Normal- und Notfallorganisation

Eine klare und verständliche Normal- und Notfallorganisation ist ein wichtiger Bestandteil des Elektrosicherheitshandbuchs in Unternehmen
Eine klare Darstellung der Verantwortlichkeiten und Abläufe in der Normal- und Notfallorganisation ist wichtig, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter in solchen Situationen richtig handeln. Durch eine konsequente Umsetzung der Normal- und Notfallorganisation und die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung können wir die Sicherheit unserer Mitarbeiter gewährleisten und Unfälle und Verletzungen vermeiden.
Notfallverfahren im elektrischen Sicherheitsmanagement-Handbuch
Zweck
Textvorschlag: „Zweck der vorliegenden Anweisung ist es, die Verantwortlichen für die Elektrotechnik im Normalbetrieb und für den Notfall sowie deren grundlegende Aufgaben und Pflichten zu benennen. Darüber hinaus werden wichtige Standardabläufe dargestellt. “
Ziel und Regelungsumfang
Die Verfahrensanweisung „Normal- und Notfallorganisation“ dokumentiert die Verteilung der Verantwortung innerhalb der Aufbauorganisation für den Normalbetrieb und den Notfall. Es wird geregelt, wer die Rolle einer verantwortlichen Elektrofachkraft für welches Fachgebiet übernimmt, wer für welchen Fall als Anlagenverantwortlicher und als Arbeitsverantwortlicher fungiert und wer die Betreiber
Verantwortung oder Teile davonträgt. Ferner werden wichtige Abläufe - z. B. für vorhersehbare technische Störungen - festgelegt sowie die Aufgaben der einzelnen Organisationseinheiten benannt. Die Anlagen zu der Verfahrensanweisung sollten enthalten: ein Organigramm mit konkreten Namen, eine Liste sämtlicher Abteilungen (Organisationseinheiten) mit Bezug zur Elektrotechnik und deren Aufgaben sowie eine Liste der in die Vorschläge zu Gliederung und Umsetzung
Geltungsbereich
Textvorschlag: „Die vorliegende Anweisung gilt für sämtliche Personen, deren Tätigkeit einen Bezug zu den elektrischen Anlagen im Verantwortungsbereich der Mustermann GmbH hat. Die vorliegende Anweisung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Verfahrensanweisung gleichem Titel vom xx.xx.20xx tritt mit sofortiger Wirkung außer Kraft. “
Begriffe
Es sollten mindestens folgende Begriffe definiert werden: Anlagenbetreiber - Anlagenverantwortlicher - Anweisen - Arbeit - Arbeitsverantwortlicher - Auswählen - Betrieb - Betreiberverantwortung - Dienstgruppe - Elektrofachkraft - Fachverantwortung - Fachvorgesetzter - Fremdfirmenkoordinator - Führungsverantwortung - Linienvorgesetzter - Überwachen - verantwortliche Elektrofachkraft - Vorgesetzter.
Auch für den Störungs- und Notfall sind spezielle Verantwortlichkeiten festzulegen. Am einfachsten sind solche Festlegungen in einer Tabelle darzustellen. Tabelle 9.2 zeigt ein vereinfachtes Beispiel.
Einsatzstufe | Gekennzeichnet durch | Verantwortlicher für Notfallmanagement innerhalb der Arbeitszeit | das Störungs-/ . außerhalb der Arbeitszeit | Information durch den das Störungs-/ . intern | Verantwortlichen für Notfallmanagement an . extern | |
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Normal- Organisation | 0 | Normalbetrieb | ||||
1 | Störung | für die betroffene Spannungsebene zuständige Meister | diensthabender Meister der Rufbereitschaft | verantwortliche Elektrofachkräfte; Abteilungsleiter, Leiter Technik | bei Erfordernis an unterstützende Fremdfirma | |
Notfallorganisation | 2 | Störung mit Erfordernis zusätzlicher Kräfte (z. B. Umweltgefahr, Brand, großer Sachschaden) | Leiter Technik | verantwortliche Elektrofachkräfte; Leiter Technik, Abteilungsleiter, Geschäftsführung | Polizei, Feuerwehr; Rettungsdienst zuständige Behörden | |
3 | Öl-/Giftunfall | |||||
4 | kriminelle Bedrohung | |||||
5 | Katastrophenalarm (Auslösung durch zuständige Behörde) |
Zuständigkeit
Hier ist zunächst festzulegen, wer Betreiberverantwortung trägt und wie die Aufbauorganisation unter Berücksichtigung der elektrotechnischen Fachverantwortung aussieht. Textvorschlag: „Die Verantwortung des Anlagenbetreibers für den sicheren Betrieb und ordnungsgemäßen Zustand liegt bei der gesamtverantwortlichen Elektrofach- kraft. Die dazugehörige personelle Zuordnung ist der Anlage Personenzuordnung zu entnehmen. Die Aufbauorganisation ist der Anlage Aufbauorganisation zu entnehmen. Die Aufgaben der einzelnen Organisationseinheiten sind in der Anlage Abteilungsaufgaben zusammengetragen. “
Ferner ist festzulegen, wer in Abhängigkeit der Art der Arbeit die Rollen des Fremdfirmenkoordinators, des Anlagenverantwortlichen und des Arbeitsverantwortlichen wahrnimmt. Hierzu kann eine Tabelle nach Art von Tabelle 9.1 hilfreich sein.
Fremdfirmenkoordinator | Anlagenverantwortlicher | Arbeitsverantwortlicher | |
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geplante Arbeiten an Anlagen über 1000 V | für Mittel- und Hochspannungsanlagen zuständiger Meister | für Mittel- und Hochspannungsanlagen zuständiger Meister | wird auf dem schriftlichen Arbeitsauftrag vom für die Mittel- und Hochspannungsanlagen zuständigen Meister festgelegt |
geplante Arbeiten an Anlagen unter 1000 V | Anlagenverantwortlicher | wird auf dem schriftlichen Arbeitsauftrag vom für die Niederspannungsanlagen zuständigen Meister festgelegt | wird auf dem schriftlichen Arbeitsauftrag vom für die Niederspannungsanlagen zuständigen Meister festgelegt |
Störungsbehebung innerhalb der Arbeitszeit | für die jeweilige Spannungsebene zuständige Meister | für die jeweilige Spannungsebene zuständige Meister | wird auf dem schriftlichen Arbeitsauftrag vom zuständigen Meister festgelegt |
Störungsbehebung außerhalb der Arbeitszeit | diensthabender Meister der Rufbereitschaft | diensthabender Meister der Rufbereitschaft | diensthabender Monteur der Rufbereitschaft |
Rufbereitschaft
Sofern für die Behebung von Störungen außerhalb der Arbeitszeit ein Rufbereitschaftsdienst eingerichtet ist, sollte dieser beschrieben werden. Insbesondere sollte festgelegt werden, wer den Bereitschaftsdienst zu organisieren hat, aus welchen Dienstgruppen er besteht und welche Voraussetzungen die Teilnehmer der Rufbereitschaft aufweisen müssen.Textvorschlag: „Zur Behebung von Störungen und zur Bearbeitung von Notfällen außerhalb der Arbeitszeit wird ein Rufbereitschaftsdienst eingerichtet. Er besteht aus jeweils einem Meister und einem Monteur. Verantwortlich für die Organisation des Rufbereitschaftsdienstes ist die gesamtverantwortliche Elektrofachkraft. Meister und Monteur müssen Elektrofachkraft für Anlagen sämtlicher Spannungsebenen sein und die Schaltberechtigung für sämtliche Spannungsebenen besitzen. Die an der Rufbereitschaft teilnehmenden Meister bilden die , Rufbereitschafts-Dienstgruppe Meister'; die an der Rufbereitschaft teilnehmenden Monteure bilden die , Rufbereitschafts-Dienstgruppe Monteur'“.
Hier sollten einige stets wiederkehrende Abläufe dargestellt werden. Als Darstellungsform eignen sich vereinfachte Flussdiagramme (siehe Bild 9.3). Zu jeder dargestellten Aktivität sollte unbedingt vermerkt werden, wer zuständig ist („Wer?“).
Hier könnten die Mitarbeiter genannt werden, die an der Ausarbeitung der Verfahrensanweisung beteiligt waren. Außerdem könnten Literaturhinweise gegeben werden.
Anlagen
Personenzuordnung
Textvorschlag: „Gesamtverantwortliche Elektrofachkraft ist Peter Müller.
Für die Mittel- und Hochspannungsanlagen zuständiger Meister ist Harry Hoch.
Für die Niederspannungsanlagen zuständiger Meister ist Norbert Nieder.
Für die Organisation der Rufbereitschaft ist die gesamtverantwortliche Elektrofachkraft zuständig.
Dienstgruppe Monteur: Frank Falk, Udo Ux, Karl Kappe, Manfred Maus.
Dienstgruppe Meister: Markus Macke, Gernot Gierig, Hans Hamann, Paul Penig. “
Aufbauorganisation
Hier sollte ein Organigramm eingefügt werden, aus dem die Aufbauorganisation und die elektrotechnisch-fachliche Aufbauorganisation hervorgehen. Bild 9.4 zeigt dazu ein stark vereinfachtes Beispiel.
Abteilungsaufgaben
Hier sollte eine Liste der im Organigramm genannten Organisationseinheiten mit den Aufgaben dieser Organisationseinheiten eingefügt werden.