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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

PRÜFUNGEN VON ELEKTRISCHEN ANLAGEN SIND EIN WESENTLICHER BESTANDTEIL DER BEURTEILUNG IHRER SICHERHEIT UND BETRIEBSFÄHIGKEIT

PRÜFUNGEN VON ELEKTRISCHEN ANLAGEN SIND EIN WESENTLICHER BESTANDTEIL DER BEURTEILUNG IHRER SICHERHEIT UND BETRIEBSFÄHIGKEIT

Die Auswahl der Testmethoden und -intervalle sollte auf Risikobewertungen und den spezifischen Anforderungen der Anlagen basieren. Qualifiziertes Personal muss Inspektionen durchführen und dokumentieren, um eine effektive Überwachung der Einrichtungen zu gewährleisten. Die Überprüfung der Testergebnisse und die Einleitung geeigneter Maßnahmen bei Abweichungen oder Mängeln sind ebenfalls entscheidend, um die Sicherheit und Betriebsfähigkeit der Systeme langfristig zu gewährleisten.

Prüfstrategien für mehr Sicherheit elektrischer Anlagen

Hilfs- oder Prüf-Stromquelle

Wenn beim Erproben eine Hilfs- oder Prüf-Stromquelle verwendet wird, ist sicherzustellen, dass:

  • die Anlage von jeder möglichen Stromquelle freigeschaltet ist ;

  • die Anlage nicht von einer anderen Stromquelle unter Spannung gesetzt werden kann;

  • während der Erprobung Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Gefährdungen für alle anwesenden Personen wirksam sind;

  • die Trennstellen ausreichend isoliert sind für das gleichzeitige Anstehen der Prüfspannung auf der einen und der Betriebsspannung auf der anderen Seite.

Beurteilung:

Arbeiten mit Hilfs- oder Prüfstromquellen treten auf. Ein Übersicht über diesen „Prozess“ ist zu klären.

Anmerkung:

  • Bereiche Abfragen und beurteilen

Spezielle Erprobungen

Spezielle Tests, wie z.B. in Hochspannungsprüfsystemen, bei denen die Gefahr eines direkten Kontakts mit stromführenden Teilen besteht, sollten von elektrisch geschulten Personen mit zusätzlicher Ausbildung durchgeführt werden. Je nach Anforderung müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen gemäß EN 50191 und Abschnitt 6 der EN 50110-1 ergriffen werden.

Beurteilung:

Arbeiten die ein spezielles Erproben beinhalten finden nicht statt. Dieser Stand sollte aber noch einmal in den betreffenden Abteilungen abgefragt werden.

Anmerkung:

  • Bereiche Abfragen und beurteilen

Das Ziel von Tests besteht darin zu zeigen, dass eine elektrische Anlage den Sicherheitsvorschriften und Installationsstandards entspricht; solche Tests können den ordnungsgemäßen Zustand des Systems bestätigen. Sowohl neue als auch veränderte bestehende Systeme benötigen eine Überprüfung vor der Inbetriebnahme. Elektrische Systeme erfordern in angemessenen Abständen Überprüfungen. Periodische Inspektionen sind dazu gedacht, nach der Inbetriebnahme auftretende Mängel zu erkennen, die den Betrieb stören oder Gefahren verursachen könnten.

Beurteilung:

Beweise werden nur geliefert, wenn bestimmte Abteilungen tragbare Geräte überprüfen. Nur das Testetikett zeigt das Ende des Wiederholungstests an. Beweise gibt es ausschließlich von den Bewertungen der VdS-Experten.

Anmerkung:

  • Prüfkonzept erarbeiten

  • Dokumentation anpassen

Prüfschritte

Prüfungen können folgende Schritte umfassen:

  • Besichtigen;

  • Messen und/oder Erproben

Beurteilung:

Prüfschritte sind durch Art und Norm der Prüfung vorgegeben und werden durchgeführt. Eine Dokumentation über die einzelnen Schritte findet nicht statt.

Anmerkung:

  • Prüfer stichprobenartig kontrollieren

  • Dokumentation der Begehungen

Mängel, die eine unmittelbare Gefahr bilden, müssen unverzüglich behoben oder fehlerhafte Teile außer Betrieb genommen und gegen Wiedereinschalten gesichert werden.

Beurteilung:

Während der Untersuchung und Überprüfung durch den vom Versicherer beauftragten VdS-Experten wird ein Fehlerbericht erstellt. Dieser wird später von einem externen Dienstleister bearbeitet. Die Versicherungsgesellschaft wird informiert, sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist.

Anmerkung:

  • Dokumentation der Mängelbeseitigung verbessern (Foto)

Fachpersonal

Qualifizierte Elektriker, die Erfahrung in der Untersuchung von vergleichbaren Systemen haben, müssen die Tests durchführen. Sie sollten das richtige Equipment verwenden und die Tests sicher durchführen, wobei sie bei Bedarf die Einschränkungen von freiliegenden stromführenden Komponenten berücksichtigen sollten.

Beurteilung:

Prüfungen werden durch bekannt externe Dienstleister durchgeführt. Es wird jedoch nicht die Qualifikation geprüft.

Anmerkung:

  • Personal festlegen

  • Qualifikationen abfragen und dokumentieren

Das Prüfungsergebnis muss aufgezeichnet werden. Falls erforderlich sind entsprechende Maßnahmen zur Mängelbeseitigung zu treffen, und die Ergebnisse sind in Übereinstimmung mit nationalen und betrieblichen Anforderungen aufzuzeichnen.

Beurteilung:

Eine Dokumentation der Prüfungen findet nicht oder nur sporadisch statt. Die Dokumentation ist im Aufbau. Software wurde bereits angeschafft und ist in einer Pilotphase im Einsatz.

Anmerkung:

  • Prüfkonzept erarbeiten

  • Dokumentationsrichtlinie festlegen

Wiederkehrende Prüfungen

Je nach Bedarf und Betriebsbedingungen kann der Umfang wiederkehrender Inspektionen sowohl in Bezug auf den Ort (Anlagenteile) als auch auf die durchzuführenden Maßnahmen auf Stichproben beschränkt werden, solange dies eine Bewertung des ordnungsgemäßen Zustands ermöglicht.

In besonderen Fällen, in denen Messungen an oder in elektrischen Systemen aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht durchführbar sind, z.B. bei umfangreichen Erdungssystemen, großen Leiterquerschnitten oder vernetzten Netzen, muss auf andere Weise nachgewiesen werden, dass die zu bestimmenden Werte eingehalten werden, z. B. durch Berechnung oder mit Hilfe von Netzwerkmodellen.

Geräte, die über ein Steckgerät angeschlossen sind, müssen gemäß DIN VDE 0702 (VDE 0702) überprüft werden.

Beurteilung:

Eine wiederkehrende Überprüfung findet nur im Bereich der tragbaren Geräte statt. Dies wird jedoch von den einzelnen Abteilungen "vorangetrieben". Es gibt keinen Testkalender oder Ähnliches. Stationäre Systeme werden nicht getestet.

Anmerkung:

  • bei Schutzkleinspannung (SELV), Funktionskleinspannung mit sicherer Trennung (PELV) und Schutztrennung die Stromquellen, die Leitungen und die übrigen Betriebsmittel in der nach den Errichtungsnormen getroffenen Auswahl noch vorhanden sind,

  • für Schutzkleinspannung (SELV) oder Funktionskleinspannung mit sicherer Trennung (PELV) eingebaute Steckvorrichtungen nicht für andere Spannungen verwendet sind,

  • bei Schutzkleinspannungs-Stromkreisen (SELV) aktive Teile weder mit Erde noch mit Schutzleitern oder mit aktiven Teilen anderer Stromkreise verbunden sind sowie Körper nicht absichtlich mit Erde, mit dem Schutzleiter oder mit Körpern anderer Stromkreise verbunden sind,

  • bei Schutztrennung die aktiven Teile des Sekundärstromkreises weder mit einem anderen Stromkreis noch mit Erde verbunden und von anderen Stromkreisen sicher getrennt sind,

  • bei zwingend vorgeschriebener Schutztrennung nur ein Verbrauchsmittel angeschlossen werden kann,

  • bei Schutztrennung mit mehr als einem Verbrauchsmittel die Körper durch ungeerdete, isolierte Potentialausgleichsleiter untereinander verbunden sind,

  • leitfähige berührbare Teile von schutzisolierten Betriebsmitteln nicht an den Schutzleiter angeschlossen sind,

  • bei nichtleitenden Räumen die Körper so angeordnet sind, dass ein gleichzeitiges Berühren von zwei Körpern oder von einem Körper und einem leitfähigen Teil nicht möglich ist.

Wiederkehrende Prüfung durch Besichtigen

1. Überprüfen Sie durch Inspektion, ob elektrische Systeme und Geräte äußerlich sichtbare Schäden oder Mängel aufweisen.

2. Überprüfen Sie, ob elektrische Systeme und Geräte den externen Einflüssen am Einsatzort standhalten und immer noch den zusätzlichen Kriterien für Betriebsorte, Räume und Systeme einer besonderen Art in den Installationsstandards entsprechen.

3. Überprüfen Sie, ob der Schutz vor direktem Kontakt mit stromführenden Teilen elektrischer Ausrüstungen noch vorhanden ist.

4. Bestätigen Sie durch Inspektion, dass Schutzmaßnahmen gegen indirekten Kontakt immer noch den Installationsstandards entsprechen.

a. Bei Schutzmaßnahmen mit Schutzleiter darauf achten, dass

  • Schutzleiter, Erdungsleiter und Potentialausgleichsleiter mindestens den geforderten Querschnitt haben,

  • Schutzleiter, Erdungsleiter und Potentialausgleichsleiter richtig verlegt und noch zuverlässig angeschlossen sind,

  • Schutzleiter und Schutzleiteranschlüsse noch entsprechend den Errichtungsnormen gekennzeichnet sind,

  • Schutzleiter und Außenleiter nicht miteinander verbunden oder verwechselt sind,

  • Schutzleiter und Neutralleiter nicht verwechselt sind,

  • für Schutzleiter und Neutralleiter die Festlegungen über Kennzeichnung, Anschlussstellen und Trennstellen eingehalten sind,

  • die Schutzkontakte der Steckvorrichtungen wirksam sein können,

  • in Schutzleitern und PEN-Leitern keine Überstrom-Schutzeinrichtungen vorhanden und PEN-Leiter und Schutzleiter für sich allein nicht schaltbar sind,

  • Schutzeinrichtungen, z. B. Überstrom-, Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen, Isolationsüberwachungseinrichtungen, Überspannungsableiter, in der nach den Errichtungsnormen getroffenen Auswahl noch vorhanden sind.

b. Bei Schutzmaßnahmen ohne Schutzleiter darauf achten, dass

    5. Überprüfen Sie, ob Überstromschutzeinrichtungen noch den Leiterquerschnitten entsprechend zugeordnet sind..

    6. Stellen Sie durch Inspektion sicher, dass die erforderlichen Überspannungs- oder Überstromschutzeinrichtungen für Geräte noch vorhanden und korrekt eingestellt sind.

    7. Bestätigen Sie durch Inspektion, dass verbindlich definierte Schaltpläne, Etiketten, dauerhafte Schaltkreismarkierungen, Benutzerhandbücher und Betriebsanleitungen noch vorhanden und korrekt sind.

    8. Überprüfen Sie die Unfallverhütungs- und Brandschutzeinrichtungen, wie z. B. Schutzausrüstungen, Sicherheitszeichen und Schotten für Draht- und Kabeleintritte, auf Vollständigkeit, Dimensionierung, Auswahl sowie auf Schäden und Mängel.

    9. Untersuchen Sie, ob die Vorgaben des Herstellers eines Geräts in Bezug auf die Montage, wie z. B. Abstände zwischen wärmeerzeugenden Geräten und brennbarer Umgebung, noch eingehalten werden.

    10. Überprüfen Sie durch Inspektion die Hauptpotentialausgleichsverbindung, um festzustellen, ob...

    • die zur Sicherstellung des Potentialausgleichs erforderlichen Leiter (Hauptpotentialausgleichsleiter, Hauptschutzleiter, Haupterdungsleiter und andere Erdungsleiter),

    • Erder, z. B. Fundamenterder, Blitzschutzerder, Erder von Antennenanlagen, Erder von Telefonanlagen,

    • metallene Rohrsysteme, z. B. Gasinnenleitungen, Wasserverbrauchsleitungen, Abwasserleitungen, Rohre von Heizungs- und Klimaanlagen, – Metallteile der Gebäudekonstruktion mit der Potentialausgleichsschiene oder Haupterdungsschiene (-klemme) noch verbunden sind und ob die Vorrichtungen zum Abtrennen der Erdungsleiter noch zugänglich sind.

    11. Untersuchen Sie die lokale zusätzliche Potentialausgleichsverbindung, um zu überprüfen, ob alle Körper, die gleichzeitig berührt werden können, Schutzleiterverbindungen und alle "fremden leitfähigen Teile" noch enthalten sind.

    12. Bestimmen Sie durch Inspektion den Zustand von Erdungssystemen gemäß DIN VDE 0101 (VDE 0101) an bestimmten Stationen und ausgewählten Masten eines Netzwerks.

    ANMERKUNG: Ein Zeitraum von etwa 5 Jahren ist dafür geeignet. In der Regel reicht es aus, diese Bestimmung vorzunehmen, indem einzelne Stellen ausgegraben werden.

    Beurteilung:

    Eine turnusmäßige Besichtigung der elektrischen Anlagen findet nicht statt.

    Anmerkung:

    • Checkliste erstellen

    • Prüfkonzept erstellen

    Dokumentation

    • Erproben der Isolationsüberwachungsgeräte, z. B. in ungeerdeten Hilfsstromkreisen, im IT-System, sowie der RCD- und FU-Schutzeinrichtungen durch Betätigen der Prüftaste.

    • Erproben der Wirksamkeit von Stromkreisen und Betriebsmitteln, die der Sicherheit dienen, z. B. Schutzrelais, Not-Ausschaltung, Verriegelungen.

    • Erproben des Rechtsdrehfeldes bei Drehstrom-Wand- und Kupplungssteckdosen. Die Steckbuchsen werden dabei von vorn im Uhrzeigersinn betrachtet.

    • Erproben der Funktionsfähigkeit von erforderlichen Melde- und Anzeigeeinrichtungen, z. B. Rückmeldung der Schaltstellungsanzeige an ferngesteuerten Schaltern, Meldeleuchten.

    Beurteilung:

    Ein turnusmäßiges Erproben der Schutz- und Meldeeinrichtungen findet nicht statt. Es wird in unregelmäßigen Abständen die RCD-Prüfung durchgeführt.

    Anmerkung:

    • Prüfkonzept erstellen

    • Prüffristen festlegen

    Wiederkehrende Prüfung durch Messen

    1. Bei Systemen mit Nennspannungen bis 1.000 V AC/1.500 V DC müssen Werte ermittelt werden, die eine Bewertung des Schutzes unter Fehlerbedingungen ermöglichen. Beispiele hierfür sind Schleifenwiderstand, Schutzleiterwiderstand, Auslösefehlerstrom und Ansprechwerte von Isolationsüberwachungsgeräten.

    Der Nachweis sollte sich auf Messmethoden und Grenzwerte gemäß DIN VDE 0100-610 (VDE 0100-610) stützen.

    2. Messung des Isolationswiderstands in Systemen mit Nennspannungen bis AC 1.000 V, DC 1.500 V.

    a. Bei Messungen gemäß b), c) und d) wird der Isolationswiderstand zwischen jedem aktiven Leiter (Phase und Neutralleiter) und Erde oder Schutzleiter bestimmt.

    ANMERKUNG: In TN-C und TN-CS Systemen kann die Messung auch gegen den PEN-Leiter erfolgen. Für die Messung müssen jedoch die Verbindungen zu den Neutralleitern getrennt werden.

    Um den Messaufwand zu reduzieren und Schäden zu vermeiden, können alle aktiven Leiter für die Messung miteinander verbunden werden.

    Diese Erleichterung darf nicht in brandgefährdeten Betriebsstätten und in explosionsgefährdeten Bereichen angewendet werden.

    b. Wenn die Messungen mit angeschlossenen und eingeschalteten Verbrauchsmitteln durchgeführt werden, muss der Isolationswiderstand hinter den Überstromschutzeinrichtungen einschließlich der angeschlossenen Verbrauchsmittel mindestens 300 Ω pro Volt Nennspannung betragen (siehe jedoch d)).

    Wenn der vorgeschriebene Wert bei der Messung nicht erreicht wird, muss die Messung ohne angeschlossene Verbrauchsmittel wiederholt werden (siehe c)).

    c. Werden die Messungen ohne angeschlossene Verbraucher durchgeführt, muss der Isolationswiderstand hinter den Überstromschutzeinrichtungen, jedoch bei geschlossenen Schaltelementen, mindestens 1.000 Ω pro Volt Nennspannung betragen (siehe jedoch d)).

    d. Bei Installationen im Freien sowie in Räumen oder Bereichen unter Berücksichtigung ihrer Böden, Wände und Einrichtungen:

    • bei angeschlossenen Verbrauchsmitteln mindestens 150 Ω je Volt Nennspannung,

    • ohne angeschlossene Verbrauchsmittel mindestens 500 Ω je Volt Nennspannung betragen.

    e. Im IT-System ist ein Isolationswiderstand von 50 Ω pro Volt Nennspannung in allen Fällen ausreichend.

    f. Bei Stromschienen oder Schleifringen, die unter ungünstigen Umgebungsbedingungen betrieben werden müssen, z. B. Freikrane, Kokereien, Gießereien und Sinteranlagen, müssen die unter c) bis e) angegebenen Werte nicht eingehalten werden. Stattdessen sollten andere Maßnahmen, wie z. B. Erdung der inaktiven Montageteile der Stromschiene oder das Fernhalten brennbarer Materialien von der Stromschiene, gewährleisten, dass Leckströme nicht zu gefährlichen Kontaktspannungen oder Bränden führen.

    g. Die Messungen des Isolationswiderstands sind mit Gleichspannung durchzuführen. Wenn das Messgerät mit 1 mA belastet wird, muss die Messspannung mindestens der Nennspannung des Systems entsprechen.

    h. Für Sicherheitskleinspannung (SELV) und Funktionskleinspannung mit Schutzisolierung (PELV) messen Sie den Isolationswiderstand der Leiter gegen Erde. Messen Sie mit einer Gleichspannung von 250 V und einem Mindestisolationswiderstand von 0,25 MΩ.

    3. Bei Funktionskleinspannung ohne sichere Isolierung (FELV) überprüfen Sie, ob die Körper richtig mit dem Schutzleiter der Schaltung mit der höheren Spannung oder mit dem Potentialausgleichsleiter des zugehörigen Kreises verbunden sind.

    Beurteilung:

    Eine turnusmäßige Prüfung durch Messen findet nicht statt. Bei der Prüfung durch den VdS-Sachverständigen findet stichprobenartig eine Isolationswiderstandsmessung statt. Diese wird aber nicht dokumentiert und die Messwerte werden nicht hinterlegt.

    Anmerkung:

    • Prüfkonzept erstellen

    • Dokumentation festlegen

    • Prüffristen festlegen

    Wiederkehrende Prüfungen sonstiger Art

    • Feststellen, ob die vorhandenen Anlagen und Betriebsmittel gegebenenfalls erhöhten thermischen oder dynamischen Beanspruchungen durch den Kurzschlussstrom infolge Änderungen im Leitungsnetz oder in der Anlage noch genügen.

    • In Anlagen mit Nennspannungen über 1 kV feststellen, ob die der Planung zugrunde liegenden Bedingungen für die Erdungsspannung bzw. Berührungsspannung, z. B. Erdfehlerstrom, nach DIN VDE 0101 (VDE 0101) noch eingehalten sind.

    • Bei wiederkehrenden Prüfungen muss auch festgestellt werden, ob geforderte Anpassungen bei bestehenden elektrischen Anlagen durchgeführt sind.

    • In weiteren Teilen dieser Norm sind andere oder ergänzende wiederkehrende Prüfungen geregelt. Festlegungen für wiederkehrende Prüfungen sind auch in anderen Normen enthalten, z. B. in Normen für Krankenhäuser, Bauten für Menschenansammlungen, Batterieanlagen.

    Beurteilung:

    Solche Tests werden nicht durchgeführt. Anlagen, die besondere Aufmerksamkeit erfordern, müssen identifiziert werden, und es muss ein Konzept entwickelt werden.

    Anmerkung:

    • Anlagen identifizieren

    • Prüfungen und Bewertung

    • Begehungen planen