| Rechtsträger und Geltungsbereich | Beauftragende Stelle, zugeordnete Standorte, Anlagen, Tätigkeiten, Personen und ausdrückliche Ausschlüsse. Schriftlich abgegrenzter und kommunizierter Auftrag; jede Organisationsgrenze ist geklärt. |
| Aufgabenübertragung | Konkrete Fach-, Aufsichts-, Organisations- und gegebenenfalls übertragene Arbeitgeberaufgaben. Aufgabe und Rechts-/Organisationsgrundlage sind benannt; keine pauschale Haftungsformel. |
| Eigene Eignung | Einschlägige elektrotechnische Leitungsqualifikation, Erfahrung, Kenntnis des Betriebs und aktuelle Fachkunde. Eignungsbewertung passt zum übertragenen Umfang; notwendige Spezialkompetenz ist verfügbar. |
| Fachliche Entscheidungsrechte | Festlegen sicherer Verfahren, fachliche Weisungen und Organisation der elektrischen Arbeiten im Mandat. Rechte sind intern bekannt und praktisch durchsetzbar; fremde Zuständigkeiten bleiben abgegrenzt. |
| Gefahrenabwehr und Eskalation | Befugnisse zur Unterbindung unsicherer Tätigkeiten beziehungsweise Anforderung sicherer Betriebsgrenzen. Sofortiger Zugang zu entscheidungsbefugten Stellen und eindeutig geregelte Maßnahmenwege. |
| Personen und örtliche Führung | Örtliche VEFK, Fachvorgesetzte, EFK, Aufsicht, Schaltorganisation und Vertretung. Aufgaben, Überwachung und Erreichbarkeit sind real besetzt, auch bei Abwesenheit. |
| Zeit und Kapazität | Angemessene Leitungs-, Kontroll- und Fortbildungszeit sowie realistische Standortabdeckung. Kapazitätsplanung erfasst Reisezeiten, Spitzen, Projekte und fachliche Kontrollen. |
| Finanzielle und sachliche Mittel | Beschaffungsbefugnisse, Prüf- und Messmittel, Schutzmittel und notwendige Fachinformationen. Notwendige Ausgaben können rechtzeitig veranlasst werden; Lücken werden entschieden. |
| Informations- und Zugangsrechte | Einblick in Anlagen, Prüfungen, Personalqualifikation, Veränderungen und relevante Verträge. Frühe Beteiligung und Zugriff auf den tatsächlichen Bestand statt bloßer Abschlussberichte. |
| Fachliche Unabhängigkeit | Schutz fachlicher Urteile gegen sachwidrige Ergebnisvorgaben; geregelter fachlicher Dissens. Unterschiedliche Bewertungen werden dokumentiert; Prüfergebnisse werden nicht umgeschrieben. |
| Schnittstellen und Fremdfirmen | Zusammenarbeit mit Anlagenbetreiber, operativen Rollen, Auftragnehmern und Fachfunktionen. Übergaben und Koordination sind schriftlich nachvollziehbar; Doppelrollen ausdrücklich geregelt. |
| Übernahme und Rückgabe des Mandats | Geordnete Einführung, Bestandsbewertung, wesentliche Änderungen und Ende der Aufgabenübertragung. Verantwortungsübergang mit Stand, offenen Risiken, Empfänger und wirksamem Zeitpunkt. |