Prüfkonzept
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Prüfkonzept für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Dieses Prüfkonzept ist auf branchenneutrale Niederspannungs-Arbeitsmittel im betrieblichen Umfeld zugeschnitten. Es umfasst ortsveränderliche und – soweit organisatorisch gleich zu behandeln – transportable elektrische Betriebsmittel; dauerhaft fest installierte Anlagen und ortsfeste Installationen sind ausdrücklich nicht Gegenstand dieses Konzepts. Die Abgrenzung folgt dem DGUV- und VDE-Verständnis: Ortsveränderliche Betriebsmittel können während des Betriebes bewegt oder leicht an einen anderen Ort gebracht werden, während sie angeschlossen sind; DGUV 203-071 bezieht daneben ausdrücklich auch transportable elektrische Betriebsmittel in die Organisationslogik der wiederkehrenden Prüfungen ein. Rechtlich ist der Kern immer derselbe: Der Arbeitgeber muss vor der Verwendung der Arbeitsmittel eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, daraus Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen ableiten und Prüffristen so festlegen, dass das Arbeitsmittel zwischen zwei Prüfungen sicher verwendet werden kann. Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher Betriebsmittel sind damit kein starres „Plakettenprogramm“, sondern ein risikobasiertes Sicherungssystem aus Auswahl, Benutzung, Sichtkontrolle, Prüfung, Bewertung, Dokumentation und Nachsteuerung. Normativ ist heute sauber zu unterscheiden: DIN EN 50699 VDE 0702 gilt für die Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte; DIN EN 50678 VDE 0701 gilt für die Prüfung nach Reparatur. Die frühere Sammelbezeichnung „DIN VDE 0701-0702“ ist für aktuelle Prüfkonzepte deshalb nur noch historisch hilfreich. Für medizinische elektrische Geräte, Lichtbogenschweißeinrichtungen und Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen reichen diese allgemeinen Prüfnormen nicht aus; dort greifen Sonderregelwerke. Das praktisch tragfähige Prüfkonzept besteht aus sieben Bausteinen: Bestand erfassen, Gerätegruppen bilden, Prüfanlässe definieren, Prüffristen festlegen, Prüfungen normgerecht durchführen, Ergebnisse bewerten und dokumentieren, Sonderregime getrennt behandeln. Genau diese Struktur entspricht der Kombination aus BetrSichV, TRBS 1201/1203 sowie den DGUV-Informationen 203-070 und 203-071.
Prüfkonzept für elektrische Anlagen erstellen
- Begriffe und Geltungsbereich
- Normativer Rahmen
- Prüfkonzept Schritt für Schritt
- Standardmatrix für das Basiskonzept
- Dokumentation, Bewertung und Mängelmanagement
- Sonderregime und Grenzen des Basiskonzepts
Begriffe und Geltungsbereich
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind nach DGUV 203-005 und DGUV 203-006 solche, die während des Betriebes bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind. Genannt werden dabei beispielsweise Handgeräte, Handwerkzeuge, Schutzkleinspannungs- und Trenntransformatoren, Handleuchten, Verlängerungsleitungen und Leitungsroller.
Ortsfeste Betriebsmittel sind dagegen fest angebrachte Betriebsmittel oder solche ohne Tragevorrichtung, deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können; dazu zählen auch vorübergehend an einer Stelle montierte Geräte mit beweglicher Anschlussleitung. Solche ortsfesten Betriebsmittel sowie elektrische Installationen sind hier bewusst ausgenommen.
Dieses Konzept bezieht zusätzlich transportable elektrische Betriebsmittel ein, soweit sie organisatorisch wie ortsveränderliche Geräte geführt werden. DGUV 203-071 nennt transportable Betriebsmittel ausdrücklich neben ortsveränderlichen Geräten; DGUV 203-070 nennt als Beispiele u. a. Baustellenkreissägen und Schweißgeräte, während typische ortsveränderliche Geräte u. a. Elektrohandwerkzeuge, EDV-Geräte, Bürogeräte und auch im Unternehmen geduldete Privatgeräte wie Kaffeemaschinen oder Wasserkocher sind.
Nicht Teil des Basiskonzepts sind medizinische elektrische Geräte, Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen und Lichtbogenschweißeinrichtungen, soweit sie unter eigene Prüfregime fallen. Diese Geräte werden in einem gesonderten Abschnitt behandelt, weil sie entweder zusätzliche Normen oder eigene Prüfverfahren verlangen.
Normativer Rahmen
Die rechtliche Ausgangsbasis ist die Betriebssicherheitsverordnung. Nach § 3 BetrSichV hat der Arbeitgeber vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die Gefährdungen zu beurteilen und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Nach § 14 BetrSichV müssen Arbeitsmittel, die schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind und dadurch zu gefährdenden Schäden führen können, wiederkehrend geprüft werden; die Prüfungen sind durch eine zur Prüfung befähigte Person durchzuführen. Außerdem verlangt § 4 Abs. 5 BetrSichV, die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen vor der erstmaligen Verwendung zu überprüfen und Arbeitsmittel vor ihrer jeweiligen Verwendung durch Inaugenscheinnahme und erforderlichenfalls durch Funktionskontrolle auf offensichtliche Mängel zu kontrollieren.
Die TRBS 1201 konkretisiert diese Pflicht. Sie verlangt, dass Prüffristen so festgelegt werden, dass das Arbeitsmittel im Zeitraum zwischen zwei Prüfungen sicher verwendet werden kann; als Kriterien nennt sie insbesondere Einsatzbedingungen, Herstellerhinweise, Schädigungsmechanismen und Ausfallerfahrungen. Ergibt die Prüfung, dass ein Arbeitsmittel zwar am Prüftag noch sicher ist, aber nicht bis zur nächsten Prüfung, muss dies dokumentiert und die Frist bzw. die Maßnahme angepasst werden.
Die TRBS 1203 konkretisiert die Anforderungen an die zur Prüfung befähigte Person. Für Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen verlangt sie eine einschlägige elektrotechnische Berufsausbildung oder gleichwertige Qualifikation, mindestens einjährige praktische Erfahrung mit vergleichbaren Arbeitsmitteln sowie eine zeitnahe berufliche Tätigkeit; außerdem müssen die elektrotechnischen Kenntnisse aktualisiert werden. Zugleich muss die Prüfperson in der Lage sein, Abweichungen zu erkennen, Gefährdungen zu beurteilen, Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen zu kennen und geeignete Prüfverfahren auszuwählen.
Auf DGUV-Ebene sind zwei Informationsschriften zentral: DGUV Information 203-071 beschreibt die Organisation wiederkehrender Prüfungen, einschließlich Prüffristen, Dokumentation, Kennzeichnung und Hinweisen zur Auftragsvergabe; DGUV Information 203-070 beschreibt das Fachwissen für Prüfpersonen und damit die konkrete Vorgehensweise bei Sichtprüfung, Messungen, Funktionsprüfung, Bewertung und Auswahl der Messgeräte. Beide Schriften bauen auf § 5 DGUV Vorschrift 3 und auf der BetrSichV auf.
Für die Prüfverfahren gilt heute fachlich die Trennung zwischen DIN EN 50699 VDE 0702 für Wiederholungsprüfungen und DIN EN 50678 VDE 0701 für Prüfungen nach Reparatur. Der VDE erläutert ausdrücklich, dass die frühere DIN VDE 0701-0702 in zwei Normen aufgeteilt wurde und dass EN 50699 nicht für die Prüfung nach Reparatur gilt.
Prüfkonzept Schritt für Schritt
Der folgende Ablauf ist als vollständiges, direkt umsetzbares Betriebskonzept zu verstehen. Er verbindet die Organisationspflichten aus DGUV 203-071 mit den Fachanforderungen aus DGUV 203-070 und den rechtlichen Vorgaben aus BetrSichV/TRBS.
Schritt eins: Prüfumfang und Prüflandschaft festlegen.
Zuerst ist der gesamte Gerätebestand zu erfassen: Eigentumsgeräte, gemietete oder geliehene Geräte, mobile Betriebsmittel in Außen- und Baustellenbereichen sowie – soweit im Unternehmen geduldet – Privatgeräte der Beschäftigten. DGUV 203-071 verlangt eine organisationsbezogene Bestands- und Fristensteuerung und weist ausdrücklich darauf hin, dass auch geduldete Privatgeräte einbezogen sein können. Die Ersterfassung sollte mindestens Inventarnummer, Fabrikat/Typ, Schutzklasse, Standort, Einsatzumgebung, Benutzerkreis, Prüfhistorie und Sondermerkmale wie Sekundärausgänge oder RCD/PRCD-Funktion enthalten.
Schritt zwei: Gerätegruppen bilden.
Für ein belastbares Prüfkonzept müssen die Geräte nicht nur nach Produktnamen, sondern nach vergleichbarem Prüfaufwand und vergleichbarer Gefährdung gruppiert werden. DGUV 203-071 empfiehlt ausdrücklich die Bildung von Gerätegruppen zur Kalkulation und Vergleichbarkeit; genannt werden z. B. Verlängerungsleitungen, Leitungsroller und Mehrfachsteckdosen, elektrische Handwerkzeuge, Handleuchten und Baustellenleuchten sowie besondere Betriebsmittel wie Schweißstromquellen, Ersatzstromerzeuger und Hochdruckreiniger. Fachlich sinnvoll ist zusätzlich die Einteilung nach Schutzklasse, Umgebungsbeanspruchung, Sekundärausgang, Außen-/Innenbereich und Sonderregime.
Schritt drei: Einsatzbedingungen und Eignung bewerten.
Prüfkonzepte dürfen nicht nur den Ist-Zustand eines Geräts abfragen; sie müssen auch die Eignung für den Einsatzbereich sichern. DGUV 203-005 betont, dass Geräte nur unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bereitgestellt werden dürfen und klassifiziert portable Betriebsmittel deshalb nach Einsatzbedingungen. Bei erhöhten mechanischen, physikalischen oder chemischen Einwirkungen ist „rauer Betrieb“ anzunehmen; dann sind robustere Geräte der Kategorie K2 einzusetzen. Im Prüfkonzept muss diese Eignungsprüfung ausdrücklich enthalten sein, weil ein technisch intaktes, aber im falschen Einsatzbereich verwendetes Gerät dennoch nicht sicher ist.
Schritt vier: Prüfanlässe trennen.
Das Konzept muss drei Prüfanlässe unterscheiden: Prüfung vor erster Verwendung, Wiederholungsprüfung und Prüfung nach Instandsetzung. DGUV 203-071 betont, dass die Ergebnisse der Prüfungen vor erster Inbetriebnahme und nach Instandsetzung wichtige Grundlagen für die wiederkehrenden Prüfungen sind. Für die Wiederholungsprüfung ist EN 50699 maßgeblich; nach einer prüfpflichtigen Instandsetzung ist die Prüfung immer in vollem Umfang mit Besichtigen, Erproben und Messen durchzuführen, also nach dem Regime nach Reparatur.
Schritt fünf: Prüffristen festlegen.
Die Prüffristen ergeben sich nicht primär aus Tabellen, sondern aus der Gefährdungsbeurteilung. DGUV 203-071 und TRBS 1201 sagen übereinstimmend, dass Prüffristen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen sind und Abweichungen von DGUV-Richtwerten zu begründen sind. Als praktische Orientierungswerte gelten nach der Durchführungsanweisung zu DGUV Vorschrift 3 für ortsveränderliche Betriebsmittel: Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate; bei Fehlerquote < 2 % kann verlängert werden, mit Maximalwerten von 1 Jahr in Werkstätten/Fertigungsstätten/Baustellen und 2 Jahren in Büros. Auf Bau- und Montagestellen nennt DGUV 203-006 den 3‑Monats‑Richtwert ausdrücklich als bewährt und verlangt bei hoher Beanspruchung deutlich kürzere Fristen bis hin zu wöchentlich oder täglich.
Schritt sechs: Prüfvorbereitung durchführen.
Vor jeder Prüfung ist festzulegen, welche Schutzmaßnahme wirksam ist und welche Messungen deshalb durchzuführen sind. DGUV 203-070 verlangt ausdrücklich, vor der Prüfung zu ermitteln, welche Schutzmaßnahmen an den berührbaren leitfähigen Teilen wirksam sind und welche Messungen daran durchzuführen sind. Gleichzeitig sind die Prüfgeräte auszuwählen: vorzugsweise Prüfgeräte nach VDE 0413-16, ergänzt um Niederohm-/Isolationsmessung, Strommesszangen, Spannungsmessung und – bei RCD – Prüfgeräte nach VDE 0413-6. Die eingesetzten Mess- und Prüfgeräte sind regelmäßig zu prüfen und zu kalibrieren; DGUV 203-070 nennt hierfür praxisnah Intervalle von ein bis drei Jahren, abhängig von Einsatz- und Umgebungsbedingungen.
Schritt sieben: Prüfung durchführen.
Die Prüfung folgt immer dem Schema Besichtigen – Messen – Erproben – Bewerten – Dokumentieren. DGUV 203-071 hebt hervor, dass das Besichtigen immer der erste Prüfschritt ist; bereits der größte Teil der Mängel kann durch eine sorgfältige Sichtprüfung erkannt werden. Die Funktionsprüfung ist insoweit vorzunehmen, wie sie zum Nachweis der Sicherheit erforderlich ist; dies betrifft insbesondere Melde- und Kontrollleuchten, Befehlsgeräte und Schutzeinrichtungen. Anschließend erfolgen die schutzklassen- und bauartabhängigen Messungen, etwa Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Schutzleiterstrom, Berührungsstrom, Ausgangsspannung oder RCD-Prüfungen.
Schritt acht: Besonderheiten richtig behandeln.
Bei Geräten der Datenverarbeitung und Kommunikation kann es vorkommen, dass sie aus betrieblichen Gründen nicht vom Netz getrennt werden können. DGUV 203-070 erlaubt hier zumindest eine eingeschränkte Prüfung, etwa die Messung des Schutzleiterwiderstands über eine benachbarte Steckdose, verlangt aber einen entsprechenden Vermerk; sobald das Gerät getrennt werden kann, ist die vollständige Prüfung nachzuholen. Für Geräte mit berührbarem sekundären Spannungsausgang, etwa Netzteile oder Ladegeräte, fordert DGUV 203-070 zusätzlich die Messung von Isolationswiderstand, Berührungsstrom und Ausgangsspannung.
Schritt neun: Bewertung und Freigabe.
Die Prüfperson ist für die Bewertung verantwortlich. Sie muss entscheiden, ob der sichere Zustand bestätigt werden kann und ob das Arbeitsmittel bis zum nächsten Termin sicher verwendbar bleibt. Kann ein Gerät zwar aktuell benutzt werden, voraussichtlich aber nicht bis zur nächsten Prüfung, ist dies zu dokumentieren und organisatorisch nachzusteuern. Nicht bestandene Betriebsmittel sind als unsicher zu kennzeichnen und der weiteren Verwendung zu entziehen.
Schritt zehn: Dokumentation, Kennzeichnung und Nachsteuerung.
Die Dokumentation muss mindestens Datum und Umfang der Prüfung, Prüfanlass, Prüfergebnis, Prüffrist, Prüfperson/Prüfteam und das verwendete Prüf- bzw. Messgerät enthalten. DGUV 203-071 verlangt außerdem, Bestandslisten aktuell zu halten, bestandene Geräte dauerhaft zu kennzeichnen und nicht bestandene Geräte organisatorisch zu sperren. Auswertungen der Protokolle gehören ausdrücklich zu den Organisationspflichten; nur so können Prüffristen angepasst, Geräte ersetzt oder höherwertige Betriebsmittel beschafft werden.
Standardmatrix für das Basiskonzept
Die folgende Matrix dient nicht als Ersatz der Gefährdungsbeurteilung, sondern als Standardprogramm für die betriebliche Prüfplanung. Die Prüfperson muss je nach Bauart, Schutzklasse, Umweltbedingungen und Sonderfunktionen entscheiden, welche Messungen tatsächlich erforderlich sind.
| Prüffamilie | Typische Geräte | Standardprüfprogramm | Fristlogik | Normative Basis |
|---|---|---|---|---|
| Büro- und IT-Geräte | PCs, Monitore, Drucker, Docks, Router, externe Netzteile | Sichtprüfung; Schutzleiterprüfung bei SK I; je nach Elektronik Isolationswiderstand und/oder Berührungs-/Ableitstrom; Funktionsprüfung; bei Sekundärausgängen zusätzliche Ausgangsprüfung | GBU; in büroähnlicher Nutzung häufig allg. DGUV-Rahmen, bei hoher Mobilität oder Steckzyklen enger | DGUV 203-070/071; TRBS 1201; EN 50699; Geräteprüfung mit Messgeräten nach VDE 0413-16, ggf. Stromzange/Multimeter. |
| Küchen-, Sozialraum- und Hausgebrauchsgeräte | Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Mikrowellen, Toaster | Sichtprüfung; Schutzleiterprüfung bei SK I; Isolationswiderstand; bei Heizelementen ggf. ergänzend Berührungs-/Ableitstrom; Funktionsprüfung | GBU; oft allg. DGUV-Rahmen, bei hoher Nutzung eher kürzer | DGUV 203-070/071; TRBS 1201; EN 50699. |
| Handgeführte Elektrowerkzeuge | Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Stichsägen, Fräsen | Sichtprüfung besonders auf Leitung, Knickschutz, Zugentlastung, Schutzeinrichtungen; Schutzleiterprüfung bei SK I; RIso bzw. Berührungs-/Ableitstrom; Funktionsprüfung sicherheitsrelevanter Schalter/Verriegelungen | GBU; Werkstatt oft allg. DGUV-Rahmen, Baustelle regelmäßig 3 Monate oder kürzer | DGUV 203-070/071; DGUV 203-005; DGUV 203-006; EN 50699. |
| Leitungen, Leitungsroller, Mehrfachsteckdosen | Verlängerungen, Geräteanschlussleitungen, Leitungsroller | Sichtprüfung; Schutzleiterprüfung; Isolationswiderstand; Funktionsprüfung der Steckvorrichtungen; bei integrierten Schutzfunktionen zusätzlich RCD-/PRCD-Prüfung | GBU; typischerweise allg. DGUV-Rahmen, auf Baustellen 3 Monate | DGUV V3 DA Tabelle 1B; DGUV 203-070/071; DGUV 203-006. |
| Leuchten und mobile Beleuchtung | Handleuchten, Baustellenleuchten, Arbeitsleuchten | Sichtprüfung auf Schutzglas, Schutzkorb, Leitung, Zugentlastung; Schutzleiterprüfung bei SK I; RIso; Funktionsprüfung; ggf. Ausgangsspannung bei Kleinspannung | GBU; innen allg. DGUV-Rahmen, Baustelle regelmäßig Baustellenrichtwert | DGUV 203-006; DGUV 203-004; DGUV 203-070. |
| Ladegeräte, Netzteile und Geräte mit Sekundärausgang | Laptop-Netzteile, Werkzeug-Lader, Kleinspannungserzeuger | Sichtprüfung; je nach Schutzklasse Schutzleiterprüfung; zusätzliche Prüfung von Isolationswiderstand, Berührungsstrom und Ausgangsspannung am Sekundärkreis; Funktionsprüfung | GBU; im rauen mobilen Einsatz enger | DGUV 203-070; EN 50699; bei Reparatur EN 50678. |
| PRCD-S, mobile Verteiler und RCD-Zwischenmittel | PRCD-S, mobile Schutzverteiler, mobile Steckdosenverteiler | Sichtprüfung; Schutzleiterprüfung; RIso; Berührungs-/Ableitstrom; Prüfung der RCD-Eigenschaften mit geeignetem Prüfgerät; Funktionsprüfung der Prüftaste und ggf. weiterer Sicherheitsfunktionen | GBU; auf Baustellen i. d. R. 3 Monate, zusätzlich tägliche Prüftaste und monatliche Wirksamkeitsprüfung | DGUV 203-006; DGUV 203-070; VDE 0413-6 für RCD-Prüfgeräte. |
| Akkugeräte und zugehörige Ladegeräte | Akkuwerkzeuge, Handscanner, mobile Messgeräte | Akkugerät selbst: vorrangig Sichtprüfung auf Akku-/Gehäuseschäden und berührbare leitfähige Teile; Ladegerät: wie Geräte mit Sekundärausgang; Funktionsprüfung | GBU; abhängig von Beanspruchung und Ladeumgebung | DGUV 203-070; bei Ladegeräten zusätzliche Sekundärkreisprüfung. |
| Baustellen- und Außenbereichsgeräte | Hochdruckreiniger, Außenwerkzeuge, mobile Reinigungsgeräte | Wie jeweilige Grundfamilie, aber mit zusätzlicher Bewertung von Schutzart, Leitungsbauart, Feuchte-/Staubbeanspruchung und Benutzer-Sichtkontrolle | GBU; Baustellenrichtwert 3 Monate, bei hoher Beanspruchung deutlich kürzer bis wöchentlich/täglich | DGUV 203-005; DGUV 203-006; DGUV 203-004. |
| Sonderregime | Medizinische Geräte, Schweißgeräte, Ex-Geräte | Kein Standardprogramm; jeweils Sonderschema anwenden | Nicht nach Standardintervallen beurteilen | Medizin: DIN EN 62353/MPBetreibV; Schweißen: DIN EN IEC 60974-4; Ex: TRBS 1201 Teil 1. |
Dokumentation, Bewertung und Mängelmanagement
Ein belastbares Prüfkonzept ist ohne vollständige, auswertbare Dokumentation nicht normgerecht. DGUV 203-071 nennt als Mindestinhalte der Dokumentation insbesondere Datum und Umfang der Prüfung, Prüfanlass, Prüfergebnis, Prüffrist, Prüfperson/Prüfteam, verwendetes Prüf- oder Messgerät sowie die Unterschrift oder elektronische Signatur der Prüfperson. Die Dokumentation kann als Prüfprotokoll, Prüfbuch, Gerätekartei, Datenbank oder gleichwertiges System geführt werden. Die Kennzeichnung bestandener Prüfungen muss gut erkennbar und dauerhaft am Prüfgegenstand angebracht werden. DGUV 203-071 empfiehlt als Mindestangaben auf der Kennzeichnung Prüfdatum, nächsten Prüftermin und Prüfgrundlage. Abgelaufene Kennzeichnungen sind zu entfernen. Nicht bestandene Geräte sind deutlich als unsicher zu kennzeichnen und der weiteren Verwendung zu entziehen; organisatorisch muss festgelegt sein, wer sperrt, wer informiert, wer instand setzt und wer die Wiederfreigabe erteilt. Für die Mangelbewertung ist TRBS 1201 maßgeblich. Ergibt die Prüfung, dass ein Arbeitsmittel Mängel aufweist, die seine sichere Verwendung beeinträchtigen, darf es nicht weiterverwendet werden. Ergibt sie, dass es zwar aktuell noch sicher ist, aber nicht bis zur nächsten Prüfung, muss dies dokumentiert und die sichere Verwendung durch zusätzliche Maßnahmen sichergestellt werden. Praktisch heißt das: Sperren, reparieren, nachprüfen, Frist anpassen, Ursachen analysieren.
| Typisches Mangelbild | Sofortmaßnahme | Folgemaßnahme |
|---|---|---|
| Beschädigte Leitung, defekter Stecker, Gehäusebruch, freiliegende aktive Teile | Sofort außer Betrieb nehmen und gegen Benutzung sichern | Reparatur/Austausch, danach vollständige Prüfung und Dokumentation. |
| Fehlender Knickschutz oder defekte Zugentlastung | Nutzung sofort stoppen | Instandsetzung; Einsatzbedingungen und Leitungsbauart überprüfen. |
| Schutzleiterfehler oder auffälliger Schutzleiterwiderstand | Sofort außer Betrieb | Ursache an Leitung, Stecker, Klemme oder innerem PE-Verlauf beheben; vollständige Nachprüfung. |
| Schlechter Isolationswiderstand oder Feuchte-/Schmutzeintrag | Nicht freigeben, wenn sichere Benutzung nicht belegbar ist | Reinigung/Trocknung/Reparatur; Prüffrist und Einsatzbedingungen überprüfen. |
| RCD/PRCD ohne korrekte Auslösung | Sofort außer Betrieb | Mit RCD-Prüfgerät verifizieren, ggf. ersetzen oder instand setzen. |
| Nicht bestandene Sichtprüfung allgemein | Keine Freigabe | Bewertung durch Prüfperson, Kennzeichnung „unsicher“, organisatorische Sperre. |
Prüfung vor erster Verwendung.
Vor der erstmaligen Verwendung ist die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen zu überprüfen. DGUV 203-071 betont, dass anschlussfertige ortsveränderliche Betriebsmittel immer mindestens einer Prüfung auf augenscheinliche Mängel – etwa Transportschäden – und zugleich einer Eignungsprüfung für den vorgesehenen Einsatzbereich zu unterziehen sind. Eine Herstellerprüfung kann im Einzelfall relevant sein; die CE-Kennzeichnung allein ersetzt die betriebliche Sicherheitsbewertung jedoch nicht, weil sie kein Prüfzeichen für Sicherheit und Qualität ist.
Prüfung nach Instandsetzung.
Nach einer prüfpflichtigen Instandsetzung ist die Prüfung im Gegensatz zur bloßen Erstverwendungsprüfung immer in vollem Umfang durchzuführen. Normativ ist hierfür DIN EN 50678 VDE 0701 einschlägig; EN 50699 ist dafür nicht gedacht. Im Betrieb muss deshalb ein eigener Prozess für reparierte Geräte bestehen, inklusive Sperre bis zur erfolgreichen Nachprüfung.
Baustellen und raue Einsatzbedingungen.
Auf Bau- und Montagestellen gelten verschärfte Bedingungen. DGUV 203-006 nennt hier schädigende Einflüsse wie mechanische Beanspruchung und Feuchtigkeit, verlangt regelmäßige Prüfungen durch eine zur Prüfung befähigte Person, empfiehlt drei Monate als Richtwert für ortsveränderliche Geräte und fordert zusätzlich Benutzer-Sichtprüfung vor jeder Benutzung, bei RCD/PRCD die arbeitstägliche Prüftaste und bei nichtstationären Anlagen die monatliche Wirksamkeitsprüfung. Das Basiskonzept muss für solche Bereiche deshalb einen eigenen Prüfmodus enthalten.
Erhöhte elektrische Gefährdung.
In Bereichen mit begrenzter Bewegungsfreiheit in leitfähiger Umgebung gilt DGUV 203-004. Dort sind gesonderte Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag erforderlich; je nach Situation kommen fest installierte RCD ≤ 30 mA, mobile Verteiler mit RCD, PRCD-S, Schutztrennung oder SELV in Betracht. Das Standardkonzept reicht dort nur aus, wenn diese Sondermaßnahmen ausdrücklich mitgedacht und in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt sind.
Medizinische elektrische Geräte.
Für medizinische elektrische Geräte und ME-Systeme gilt die DIN EN 62353 VDE 0751-1; sie erfasst Prüfungen vor Inbetriebnahme, bei Instandhaltung, Inspektion, Wartung, nach Instandsetzung und bei Wiederholungsprüfungen. Für Produkte mit STK-Pflicht ergänzt die MPBetreibV zusätzliche Anforderungen; § 12 nennt grundsätzlich einen Höchstabstand von zwei Jahren. Solche Geräte sollten daher nie ungeprüft in das Standardregime der allgemeinen Betriebsmittelprüfung eingemischt werden.
Lichtbogenschweißeinrichtungen und Ex-Bereiche.
Lichtbogenschweißgeräte folgen der DIN EN IEC 60974-4 VDE 0544-4, die Prüfverfahren für wiederkehrende Prüfungen, Reparaturprüfungen und Instandhaltung festlegt. Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen fallen unter TRBS 1201 Teil 1. Beide Bereiche verlangen damit eigene Prüfprogramme und häufig auch spezielles Prüfpersonal bzw. Spezialmessmittel.
