Schaltberechtigung an elektrotechnischen Anlagen
Funktion und organisatorische Einordnung
Eine schaltberechtigte Person ist für festgelegte elektrische Anlagen oder Anlagenteile ausdrücklich zur Durchführung bestimmter Schalthandlungen berechtigt. Die Schaltberechtigung ist keine allgemeine Berufsqualifikation und gilt nicht automatisch für alle Anlagen eines Unternehmens. Sie baut auf einer für die jeweilige Aufgabe ausreichenden elektrotechnischen Qualifikation, konkreter Anlagenkenntnis, betrieblicher Einweisung und einer dokumentierten Berechtigung auf. Umfang, Spannungsebene, Schaltanlagen, zulässige Bedienhandlungen und besondere Einschränkungen müssen eindeutig festgelegt sein. Die schaltberechtigte Person führt Schaltungen nach dem geltenden Betriebs- und Freigabeverfahren durch und stimmt sich mit Anlagenverantwortlichen, Arbeitsverantwortlichen oder Leitwarten ab. Der Zugang zu einer Schaltanlage oder zu einem digitalen Bediensystem ist nicht gleichbedeutend mit einer Schaltberechtigung. Ebenso ersetzt die Schaltberechtigung keine Verantwortung für die gesamte Anlage oder die Durchführung einer Arbeitsmaßnahme.
