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Ausgewählte Betriebsanweisungen

Ausgewählte Betriebsanweisungen

Unternehmen sind verpflichtet, Betriebsanweisungen im Bereich der Elektrosicherheit zu erstellen und umzusetzen

Die Erstellung von Betriebsanweisungen im Bereich der Elektrosicherheit erfordert eine sorgfältige Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Die Überwachung und Kontrolle der Einhaltung von Betriebsanweisungen im Bereich der Elektrosicherheit ist unverzichtbar, um Risiken zu minimieren. Schulungen und regelmäßige Unterweisungen im Bereich der Elektrosicherheit sind entscheidend für eine nachhaltige Sicherheitskultur im Unternehmen.

Betriebsanweisungen

  • PSA gegen die Einwirkung eines Störlichtbogens;

  • Arbeiten auf Fahr und Montagegerüsten;

  • Umgang mit Hebezeugen;

  • Anschlagmittel;

  • Rettung vom Holzleitungsmast;

  • Mastsicherungsgerät;

  • Störungsbeseitigung nach Lichtbogenstörung in SF6-Anlagen;

  • Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum;

  • Arbeiten in Baugruben;

  • Arbeiten in Schächten;

  • Arbeiten als Einzelperson an separierten Arbeitsstellen;

  • Spezielle Betriebsanweisungen zum Arbeiten unter Spannung (AuS);

Betriebsanweisung (Beispiele)

Fünf Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln:

Ausgewählte Betriebsanweisungen für elektrische Sicherheit

Anwendungsbereich

Diese Betriebsanweisung gilt für sämtliche Montage, Wartungs, Instandhaltungs und Reinigungsarbeiten sowie Arbeiten zur Störungsbehebung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Eine Ausnahme bildet lediglich das Arbeiten unter Spannung (AuS) mit seinen besonderen technischen und organisatorischen Regelungen.

Gefahren für Mensch und Umwelt

  • Elektrische Körperdurchströmung mit Verkrampfungen, Herzkammerflimmern, Herzstillstand und inneren Verbrennungen.

  • Verbrennungsgefahr durch Störlichtbogen.

  • Sekundärunfälle, Z. B. durch Absturz bei Arbeiten auf Leitern oder anderen hoch gelegenen Arbeitsplätzen.

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

An unter Spannung stehenden aktiven Teilen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel darf nicht gearbeitet werden! Ausnahmen sind nur nach besonderer Anweisung zulässig unter den besonderen technischen und organisatorischen Regelungen des Arbeitens unter Spannung (AuS) gestattet.

Alle Arbeiten müssen vom Arbeitsverantwortlichen vorbereitet und mit dem Anlaqenverantwortlichenabqestimmt und vom Anlagenverantwortlichen erlaubt sein.

Vor Beginn der Arbeiten muss der spannungsfreie Zustand hergestellt und für die Dauer der Arbeiten sichergestellt werden. Dies ist unter Beachtung der nachfolgenden Fünf Sicherheitsregeln durchzuführen:

  • Freischalten

  • Gegen Wiedereinschalten sichern

  • Spannungsfreiheit feststellen

  • Erden und Kurzschließen

  • Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

Beim Herausnehmen und Einsetzen von NH-Sicherungen ist der Schutzhelm mit Gesichtsschutz und der Sicherungsgriff mit Armstulpe zu benutzen.

Schalthandlungen dürfen nur von Schaltberechtigten durchgeführt werden.

Benachbarte aktive Teile, die nicht gegen direktes Berühren geschützt sind oder durch Abdecken bzw. Abschranken kein Schutz gegen direktes Berühren möglich ist, sind ebenfalls freizuschalten.

Es dürfen grundsätzlich nur zugelassene und geprüfte Werkzeuge, Geräte und Hilfsmittel eingesetzt werden. Vor der Benutzung sind diese einer Sichtkontrolle bzw. einem Funktionstest gemäß der Bedienungsanleitung zu unterziehen.

Bei Arbeiten mit Werkzeugen sowie sperrigen Gegenständen ist die Abdeckung oder Abschrankung so zu gestalten, dass eine gefährliche Annäherung oder direktes Berühren verhindert wird.

Nach Abschluss der Arbeiten Schaltpläne und Beschriftungen aktualisieren!

Verhalten bei Störungen

Arbeitsverantwortlichen, Anlagenverantwortlichen und Vorgesetzten informieren!

Notfalls weitere Anlagenteile freischalten keine weiteren eigenmächtigen Arbeiten durchführen.

Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe

Freischalten, Notruf absetzen Tel.: 112, Verletzte bergen, Erste Hilfe leisten, Anlagenverantwortlichen und Vorgesetzten informieren!

Instandhaltung

Vor und nach der Arbeit Sichtprüfung der Schutz und Arbeitsmittel! Herstellerangaben und Bedienungsanleitungen beachten!

Folgen der Nichtbeachtung

Gesundheitliche Schäden, Lebensgefahr, straf und zivilrechtliche Folgen

Datum/Unterschrift P. ftfüßkr'

Peter Müller, gesamtverantwortliche Elektrofachkraft

Mustermann GmbH

Anwendungsbereich

Diese Betriebsanweisung gilt für das Arbeiten auf Leitern.

Gefahren für Mensch und Umwelt

Verletzung des Benutzers durch Herunterfallen, Abrutschen und durch Umkippen der Leiter sowie Verletzungen anderer Personen durch herabfallende Gegenstände.

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregein

Es ist ausschließlich die vom Hersteller vorgesehene Benutzung erlaubt. Bedienungsanleitung beachten!

Es sind ausschließlich Leitern und Tritte zu verwenden, die in ordnungsgemäßem Zustand sind und deren letzte, wiederkehrende Prüfung innerhalb des vorgesehenen Prüfzyklus liegt. Der Benutzer hat vor der Benutzung folgende Überprüfung der Leiter vorzunehmen:

  • Sichtkontrolle auf Beschädigung;

  • Kontrolle auf Verschmutzung, insbesondere auf Verschmutzung der Stufen (Abrutschgefahr!);

  • Kontrolle der Prüfplakette über die wiederkehrende Prüfung;

  • Kontrolle der Schutzvorrichtungen.

Wird bei der Kontrolle ein Mangel erkannt, darf die Leiter nicht benutzt werden!

Holzleitern dürfen nicht deckend angestrichen sein!

Bei der Benutzung einer Leiter ist Folgendes zu beachten:

  • Leiter nicht hinter geschlossener Tür aufstellen;

  • Stehleiter nicht als Anlegeleiter benutzen;

  • An unebenen Standorten sicheren Höhenausgleich schaffen;

  • Anstellwinkel 65° bis 75°;

  • Gegen Umkippen sichern, ggf. von zweiter Person festhalten lassen;

  • Leiter mindestens 1 m über Austrittsstelle hinausragen lassen;

  • Die obersten beiden Stufen nicht benutzen;

  • Behelfsmäßige Verlängerungen sind verboten;

  • Schuhsohlen müssen frei von Verschmutzungen und rutschigen Belägen sein (Abrutschgefahr!);

  • Auf und Abstieg mit Gesicht zur Leiter und mit mindestens einer Hand festhalten;

  • Maßnahmen gegen das Herabfallen von Gegenständen ergreifen (Z. B. Werkzeug sichern, Gefahrenbereich absperren, zweite Person als Aufsicht);

  • Es dürfen nur einfache Arbeiten auf einer Leiter ausgeführt werden;

  • Eine Leiter darf nicht provisorisch geflickt werden;

Nach Benutzung ist eine Leiter zu reinigen, erneut (wie oben beschrieben) zu überprüfen und ordnungsgemäß ohne Durchbiegen zu lagern!

Verhalten bei Störungen

Arbeit unterbrechen und Arbeitsverantwortlichen, Anlagenverantwortlichen und Vorgesetzten informieren!

Keine weiteren eigenmächtigen Arbeiten durchführen!

Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe

Notruf absetzen Tel.: 112, Verletzte bergen, Erste Hilfe leisten, Anlagenverantwortlichen und Vorgesetzten informieren!

Instandhaltung

Sichtkontrolle vor jeder Benutzung! Herstellerangaben und Bedienungsanleitungen beachten!

Technische Überprüfung einer Leiter einmal jährlich durch eine befähigte Person!

Folgen der Nichtbeachtung

Gesundheitliche Schäden, Lebensgefahr, straf- und zivilrechtliche Folgen, Sachschaden

Datum/Unterschrift P,

Peter Müller, gesamtverantwortliche Elektrofachkraft

Mustermann GmbH

Anwendungsbereich

Diese Betriebsanweisung gilt für das Arbeiten mit elektrisch angetriebenen Handwerkzeugen und Geräten.

Gefahren für Mensch und Umwelt

Elektrischer Schlag, Schnitt- und Quetschverletzungen

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Elektrisch angetriebene Werkzeuge und Geräte dürfen ausschließlich von Personen benutzt werden, die eine Einweisung in ihre Benutzung erhalten haben.

Es ist ausschließlich die vom Hersteller vorgesehene Benutzung erlaubt. Bedienungsanleitung beachten! Zu der vom Hersteller vorgegebenen bestimmungsgemäßen Benutzung gehört auch die Einhaltung der vorgegebenen Umgebungsbedingungen hinsichtlich Temperatur, Nässe, Feuchtigkeit. Ausschließlich Werkzeuge und Geräte verwenden, die in ordnungsgemäßem Zustand sind und deren letzte, wiederkehrende elektrische Prüfung innerhalb des vorgesehenen Prüfzyklus liegt.

Der Benutzer hat vor der Benutzung folgende Überprüfung des Werkzeugs/Geräts vorzunehmen; das Werkzeug/Gerät ist dabei vom Netz getrennt:

  • Kontrolle des Vorhandenseins der Bedienungsanleitung des Herstellers;

  • Sichtkontrolle des Werkzeugs/Geräts auf Beschädigung;

  • Sichtkontrolle des Anschlusskabels auf Beschädigungen;

  • Kontrolle auf Verschmutzung, die die bestimmungsgemäße Verwendung beeinträchtigen;

  • Kontrolle der Prüfplakette über die wiederkehrende elektrische Prüfung;

  • Kontrolle mechanischer Schutzvorrichtungen.

Wird bei der Kontrolle ein Mangel erkannt, darf das Werkzeug/Gerät nicht benutzt werden!

Beim Transport ist die dafür vorgesehene Tasche (Kiste, Koffer, sonstiger Behälter) zu verwenden!

Bei Benutzung des Werkzeugs/Geräts für sicheren Stand sorgen!

Nach Benutzung ist das Werkzeug zu reinigen, erneut (wie oben beschrieben) zu überprüfen und ordnungsgemäß zu verpacken!

Verhalten bei Störungen

Arbeit unterbrechen und Arbeitsverantwortlichen, Anlagenverantwortlichen und Vorgesetzten informieren!

Keine weiteren eigenmächtigen Arbeiten durchführen!

Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe

Notruf absetzen Tel.: 112, Verletzte bergen, Erste Hilfe leisten, Anlagenverantwortlichen und Vorgesetzten informieren!

Instandhaltung

Sichtkontrolle vor jeder Benutzung! Herstellerangaben und Bedienungsanleitungen beachten!

Folgen der Nichtbeachtung

Gesundheitliche Schäden, Lebensgefahr, straf- und zivilrechtliche Folgen, Sachschäden

Datum/Unterschrift

19.5.2014

Peter Müller, gesamtverantwortliche Elektrofachkraft

Mustermann GmbH

Anwendungsbereich

Diese Betriebsanweisung gilt für die Benutzung von Hochspannungsprüfern.

Gefahren für Mensch und Umwelt

Elektrischer Schlag, Verbrennungen und andere Auswirkungen eines Störlichtbogens.

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Der Hochspannungsprüfer dient dazu, die Spannungsfreiheit im Rahmen der Fünf Sicherheitsregeln an Anlagen über 1 kV festzustellen. Diese Feststellung der Spannungsfreiheit darf ausschließlich von Personen durchgeführt werden, die für die entsprechende Spannungsebene die Schaltberechtigung besitzen. Keinen Phasenvergleicher als Hochspannungsprüfer verwenden! Bedienungsanleitung beachten! Zulässige Spannung beachten!

Vor jeder Benutzung ist der Hochspannungsprüferfolgender Überprüfung zu unterziehen:

  • Ist der Hochspannungsprüfer hinsichtlich des Spannungsbereichs und hinsichtlich der Umgebungsbedingungen zugelassen?

  • Hochspannungsprüfer äußerlich unbeschädigt, trocken und sauber?

  • Ist die Batterie in Ordnung?

  • Verläuft der Funktionstest einwandfrei (Anlegen an spannungsführendes Teil oder Eigentest)?

  • Ist die Prüfplakette des Herstellers nicht älter als sechs Jahre alt?

Sofern eine der Fragen mit „nein“ beantwortet werden muss, darf der Hochspannungsprüfer nicht verwendet werden.

Benutzung:

  • Hände hinter dem Begrenzungsschirm halten;

  • Eintauchtiefe bis zum roten Ring beachten;

  • Spannungsprüfer möglichst an einem Festpunkt anlegen;

  • Hochspannungsprüfer max. 1 min anlegen.

Bei Lagerung und Transport ist der Hochspannungsprüfer mechanisch und vor Feuchtigkeit und Verschmutzung zu schützen. Nicht auf Prüfspitze stellen!

Verhalten bei Störungen

Arbeit unterbrechen und Arbeitsverantwortlichen und Vorgesetzten informieren!

Keine weiteren eigenmächtigen Arbeiten durchführen!

Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe

Notruf absetzen Tel.: 112, Verletzte bergen, Erste Hilfe leisten, Anlagenverantwortlichen und Vorgesetzten informieren!

Instandhaltung

Regelmäßige Wartung/Prüfung nach sechs Jahren durch den Hersteller.

Sichtkontrolle vor jeder Benutzung! Herstellerangaben und Bedienungsanleitungen beachten!

Folgen der Nichtbeachtung

Gesundheitliche Schäden, Lebensgefahr, straf- und zivilrechtliche Folgen, Sachschäden

Datum/Unterschrift

19.5.2014

Peter Müller, gesamtverantwortliche Elektrofachkraft

Mustermann GmbH

Anwendungsbereich

Diese Betriebsanweisung gilt für die Benutzung von Sicherheitskabelschneidgeräten, insbesondere zur Feststellung der Spannungsfreiheit.

Gefahren för Mensch und Umwelt

Elektrischer Schlag, Verbrennungen und andere Auswirkungen eines Störlichtbogens.

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Der Einsatz von Kabelschneidgeräten ist ausschließlich erlaubt an Kabeln mit einer Betriebsspannung bis 30 kV. Kabelschneidgeräte dürfen ausschließlich von Personen benutzt werden, die eine Einweisung in die Benutzung des jeweiligen Schneidgeräts erhalten haben. Die Bedienungsanleitung ist zu beachten! Es hat grundsätzlich eine zweite Person anwesend zu sein, die in Erster Hilfe mit Herz-Lungen-Wiederbelebung ausgebildet ist. Folgende Schutzmaßnahmen sind zu beachten:

  • Kabel vorab eindeutig identifizieren (Auslesen);

  • Kabelschneidegerät vorab auf äußere Schäden und auf Funktion überprüfen;

  • Schneidkopf passend zum Kabeldurchmesser wählen, keine Komponenten verschiedener Schneidgräte kombinieren;

  • Schlauchleitung ganz ausrollen, die Schlauchlänge ist Maß für den einzuhaltenden Schutzabstand von 10 m, Schlauch nicht knicken;

  • Schneidkopf ca. 90° zum Kabel anordnen, das Manometer beobachten, erst nachdem es zu einem Druckabfall und anschließend zu einem erneuten Druckanstieg bis zum Ansprechen des Sicherheitsventils gekommen ist, ist der Schneidvorgang beendet;

  • Rücklaufventil betätigen; Annäherung an das geschnittene Kabel ist erst nach entsprechender Freigabe des Anlagenverantwortlichen oder seines Beauftragten erlaubt.

Kabelschneidegerät nur im vorgesehenen Transportkoffer transportieren; Schlauchleitung beim Transport nicht knicken.

Verhalten bei Störungen

Wenn ein unter Spannung stehendes Kabel geschnitten wird, kommt es zum Kurzschluss mit Lichtbogeneinwirkung. Es ist dann sofort Kontakt zum Anlagenverantwortlichen oder seinem Beauftragten aufzunehmen.

Arbeit unterbrechen und Arbeitsverantwortlichen und Vorgesetzten informieren!

Keine weiteren eigenmächtigen Arbeiten durchführen!

Nach dem Schneiden eines unterSpannung stehenden Kabels ist das Schneidgerät - insbesondere der Schneidkopf-vom Hersteller zu überprüfen!

Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe

Notruf absetzen Tel.: 112, Verletzte bergen, Erste Hilfe leisten, Anlagenverantwortlichen und Vorgesetzten informieren!

Instandhaltung

Nach jedem Schneidvorgang das Kabelschneidgerät reinigen und einer Sichtkontrolle unterziehen. Regelmäßige Wartung nach der Bedienungsanleitung des Herstellers.

Sichtkontrolle vor jeder Benutzung! Herstellerangaben und Bedienungsanleitungen beachten!

Folgen der Nichtbeachtung

Gesundheitliche Schäden, Lebensgefahr, straf- und zivilrechtliche Folgen, Sachschäden

Datum/Unterschrift P.

Peter Müller, gesamtverantwortliche Elektrofachkraft

Mustermann GmbH

Anwendungsbereich

Diese Betriebsanweisung gilt für das Arbeiten mit nichtelektrischen und elektrischen Schneidwerkzeugen wie Messer, Scheren, Sägen und sonstigen Werkzeugen, bei denen die Gefahr von Schnittverletzungen besteht.

Gefahren für Mensch und Umweit

Schnittverletzungen

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Schneidwerkzeuge dürfen ausschließlich von Personen benutzt werden, die eine Einweisung in die Benutzung des jeweiligen Schneidwerkzeugs erhalten haben.

Die Bedienungsanleitung des Schneidwerkzeugs ist zu beachten! Ausschließlich Werkzeuge verwenden, die in ordnungsgemäßem Zustand mit scharfen Scheiden (Sägeblättern, Ketten) sind!

Beim Transport Schneidschutz verwenden!

Bei Benutzung eines Schneidwerkzeugs für sicheren Stand sorgen. Messer stets vom Körper wegführen, ohne dabei andere Personen zu gefährden!

Motorkettensägen dürfen ausschließlich von Personen benutzt werden, die dafür auf Grundlage einer speziellen Ausbildung eine schriftliche Berechtigung erhalten haben! Beim Arbeiten mit der Motorkettensäge sind Schutzhelm, Augenschutz, Gehörschutz sowie Sicherheitsschuhe, Handschuhe und Schutzanzug mit speziellem Schnittschutz zu tragen!

Verhalten bei Störungen

Arbeit unterbrechen und Arbeitsverantwortlichen, Anlagenverantwortlichen und Vorgesetzten informieren!

Keine weiteren eigenmächtigen Arbeiten durchführen!

Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe

Notruf absetzen Tel.: 112, Verletzte bergen, Erste Hilfe leisten, Anlagenverantwortlichen und Vorgesetzten informieren!

Instandhaltung

Sichtkontrolle vor jeder Benutzung!

Herstellerangaben und Bedienungsanleitungen beachten!

Folgen der Nichtbeachtung

Gesundheitliche Schäden, Lebensgefahr, straf- und zivilrechtliche Folgen, Sachschäden

Datum/Unterschrift P,

Peter Müller, gesamtverantwortliche Elektrofachkraft

Mustermann GmbH

Brandbekämpfung in elektrischen Anlagen

Anwendungsbereich

Diese Betriebsanweisung gilt für das Löschen von Bränden in elektrischen Anlagen.

Gefahren für Mensch und Umwelt

Elektrischer Schlag, Verbrennungen, Rauchvergiftung, Erstickung durch Sauerstoffverdrängung und giftige Zersetzungsprodukte.

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Schutzabstände bei Erkundungs und Rettungsmaßnahmen:

  • bis 1000 V: 1 m;

  • bis 110 kV: 3 m;

  • bis 220 kV: 4 m;

  • bis 380 kV: 5 m;

  • herabhängende Freileitung bis 30 kV: 10 m;

  • herabhängende Freileitung über 30 kV: 20 m.

  • löschen

Vor dem Löschen ist die elektrische Anlage freizuschalten und gegen Wiedereinschalten zu sichern!

Sofern die „Fünf Sicherheitsregeln" nicht vollständig durchgeführt werden können, ist die elektrische Anlage als unter Spannung stehend zu betrachten!

Auswahl Löschmittel.

Löschmittel Schaum:

Schaum ist für den Einsatz in spannungsführenden elektrischen Anlagen nicht geeignet. Schaum, Wasser mit beigemischtem Netzmittel und Druckluftschaum CAFS dürfen grundsätzlich nur in spannungsfreien Anlagen eingesetzt werden. Gegebenenfalls sind auch benachbarte Anlagen spannungsfrei zu schalten.

Löschmittel Wasser:

Wasser ist für den Einsatz in abgeschlossenen elektrischen Innenraumanlagen nicht geeignet. Nur bei Einhaltung der notwendigen Abstände und geeigneter Strahlrohre in Freiluftanlagen ist es geeignet.

Löschmittel Pulver:

ABC-Pulver darf nur entsprechend der Verwendungshinweise auf den Löschgeräten eingesetzt werden.

Im Niederspannungsbereich unter Einhaltung von Schutzabständen ist ABC-Pulver zulässig.

Pulver kann unter Einfluss von Wärme, Nässe und Luftfeuchte leitfähige Beläge bilden. Insbesondere bei höherer Spannung können dadurch kurzschlussartige Ströme entstehen. Der Einsatz von Pulver führt zu erheblichen Folgeschäden in elektrischen Anlagen. Der Pulverbelag ist innerhalb von 2 h zu entfernen!

Löschmittel Kohlendioxid (CO):

Kohlendioxid ist elektrisch nicht leitend und kann im Bereich von spannungsführenden Anlagen daher unbedenklich eingesetzt werden! Das Löschmittel sollte bevorzugt eingesetzt werden. In engen, schlecht belüfteten Räumen können gefährlich hohe CO2-Konzentrationen entstehen (Erstickungsgefahr).

Löschabstände zu unter Spannung stehenden Teilen.

Maßnahmen nach dem Löschen.

Verqualmte Räume lüften und nicht ohne Atemschutz betreten!

Sofern spannungsführende Teile vorhanden sind, Fünf Sicherheitsregeln anwenden!

Quellen:1 DIN VDE 0132:2012-08, S. 12 f.;2 DGUV-Information 203-052, S. 183; 3 DIN VDE 0132:2012-08, S. 16 ff.

Beispiel einer Betriebsanweisung - Brandbekämpfung in elektrischen Anlagen

Löschmittel

bis 1 kV inm

bis 30 kV inm

bis 110 kV inm

bis 220 kV inm

bis 380 kV inm

Wasser Sprühstrahl

1

3

3

4

5

Wasser Vollstrahl

5

5

6

7

8

Schaum

3

unzulässig

unzulässig

unzulässig

unzulässig

Pulver

1

unzulässig

unzulässig

unzulässig

unzulässig

CO₂

1

3

3

4

5

Verhalten bei Störungen

Feuerwehr, Arbeitsverantwortlichen, Anlagenverantwortlichen und Vorgesetzten informieren!

Notfalls weitere Anlagenteile freischalten - keine weiteren eigenmächtigen Arbeiten durchführen.

Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe

Freischalten, Notruf absetzen Tel.: 112, Verletzte bergen, Erste Hilfe leisten, Anlagenverantwortlichen und Vorgesetzten informieren!

Instandhaltung

Feuerlöscher alle zwei Jahre durch Sachkundigen überprüfen lassen.

Fehlende Feuerlöscher und Feuerlöscher mit abgelaufener Prüfplakette dem Vorgesetzten melden!

Herstellerangaben und Bedienungsanleitungen beachten!

Folgen der Nichtbeachtung

Gesundheitliche Schäden, Lebensgefahr, straf- und zivilrechtliche Folgen

Datum/Unterschrift P.

Peter Müller, gesamtverantwortliche Elektrofachkraft

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