Zur Prüfung befähigte Person für Arbeitsmittel mit elektrischen Komponenten
Funktion und organisatorische Einordnung
Die zur Prüfung befähigte Person für Arbeitsmittel mit elektrischen Komponenten führt Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung eigenverantwortlich innerhalb ihres Prüfgebiets durch. Ihre Befähigung beruht auf Fachkenntnissen aus Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnaher beruflicher Tätigkeit. Für elektrische Arbeitsmittel fordert die Technische Regel für Betriebssicherheit 1203 eine geeignete elektrotechnische Qualifikation, mindestens einjährige praktische Erfahrung mit vergleichbaren Arbeitsmitteln oder Anlagen und eine fortlaufend aktuelle berufliche Tätigkeit. Die Funktion ist von der allgemeinen Elektrofachkraft zu unterscheiden: Eine Elektrofachkraft ist nicht automatisch für jede gesetzlich geforderte Prüfung befähigt. Umgekehrt muss die Prüfperson ihre Befähigung genau auf die Prüfaufgabe beziehen. Art, Komplexität, Anlagenart, Messverfahren und erforderliche Bewertung bestimmen die notwendige Fachkunde. Die Prüfperson trägt fachliche Verantwortung für die von ihr vorgenommene Prüfung und muss ihre Bewertung unabhängig von wirtschaftlichen Vorgaben treffen können.
