unternehmen bekanntzumachen sind.
Für das Klinikum ist darüber hinaus wesentlich, dass die besonderen Anforderungen medizinisch genutzter Bereiche sowie der Einrichtungen für Sicherheitszwecke (z. B. Not-/Sicherheitsbeleuchtung, brandschutzrelevante Einrichtungen) organisatorisch so eingebunden werden, dass sichere Anlagen, sicherer Betrieb und sichere Wartung dauerhaft gewährleistet sind.
