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Vertrag zur Gestellung gVEFK

Facility Management: Elektrische Sicherheit » Strategie » externe Bestellung gVEFK » Vertrag zur Gestellung gVEFK

Vertrag zur Gestellung einer gVEFK mit Verantwortungsübertragung und Pflichtenregelung

VERTRAG

zur Gestellung einer Gesamtverantwortlichen Elektrofachkraft (gVEFK)

zwischen

(1) [Elektrofachunternehmen], [Rechtsform], [Sitz], [HRB], vertreten durch [Name/Funktion], – nachfolgend „Auftragnehmer“ –

und

(2) [Krankenhausbetreiber], [Rechtsform], [Sitz], [HRB], vertreten durch [Name/Funktion], – nachfolgend „Betreiber“ –

gemeinsam „Parteien“.

Vertrag zur Gestellung einer GVEFK

Präambel

  • Der Betreiber ist als Unternehmer/Arbeitgeber verpflichtet, Sicherheit und Gesundheitsschutz zu organisieren und hierbei Gefährdungsbeurteilungen sowie wirksame Maßnahmen zu implementieren.

  • Für den Bereich Elektrotechnik konkretisiert insbesondere die DGUV Vorschrift 3/4 diese Pflichten (Errichten/Ändern/Instandhalten nur durch Elektrofachkräfte; Prüfpflichten; unverzügliche Mängelbeseitigung).

  • Der Betreiber beabsichtigt, zur Sicherstellung einer rechtssicheren Elektrosicherheitsorganisation eine gVEFK durch den Auftragnehmer stellen zu lassen, ohne dass dadurch die originäre Betreiberverantwortung aufgehoben wird; Pflichtenübertragung bedarf einer klaren Organisation und schriftlichen Beauftragung.

  • Die Parteien schließen daher folgenden Vertrag.

Definitionen

  • gVEFK: Die vom Auftragnehmer gestellte natürliche Person, die (i) Elektrofachkraft ist und (ii) als Verantwortliche Elektrofachkraft im Sinne der betrieblichen Organisation mit Wahrnehmung definierter Unternehmerpflichten im Bereich Elektrotechnik beauftragt wird; „gVEFK“ bedeutet im vorliegenden Vertrag: VEFK mit Gesamtzuständigkeit für den in Anlage 1 beschriebenen Verantwortungsbereich.

  • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel: Gesamtheit ortsfester Anlagen und ortsfester/ortsveränderlicher Betriebsmittel im Verantwortungsbereich nach Anlage 1, einschließlich Ersatzstrom-/USV‑Systeme, Sicherheitsstromversorgung, Verteiler/Unterverteilungen, Schutz- und Überwachungseinrichtungen und zugehöriger Dokumentation.

  • Medizinisch genutzte Bereiche: Bereiche im Krankenhaus mit besonderen Anforderungen gemäß DIN VDE 0100‑710; die konkrete Einstufung/Abgrenzung erfolgt in Anlage 1/Anlage 4.

  • 1.4 Prüfungen: Prüfungen vor Inbetriebnahme, nach Änderung/Instandsetzung und wiederkehrende Prüfungen gemäß DGUV Vorschrift 3 sowie ergänzend nach BetrSichV/TRBS und den einschlägigen elektrotechnischen Regeln (u. a. DIN VDE 0100‑600, DIN VDE 0105‑100, DIN VDE 0100‑710).

  • 1.5 Mangel: Abweichung vom ordnungsgemäßen Zustand/den elektrotechnischen Regeln; bei dringender Gefahr ist die Verwendung zu unterbinden.

  • 1.6 Dokumentation: Prüf- und Nachweisdokumente (Prüfprotokolle, Messwerte, Mängelberichte, Freigaben, Unterweisungsnachweise, Anlagendokumentation, Bestandslisten), die für die Gefährdungsbeurteilung, die Organisation und den Nachweis ordnungsgemäßer Prüfungen erforderlich sind.

Vertragsgegenstand und Einordnung

  • Der Auftragnehmer stellt dem Betreiber die in Anlage 2 benannte gVEFK zur Wahrnehmung der in diesem Vertrag beschriebenen Aufgaben.

  • Die Leistung ist eine Dienstleistung zur Organisations- und Fachverantwortung im elektrotechnischen Bereich (keine Erfolgsgarantie im Sinne eines Werkvertrags für einen bestimmten technischen Gesamtzustand; konkrete Instandsetzungs-/Bauleistungen sind – soweit beauftragt – gesondert zu vergüten und zu beauftragen). (Rechtsgrundlage der Betreiberpflichten bleibt unberührt.)

  • Dieser Vertrag dient der rechtssicheren Umsetzung der Pflicht, elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur durch Elektrofachkräfte bzw. unter deren Leitung/Aufsicht betreiben/ändern/instandhalten zu lassen und Prüfungen zu organisieren.

Geltungsbereich, Schnittstellen und Abgrenzungen

Der Geltungsbereich umfasst die in Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) aufgeführten Anlagen/Betriebsmittel/Standorte.

  • Abgrenzung zu Medizinprodukten: Aufgaben nach der MPBetreibV (z. B. STK/MTK, Medizinproduktebuch/Bestandsverzeichnis, Beauftragter für Medizinproduktesicherheit) verbleiben beim Betreiber; die gVEFK unterstützt koordinierend in Schnittstellen, soweit in Anlage 1 ausdrücklich vereinbart (z. B. Abstimmung Prüfkonzept elektrische Sicherheit, Schnittstellen zu Sicherheitsstromversorgung, IT‑Sicherheitsüberprüfungen von relevanten Komponenten im Sinne der MPBetreibV).

  • Abgrenzung zu IT‑Sicherheit: Sofern Elektroanlagen/Versorgung kritische IT‑Systeme betreffen (z. B. Serverräume, Netzwerkkomponenten, medizintechnische IT‑Netze), erfolgt Koordination mit der IT‑Sicherheitsorganisation des Betreibers, die eigene Pflichten nach SGB V/MPBetreibV hat.

Bestellung, Beauftragung und Befugnisse der gVEFK

Der Betreiber bestellt die gVEFK zusätzlich zu diesem Vertrag schriftlich als beauftragte Person im Sinne der betrieblichen Organisation und Pflichtenübertragung (Bestellurkunde gemäß Anlage 3). Eine Pflichtenübertragung muss klar strukturiert und dokumentiert sein.

Die gVEFK erhält für den definierten Verantwortungsbereich die erforderlichen Befugnisse, um elektrotechnische Sicherheitsanforderungen durchzusetzen (insbesondere: Vorgaben zu Prüf- und Instandhaltungsorganisation, Freigaben/Sperrungen, Weisungen an elektrotechnisches Personal im Verantwortungsbereich, Eskalation an die Krankenhausleitung). Diese organisatorische Klarheit ist Kernbestandteil einer wirksamen Betreiberorganisation.

Die Befugnisse lassen die Unternehmerpflichten des Betreibers unberührt; der Betreiber bleibt verantwortlich für Aufbau- und Ablauforganisation des Arbeitsschutzes sowie die Bereitstellung von Ressourcen.

Qualifikation, Personaleinsatz, Vertretung

Der Auftragnehmer sichert zu, dass die gVEFK die Anforderungen an eine VEFK/Elektrofachkraft einschließlich einschlägiger Ausbildung, Erfahrung und Fortbildung erfüllt (Qualifikationsnachweise gemäß Anlage 2/Anlage 9).

Der Auftragnehmer stellt eine dokumentierte Vertretungsregelung (Stellvertretung) sicher, sofern dies in Anlage 10 (SLA) vorgesehen ist; Vertretungen müssen gleichwertig qualifiziert sein. (Schlüsselpersonenregelung.)

Initiale Bestandsaufnahme / Onboarding (Phase 1)

  • Aufnahme/Validierung des Anlagen- und Betriebsmittelbestands (Asset‑Register) in Abstimmung mit Betreiber/Fachabteilungen;

  • Prüfung der vorhandenen Dokumentation (Schaltpläne, Prüfhistorie, Mängellisten, Wartungs-/Instandhaltungspläne) auf Vollständigkeit/Schlüssigkeit;

  • Festlegung einer initialen Risiko- und Prioritätenlage (kritische Versorgungsbereiche, medizinisch genutzte Bereiche, Ersatzstrom, sicherheitsrelevante Verteilungen).

Aufbau/Weiterentwicklung der Elektrosicherheitsorganisation (Phase 2)

  • Rollen-/Aufgabenmodell (gVEFK/bVEFK/EFKffT/EuP) mit Organigramm und Verantwortlichkeitsübertragung;

  • Definition von Prozessen für „Arbeiten an/nahe elektrischen Anlagen“ (Freigaben, Anlagenverantwortlicher/Arbeitsverantwortlicher, Schaltberechtigungen, LOTO‑Prozess, Fremdfirmensteuerung);

  • Implementierung eines Dokumentations- und Berichtswesens (Prüfberichte, Mängelmanagement, Management‑Report).

Prüf- und Instandhaltungssteuerung (Phase 3 – laufend)

  • Erarbeitung/Weiterentwicklung des Prüfkonzepts (Anlage 4) gemäß DGUV Vorschrift 3 in Verbindung mit BetrSichV/TRBS und einschlägigen VDE‑Regeln;

  • Festlegung/Validierung von Prüffristen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung; Abweichungen von Richtwerten sind zu begründen und zu dokumentieren;

  • Qualitätssicherung der Durchführung (Prüfpläne, Stichproben, Plausibilitätskontrollen Messwerte, Vollständigkeitskontrolle);

  • Steuerung des Mängelmanagements inkl. Stilllegung bei Gefahr und Nachverfolgung der Beseitigung.

Unterweisung/Schulung (Phase 3 – laufend)

Die gVEFK plant und unterstützt die elektrotechnische Unterweisung des relevanten Personals; der Betreiber bleibt für die Durchführung/Organisation der Unterweisung verantwortlich. Unterweisungen sind mindestens jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren.

Notfall- und Bereitschaftsdienste

Sofern vereinbart (Anlage 10), organisiert der Auftragnehmer eine Rufbereitschaft/Notfallreaktion für elektrotechnische Störungen mit definierten Reaktionszeiten und Eskalationsstufen; Notfallmaßnahmen sind Bestandteil der betrieblichen Notfallorganisation.

Pflichten des Auftragnehmers (Elektrofachunternehmen)

Bereitstellung einer qualifizierten gVEFK und der vereinbarten Ressourcen; Aktualisierung/Erhaltung der Qualifikation (Fortbildung).

Sicherstellung, dass Prüfleistungen nur durch ausreichend qualifizierte Prüfpersonen erfolgen; Befähigung ist dem Betreiber vor Einsatz nachzuweisen (Anlage 9).

Durchführung/Koordination der Aufgaben nach dem Prüf- und Instandhaltungskonzept; Einhaltung der elektrotechnischen Regeln (einschlägige VDE‑Regeln als anerkannte Regeln der Technik).

Dokumentation

Bereitstellung vollständiger Prüf- und Messprotokolle inkl. Messwerten, Bewertung und Maßnahmenempfehlungen; Dokumentationsqualität ist Voraussetzung zur Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.

Mängelmanagement

Unverzügliche Meldung kritischer Mängel an Betreiber inkl. Risiko- und Sofortmaßnahmenempfehlung; Unterstützung der Stilllegung/Absicherung bei dringender Gefahr.

Vertraulichkeit/Datenschutz nach Maßgabe dieses Vertrags.

Pflichten des Betreibers (Krankenhaus)

  • Organisation und Ressourcen: Der Betreiber stellt sicher, dass die für Arbeitsschutz und Elektrosicherheit erforderlichen organisatorischen, personellen und finanziellen Ressourcen bereitstehen; er bleibt verantwortlich für Planung/Organisation/Durchführung und Anpassung der Maßnahmen.

  • Gefährdungsbeurteilung: Der Betreiber führt Gefährdungsbeurteilungen durch bzw. lässt sie durchführen und legt Maßnahmen fest; Prüffristen sind Bestandteil dieser Systematik.

  • Zutritt, Informationen, Mitwirkung: Der Betreiber gewährt Zugang zu Anlagen/Bereichen, stellt erforderliche Unterlagen bereit (Pläne, Vorprüfungen, Störungs-/Mängelhistorie, Herstellerunterlagen) und benennt Ansprechpartner (Anlage 2). Ordnungsprüfungen setzen vollständige, schlüssige Unterlagen voraus.

  • Mängelbeseitigung/Stilllegung: Wird ein Mangel festgestellt, sorgt der Betreiber für unverzügliche Beseitigung; bei dringender Gefahr stellt er sicher, dass Anlagen/Betriebsmittel nicht weiter verwendet werden.

  • Unterweisung: Der Betreiber stellt jährliche Unterweisung/Dokumentation der Versicherten sicher; gVEFK unterstützt fachlich.

  • Medizinprodukte-Betreiberpflichten: Betreiberpflichten nach MPBetreibV (Betrieb nur zweckbestimmt, Instandhaltung, STK/MTK, Dokumentation, Beauftragter für Medizinproduktesicherheit usw.) verbleiben beim Betreiber; vertragliche Delegation einzelner Aufgaben ist nur im dort vorgesehenen Rahmen möglich und muss organisatorisch abgesichert werden.

Unterauftragnehmer / Drittleistungen

Der Auftragnehmer darf für Prüf- oder Spezialleistungen (z. B. Thermografie, Netzqualitätsanalyse, Blitzschutz, besondere Messverfahren) Unterauftragnehmer einsetzen, sofern (i) deren Eignung/Qualifikation nachgewiesen ist und (ii) der Betreiber vorab informiert wird, soweit dies Anlage 1/Anlage 9 fordert. Weitergehende Prüfungen erfordern ggf. zusätzliche Qualifikationen.

Die Rolle der gVEFK als Schlüsselrolle darf nicht ohne schriftliche Zustimmung des Betreibers ersetzt oder auf Dritte übertragen werden (Schlüsselpersonenregel).

Qualitäts-, Prüf- und Dokumentationspflichten

Prüfungen erfolgen nach dem Prüfkonzept (Anlage 4) unter Beachtung der relevanten elektrotechnischen Regeln; Prüfungen vor Inbetriebnahme sowie wiederkehrende Prüfungen sind zu organisieren und nachzuweisen.

Prüffristen werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt; übernommene Richtwerte sind zu plausibilisieren und Abweichungen zu begründen.

Die Prüfperson bewertet das Ergebnis der Prüfung; die Bewertung ist Grundlage zur Präzisierung der Gefährdungsbeurteilung und zur Entscheidung über Maßnahmen.

Reporting, Audit- und Kontrollrechte

Die gVEFK erstellt mindestens die in Anlage 8 beschriebenen Reports (Monats-/Quartalsreport, Mängelstatus, Prüferfüllung, kritische Ereignisse).

Der Betreiber ist berechtigt, Audits/Reviews zur Leistungserbringung und Dokumentation durchzuführen bzw. durchführen zu lassen, insbesondere zur Prüfung der Einhaltung gesetzlicher und berufsgenossenschaftlicher Anforderungen. Die gVEFK wirkt mit, soweit betrieblich zumutbar.

Notfall, Eskalation, Sicherheitsmaßnahmen

Die Parteien implementieren den Eskalations- und Notfallprozess gemäß Anlage 7 und Abschnitt „Eskalations- und Notfallprozesse“ dieses Dokuments. Notfallmaßnahmen sind zu planen und zu überwachen.

Bei kritischen Elektromängeln (Gefahr für Personen, Brand-/Störlichtbogengefahr, Versorgungsrisiko, Patientengefährdung) ist die gVEFK berechtigt und verpflichtet, unverzüglich zu eskalieren; der Betreiber entscheidet über Betriebsmaßnahmen unter Beachtung der Pflicht zur Gefahrenabwehr, einschließlich Stilllegung/Nutzungsunterbindung.

Vergütung und Abrechnung

Vergütung erfolgt nach Preisblatt (Anlage 11) als (i) monatliche Pauschale für gVEFK‑Grunddienstleistungen und (ii) nach Aufwand für Zusatzleistungen/Sonderprüfungen, soweit vereinbart.

Reisezeiten, Zuschläge (Bereitschaft/Nacht/Feiertag), Material- und Technikpauschalen werden gemäß Anlage 11 abgerechnet.

Der Betreiber trägt Kosten für erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen nicht auf Versicherte ab; interne Kostenregelungen bleiben unberührt.

Grundsatz

Jede Partei haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für eigenes Verschulden.

Der Auftragnehmer haftet insbesondere für die ordnungsgemäße Leistungserbringung der gVEFK‑Dienstleistungen, die Qualifikation der eingesetzten Personen und die Vollständigkeit/Ordnungsmäßigkeit der erstellten Dokumentation gemäß Vertrag/Anlagen.

Der Betreiber haftet insbesondere für (i) rechtzeitige Mitwirkung/Zutritt/Unterlagen, (ii) Ressourcenbereitstellung, (iii) Umsetzung von Maßnahmen und Mängelbeseitigung, (iv) Entscheidungen über Stilllegung/Betriebsmaßnahmen und (v) die nicht delegierbaren Kernpflichten der Arbeitsschutzorganisation.

Haftungsbegrenzung (B2B‑Musterklausel)

Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet der Auftragnehmer – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – begrenzt auf [Betrag] je Schadensfall und [Betrag] p. a. Für Personenschäden sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit keine Begrenzung. (Anpassung an Versicherungssummen in Anlage 12.)

Mitverschulden/Obliegenheiten

Unterlassene Mitwirkung, unterlassene Mängelbeseitigung trotz Kenntnis oder fehlende Stilllegung bei dringender Gefahr kann zu Mitverschulden/Haftungsverlagerung führen; die Pflicht zur unverzüglichen Mängelbeseitigung ist ausdrücklich geregelt.

Versicherung

Der Auftragnehmer unterhält eine Berufs-/Betriebshaftpflicht inkl. Vermögensschäden für Tätigkeiten als gVEFK; Mindestdeckung: [z. B. 5 Mio. € Personenschäden / 2 Mio. € Sach-/Vermögensschäden] je Ereignis. Versicherungsnachweis gemäß Anlage 12.

Der Betreiber unterhält die üblichen Sach-/Betriebsausfall-/Haftpflicht‑Versicherungen für Krankenhausbetrieb und technische Anlagen.

Datenschutz, IT‑Sicherheit, Geheimhaltung

Die Parteien beachten Datenschutzrecht (DSGVO/BDSG) und das Telekommunikation‑Digitale‑Dienste‑Datenschutz‑Gesetz (TDDDG, ehem. TTDSG), soweit anwendbar.

Falls der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet (z. B. Benutzer-/Zutrittsdaten, Störungsprotokolle mit Personenbezug), schließen die Parteien vor Beginn eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO (Anlage 13).

Der Auftragnehmer implementiert angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO; im Krankenhauskontext sind insbesondere Verfügbarkeit/Integrität/Vertraulichkeit zu schützen.

Vertraulichkeit

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sicherheitsrelevante Informationen (z. B. Anlagenpläne, Schwachstellen, Ersatzstromkonzepte) sind vertraulich zu behandeln; Ausnahmen nur bei gesetzlicher Pflicht.

Compliance

Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung aller anwendbaren Gesetze/Regelwerke, insbesondere Arbeitsschutz, Unfallverhütungsvorschriften und Medizinprodukterecht.

Anti‑Korruption/Integrität

Keine Vorteile für unzulässige Bevorzugung; Meldung von Compliance‑Vorfällen gemäß Anlage 7 (Eskalation).

Laufzeit, Kündigung, Übergabe

  • Laufzeit: Beginn [Datum], Festlaufzeit [z. B. 24 Monate], danach Verlängerung um [12 Monate], wenn nicht gekündigt.

  • 18.2 Ordentliche Kündigung: [Frist, z. B. 6 Monate zum Jahresende]. Außerordentliche Kündigung bei wichtigem Grund (z. B. schwere Pflichtverletzung, Wegfall Qualifikation Schlüsselperson ohne Ersatz, wiederholte Nichtmitwirkung, gravierende Verstöße gegen Sicherheitsvorgaben).

  • Übergabe bei Vertragsbeginn und -ende: Es gelten die Übergabeprotokolle nach Anlage 6; Dokumente/Registers sind vollständig zu übergeben (Beweisvorsorge).

Schlussbestimmungen

  • Schriftform/Textform: Änderungen/Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform, soweit gesetzlich zulässig.

  • Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

  • Gerichtsstand/Recht: Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Kaufleute: [Sitz Betreiber oder Auftragnehmer].

Ort, Datum ____ (Betreiber) ____ (Auftragnehmer)

Hinweis

Die Tabellen sind eine arbeitsfähige Verdichtung der Vertragspflichten. Rechtsgrundlagen u. a. ArbSchG, DGUV Vorschriften 1/3, BetrSichV/TRBS, EnWG § 49, MPBetreibV, einschlägige VDE‑Regeln.

Pflichtenmatrix Betreiber vs. Elektrofachunternehmen

Themenfeld

Betreiber (Krankenhaus)

Auftragnehmer (Elektrofachunternehmen / gVEFK)

Arbeitsschutzorganisation

Gesamtverantwortung; Organisation/Resourcen; Gefährdungsbeurteilung

Fachliche Unterstützung/Koordination im Elektrobereich; Reports

Pflichtenübertragung

Schriftliche Beauftragung/Organigramm; Kontroll-/Auditstruktur

Akzeptiert/lebt Rollenmodell; dokumentiert Befugnisse/Prozesse

Errichten/Ändern/Instandhalten

Beauftragt nur EFK/Fachfirmen; stellt Betriebssicherheit sicher

Sicherstellung EFK‑Einsatz, Leitung/Aufsicht; fachliche Freigaben

Prüfkonzept/Prüffristen

Prüffristen aus Gefährdungsbeurteilung; Umsetzung/Terminsicherung

Erarbeitet/aktualisiert Prüfkonzept; prüft Plausibilität; QS

Mängelmanagement

Mängel unverzüglich beseitigen; Stilllegung bei Gefahr

Meldung, Risikobewertung, Empfehlung Sofortmaßnahmen, Tracking

Unterweisung

jährliche Unterweisung + Dokumentation

Inhalte/Schulungen Elektrobereich; Nachweisformulare

Medizinprodukte (MPBetreibV)

Betreiberpflichten (Instandhaltung, STK/MTK, Doku)

Schnittstellenkoordination, soweit beauftragt; keine automatische Übernahme

Audit/Behörden/BG

Ansprechpartner; Nachweisführung

Zuarbeit, Dokumentationsbereitstellung, Fachinterviews

Haftungsaufteilung

Schadens-/Risikotyp

Typische Primärzuständigkeit

Wesentliche Nachweise/Schutzmechanik

Personenschaden durch elektrotechnischen Mangel

Betreiber (Betrieb/Stilllegung, Ressourcen, Umsetzung), ggf. Auftragnehmer (Fehlberatung/Fehldokumentation)

Prüfprotokolle/Messwerte, Mängelmeldungen, Eskalationsnachweise

Brand/Störlichtbogen infolge Organisationsfehler

Betreiber (Organisation/Wirksamkeit)

Rollen-/Freigabeprozess, Unterweisung, Audittrail

Ausfall Ersatzstrom/USV mit Patientengefährdung

Betreiber + gVEFK (Konzept, QS, Wartungs-/Prüfsteuerung)

Kritikalitätsklassen, Notfallplan, SLA‑Reaktionszeiten

Behörden-/BG‑Beanstandung wegen unzureichender Prüfungen

Betreiber (Nachweispflicht/Organisation) + Auftragnehmer (Leistung/Qualifikation)

Prüfplan, Termintracking, Prüfberichte, Qualifikationsnachweise

Zeitplan / Meilensteine Implementierung (12‑Wochen‑Template)

Zeitraum

Meilenstein

Ergebnisdokument

Woche 1–2

Kick‑off, Rollenklärung, Bestellurkunde, Rechte/Zugänge

Anlage 3, Kontaktliste (Anlage 2)

Woche 2–4

Bestandsaufnahme Anlagen/Betriebsmittel, Dokumentenreview

Asset‑Register v1, Gap‑Liste

Woche 4–6

Prüfkonzept & Kritikalitätsklassifizierung

Anlage 4 v1, Risikobewertung (Anlage 14)

Woche 6–8

Prüfkampagne kritische Bereiche (Stichprobe/Quick‑Wins)

Prüfprotokolle (Anlage 5–7), Mängelplan

Woche 8–10

Schulungen/Unterweisungen & Prozess-Rollout

Unterweisungsnachweise (Anlage 9)

Woche 10–12

Audit‑Readiness / Management‑Report / Übergabe Phase 1→Betrieb

Report (Anlage 8), Übergabe (Anlage 6)

Anlage 1 – Leistungsbeschreibung und Abgrenzung (Scope of Services)- Ziel

Aufbau und Betrieb einer rechtssicheren Elektrosicherheitsorganisation im Krankenhaus (Standorte: [A/B]).

In Scope:

  • Elektrotechnische Organisation (Rollen, Prozesse, Freigaben) nach DIN VDE‑Logik Betriebsführung;

  • Prüf- und Instandhaltungssteuerung gemäß DGUV Vorschrift 3 plus BetrSichV/TRBS‑Konzept;

  • Qualitäts- und Dokumentationssystem (Prüfprotokolle, Messwerte, Mängeltracking);

  • Schnittstellenmanagement Medizinisch genutzte Bereiche (DIN VDE 0100‑710) und Betrieb von Anlagen (DIN VDE 0105‑100).

Out of Scope (nur bei Zusatzbeauftragung):

  • Bau-/Errichtungsmaßnahmen, Umbauprojekte, Generalunternehmerleistungen;

  • Medizinprodukt‑STK/MTK als eigenständige Betreiberpflichten, sofern nicht explizit beauftragt;

  • IT‑Sicherheitsmanagement (ISMS) – Schnittstelle nur koordinierend.

Anlage 2 – Qualifikationsnachweise, Schlüsselpersonen, Ansprechpartner

  • gVEFK: [Name], [Abschluss], [Berufserfahrung], [Fortbildungen], [Nachweis].

  • Stellvertretung: [Name], [gleichwertige Nachweise].

  • Krankenhaus‑Ansprechpartner: Technikleitung, Medizintechnik, IT, Arbeitsschutz/FASI, Brandschutz, Einkauf.

Bestellung als Gesamtverantwortliche Elektrofachkraft (gVEFK)

Der Betreiber beauftragt hiermit Frau/Herrn [Name] mit der Wahrnehmung der in Vertrag und Anlage 1 beschriebenen Unternehmerpflichten im elektrotechnischen Verantwortungsbereich. Die Beauftragung erfolgt schriftlich und wird in der Organisationsstruktur dokumentiert.

Befugnisse

[Weisungsrechte/Stilllegung/Eskalation/Schaltberechtigung], Grenzen: [keine medizinische Entscheidung; keine Budgethoheit].

Rechts-/Regelwerksbasis (Auszug)

DGUV V3 §§ 3, 5; BetrSichV Prüfpflichten; TRBS 1203/1201; DIN VDE 0100‑600, DIN VDE 0105‑100, DIN VDE 0100‑710; EnWG § 49.

Prüfobjektgruppen (Beispielstruktur):

  • Medizinisch genutzte Bereiche (Gruppe 0/1/2 nach 0100‑710) – Anlagenprüfung, Funktionsprüfung Sicherheitsstromversorgung;

  • Allgemeine Niederspannungsverteilungen;

  • Ersatzstrom/USV;

  • Ortsfeste Betriebsmittel (z. B. Tore/Türen, Aufzugsperipherie‑Elektroanteile, Pumpen);

  • Ortsveränderliche Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen (Werkstätten, Stationen, OP‑nah, Büro).

Prüffristenfestlegung:

  • Prüffristen werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt; Richtwerte aus Durchführungsanweisungen sind nur Orientierung und dürfen nicht ungeprüft übernommen werden („Prüffristen sind keine Wunschfristen“).

  • Dokumentation: Prüflisten/Asset‑Register, Begründung bei Abweichungen.

Anlage 5 – Prüfprotokoll Vorlage: Elektrische Anlage (ortsfest)

  • Prüfgrundlage: DIN VDE 0100‑600 (Erstprüfung) / DIN VDE 0105‑100 (Wiederholungsprüfung) / ergänzend DGUV V3.

  • Objekt: [Gebäude/Etage/Verteilung], Inventar‑ID, Datum, Prüfer (befähigte Person), Messgeräte (Kalibrierstatus).

  • Besichtigen: - Schutz gegen direktes/indirektes Berühren, Kennzeichnung, IP‑Schutz, Brandschottungen (falls zutreffend).

  • Messen (Auszug): - Schutzleiter-/Potentialausgleich Durchgängigkeit (RPE), Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz/Netzinnenwiderstand, RCD‑Auslösezeit/-strom (falls vorhanden).

  • Erproben (Auszug): - Not‑Aus, Verriegelungen, Prüftaste RCD, Rechtsdrehfeld (wo relevant).

  • Bewertung: bestanden / nicht bestanden; Mängelklasse A (Gefahr – sofort), B (fristkritisch), C (Optimierung).

  • Maßnahmen: [Sofortmaßnahmen/Frist/Verantwortlicher].

  • Nächster Prüftermin: [Datum] (mit Begründung der Prüffrist).

Anlage 6 – Übergabeprotokoll (Onboarding/Offboarding) Vorlage

  • Vertragsstart: übergebene Unterlagen (Pläne, Prüfberichte, Mängellisten, Asset‑Register, Zugangsdaten).

  • Offene Risiken (Top‑10), kritische Bereiche, laufende Maßnahmen.

  • 3. Vereinbarte Prüffristenlogik/Prüfplan‑Stand.

  • Vertragsende: Rückgabe/Übertragung aller Dokumentationen, Status Mängel, Übergang Verantwortlichkeiten.

Anlage 7 – Mängelmanagement & Eskalation (SOP‑Template)

  • Eingang: Feststellung durch Prüfung/Störung/Meldung.

  • Klassifizierung (A/B/C) und Sofortmaßnahme (Absicherung/Stilllegung bei Gefahr).

  • Verantwortungszuweisung, Fristen, Nachprüfung, Abschlussdokumentation.

  • Management‑Eskalation ab Klasse A oder Fristüberschreitung.

Anlage 8 – Reporting / KPI‑Set (Beispiel)

Prüfquote Soll/Ist, Überfällige Prüfungen, Mängel‑Backlog nach Klasse, Zeit bis Mängelbeseitigung, Ausfallereignisse Ersatzstrom/USV, Unterweisungsquote.

Anlage 9 – Nachweisformulare (Templates)

  • A. Prüfpersonen‑Nachweis (TRBS‑Befähigung, Ausbildung, Erfahrung, Fortbildung).

  • B. Unterweisungsnachweis (Teilnehmer, Inhalte, Datum, Trainer, Wiederholungsfrist).

  • C. Fremdfirmenfreigabe (Arbeiten an Anlagen, Verantwortlichkeiten, LOTO/Schaltberechtigung).

Anlage 10 – SLA und Bereitschaftsdienst (Beispielwerte – anpassbar)

  • Kritische Störung (Versorgung/OP/Intensiv/IT‑Kern): Reaktionszeit [≤ 30 min], Vor‑Ort [≤ 2 h].

  • Hoch (wichtige Bereiche): Reaktion [≤ 2 h], Vor‑Ort [≤ 8 h].

  • Normal: Reaktion [≤ 1 WT].

  • Kommunikationswege, Eskalationskette, Dokumentation jeder Intervention.

Anlage 11 – Preisblatt (Template)

  • Monatspauschale gVEFK Basis: [€]

  • Zusatzstunden: [€/h]

  • Bereitschaftspauschale: [€] / Zuschläge: [x %]

  • Prüfkampagnen: nach Asset‑Gruppen (Stückpreis/Tagessatz)

Hinweis

(Hinweis: Transparente Kalkulationsbestandteile werden in DGUV‑Informationen als Bestandteil sauberer Angebotsvergleiche empfohlen.)

Anlage 12 – Versicherungsnachweise

Betriebshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht, ggf. Produkthaftpflicht (wenn separate technische Leistungen).

Anlage 13 – Datenschutzanlage / AVV‑Checkliste

Rollenklärung Verantwortlicher/Auftragsverarbeiter, TOM‑Übersicht, Löschkonzept, Zugriffsprotokollierung, Meldewege Datenschutzvorfälle (48/72‑h‑Logik nach DSGVO‑Systematik).

Anlage 14 – Risikobewertungsvorlage (elektrische Sicherheit)

  • Risikoquelle (z. B. Isolationsfehler, RCD‑Ausfall, Überlast/Erwärmung, Ersatzstrom‑Startfehler)

  • Betroffene Bereiche (z. B. OP, ITS, Diagnostik)

  • Eintrittswahrscheinlichkeit, Schadensschwere, Risikoklasse

  • Maßnahmen präventiv/detektiv/korrigierend

  • Verantwortlich, Termin, Wirksamkeitsprüfung

  • (Prüf- und Risikodokumentation ist Grundlage der Organisationswirksamkeit.)

Eskalations- und Notfallprozesse

Die folgende Prozesslogik ist als vertraglich referenzierbares Standardverfahren für elektrotechnische Störungen/Mängel in einem Krankenhaus geeignet und unterstützt die Pflicht zur Notfallorganisation sowie die Pflicht zur unverzüglichen Mängelbeseitigung und Nutzungsunterbindung bei dringender Gefahr.

Eskalationsregeln (Kurztext, operativ):

  • Klasse A (Gefahr/Versorgungsrisiko): sofortige Sicherung/Stilllegung, Management‑Eskalation, dokumentierte Freigabe erst nach Nachprüfung.

  • Klasse B (fristkritisch): Frist <= [z. B. 14 Tage], Ausweichmaßnahmen, Nachführung im Mängelregister.

  • Klasse C (Optimierung): Aufnahme in Maßnahmenplan, Review im Quartalsreport.

Diese Struktur ist kompatibel mit der DGUV‑Systematik (Mängel unverzüglich beheben; Prüf- und Dokumentationskonzept) und der Notfallplanungspflicht.