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Vorgaben zur Preisstruktur

Facility Management: Elektrische Sicherheit » DGUV V3/V4 » Öffentliche Vergabe » Vorgaben zur Preisstruktur

Vorgaben zur Preisstruktur für transparente und vergleichbare Angebote im DGUV V3 Verfahren

Technische Daten zur Preisstruktur für die DGUV V3-Ausschreibung

Dieses Dokument legt die Preisgrundsätze, die Kalkulationslogik und die kaufmännischen Mindestanforderungen für die Vergabe von DGUV V3-Prüfleistungen im Verfahren [Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb / Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Teilnahmewettbewerb nach gewählter Rechtsgrundlage] fest. Ziel ist es, für alle Bewerber und Bieter eine einheitliche, transparente und diskriminierungsfreie Kalkulationsbasis zu schaffen, damit Angebote wirtschaftlich, inhaltlich und methodisch vergleichbar bewertet werden können. Die Preisstruktur ist so aufzubauen, dass die wiederkehrenden Prüfungen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, die dafür erforderliche Koordination sowie die prüfungsbegleitende Dokumentation vollständig und nachvollziehbar abgebildet werden. DGUV V3 verlangt Prüfungen vor Inbetriebnahme, nach Änderungen oder Instandsetzungen sowie in festzulegenden Zeitabständen; die Prüffristen müssen so angesetzt sein, dass zu erwartende Mängel rechtzeitig erkannt werden.

Vorgaben zur Preisstruktur bei DGUV-Prüfungen

Allgemeine Preisgrundsätze

Die Preisbildung hat grundsätzlich positionsbezogen zu erfolgen. Sofern in den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes bestimmt ist, sind alle Preise als Nettopreise in Euro anzugeben. Der Bieter hat seine Kalkulation so zu strukturieren, dass wiederkehrende Prüfleistungen über Einheitspreise und dauerhaft vorhaltungsbezogene Leistungen über Pauschalen oder Monatsentgelte abgebildet werden. Soweit Mengenansätze in den Vergabeunterlagen genannt werden, dienen diese ausschließlich der Vergleichbarkeit und Wertung der Angebote, sofern sie nicht ausdrücklich als Mindestabnahmemenge oder als verbindlicher Leistungsumfang bezeichnet sind. Die vom Auftraggeber angesetzten Mengen sind daher als Kalkulations- und Wertungsgrößen zu verstehen, nicht als garantierte Abrufmenge. Die vergaberechtliche Vergleichbarkeit der Preise setzt zudem voraus, dass alle Bieter auf derselben Netto-Basis kalkulieren und keine verdeckten Zuschlags-, Rabatt- oder Mischkalkulationsmodelle verwenden, die eine transparente Auswertung verhindern würden.

Im Preis als Standardleistungsumfang enthalten sind jedenfalls alle üblichen Tätigkeiten, die für eine ordnungsgemäße DGUV V3-Prüfung im ausgeschriebenen Normalbetrieb erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere die Durchführung der Prüfung, die Termin- und Ablaufkoordination, die Prüfungsvorbereitung am Einsatzort, die Geräte- oder Anlagenzuordnung, die Kennzeichnung der geprüften Einheiten, die Erfassung der Prüfergebnisse, die Standardmängeldokumentation sowie die Bereitstellung der vereinbarten Prüfprotokolle und Statuslisten. Ebenfalls einzukalkulieren sind die erforderlichen Mess- und Prüfmittel, Hilfsstoffe, Prüfplaketten, Standardetiketten, übliche QR- oder Barcode-Zuordnungen, die interne Qualitätssicherung des Auftragnehmers sowie der standardmäßige Austausch mit der benannten Ansprechstelle des Auftraggebers.

Standardleistung

Preisliche Behandlung

Prüfleistungen an den ausgeschriebenen elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen

Im Einheitspreis enthalten

Einsatzplanung und Terminabstimmung innerhalb der vereinbarten Regelprozesse

Enthalten

Standarddokumentation, Prüfprotokolle, Defektlisten und Wiederholungsnachweise

Enthalten

Prüfplaketten, Standardkennzeichnung und vereinbarte QR-Zuordnung

Enthalten

Übliche An- und Abfahrt zwischen den im Los enthaltenen Standorten

Enthalten, soweit nicht abweichend festgelegt

Standardkommunikation mit benannten Objektansprechpartnern

Enthalten

Interne Fachaufsicht, Qualitätssicherung und Freigabe

Enthalten

Preisstruktur und Leistungskategorien

Die Preisstruktur ist an der tatsächlichen Prüfungslogik des Auftrags auszurichten. Da DGUV V3 zwischen ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmitteln sowie stationären und nicht stationären Anlagen unterscheidet, muss das Preisblatt die Leistungsarten so trennen, dass Mengenannahmen, Prüfaufwand und spätere Nachbeauftragungen eindeutig zuordenbar bleiben. Für jede ausgeschriebene Hauptleistung ist daher eine eigene Preisposition vorzusehen.

Folgende Leistungskategorien sind als Mindeststruktur vorzusehen; der Auftraggeber ergänzt oder reduziert die Struktur anhand der projektspezifischen Datei bei Vorliegen der Detaildaten:

Leistungskategorie

Preiseinheit

Platzhalter für projektspezifische Information

Wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

je Gerät

[geschätzte Geräteanzahl]

Wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel

je Betriebsmittel / je Prüfpunkt

[geschätzte Menge]

Wiederkehrende Prüfung stationärer elektrischer Anlagen

je Anlage / je Unterverteilung / je Stromkreis / je Feld

[gewählte Einheit]

Prüfung nicht stationärer Anlagen

je Anlage

[geschätzte Menge]

Neuanlage oder Erstaufnahme eines bislang nicht registrierten Betriebsmittels

je Datensatz / je Gerät

[geschätzte Menge]

Nachprüfung nach Instandsetzung

je Vorgang / je Gerät / je Anlage

[gewählte Einheit]

Sonderbericht oder projektbezogener Managementreport

je Bericht

[Anforderung]

Bereitstellung Prüfportal / Dokumentationsplattform

monatliche Pauschale

[Systemanforderung]

Einmaliges Onboarding, Datenmigration, Stammdatenabgleich

einmalige Pauschale

[Datenumfang]

Sondertermin außerhalb des Regelzeitfensters

je Einsatz / je Stunde

[Anforderung]

Leistungen mit hohem Vorhalte- oder Systemcharakter sind getrennt von den eigentlichen Prüfleistungen auszuweisen. Hierzu zählen insbesondere die Portalbereitstellung, die initiale Systemeinrichtung, einmalige Datenmigrationen, die Übernahme vorhandener Inventardaten, die initiale Label-Logik, definierte Schnittstellenaufwände sowie Schulungen des Auftraggebers für das vereinbarte Reporting- oder Freigabesystem. Der Bieter darf weitere Pauschalpositionen nur aufnehmen, wenn diese in den Vergabeunterlagen ausdrücklich zugelassen oder vom Auftraggeber als optionale Bedarfsposition vorgegeben sind.

Kalkulationsannahmen, Zusatzleistungen, nicht gesondert vergütete Leistungen und Risikozuordnung

Bei der Kalkulation ist von einem laufenden Gebäudebetrieb auszugehen, soweit in den Vergabeunterlagen nichts anderes bestimmt ist. Der Bieter hat daher die üblichen Erschwernisse eines belegten Verwaltungs-, Bildungs-, Gesundheits-, Kultur- oder Betriebsumfeldes einzukalkulieren, insbesondere abgestufte Zugangsmöglichkeiten, abschnittsweise Begehungen, raumweise Terminierung, Abstimmungen mit Nutzern, gerätespezifische Rückfragen, zeitlich begrenzte Zutrittsfenster und die Notwendigkeit, Prüfungen in betrieblich verträglichen Sequenzen durchzuführen. Diese Rahmenbedingungen sind kein Zusatzauftrag, sondern Bestandteil der ausgeschriebenen Normalleistung, soweit sie sich im Rahmen der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Betriebsbedingungen bewegen. DGUV V3 verlangt die ordnungsgemäße Prüfung des Zustands der Anlagen und Betriebsmittel; TRBS 1203 verlangt zudem, dass die zur Prüfung befähigte Person den Istzustand ermitteln, den Sollzustand vergleichen und Abweichungen bewerten und dokumentieren kann. Für elektrische Gefährdungen ist eine elektrotechnische Qualifikation erforderlich, in der Regel ergänzt um mindestens ein Jahr praktische Erfahrung.

Soweit der Auftraggeber zusätzliche Leistungen veranlasst, die nicht dem üblichen Prüfprozess zuzurechnen sind, sind diese nur dann vergütungsfähig, wenn sie als gesonderte Bedarfs- oder Änderungsleistung schriftlich beauftragt wurden. Dazu zählen insbesondere ausdrücklich angeforderte Sonderberichte, Zusatztermine außerhalb der vereinbarten Servicefenster, außergewöhnliche Sicherheitsfreigaben, zusätzliche Nacht- oder Wochenendkoordination, durch den Auftraggeber angeordnete Mehrfachanfahrten ohne sachlichen Zusammenhang zum Regelprozess sowie gesondert verlangte Datenaufbereitungen außerhalb des vereinbarten Standardexports.

Zusatzleistung

Preisliche Behandlung

Nachprüfung nach erfolgter Reparatur

Vergütung nur bei ausgeschriebener oder gesondert beauftragter Position

Zusätzliche Sonderkoordination außerhalb des Regelprozesses

Nur bei ausdrücklicher Beauftragung

Außerordentliche Zutritts- oder Sicherheitsbegleitung

Nach Vertragsregelung / Bedarfsposition

Zusatzberichte außerhalb des Standardreportings

Gesondert, sofern angefordert

Zusatzfahrt wegen vom Auftraggeber veranlasster Terminverschiebung außerhalb des vereinbarten Ablaufs

Nur nach vertraglicher Regelung

Projektbezogene Datenbereinigung außerhalb des vereinbarten Stammdatenscope

Gesondert nur bei ausdrücklicher Beauftragung

Nicht gesondert vergütet werden insbesondere übliche Wartezeiten innerhalb abgestimmter Prüfblöcke, kurze Unterbrechungen wegen betrieblicher Abläufe, das Wiederansetzen einzelner Räume oder Geräte innerhalb desselben koordinierten Einsatzes, Standardrückfragen zur Identifikation des Prüfobjekts, die Nachpflege üblicher Prüfkennzeichen, die Bereitstellung regulärer Prüfmittel, fachübliche Nebenleistungen sowie organisatorische Eigenaufwände des Auftragnehmers. Ebenso trägt der Auftragnehmer das Kalkulationsrisiko für eine sachgerechte Personaldisposition, die gewöhnliche Ausfallvorsorge, die interne Prüfmittelüberwachung, die Einhaltung gesetzlicher Nebenpflichten und die interne Steuerung seiner Nachunternehmer, soweit deren Einsatz zugelassen ist.

Abrechnung, Zahlungsbedingungen, Preisfortschreibung, Bieteranforderungen und Schlussbestimmungen

Die Abrechnung hat positionsrein, nachvollziehbar und prüffähig zu erfolgen. Jede Rechnung muss den Leistungszeitraum, die Abrechnungsgrundlage, die Mengenbasis, die Referenz zur jeweiligen Preisposition, gegebenenfalls die Objekt- oder Standortzuordnung sowie Netto- und Bruttobetrag ausweisen. Soweit digitale Prüfdaten vereinbart sind, ist die Rechnung mit den dokumentierten Prüfergebnissen oder einem eindeutigen Datenverweis zu verknüpfen. Zahlungen erfolgen nur für nachweislich erbrachte und nach dem vertraglich vereinbarten Prozess akzeptierte Leistungen. Externe Personen oder Unternehmen können zwar mit Prüfungen beauftragt werden, die Verantwortung für eine ausreichende Qualifikation der zur Prüfung befähigten Person verbleibt jedoch rechtlich bei demjenigen Arbeitgeber, der die Prüfungen veranlasst; deshalb ist der Nachweis der Qualifikation des eingesetzten Personals ein zwingender Bestandteil der Eignungs- und Leistungsdarstellung des Bieters.

Mindestangaben der Rechnung

Anforderung

Leistungszeitraum

Pflicht

Abgerechnete Preisposition

Pflicht

Mengen- oder Stückzahlbasis

Pflicht

Standort- oder Objektbezug

Pflicht

Referenz auf Prüfprotokolle / Datensatz / Bericht

Pflicht

Nettobetrag und Umsatzsteuer

Pflicht

Gesamtsumme

Pflicht

Die angebotenen Preise sind für die Dauer des Vergabeverfahrens sowie für den Grundvertrag [Anzahl Monate einsetzen] verbindlich. Für etwaige Verlängerungsoptionen kann der Auftraggeber einen Preisfortschreibungsmechanismus vorgeben, beispielsweise auf Basis von [Index / Formel / Basismonat einsetzen]. Ohne ausdrückliche vertragliche Regelung besteht kein Anspruch auf Preisänderung. Bieter haben ihre Preise vollständig, transparent und plausibel zu kalkulieren. Unvollständig bepreiste Pflichtpositionen können nach Maßgabe der Vergabeunterlagen und des anwendbaren Vergaberechts zum Ausschluss führen oder als im Gesamtpreis enthalten gewertet werden, soweit dies in den Vergabeunterlagen eindeutig festgelegt ist. Kaufmännische Klarstellungen und Verhandlungen dürfen nur vergaberechtskonform, diskriminierungsfrei und unter Wahrung von Transparenz, Gleichbehandlung und Wirtschaftlichkeit stattfinden.

Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Bieter, dass alle für die vollständige Leistungserbringung erforderlichen Kosten berücksichtigt sind. Dazu zählen insbesondere Personal-, Reise-, Geräte-, Prüfmittel-, IT-, Verwaltungs-, Schulungs-, Qualitätssicherungs-, Dokumentations- und Gemeinkosten. Die Leistungs- und Preiszuordnung hat während des gesamten Verfahrens widerspruchsfrei zu bleiben. Bei Abweichungen zwischen Preisblatt, Anschreiben, Kalkulationsdarstellung und technischen Erläuterungen gilt die in den Vergabeunterlagen festgelegte Rangfolge. Projektspezifische Angaben sind an den dafür vorgesehenen Stellen mit [Platzhalter] zu ergänzen.

Deutsches Preisblatt und Positionslogik

Nachstehendes Schema kann als öffentliches Preisblatt oder als Anlage zum Preisblatt verwendet werden. Die Werte sind vom Auftraggeber anhand der projektspezifischen Datei zu befüllen.

Preisposition

Einheit

Geschätzte Menge

Einheitspreis netto

Gesamtpreis netto

Bemerkung / Platzhalter

Wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel

je Gerät

[Menge]

[EUR]

[EUR]

[Gerätegruppen / Standortbezug]

Wiederkehrende Prüfung ortsfester Betriebsmittel

je Betriebsmittel / je Prüfpunkt

[Menge]

[EUR]

[EUR]

[Definition der Einheit]

Wiederkehrende Prüfung stationärer Anlagen

je Anlage / je Unterverteilung / je Stromkreis

[Menge]

[EUR]

[EUR]

[Definition der Einheit]

Prüfung nicht stationärer Anlagen

je Anlage

[Menge]

[EUR]

[EUR]

[z. B. Container / mobile Einheiten]

Erstaufnahme neuer Betriebsmittel

je Datensatz / je Gerät

[Menge]

[EUR]

[EUR]

[inkl. Kennzeichnung]

Nachprüfung nach Instandsetzung

je Vorgang

[Menge]

[EUR]

[EUR]

[Reparaturbezogene Nachprüfung]

Portal- / Reportingbereitstellung

je Monat

[Menge]

[EUR]

[EUR]

[Lizenz / Hosting / Nutzeranzahl]

Onboarding / Datenmigration

pauschal

[Menge]

[EUR]

[EUR]

[einmalig]

Sondertermin außerhalb Regelzeitfenster

je Einsatz / je Stunde

[Menge]

[EUR]

[EUR]

[nur falls beauftragt]

Zusatzbericht / Managementreport

je Bericht

[Menge]

[EUR]

[EUR]

[nur falls angefordert]

Hinweis zur Positionslogik:

Der Auftraggeber sollte in der endgültigen Fassung festlegen, ob ortsfeste Anlagen nach Anlage, Unterverteilung, Stromkreis, Prüfpunkt, Raum, Nutzungseinheit oder kombinierter Pauschallogik je Objekt bepreist werden. Für die spätere Rechnungsprüfung ist eine eindeutige und über die gesamte Vertragslaufzeit unveränderte Definition der Preiseinheit zwingend.