Risikobeurteilung der elektrischen Sicherheit
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DIE RISIKOBEURTEILUNG DER ELEKTRISCHEN SICHERHEIT IST EIN ENTSCHEIDENDER SCHRITT FÜR JEDES UNTERNEHMEN, UM MÖGLICHE GEFAHREN ZU IDENTIFIZIEREN UND ZU BEWERTEN
Die Durchführung einer Risikobewertung erfordert ein gründliches Verständnis von elektrischen Sicherheitsstandards und Vorschriften sowie den technischen Anforderungen des betreffenden Systems. Eine umfassende Risikobewertung sollte alle potenziellen Gefahren in Bezug auf elektrischen Schlag, Kurzschlüsse und Brandgefahren berücksichtigen.
Risikobeurteilung elektrischer Sicherheit
Risikoanalyse
Die Identifikation von Risiken darf nicht willkürlich erfolgen. Technisch gesehen basiert sie auf der DIN VDE 0105-100 (Betrieb von elektrischen Anlagen). Die Risikobewertung sollte auf allgemein anerkannten und üblichen Berechnungsmethoden beruhen. Ein solcher Ansatz findet sich in der umfangreichen Facility-Management-Literatur in der GEFMA-Richtlinie 192. Diese Ressource eignet sich sehr gut für eine Risikoanalyse und wird daher verwendet. Nur technische und organisatorische Kriterien werden in Schulnoten bewertet, und Überlegungen zum möglichen Schadensausmaß oder zur Komplexität werden aus Gründen der Lesbarkeit nicht berücksichtigt.
Berechnungen
Mit Hilfe eines Berechnungsprogramms werden die Berechnungen durchgeführt. Als Grundlagen dieses Programms dienen mehrere Kriterien:
Eintrittswahrscheinlichkeit infolge technischen Versagens (EwT)
Die Eintrittswahrscheinlichkeit infolge technischen Versagens wird gemäß der nachfolgenden Tabelle nach vier Klassen bestimmt.
Es wird unterschieden in geringe, mittlere, erhöhte und hohe Eintrittswahrscheinlichkeit.
Eintrittswahrscheinlichkeit infolge technischen Versagens (EwT)
Kriterien | Klasse [K] | |||
---|---|---|---|---|
guter bis sehr guter Zustand • laufend überwacht (mittels Gebäudeautomation) • erkannte Mängel unverzüglich beseitigt • etwaige Umbauten/wesentliche Änderungen nur mit anschließender Prüfung | 1 | gering | 0,01 | 0,1 |
befriedigender Zustand • sporadisch überwacht (manuell) • erkannte Mängel weitestgehend beseitigt • etwaige Umbauten/wesentliche Änderungen tlw. mit anschließender Prüfung | 2 | mittel | 0,15 | 0,25 |
mangelhafter Zustand (je nach Art des Mangels) oder unbekannter Zustand • nicht überwacht • erkannte Mängel weitestgehend nicht beseitigt • etwaige Umbauten/wesentliche Änderungen ohne anschließende Prüfung | .3 | erhöht | 0,3 | 0,5 |
bekanntermaßen mehr oder weniger funktionsuntüchtig | 4 | hoch | 0,55 | 1 |
Eintrittswahrscheinlichkeit infolge Versagens (EwM)
Es stehen 5 Kategorien zur Verfügung, um die Wahrscheinlichkeit des Auftretens aufgrund von menschlich/organisatorischem Versagen zu bewerten. Diese Differenzierung entspricht der vorherigen Tabelle, jedoch gibt es zusätzlich eine Kategorie für sehr geringes Risiko.
Bei der Risikobewertung wird davon ausgegangen, wie die Bedingungen im Facility-Management-Bereich sind. Falls an den Schnittstellen zum Facility-Management-Bereich riskante Bedingungen vorliegen, wirkt sich dies auch auf den Facility-Management-Bereich aus.
Wenn solche Fälle bei der Reduzierung von Risikomaßnahmen eine Rolle spielen sollten, wären entsprechende Bewertungen oder Untersuchungen erforderlich.
Kriterien | Klasse [K] | |||
---|---|---|---|---|
Eine hoch entwickelte FM-Organisation besteht; Zuständigkeiten sind klar geregelt und • Bedienung und Instandhaltung sind an erwiesenermaßen qualifizierte Mitarbeiter bzw. Fremddienstleister delegiert und • gesetzliche Prüfungen nach Änderungen/Umbauten sowie wiederkehrende Prüfungen an Anlagen werden durchgeführt und • eigene Mitarbeiter werden nach Bedarf geschult bzw. Fremddienstleister werden vor Ort eingewiesen und • Beschäftigte werden regelmäßig bzgl. sicherheitsrelevantem Verhalten unterwiesen und • Aufsicht und Fehlerkorrektur erfolgen. | 1 | sehr gering | 0,05 | 0,15 |
o.g. Merkmale sind zu etwa 75% erfüllt | 2 | gering | 0,2 | 0,25 |
o.g. Merkmale sind zu etwa 50% erfüllt | 3 | mittel | 0,3 | 0.35 |
.o.g. Merkmale sind überwiegend nicht erfüllt | 4 | erhöht | 0,4 | 0.5 |
grob fahrlässiges oder vorsätzliches falsches Handeln | 5 | hoch | 0,55 | 1 |
Schadenshöhe
Die Bewertung umfasst auch die Konsequenzen von Risiken. Die GEFMA-Richtlinie 192 bietet 13 Klassen für das erwartete Schadensausmaß, die mit den Buchstaben A bis M gekennzeichnet werden sollen.
An dieser Stelle wird deutlich, dass das Endergebnis für Risiken letztlich ein vergeblicher Versuch ist, einen Geldwert festzulegen, anhand dessen Risiken rein wirtschaftlich verglichen werden könnten. Dies liegt daran, dass für Schadensklassen A bis F keine bestimmten Geldbeträge angegeben werden können oder nur begrenzt. Wie soll man menschliches Leben oder Freiheitsentzug in Geld ausdrücken?
Nichtsdestotrotz ist das Endergebnis für Risiken der Risikowert (Rw), eine numerische Größe, die aus den zugehörigen Indizes für die Bewertungen nach Klassen resultiert.
Schadenshöhe
Ideelle Bewertung | Klasse Sho | monetäre Bewertung | ||
---|---|---|---|---|
zahlreiche (5) Menschenleben (ggf. mit gleichzeitig hohem Sachschaden und/oder Strafe/ Bußgeld) | A | nicht quantifizierbar | 100 | |
einzelne (<5) Menschenleben | B | nicht quantifizierbar | 90 | |
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre | C | nicht quantifizierbar | 70 | |
Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr | D | nicht quantifizierbar | 60 | |
Erheblicher Sach-/ Vermögensschaden (ggf. mit Betriebsunterbrechung) | E | individuell festzulegen | 55 | |
Erheblicher bleibender Gesundheitsschaden | F | bedingt quantifizierbar | 50 | |
Erheblicher Umweltschaden | G | > | 1.000.000,00 | 40 |
Imageschaden in der Öffentlichkeit | H | individuell festzulegen | 30 | |
Geringer Umweltschaden | I | < | 1.000.000,00 | 25 |
Sach-/Vermögensschaden, Ordnungswidrigkeit | J | < | 1.000.000,00 | 20 |
Sach-/Vermögensschaden, Ordnungswidrigkeit | K | < | 500.000.00 | 15 |
Sach-/Vermögensschaden, Ordnungswidrigkeit, Schadensersatzleistung (versichert) | L | < | 100.000.00 | 10 |
Vorübergehender Gesundheitsschaden | M | < | 50.000.00 | 5 |
Zuschlagsfaktoren wegen Komplexität
Um bei der Risikobetrachtung zu berücksichtigen, dass manche Gegebenheiten in einem Großunternehmen von größerer als normaler Komplexität sind, wurde ein Zuschlagsfaktor eingeführt. Dieser kann die zu erwarteten Tendenzen um bis zu 30 % erhöhen.
Kriterien | Zuschlagsfaktor [F] |
---|---|
keine Korrektur nötig | 1 |
mit zunehmender Komplexität der Leistung | 1,2 |
mit zunehmender Zahl der zu koordinierenden Beteiligten/Nachunternehmen / Schnittstellen, | 1,25 |
mit zunehmender Zahl und Komplexität anzuwendender rechtlicher Vorschriften, | 1,3 |
mit zunehmender Übernahme von Verantwortung, | 1,1 |
bei mangelnder Erfahrung in dem entsprechenden jeistungsbereich. | 1,25 |
Berechnung des Risikos
Das Risiko wird in einer eigens erstellten Tabelle berechnet, in der die bewerteten Risiken eingetragen werden. In dieser Tabelle sind alle mathematischen Beziehungen durch Formeln verknüpft.
Durch die Eingabe der entsprechenden Klassen aus den zuvor erklärten Tabellen zusammen mit dem Faktor FEw wird der Risikowert RW gemäß folgender Formel berechnet:
RW = Max(EwT;EwM) *Few * Si.
Im Hinblick auf die spätere Projektarbeit zur Risikominimierung werden die Risikotypen angekreuzt (nur) zur Kenntnisnahme, ohne dass dies einen mathematischen Einfluss auf den Risikowert hat.
Diese sind nicht mathematisch verknüpft.