Schaltberechtigung an elektrotechnischen Anlagen
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DIE SCHALTBERECHTIGUNG VON ELEKTROTECHNIKERN IST EIN WICHTIGER FAKTOR FÜR DIE SICHERHEIT ELEKTRISCHER ANLAGEN.
Die Schaltberechtigung basiert auf Qualifikationen, Erfahrung und Wissen. Es ist unerlässlich, die Schaltberechtigung und die zugehörige Schulung regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass Elektroingenieure stets auf dem neuesten Stand der Standards und besten Praktiken sind.
Berechtigung für den Betrieb elektrischer Anlagen
- Spezifikationen
- Freischalten
- Spannungsbestimmung
- Kurzschließen
- Niederspannungsspezifikation
- Hochspannungsspezifikation
- Teile
- Nach der Arbeit
- Unter Spannung
- Unter Spannung
- Betriebsvorgänge
- Besondere Bestimmungen
Festlegungen für Arbeiten
Wenn erforderlich, sollten die Vorschriften für das Arbeiten im spannungslosen Zustand, das Arbeiten unter Spannung oder das Arbeiten in der Nähe von spannungsführenden Teilen beachtet werden.
Beurteilung:
Im Normalfall legt der Arbeitende die Art der Arbeiten selber fest, nur selten gibt es klare Vorgaben zur Methode der Arbeiten. Einweisungen vor Ort sind eher die Ausnahme
Wetterbedingungen
Bei schwierigen Umweltbedingungen, wie Blitz, Starkregen, Nebel oder starkem Wind, gibt es Einschränkungen beim Beginn oder Fortsetzen von Arbeiten.
Bei Blitz, Donner oder einem herannahenden Sturm sollten Arbeiten an Überlandleitungen oder Geräten, die direkt damit verbunden sind, sofort aus Sicherheitsgründen eingestellt werden, wobei der Systemverantwortliche informiert werden sollte.
Wenn die Sichtverhältnisse auf der Baustelle schlecht sind, sollten die Arbeiten nicht beginnen und laufende Operationen sollten erst nach Sicherung des Arbeitsbereichs eingestellt werden.
Beurteilungen:
Es finden regelmäßige Arbeitsschutzbelehrungen statt. Bei Arbeiten auf Dächern oder unter besonderen wetterbedingten Einflüssen ist eine Einweisung vor Ort dringend erforderlich.
Arbeiten im spannungsfreien Zustand
In diesem Abschnitt werden die grundlegenden Kriterien beschrieben, die als "die fünf Sicherheitsregeln" bekannt sind, um sicherzustellen, dass während der gesamten Dauer der Arbeit kein elektrischer Strom im Arbeitsbereich fließt. Eine genaue Abgrenzung des Arbeitsbereichs ist von entscheidender Bedeutung. Nachdem die betroffenen Teile der Installation ermittelt wurden, müssen diese fünf grundlegenden Kriterien in der angegebenen Reihenfolge eingehalten werden, es sei denn, wichtige Gründe erfordern eine Abweichung.
Freischalten;
gegen Wiedereinschalten sichern;
Spannungsfreiheit feststellen;
Erden und Kurzschließen;
benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken.
Die für die Aufgabe verantwortliche Person muss die Genehmigung des Anlagenverantwortlichen einholen, um die geplante Tätigkeit auszuführen. Jeder, der an der Aufgabe teilnimmt, sollte entweder ein zertifizierter Elektriker sein, eine Elektroausbildung haben oder unter der Aufsicht einer qualifizierten Person stehen.
Wenn die für die Arbeit verantwortliche Person eine oder mehrere Sicherheitsregeln nicht persönlich umgesetzt hat, muss sie vom Anlagenverantwortlichen eine Bestätigung erhalten, dass diese Regeln umgesetzt wurden.
Für Systeme, bei denen die Maßnahmen der 5 Sicherheitsregeln über eine Fernsteuerung durchgeführt werden, sollte Kategorie 3 gemäß EN 954-1 angewendet werden.
Beurteilung:
Arbeiten werden immer spannungsfrei durchgeführt. Arbeiten unter Spannung sind nur in vorher festgelegten Ausnahmefällen erlaubt, insbesondere für Messungen, Tests und Fehlerbehebungen. Solche Arbeiten werden im Voraus mit den Verantwortlichen koordiniert. Die Einhaltung der 5 Sicherheitsregeln ist unerlässlich.
Anmerkung:
Extra Belehrung und Einweisung zum Thema „Arbeiten unter Spannung“
Dokumentation der Einweisung
Freischaltprotokoll erarbeiten
Ausstattung in den Mittel- und Niederspannungsstationen prüfen (Schilder, Erdungsbrücken, Schaltschrankschlüssel, Blindeinsätze, Isoliermatten)
Checkliste für Arbeiten unter Spannung erstellen
Qualifikation prüfen
Freischalten
Der zu bearbeitende Anlagenbereich muss von allen Stromquellen getrennt sein. Die Trennung sollte mittels Luftspalten oder einer vergleichbaren Isolierungsmethode erfolgen, um sicherzustellen, dass kein elektrischer Überschlag auftritt.
Wenn Luftspalten nicht mit Schaltgeräten erstellt werden, sondern durch Trennen eines Geräts, wie z. B. das Öffnen von Trennriemen oder Seilschlaufen, muss der Abstand des Luftspalts mindestens 1,2-mal den DL-Abstand gemäß Tabelle 101 betragen.
Gegen Wiedereinschalten sichern
Jedes Schaltgerät, das einen Arbeitsplatz isoliert, muss gegen erneutes Aktivieren gesichert werden, idealerweise durch Verriegelung seines Betriebsmechanismus. Wenn keine Verriegelungseinrichtungen vorhanden sind, müssen alternative zuverlässige und getestete Methoden implementiert werden, um zu verhindern, dass es wieder eingeschaltet wird. Wenn Hilfsenergie benötigt wird, um den Schalter zu betreiben, muss diese ausgeschaltet werden. Jeder unbefugte Zugriff sollte durch klare Schilder als verboten gekennzeichnet sein. Wenn eine Fernsteuerung verwendet wird, um zu verhindern, dass das System wieder eingeschaltet wird, muss auch der manuelle Betrieb des Schalters vor Ort gestoppt werden. Alle für diesen Zweck verwendeten Verriegelungs- und Übertragungssysteme sollten zuverlässig sein.
Nach dem Abschalten bleiben bestimmte Teile des Systems, wie z.B. Kondensatoren und Kabel, unter Spannung und müssen mit dem entsprechenden Gerät entladen werden.
Wenn die Trennung mittels Sicherungsgliedern oder einschraubbaren Kleinleistungsschaltern erreicht wird, müssen diese sicher entfernt und aufbewahrt oder durch Schraubkappen oder Dummy-Beschläge ersetzt werden, die nur mit speziellen Werkzeugen, wie Schlüsseln, geöffnet werden können.
Spannungsfreiheit feststellen
Es ist zwingend erforderlich, sicherzustellen, dass an allen Polen so nah wie möglich am Arbeitsort keine Spannung anliegt. Der Zustand der stromlosen Teile des Systems sollte gemäß den Betriebsanweisungen festgestellt werden. Dies kann die Verwendung von fest installierten und/oder mobilen Spannungsprüfern beinhalten. Diese Prüfer sollten zumindest unmittelbar vor dem Gebrauch und nach Möglichkeit danach überprüft werden.
Wenn abgetrennte Kabel am Arbeitsort nicht eindeutig identifiziert werden können, sollten alternative, bewährte Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. Dies kann beispielsweise den Einsatz von geeigneten Kabelschneide- oder Kabelbombengeräten umfassen.
Bei der Verwendung von ferngesteuerten Erdungsschaltern zur Überprüfung der Spannungsfreiheit muss die Position des Erdungsschalters zuverlässig vom Fernsteuersystem übermittelt werden.
Die Spannungsfreiheit darf nur von einem qualifizierten Elektriker oder einer in Elektrotechnik unterwiesenen Person festgestellt werden.
Beim Erden und Kurzschließen muss an allen Polen an allen Abschaltstellen die Spannungsfreiheit ebenfalls überprüft werden.
Der stromlose Zustand der getrennten Systemkomponenten muss ermittelt werden.
mit Spannungsprüfern oder
mit festeingebauten Messgeräten, Signallampen oder anderen geeigneten Vorrichtungen, wenn beim Ausschalten der Spannung die Veränderung der Anzeige beobachtet wird, oder
durch Einlegen fest eingebauter Erdungseinrichtungen, z. B. einschaltfeste Erdungsschalter nach DIN EN 62271-102 (VDE 0671-102):2003-10..
4. Bei Kabeln, isolierten Leitungen und deren Zubehör kann, nachdem die Spannungsfreiheit an den Abschaltstellen festgestellt wurde, darauf verzichtet werden, die Spannungsfreiheit am Arbeitsort festzustellen, wenn:
Erden und Kurzschließen
Allgemeines
Bei Hochspannungsanlagen und bestimmten Niederspannungsanlagen (siehe 6.2.4.2) müssen alle zu bearbeitenden Teile am Arbeitsort geerdet und kurzgeschlossen werden. Die Erdungs- und Kurzschlusseinrichtungen müssen zuerst an das Erdungssystem angeschlossen und dann an die zu erdenden Teile angeschlossen werden. Wenn möglich, sollten diese Werkzeuge vom Arbeitsplatz aus sichtbar oder so nahe wie möglich daran angebracht sein.
Wenn Kabel während der Aufgaben unterbrochen oder verbunden werden müssen und Potentialunterschiede auftreten könnten, sollten am Arbeitsort im Voraus geeignete Vorbereitungen getroffen werden, wie z. B. Überbrückung und/oder Erdung.
Es ist wichtig zu bestätigen, dass die Erdungs- und Kurzschlusseinrichtungen, Kabel und Verbindungen für die Kurzschlussbelastung am Installationsort geeignet und strukturiert sind.
Die Wirksamkeit der Erdungs- und Kurzschlussmaßnahmen sollte während des gesamten Arbeitsprozesses aufrechterhalten werden. Wenn diese Maßnahmen während Tests oder Messungen entfernt werden müssen, sollten andere oder zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden.
Bei Verwendung von ferngesteuerten Erdungsschaltern zum Erden und Kurzschließen muss die Position des Schalters konsequent durch die Fernbedienung übermittelt werden.
1. Wenn Kabel und isolierte Leitungen mit einer durchgängigen, umlaufenden Metallhülle im Einflussbereich von Wechselstrombahnen oder fest geerdeten Hochspannungsnetzen liegen, muss die Metallhülle am Arbeitsort vor dem Schneiden mit einem Draht von mindestens 16 mm2 Cu überbrückt werden.
Bei der Bearbeitung der Kerne dieser Kabel und isolierten Leitungen muss sich der Arbeiter vor möglichen hohen Berührungsspannungen, wie z. B. Störspannungen, schützen. Dies ist besonders wichtig, wenn nicht durch Berechnungen oder Messungen nachgewiesen wird, dass die in Abbildung 101 angegebenen Berührungsspannungen am Arbeitsort sowohl im normalen Betrieb als auch bei möglichen Erdschlüssen im beeinflussenden System nicht überschritten werden. Entsprechende Schutzmaßnahmen und -ausrüstungen sollten gemäß Abschnitt 4.6 verwendet werden.
Bei mit Metall ummantelten Kabeln mit isolierenden Hüllen oder solchen ohne Metallhülle muss nur ein Abschaltpunkt geerdet und kurzgeschlossen werden; die restlichen müssen kurzgeschlossen werden. Um jedoch jeden dieser Kurzschlüsse herzustellen und zu trennen, muss dieser spezielle Punkt vorübergehend geerdet werden, wobei die Erdungen an den übrigen Abschaltpunkten für diese Dauer entfernt werden müssen.
2. Metallkonstruktionsteile, z.B. Gerüste, Masten, können für die Erdung und Kurzschließung verwendet werden, wenn sie die in 6.2.4.1 festgelegten Bedingungen erfüllen und ihre mechanische Festigkeit nicht beeinträchtigt ist.
3. Bei Erdungs- und Kurzschlusskabeln sollte die Kabellänge zwischen zwei beliebigen Verbindungspunkten mindestens 1,2-mal so lang sein wie der Abstand zwischen diesen Punkten.
4. Bei der Verbindung von Kurzschlusseinrichtungen mit parallelen Kabeln müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
gleiche Seillänge,
gleiche Seilquerschnitte,
gleiche Anschließteile und Anschlussstücke,Einbau der Geräte dicht nebeneinander mit Parallelführung der Seile.
Bei der Verbindung von mehreren Kabeln parallel sollte für jedes Kabel von 75% seiner zulässigen Stromtragfähigkeit ausgegangen werden.
Die Querschnitte parallel geschalteter Kabel können voll belastet werden, wenn sichergestellt ist, dass die Kurzschlusskabel den vollen Kurzschlussstrom nur einmal erleben. Dies gilt in der Regel für Systeme mit Nennspannungen von 110 kV und höher.
Festlegungen für Kleinspannungs- und Niederspannungsanlagen
Erdung und Kurzschluss sind möglicherweise nicht erforderlich bei Kleinspannungs- und Niederspannungsinstallationen, es sei denn, es besteht die Möglichkeit, dass die Installation unter Spannung gesetzt wird, zum Beispiel, B.
bei Freileitungen, die von anderen Leitungen gekreuzt oder elektrisch beeinflusst werden;
durch eine Ersatzstromversorgungsanlage.
Bei Arbeiten an Freileitungen mit Nennspannungen bis zu 1.000 V, mit Ausnahme von doppelt isolierten Freileitungen, müssen alle Leiter, einschließlich des Neutralleiters und der Verbindungs- und Steuerkabel, beispielsweise für Straßenbeleuchtung, möglichst in unmittelbarer Nähe des Arbeitsortes geerdet werden, sie müssen jedoch in jedem Fall kurzgeschlossen werden.
Festlegungen für Hochspannungsanlagen
Nicht isolierte Freileitungen und blanke Leiter, die in den Arbeitsbereich führen, müssen von allen Seiten und an allen Masten geerdet und kurzgeschlossen werden; mindestens eine Erdungs- und Kurzschlusseinrichtung muss vom Arbeitsplatz aus sichtbar sein. Dies gilt mit folgenden Ausnahmen:
wenn während der Arbeit kein Leiter unterbrochen wird, genügt eine einzige Erdungs- und Kurzschließvorrichtung an der Arbeitsstelle;
ist keine der Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen innerhalb des Arbeitsbereichs sichtbar, muss eine zusätzliche Erdung, Anzeigevorrichtung oder eindeutige Kennzeichnung an der Arbeitsstelle angebracht werden.
Bei Arbeiten an nur einem Leiter einer Freileitung ist das Kurzschließen an der Arbeitsstelle nicht erforderlich, wenn alle nachstehenden Bedingungen erfüllt sind:
an allen Ausschaltstellen ist entsprechend 6.2.4.1 geerdet und kurzgeschlossen;
der Leiter, an dem gearbeitet wird, und alle leitfähigen Teile innerhalb des Arbeitsbereiches sind mit geeigneten Mitteln oder Vorrichtungen leitend verbunden und geerdet;
der geerdete Leiter, die Arbeitsstelle und Personen befinden sich in einem Abstand größer als DL von den übrigen Leitern desselben Stromkreises.
Bei isolierten Freileitungen, Kabeln oder anderen isolierten Leitern müssen alle Abschaltpunkte oder an allen Seiten des Arbeitsbereichs so nah wie möglich an den Abschaltpunkten geerdet und kurzgeschlossen werden.
Außer dem Erden und Kurzschließen an der Arbeitsstelle muss bei Freileitungen mit Nennspannungen über 30 kV an jeder Ausschaltstelle, bei Freileitungen mit Nennspannungen über 1 kV bis 30 kV mindestens an einer Ausschaltstelle geerdet und kurzgeschlossen werden. Bei Mastschaltern darf an einem der nächsten Maste geerdet und kurzgeschlossen werden.
Bei Arbeiten an Kabeln und isolierten Leitungen mit Nennspannungen über 1 kV, z. B. an Endverschlüssen und Muffen, und bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln mit Nennspannungen über 1 kV, die über Stichkabel oder isolierte Stichleitungen angeschlossen sind, z. B. Motoren, darf vom Erden und Kurzschließen an der Arbeitsstelle abgesehen werden, jedoch muss an allen Ausschaltstellen geerdet und kurzgeschlossen werden. Beim Übergang von Kabel auf Freileitung ist bei Kabelarbeiten an der Übergangsstelle zu erden und kurzzuschließen.
Ist an allen Ausschaltstellen von elektrischen Anlagen und Freileitungen mit Nennspannungen über 1 kV kurzschlussfest geerdet und kurzgeschlossen, so genügt an der Arbeitsstelle ein Querschnitt der Erdungs- und Kurzschließseile von 25 mm2 Cu.
Bei Arbeiten an Transformatoren sind die Ober- und Unterspannungsseite zu erden und kurzzuschließen, auch wenn die Unterspannungsseite eine Spannung unter 1 000 V aufweist. Dies gilt sinngemäß bei Mehrwicklern für alle herausgeführten Wicklungen.
Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
Wenn Teile des Systems in der Nähe des Arbeitsbereichs nicht isoliert werden können, müssen vor Arbeitsbeginn zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, ähnlich wie für "Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen".
Freigabe zur Arbeit
Die Zustimmung der für das System verantwortlichen Person ist unerlässlich. Die Freigabe zur Arbeit darf nur von der für die Arbeit verantwortlichen Person erteilt werden und nur, nachdem die notwendigen Verfahren durchgeführt wurden.
ANMERKUNG: Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Einzelheiten zu Trennungen und Erdungen in der Regel schriftlich festgehalten werden, wenn an Hochspannungssystemen gearbeitet wird.
Unterspannungsetzen nach beendeter Arbeit
Nach Abschluss und Überprüfung der Arbeit muss jeder, der nicht mehr benötigt wird, darüber informiert werden, dass die Arbeit abgeschlossen ist und keine weiteren Arbeiten erlaubt sind. Alle nicht mehr benötigten Personen müssen sich zurückziehen. Alle verwendeten Werkzeuge, Geräte und Hilfsmittel müssen entfernt werden. Erst danach kann das Neustartverfahren begonnen werden. Alle Erdungs- und anderen Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsort müssen aufgehoben werden.
Anschließend sind, beginnend am Arbeitsplatz, alle für die Arbeit außerhalb des Arbeitsplatzes getroffenen Sicherheitsmaßnahmen aufzuheben; dazu gehört das Entfernen der Kurzschluss- und Erdungsmaßnahmen und des Schutzes gegen erneutes Einschalten. Alle für die Arbeit verwendeten Schilder müssen entfernt werden.
Sobald eine der Sicherheitsmaßnahmen aufgehoben wurde, sind die für die Arbeit freigeschalteten Teile der Anlage als unter Spannung stehend zu betrachten.
Wenn sich die für die Arbeit verantwortliche Person davon überzeugt hat, dass der Arbeitsplatz wieder eingeschaltet werden kann, muss sie dem für die Anlage Verantwortlichen das Ende der Arbeit und die Bereitschaft zum Einschalten melden.
Betriebsmäßig erforderliche Schutzvorrichtungen und Sicherheitsschilder sind wieder ordnungsgemäß anzubringen.
Sind mehrere Arbeitsstellen beteiligt, dürfen die Sicherheitsmaßnahmen an den Ausschaltstellen erst aufgehoben werden, wenn die Meldungen der Einschaltbereitschaft aller Arbeitsstellen vorliegen.
Arbeiten unter Spannung
Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen sollten den nationalen Standards und Protokollen entsprechen. Nach diesem Verständnis sind die Kriterien in 6.3 möglicherweise nicht vollständig relevant für Aufgaben wie das Überprüfen der Spannungslosigkeit, das Installieren von Erdungs- und Kurzschlusseinrichtungen usw.
Bei Arbeiten unter Spannung besteht ein erhöhtes Risiko für elektrische Schläge oder unbeabsichtigte Lichtbögen. Abhängig von Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der Aufgaben von a) bis c) sind spezielle technische und organisatorische Maßnahmen erforderlich.
Arbeiten, die generell unter Spannung durchgeführt werden dürfen
Alle Arbeiten, wenn
sowohl die Nennspannung zwischen den aktiven Teilen als auch die Spannung zwischen aktiven Teilen und Erde nicht höher als 50 V Wechselspannung oder 120 V Gleichspannung ist (SELV oder PELV) oder
die Stromkreise nach DIN VDE 0165 (VDE 0165) eigensicher errichtet sind oder
der Kurzschlussstrom an der Arbeitsstelle höchstens 3 mA Wechselstrom (Effektivwert) oder 12 mA Gleichstrom oder die Energie nicht mehr als 350 mJ beträgt.
Heranführen von Spannungsprüfern und Phasenvergleichern.
Anbringen von Isolierplatten, Abdeckungen und Abschrankungen.
Abklopfen von Raureif mit isolierenden Stangen.
Anspritzen unter Spannung stehender Teile bei der Brandbekämpfung. Hierbei ist DIN VDE 0132 (VDE 0132) zu beachten.
Heranführen von Prüf-, Mess- und Justiereinrichtungen bei Nennspannungen bis 1.000 V
Heranführen von Werkzeugen und Hilfsmitteln zum Reinigen von Anlagen mit Nennspannungen bis 1 000 V.
Heranführen von Werkzeugen zum Bewegen leichtgängiger Teile, bei Nennspannungen über 1 kV mit Hilfe von Isolierstangen.
Herausnehmen oder Einsetzen von nicht gegen direktes Berühren geschützten Sicherungseinsätzen unter Beachtung von 7.4.1 und 7.4.1.101 bzw. 7.4.1.102. Bei Nennspannungen über 1 kV sind Sicherungszangen oder gleichwertige anlagenspezifische Hilfsmittel zu verwenden.
Abspritzen von Isolatoren in Freiluftanlagen. Hierbei sind die Normen der Reihe DIN EN 50186 (VDE 0143) zu beachten.
Arbeiten, die aus technischen Gründen unter Spannung durchgeführt werden müssen
Arbeiten an Akkumulatoren oder Photovoltaikanlagen unter Beachtung geeigneter Vorsichtsmaßnahmen. Bei Nennspannungen über 1 kV muss eine Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person als zweite Person anwesend sein.
Arbeiten in Prüfanlagen unter Beachtung geeigneter Vorsichtsmaßnahmen, wenn es die Arbeitsbedingungen erfordern. DIN VDE 0104 (VDE 0104) ist zusätzlich zu beachten.
bei Nennspannungen bis 1 000 V: Fehlereingrenzung in Hilfsstromkreisen, Arbeiten bei Fehlersuche, Funktionsprüfung von Geräten und Schaltungen, Inbetriebnahme und Erprobung.
Sonstige Arbeiten, die unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen unter Spannung durchgeführt werden dürfen Für diese Arbeiten müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
Anweisung durch eine verantwortliche Elektrofachkraft (siehe DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10)).
Sicherstellung, dass die Anforderungen nach 6.3.1 bis 6.3.12 erfüllt sind.
Allgemeines
Bei Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen können Personen mit freiliegenden spannungsführenden Teilen in Kontakt kommen, indem sie Körperteile, Werkzeuge, Ausrüstung oder Hilfsmittel verwenden, oder sie können in einen Gefahrenbereich eintreten.
Empfohlene Werte für den Abstand DL finden sich in Tabelle A.1.
Arbeiten unter Spannung dürfen nur durchgeführt werden, wenn keine Brand- oder Explosionsgefahr besteht (siehe B.2 und B.3).
Nationale Werte für den Abstand DL sind in Tabelle 101 angegeben.
Netz-Nennspannung Un (Effektivwert) kV | Äußere Grenze der Gefahrenzone Innenraumanlage Freiluftanlage DLa (Abstand in Luft) mm | Bemessungs-Steh- Blitz-/Schaltstoßspannung Uimp (Scheitelwert) kV |
---|---|---|
1 | Keine Berührung | 4 |
3 | 60 | 120 | 40 |
6 | 90 | 120 | 60 |
10 | 120 | 150 | 75 |
15 | 160 | 95 |
20 | 220 | 125 |
30 | 320 | 170 |
36 | 380 | 200 |
45 | 480 | 250 |
66 | 630 | 325 |
70 | 750 | 380 |
110 | 1 100 | 550 |
132 | 1 300 | 650 |
150 | 1 500 | 750 |
220 | 2 100 | 1 050 |
275 | 2 400 | 850 |
380 | 2 900 / 3 400 | 950 / 1 050 |
480 | 4 100 | 1 175 |
700 | 6 400 | 1 550 |
Es ist für einen festen Standort zu sorgen, bei dem der Arbeitende beide Hände frei hat.
Arbeitende müssen geeignete persönliche Schutzausrüstung benutzen. Sie sollten keine Metallteile wie z. B. Schmuck tragen, wenn dadurch eine Gefährdung entstehen kann.
Bei Arbeiten unter Spannung sind Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und Kurzschluss anzuwenden. Alle unterschiedlichen Potentiale (Spannungen) in der Umgebung der Arbeitsstelle müssen berücksichtigt werden.
Je nach Art der Arbeit dürfen nur qualifizierte Elektriker oder Personen, die in Elektrotechnik geschult sind, Arbeiten unter Spannung durchführen. Beide Personengruppen müssen eine entsprechende spezielle Schulung absolviert haben. Für bestimmte spezifische Aufgaben ist jedoch keine besondere Schulung erforderlich.
Arbeiten unter Spannung erfordern spezielle Verfahren. Es müssen Anweisungen vorliegen, wie Werkzeuge, Ausrüstungen, Schutzausrüstungen und Hilfsmittel in gutem Zustand gehalten und vor Arbeitsbeginn überprüft werden sollen.
Umgebungsbedingungen wie Luftfeuchtigkeit und Luftdruck können die Arbeitsausführung beeinflussen. Die daraus resultierenden Einschränkungen müssen festgelegt werden.
Beurteilung:
Grundsätzlich wird nicht unter Spannung gearbeitet. Es wird immer unter Beachtung der 5 Sicherheitsregeln spannungsfrei geschaltet. Nur in wenigen Fällen ist das Arbeiten unter Spannung erlaubt. Dazu gehören Aktivitäten wie Messen und Prüfen, das als "weiches" Arbeiten unter Spannung bezeichnet werden kann. "Hartes" Arbeiten unter Spannung ist verboten.
Übliche Betriebsvorgänge
Allgemeines
Bei elektrotechnischen Arbeiten müssen geeignete Werkzeuge und Geräte verwendet werden, um Gefahren für Personen zu vermeiden. Diese Aufgaben müssen mit der für das System verantwortlichen Person abgestimmt werden. Sobald diese Aufgaben abgeschlossen sind, muss die für das System verantwortliche Person informiert werden.
Beurteilung:
Es gibt keine klar kommunizierten Verantwortlichkeiten für die einzelnen Abteilungen. Werkzeuge und Ausrüstung befinden sich nicht auf dem neusten Stand und müssen ergänzt werden.
Anmerkung:
VEFK´s benennen
Schnittstellen definieren
Werkzeug und Ausrüstung im eigenen Bereich Mittel- und Niederspannung prüfen
Schalthandlungen
Schalthandlungen dienen dazu, den Schaltzustand von elektrischen Anlagen zu ändern.
Es werden zwei Arten von Schalthandlungen unterschieden:
Schalthandlungen zur Änderung des elektrischen Zustands einer Anlage, zum Bedienen von Betriebsmitteln, Ein- und Ausschalten, Starten und Stillsetzen von Betriebsmitteln mit Einrichtungen, deren bestimmungsgemäßer Gebrauch gefahrlos ist;
Ausschalten oder Wiedereinschalten von Anlagen im Zusammenhang mit der Durchführung von Arbeiten.
Beurteilung:
Schalthandlungen bedürfen Absprachen und Informationen mit den Fach- und Linienverantwortlichen. Diese finden nur bedingt statt. Freischaltprotokolle gibt es nicht. Eine schriftliche Auftragserteilung ist nicht immer vorhanden.
Freischalten durch Fachpersonal
Das Starten vor oder das Einleiten des Neustarts nach Arbeiten im spannungsfreien Zustand sollte von zertifizierten Elektrikern oder Personen durchgeführt werden, die in Elektrotechnik ausgebildet sind.
Bemerkung:
Arbeiten werden teilweise ohne Wissen der verantwortlichen Elektrofachkraft durchgeführt.
Freischalten unter Beachtung von Normen
Für die Bereitstellung von Einrichtungen zur Unterbrechung der Stromversorgung von Anlagen und Betriebsmitteln im Notfall sind nationale oder betriebliche Vorschriften zu beachten.
Schalthandlungen bei Notfällen
Schalthandlungen bei Notfällen dürfen in der Elektrizitätsversorgung nur von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen durchgeführt werden.
Beurteilung:
In Krisensituationen haben externe Dienstleister die Erlaubnis, Schaltvorgänge auszuführen. Kontaktnummern von wichtigen Personen, die in einer Krisensituation benachrichtigt werden müssen, finden sich im Bereitschaftsbuch des Facility Managements. Es gibt keine klaren, transparenten Informationen über Schaltberechtigungen.
Anmerkung:
Schaltberechtigte Personen benennen
Berechtigte Personen einweisen
Telefonnummern im Bereitschaftsbuch prüfen
Schalthandlungen an gefährlichen Anlagen
In Anlagen, deren Aufbau keinen Schutz für Personen gegen die gefährlichen Auswirkungen von Störlichtbögen gewährt und die gegen Fehlschaltungen nicht verriegelt sind, gilt, wenn z. B. Trennschalter oder Erdungsschalter an ihrem Einbauort geschaltet werden:
Es dürfen nur Personen zugegen sein, die mit der Schalthandlung zu tun haben.
Bei Nennspannungen über 1 kV ist die Reihenfolge der Schalthandlungen anhand der Bezeichnung der Schaltfelder mit den zu betätigenden Schaltern vor der Schalthandlung schriftlich festzulegen, wenn Verwechslungsgefahren bestehen. Ausgenommen sind Schalthandlungen zum Vermeiden und Beseitigen von Störungen sowie solche Schalthandlungen, die in Form von Einzelaufträgen mit jeweiliger Rückmeldung von übergeordneter Stelle veranlasst oder von einer zweiten zum Schalten berechtigten Person überwacht werden.
Beurteilung:
Wir betrachten nur Mittelspannungssysteme als gefährliche Systeme. Die Versorgung der einzelnen Stationen ist als ein Ring konzipiert, der an einer Stelle offen ist. Grundsätzlich werden Schaltvorgänge der 10-KV-Systeme von externen Dienstleistern durchgeführt und vom VEFK überwacht. Ein Schaltprotokoll wird nicht geführt. Im Notfall ist der VEFK zum Schalten berechtigt.
Anmerkung:
Die Schaltberechtigung der VEFK sollte „aufgefrischt“ werden
Beschilderung der Mittelspannung ist zu prüfen
Kennzeichnung prüfen an welcher Stelle der 10 KV-Ring offen ist
Erdschluss
Bei einem Erdschluss in einer elektrischen Anlage über 1 kV, der nicht behoben wird, ist es wichtig, die Position des Erdschlusses zu bestimmen und geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Personen zu schützen.
ANMERKUNG: Die spezifischen Sicherheitsvorkehrungen hängen von der Art und Konfiguration des elektrischen Systems ab.
Besondere Festlegungen für Hochspannungsanlagen
Jedes ausgewählte Verfahren und Werkzeug muss auf seine Eignung für das zu wartende System überprüft werden.
Die dielektrischen und mechanischen Eigenschaften von Werkzeugen müssen anhand der Standards und unter Berücksichtigung der physischen Anforderungen am Arbeitsort bewertet werden.
Wenn der Umfang der Arbeit es der verantwortlichen Person nicht erlaubt, sie alleine zu überwachen, müssen zusätzliche Personen für die Aufsicht eingesetzt werden.
Beurteilung:
Grundausstattung für die Arbeiten zum Freischalten, prüfen und Erden und Kurzschließen sind in jeder Mittelspannungsstation vorhanden. Das Werkzeug ist aber teilweise unvollständig oder nicht geprüft.
Spezielle Arbeiten unter Spannung
Für Arbeiten wie z. B. Reinigen, Abspritzen von Isolatoren und Entfernen von Raureif müssen jeweils besondere Arbeitsanweisungen vorliegen. Diese Arbeiten dürfen nur von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen ausgeführt werden.
Beurteilung:
Es finden Reinigungsarbeiten in den Trafostationen statt. Diese werden zu diesem Zweck freigeschaltet. Grundsätzlich finden solche Arbeiten nicht statt. Dieser Punkt muss also nicht weiter bewertet werden.
Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile
Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile müssen nach nationalen Vorschriften ausgeführt werden .
Allgemeines
In der Nähe unter Spannung stehender Teile mit Nennspannungen über 50 V Wechselspannung oder 120 V Gleichspannung darf nur gearbeitet werden, wenn durch geeignete Maßnahmen sichergestellt ist, dass unter Spannung stehende Teile nicht berührt werden können oder die Gefahrenzone nicht erreicht werden kann.
Elektrische Gefährdung in der Nähe unter Spannung stehender Teile kann durch Schutzvorrichtung, Abdeckung, Kapselung oder isolierende Umhüllung vermieden werden (siehe 6.4.2).
Wenn diese Maßnahmen nicht angewendet werden können, muss von blanken unter Spannung stehenden Teilen ein sicherer Abstand, größer als DL, eingehalten werden und erforderlichenfalls eine entsprechende Aufsichtsführung sichergestellt sein.Es ist für einen festen Standort zu sorgen, bei dem der Arbeitende beide Hände frei hat.
Vor Beginn der Arbeiten muss der Arbeitsverantwortliche die für die Arbeit vorgesehenen Personen, insbesondere solche, die mit Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile nicht vertraut sind, über das Einhalten der notwendigen Abstände sowie über die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen und die Notwendigkeit eines ständigen sicherheitsbewussten Verhaltens unterrichten. Die Grenzen des Arbeitsbereichs sind jeweils genau und deutlich anzugeben, auf Besonderheiten ist hinzuweisen. Unterrichtung und Aufforderung sind in angemessenen Zeitabständen oder nach Änderung der Arbeitsbedingungen zu wiederholen.
Die Arbeitsstelle ist durch geeignete Abdeckungen, Seile, Flaggen, Lampen, Schilder usw. zu kennzeichnen. Benachbarte unter Spannung stehende Schaltfelder müssen durch zusätzliche, deutlich sichtbare Hilfsmittel gekennzeichnet werden, z. B. deutliche Warnschilder an Türen.
Der Arbeitende hat bei jeder Bewegung stets selbst darauf zu achten, dass er weder mit einem Teil seines Körpers noch mit Werkzeugen oder Gegenständen die Gefahrenzone erreicht. Besondere Vorsicht ist geboten beim Umgang mit langen Gegenständen, wie z. B. Werkzeugen, Leitungsenden, Rohren, Leitern usw.
Beurteilung:
Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile findet des Öfteren statt. Eine klare Vorgehensweise oder Einweisung bzw. erweiterte Gefährdungsbeurteilung gibt es nicht.
Anmerkung:
Schriftlicher Arbeitsauftrag
Erweiterte Gefährdungsbeurteilung
Stichprobenartige Kontrolle mit Dokumentation
Einweisung
Schutz durch Schutzvorrichtung, Abdeckung, Kapselung oder isolierende Umhüllung
Diese Schutzmittel müssen so ausgewählt und angebracht sein, dass ausreichender Schutz gegen zu erwartende elektrische und mechanische Beanspruchungen gegeben ist.
Wenn diese Schutzmittel in der Gefahrenzone angebracht werden müssen, ist hierfür entweder der spannungsfreie Zustand herzustellen oder es sind die Festlegungen für das Arbeiten unter Spannung anzuwenden.
Wenn diese Schutzmittel außerhalb der Gefahrenzone angebracht werden, ist hierfür entweder der spannungsfreie Zustand herzustellen oder es sind Einrichtungen zu benutzen, die Personen daran hindern, die Gefahrenzone zu erreichen. Erforderlichenfalls sind die Festlegungen für das Arbeiten unter Spannung anzuwenden.
Wenn die Anforderungen erfüllt sind, dürfen Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile von Elektrofachkräften, elektrotechnisch unterwiesenen Personen oder Laien durchgeführt werden, ohne dass weitere besondere Vorkehrungen getroffen werden müssen. Die Schutzvorrichtungen, Abdeckungen, Kapselungen oder isolierenden Umhüllungen müssen sich in ordnungsgemäßem Zustand befinden und während der Arbeiten sicher angebracht sein. Bieten solche Einrichtungen keinen vollständigen Schutz der blanken unter Spannung stehenden Teile (bei Niederspannungsanlagen eine Schutzart gegen Eindringen von nicht weniger als IP2X ... oder IPXXB), müssen Laien, die in der Nähe dieser Teile arbeiten, beaufsichtigt werden.
Beurteilung:
Hier gilt es die Verteilungen und Schaltanlagen genauer zu betrachten. Es ist zu diesem Zeitpunkt nicht möglich genaue Aussagen zu diesem Punkt zu treffen.
Bei Bauarbeiten und sonstigen nichtelektrotechnischen Arbeiten, wie z. B.
Gerüstbau;
Arbeiten mit Hebezeugen, Baumaschinen und Fördermitteln;
Montagearbeiten;
Transportarbeiten;
Anstrich- und Ausbesserungsarbeiten;
Bewegen von sonstigen Geräten und Bauhilfsmitteln,
muss stets ein festgelegter Abstand eingehalten werden, insbesondere beim Ausschwingen von Lasten, Trag- und Lastaufnahmemitteln. Dieser Abstand muss vom nächstgelegenen Leiter oder blanken unter Spannung stehenden Teil gemessen werden.
Dieser festgelegte Abstand muss abgeleitet werden aus Dv (Tabelle A.1), erhöht um einen weiteren Abstand. Bei dessen Festlegung sind zu berücksichtigen:
die Spannungshöhe;
die Art der Arbeit;
die verwendete Ausrüstung;
die Tatsache, dass die beteiligten Personen keine elektrotechnischen Kenntnisse haben.
Es wird dringend empfohlen, dass der angegebene Abstand mindestens so groß wie D v, wenn nicht länger, ist.
Bei Freileitungen müssen alle möglichen Bewegungen der Leiter berücksichtigt werden. Zusätzlich sollte jegliche Bewegung, Verschiebung, Schwingen, Springen oder Fallen von bei der Arbeit verwendeten Objekten berücksichtigt werden.
Folgende nichtelektrotechnische Arbeiten sind zu regeln:
- Anstrich- und Ausbesserungsarbeiten an Freileitungen;
- Rasenmäharbeiten mit Fahrzeugen in abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten;
- Rasenmäharbeiten und andere Tätigkeiten zur Bodenbearbeitung von Hand in abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten .Bei Arbeiten dürfen die Schutzabstände nach Tabelle 103 von unter Spannung stehenden elektrischen Anlagen oder Teilen elektrischer Anlagen ohne Schutz gegen direktes Berühren nicht unterschritten werden. Dies gilt auch beim Ausschwingen von Lasten, Trag- und Lastaufnahmemitteln. Die Maße der Tabelle rechnen vom ausgeschwungenen Leiterseil ab.
Annäherungszone, Schutzabstände bei Arbeiten nach 6.4.4.102
Netz-Nennspannung Un (Effektivwert) kV | Äußere Grenze der Annäherungszone DV, Schutzabstand (Abstand in Luft von ungeschützten unter Spannung stehenden Teilen) m |
---|---|
bis 1 | 1,0 |
über 1 bis 110 | 3,0 |
über 110 bis 220 | 4,0 |
über 220 bis 380 | 5,0 |