Ausgewählte Betriebsanweisungen

Unternehmen sind verpflichtet, Betriebsanweisungen im Bereich der Elektrosicherheit zu erstellen und umzusetzen
Die Erstellung von Betriebsanweisungen im Bereich der Elektrosicherheit erfordert eine sorgfältige Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Die Überwachung und Kontrolle der Einhaltung von Betriebsanweisungen im Bereich der Elektrosicherheit ist unverzichtbar, um Risiken zu minimieren. Schulungen und regelmäßige Unterweisungen im Bereich der Elektrosicherheit sind entscheidend für eine nachhaltige Sicherheitskultur im Unternehmen.
Betriebsanweisungen
PSA gegen die Einwirkung eines Störlichtbogens;
Arbeiten auf Fahr und Montagegerüsten;
Umgang mit Hebezeugen;
Anschlagmittel;
Rettung vom Holzleitungsmast;
Mastsicherungsgerät;
Störungsbeseitigung nach Lichtbogenstörung in SF6-Anlagen;
Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum;
Arbeiten in Baugruben;
Arbeiten in Schächten;
Arbeiten als Einzelperson an separierten Arbeitsstellen;
Spezielle Betriebsanweisungen zum Arbeiten unter Spannung (AuS);
Betriebsanweisung (Beispiele)
Fünf Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln:
Ausgewählte Betriebsanweisungen für elektrische Sicherheit
- Allgemein
- Arbeiten auf Leitern und Tritten
- Arbeiten mit Elektrischen Werkzeugen
- Arbeiten mit Hochspannungsprüfer
- Arbeiten mit Kabelschneidgerät
- Arbeiten mit Schneidwerkzeugen
Gefahren für Mensch und Umwelt
Elektrischer Schlag, Verbrennungen, Rauchvergiftung, Erstickung durch Sauerstoffverdrängung und giftige Zersetzungsprodukte.
bis 1000 V: 1 m;
bis 110 kV: 3 m;
bis 220 kV: 4 m;
bis 380 kV: 5 m;
herabhängende Freileitung bis 30 kV: 10 m;
herabhängende Freileitung über 30 kV: 20 m.
löschen
Vor dem Löschen ist die elektrische Anlage freizuschalten und gegen Wiedereinschalten zu sichern!
Sofern die „Fünf Sicherheitsregeln" nicht vollständig durchgeführt werden können, ist die elektrische Anlage als unter Spannung stehend zu betrachten!
Auswahl Löschmittel.
Löschmittel Schaum:
Schaum ist für den Einsatz in spannungsführenden elektrischen Anlagen nicht geeignet. Schaum, Wasser mit beigemischtem Netzmittel und Druckluftschaum CAFS dürfen grundsätzlich nur in spannungsfreien Anlagen eingesetzt werden. Gegebenenfalls sind auch benachbarte Anlagen spannungsfrei zu schalten.
Löschmittel Wasser:
Wasser ist für den Einsatz in abgeschlossenen elektrischen Innenraumanlagen nicht geeignet. Nur bei Einhaltung der notwendigen Abstände und geeigneter Strahlrohre in Freiluftanlagen ist es geeignet.
Löschmittel Pulver:
ABC-Pulver darf nur entsprechend der Verwendungshinweise auf den Löschgeräten eingesetzt werden.
Im Niederspannungsbereich unter Einhaltung von Schutzabständen ist ABC-Pulver zulässig.
Pulver kann unter Einfluss von Wärme, Nässe und Luftfeuchte leitfähige Beläge bilden. Insbesondere bei höherer Spannung können dadurch kurzschlussartige Ströme entstehen. Der Einsatz von Pulver führt zu erheblichen Folgeschäden in elektrischen Anlagen. Der Pulverbelag ist innerhalb von 2 h zu entfernen!
Löschmittel Kohlendioxid (CO):
Kohlendioxid ist elektrisch nicht leitend und kann im Bereich von spannungsführenden Anlagen daher unbedenklich eingesetzt werden! Das Löschmittel sollte bevorzugt eingesetzt werden. In engen, schlecht belüfteten Räumen können gefährlich hohe CO2-Konzentrationen entstehen (Erstickungsgefahr).
Löschabstände zu unter Spannung stehenden Teilen.
Maßnahmen nach dem Löschen.
Verqualmte Räume lüften und nicht ohne Atemschutz betreten!
Sofern spannungsführende Teile vorhanden sind, Fünf Sicherheitsregeln anwenden!
Quellen:1 DIN VDE 0132:2012-08, S. 12 f.;2 DGUV-Information 203-052, S. 183; 3 DIN VDE 0132:2012-08, S. 16 ff.
Beispiel einer Betriebsanweisung - Brandbekämpfung in elektrischen Anlagen
Löschmittel | bis 1 kV inm | bis 30 kV inm | bis 110 kV inm | bis 220 kV inm | bis 380 kV inm |
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Wasser Sprühstrahl | 1 | 3 | 3 | 4 | 5 |
Wasser Vollstrahl | 5 | 5 | 6 | 7 | 8 |
Schaum | 3 | unzulässig | unzulässig | unzulässig | unzulässig |
Pulver | 1 | unzulässig | unzulässig | unzulässig | unzulässig |
CO₂ | 1 | 3 | 3 | 4 | 5 |
Verhalten bei Störungen
Feuerwehr, Arbeitsverantwortlichen, Anlagenverantwortlichen und Vorgesetzten informieren!
Notfalls weitere Anlagenteile freischalten - keine weiteren eigenmächtigen Arbeiten durchführen.
Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
Freischalten, Notruf absetzen Tel.: 112, Verletzte bergen, Erste Hilfe leisten, Anlagenverantwortlichen und Vorgesetzten informieren!