Vorgaben zur Preisstruktur
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Technische Daten zur Preisstruktur für die DGUV V3-Ausschreibung
Dieses Dokument legt die Preisgrundsätze, die Kalkulationslogik und die kaufmännischen Mindestanforderungen für die Vergabe von DGUV V3-Prüfleistungen im Verfahren [Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb / Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Teilnahmewettbewerb nach gewählter Rechtsgrundlage] fest. Ziel ist es, für alle Bewerber und Bieter eine einheitliche, transparente und diskriminierungsfreie Kalkulationsbasis zu schaffen, damit Angebote wirtschaftlich, inhaltlich und methodisch vergleichbar bewertet werden können. Die Preisstruktur ist so aufzubauen, dass die wiederkehrenden Prüfungen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, die dafür erforderliche Koordination sowie die prüfungsbegleitende Dokumentation vollständig und nachvollziehbar abgebildet werden. DGUV V3 verlangt Prüfungen vor Inbetriebnahme, nach Änderungen oder Instandsetzungen sowie in festzulegenden Zeitabständen; die Prüffristen müssen so angesetzt sein, dass zu erwartende Mängel rechtzeitig erkannt werden.
Vorgaben zur Preisstruktur bei DGUV-Prüfungen
- Allgemeine Preisgrundsätze
- Preisstruktur und Leistungskategorien
- Kalkulation, Zusatzleistungen & Risiken
- Abrechnung, Preise & Vertragsbedingungen
- Deutsches Preisblatt und Positionslogik
Allgemeine Preisgrundsätze
Die Preisbildung hat grundsätzlich positionsbezogen zu erfolgen. Sofern in den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes bestimmt ist, sind alle Preise als Nettopreise in Euro anzugeben. Der Bieter hat seine Kalkulation so zu strukturieren, dass wiederkehrende Prüfleistungen über Einheitspreise und dauerhaft vorhaltungsbezogene Leistungen über Pauschalen oder Monatsentgelte abgebildet werden. Soweit Mengenansätze in den Vergabeunterlagen genannt werden, dienen diese ausschließlich der Vergleichbarkeit und Wertung der Angebote, sofern sie nicht ausdrücklich als Mindestabnahmemenge oder als verbindlicher Leistungsumfang bezeichnet sind. Die vom Auftraggeber angesetzten Mengen sind daher als Kalkulations- und Wertungsgrößen zu verstehen, nicht als garantierte Abrufmenge. Die vergaberechtliche Vergleichbarkeit der Preise setzt zudem voraus, dass alle Bieter auf derselben Netto-Basis kalkulieren und keine verdeckten Zuschlags-, Rabatt- oder Mischkalkulationsmodelle verwenden, die eine transparente Auswertung verhindern würden.
Im Preis als Standardleistungsumfang enthalten sind jedenfalls alle üblichen Tätigkeiten, die für eine ordnungsgemäße DGUV V3-Prüfung im ausgeschriebenen Normalbetrieb erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere die Durchführung der Prüfung, die Termin- und Ablaufkoordination, die Prüfungsvorbereitung am Einsatzort, die Geräte- oder Anlagenzuordnung, die Kennzeichnung der geprüften Einheiten, die Erfassung der Prüfergebnisse, die Standardmängeldokumentation sowie die Bereitstellung der vereinbarten Prüfprotokolle und Statuslisten. Ebenfalls einzukalkulieren sind die erforderlichen Mess- und Prüfmittel, Hilfsstoffe, Prüfplaketten, Standardetiketten, übliche QR- oder Barcode-Zuordnungen, die interne Qualitätssicherung des Auftragnehmers sowie der standardmäßige Austausch mit der benannten Ansprechstelle des Auftraggebers.
| Standardleistung | Preisliche Behandlung |
|---|---|
| Prüfleistungen an den ausgeschriebenen elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen | Im Einheitspreis enthalten |
| Einsatzplanung und Terminabstimmung innerhalb der vereinbarten Regelprozesse | Enthalten |
| Standarddokumentation, Prüfprotokolle, Defektlisten und Wiederholungsnachweise | Enthalten |
| Prüfplaketten, Standardkennzeichnung und vereinbarte QR-Zuordnung | Enthalten |
| Übliche An- und Abfahrt zwischen den im Los enthaltenen Standorten | Enthalten, soweit nicht abweichend festgelegt |
| Standardkommunikation mit benannten Objektansprechpartnern | Enthalten |
| Interne Fachaufsicht, Qualitätssicherung und Freigabe | Enthalten |
Preisstruktur und Leistungskategorien
Die Preisstruktur ist an der tatsächlichen Prüfungslogik des Auftrags auszurichten. Da DGUV V3 zwischen ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmitteln sowie stationären und nicht stationären Anlagen unterscheidet, muss das Preisblatt die Leistungsarten so trennen, dass Mengenannahmen, Prüfaufwand und spätere Nachbeauftragungen eindeutig zuordenbar bleiben. Für jede ausgeschriebene Hauptleistung ist daher eine eigene Preisposition vorzusehen.
Folgende Leistungskategorien sind als Mindeststruktur vorzusehen; der Auftraggeber ergänzt oder reduziert die Struktur anhand der projektspezifischen Datei bei Vorliegen der Detaildaten:
| Leistungskategorie | Preiseinheit | Platzhalter für projektspezifische Information |
|---|---|---|
| Wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel | je Gerät | [geschätzte Geräteanzahl] |
| Wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel | je Betriebsmittel / je Prüfpunkt | [geschätzte Menge] |
| Wiederkehrende Prüfung stationärer elektrischer Anlagen | je Anlage / je Unterverteilung / je Stromkreis / je Feld | [gewählte Einheit] |
| Prüfung nicht stationärer Anlagen | je Anlage | [geschätzte Menge] |
| Neuanlage oder Erstaufnahme eines bislang nicht registrierten Betriebsmittels | je Datensatz / je Gerät | [geschätzte Menge] |
| Nachprüfung nach Instandsetzung | je Vorgang / je Gerät / je Anlage | [gewählte Einheit] |
| Sonderbericht oder projektbezogener Managementreport | je Bericht | [Anforderung] |
| Bereitstellung Prüfportal / Dokumentationsplattform | monatliche Pauschale | [Systemanforderung] |
| Einmaliges Onboarding, Datenmigration, Stammdatenabgleich | einmalige Pauschale | [Datenumfang] |
| Sondertermin außerhalb des Regelzeitfensters | je Einsatz / je Stunde | [Anforderung] |
Leistungen mit hohem Vorhalte- oder Systemcharakter sind getrennt von den eigentlichen Prüfleistungen auszuweisen. Hierzu zählen insbesondere die Portalbereitstellung, die initiale Systemeinrichtung, einmalige Datenmigrationen, die Übernahme vorhandener Inventardaten, die initiale Label-Logik, definierte Schnittstellenaufwände sowie Schulungen des Auftraggebers für das vereinbarte Reporting- oder Freigabesystem. Der Bieter darf weitere Pauschalpositionen nur aufnehmen, wenn diese in den Vergabeunterlagen ausdrücklich zugelassen oder vom Auftraggeber als optionale Bedarfsposition vorgegeben sind.
Kalkulationsannahmen, Zusatzleistungen, nicht gesondert vergütete Leistungen und Risikozuordnung
Bei der Kalkulation ist von einem laufenden Gebäudebetrieb auszugehen, soweit in den Vergabeunterlagen nichts anderes bestimmt ist. Der Bieter hat daher die üblichen Erschwernisse eines belegten Verwaltungs-, Bildungs-, Gesundheits-, Kultur- oder Betriebsumfeldes einzukalkulieren, insbesondere abgestufte Zugangsmöglichkeiten, abschnittsweise Begehungen, raumweise Terminierung, Abstimmungen mit Nutzern, gerätespezifische Rückfragen, zeitlich begrenzte Zutrittsfenster und die Notwendigkeit, Prüfungen in betrieblich verträglichen Sequenzen durchzuführen. Diese Rahmenbedingungen sind kein Zusatzauftrag, sondern Bestandteil der ausgeschriebenen Normalleistung, soweit sie sich im Rahmen der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Betriebsbedingungen bewegen. DGUV V3 verlangt die ordnungsgemäße Prüfung des Zustands der Anlagen und Betriebsmittel; TRBS 1203 verlangt zudem, dass die zur Prüfung befähigte Person den Istzustand ermitteln, den Sollzustand vergleichen und Abweichungen bewerten und dokumentieren kann. Für elektrische Gefährdungen ist eine elektrotechnische Qualifikation erforderlich, in der Regel ergänzt um mindestens ein Jahr praktische Erfahrung.
Soweit der Auftraggeber zusätzliche Leistungen veranlasst, die nicht dem üblichen Prüfprozess zuzurechnen sind, sind diese nur dann vergütungsfähig, wenn sie als gesonderte Bedarfs- oder Änderungsleistung schriftlich beauftragt wurden. Dazu zählen insbesondere ausdrücklich angeforderte Sonderberichte, Zusatztermine außerhalb der vereinbarten Servicefenster, außergewöhnliche Sicherheitsfreigaben, zusätzliche Nacht- oder Wochenendkoordination, durch den Auftraggeber angeordnete Mehrfachanfahrten ohne sachlichen Zusammenhang zum Regelprozess sowie gesondert verlangte Datenaufbereitungen außerhalb des vereinbarten Standardexports.
| Zusatzleistung | Preisliche Behandlung |
|---|---|
| Nachprüfung nach erfolgter Reparatur | Vergütung nur bei ausgeschriebener oder gesondert beauftragter Position |
| Zusätzliche Sonderkoordination außerhalb des Regelprozesses | Nur bei ausdrücklicher Beauftragung |
| Außerordentliche Zutritts- oder Sicherheitsbegleitung | Nach Vertragsregelung / Bedarfsposition |
| Zusatzberichte außerhalb des Standardreportings | Gesondert, sofern angefordert |
| Zusatzfahrt wegen vom Auftraggeber veranlasster Terminverschiebung außerhalb des vereinbarten Ablaufs | Nur nach vertraglicher Regelung |
| Projektbezogene Datenbereinigung außerhalb des vereinbarten Stammdatenscope | Gesondert nur bei ausdrücklicher Beauftragung |
Nicht gesondert vergütet werden insbesondere übliche Wartezeiten innerhalb abgestimmter Prüfblöcke, kurze Unterbrechungen wegen betrieblicher Abläufe, das Wiederansetzen einzelner Räume oder Geräte innerhalb desselben koordinierten Einsatzes, Standardrückfragen zur Identifikation des Prüfobjekts, die Nachpflege üblicher Prüfkennzeichen, die Bereitstellung regulärer Prüfmittel, fachübliche Nebenleistungen sowie organisatorische Eigenaufwände des Auftragnehmers. Ebenso trägt der Auftragnehmer das Kalkulationsrisiko für eine sachgerechte Personaldisposition, die gewöhnliche Ausfallvorsorge, die interne Prüfmittelüberwachung, die Einhaltung gesetzlicher Nebenpflichten und die interne Steuerung seiner Nachunternehmer, soweit deren Einsatz zugelassen ist.
Abrechnung, Zahlungsbedingungen, Preisfortschreibung, Bieteranforderungen und Schlussbestimmungen
Die Abrechnung hat positionsrein, nachvollziehbar und prüffähig zu erfolgen. Jede Rechnung muss den Leistungszeitraum, die Abrechnungsgrundlage, die Mengenbasis, die Referenz zur jeweiligen Preisposition, gegebenenfalls die Objekt- oder Standortzuordnung sowie Netto- und Bruttobetrag ausweisen. Soweit digitale Prüfdaten vereinbart sind, ist die Rechnung mit den dokumentierten Prüfergebnissen oder einem eindeutigen Datenverweis zu verknüpfen. Zahlungen erfolgen nur für nachweislich erbrachte und nach dem vertraglich vereinbarten Prozess akzeptierte Leistungen. Externe Personen oder Unternehmen können zwar mit Prüfungen beauftragt werden, die Verantwortung für eine ausreichende Qualifikation der zur Prüfung befähigten Person verbleibt jedoch rechtlich bei demjenigen Arbeitgeber, der die Prüfungen veranlasst; deshalb ist der Nachweis der Qualifikation des eingesetzten Personals ein zwingender Bestandteil der Eignungs- und Leistungsdarstellung des Bieters.
| Mindestangaben der Rechnung | Anforderung |
|---|---|
| Leistungszeitraum | Pflicht |
| Abgerechnete Preisposition | Pflicht |
| Mengen- oder Stückzahlbasis | Pflicht |
| Standort- oder Objektbezug | Pflicht |
| Referenz auf Prüfprotokolle / Datensatz / Bericht | Pflicht |
| Nettobetrag und Umsatzsteuer | Pflicht |
| Gesamtsumme | Pflicht |
Die angebotenen Preise sind für die Dauer des Vergabeverfahrens sowie für den Grundvertrag [Anzahl Monate einsetzen] verbindlich. Für etwaige Verlängerungsoptionen kann der Auftraggeber einen Preisfortschreibungsmechanismus vorgeben, beispielsweise auf Basis von [Index / Formel / Basismonat einsetzen]. Ohne ausdrückliche vertragliche Regelung besteht kein Anspruch auf Preisänderung. Bieter haben ihre Preise vollständig, transparent und plausibel zu kalkulieren. Unvollständig bepreiste Pflichtpositionen können nach Maßgabe der Vergabeunterlagen und des anwendbaren Vergaberechts zum Ausschluss führen oder als im Gesamtpreis enthalten gewertet werden, soweit dies in den Vergabeunterlagen eindeutig festgelegt ist. Kaufmännische Klarstellungen und Verhandlungen dürfen nur vergaberechtskonform, diskriminierungsfrei und unter Wahrung von Transparenz, Gleichbehandlung und Wirtschaftlichkeit stattfinden.
Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Bieter, dass alle für die vollständige Leistungserbringung erforderlichen Kosten berücksichtigt sind. Dazu zählen insbesondere Personal-, Reise-, Geräte-, Prüfmittel-, IT-, Verwaltungs-, Schulungs-, Qualitätssicherungs-, Dokumentations- und Gemeinkosten. Die Leistungs- und Preiszuordnung hat während des gesamten Verfahrens widerspruchsfrei zu bleiben. Bei Abweichungen zwischen Preisblatt, Anschreiben, Kalkulationsdarstellung und technischen Erläuterungen gilt die in den Vergabeunterlagen festgelegte Rangfolge. Projektspezifische Angaben sind an den dafür vorgesehenen Stellen mit [Platzhalter] zu ergänzen.
Deutsches Preisblatt und Positionslogik
Nachstehendes Schema kann als öffentliches Preisblatt oder als Anlage zum Preisblatt verwendet werden. Die Werte sind vom Auftraggeber anhand der projektspezifischen Datei zu befüllen.
| Preisposition | Einheit | Geschätzte Menge | Einheitspreis netto | Gesamtpreis netto | Bemerkung / Platzhalter |
|---|---|---|---|---|---|
| Wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel | je Gerät | [Menge] | [EUR] | [EUR] | [Gerätegruppen / Standortbezug] |
| Wiederkehrende Prüfung ortsfester Betriebsmittel | je Betriebsmittel / je Prüfpunkt | [Menge] | [EUR] | [EUR] | [Definition der Einheit] |
| Wiederkehrende Prüfung stationärer Anlagen | je Anlage / je Unterverteilung / je Stromkreis | [Menge] | [EUR] | [EUR] | [Definition der Einheit] |
| Prüfung nicht stationärer Anlagen | je Anlage | [Menge] | [EUR] | [EUR] | [z. B. Container / mobile Einheiten] |
| Erstaufnahme neuer Betriebsmittel | je Datensatz / je Gerät | [Menge] | [EUR] | [EUR] | [inkl. Kennzeichnung] |
| Nachprüfung nach Instandsetzung | je Vorgang | [Menge] | [EUR] | [EUR] | [Reparaturbezogene Nachprüfung] |
| Portal- / Reportingbereitstellung | je Monat | [Menge] | [EUR] | [EUR] | [Lizenz / Hosting / Nutzeranzahl] |
| Onboarding / Datenmigration | pauschal | [Menge] | [EUR] | [EUR] | [einmalig] |
| Sondertermin außerhalb Regelzeitfenster | je Einsatz / je Stunde | [Menge] | [EUR] | [EUR] | [nur falls beauftragt] |
| Zusatzbericht / Managementreport | je Bericht | [Menge] | [EUR] | [EUR] | [nur falls angefordert] |
Hinweis zur Positionslogik:
Der Auftraggeber sollte in der endgültigen Fassung festlegen, ob ortsfeste Anlagen nach Anlage, Unterverteilung, Stromkreis, Prüfpunkt, Raum, Nutzungseinheit oder kombinierter Pauschallogik je Objekt bepreist werden. Für die spätere Rechnungsprüfung ist eine eindeutige und über die gesamte Vertragslaufzeit unveränderte Definition der Preiseinheit zwingend.
