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Gefährdungsbeurteilungen

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EINE FUNDIERTE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG ERFORDERT STANDARDISIERTE VERFAHREN, UM SYSTEMATISCH MÖGLICHE RISIKEN ZU IDENTIFIZIEREN

EINE FUNDIERTE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG ERFORDERT STANDARDISIERTE VERFAHREN, UM SYSTEMATISCH MÖGLICHE RISIKEN ZU IDENTIFIZIEREN

Bei einer Risikobewertung ist es unerlässlich, sowohl rechtliche als auch ethische Aspekte für eine gründliche Bewertung zu berücksichtigen. Eine sorgfältige Untersuchung von Prozessen und Arbeitsbedingungen kann Risiken in komplexen Produktionsverfahren effektiv reduzieren.

Erfassung und Bewertung von Gefährdungen

Ziel und Regelungsumfang

Die Verfahrensanweisung "Risikobewertung" beschreibt die Methode zur Erstellung und Dokumentation von Risikobewertungen. Die in dem Handbuch für Elektrotechnik zusammengefassten Verfahrens- und Betriebsanweisungen dienen als Lehrmaterialien, die aus diesen Bewertungen resultieren, um Bedrohungen entgegenzuwirken. Sie sind somit die Aufzeichnung dieser Risikobewertungen. An die Verfahrensanweisung "Risikobewertung" ist ein Anhang angefügt, der verschiedene Risiken kategorisiert und deren Bewertungen darstellt. Diese Liste verknüpft jedes Risiko mit spezifischen Verfahrens- und Betriebsanweisungen, die Maßnahmen zur Minderung oder Verringerung der zugehörigen Gefahr anleiten.

Vorschläge zu Gliederung und Umsetzung

Zweck

Textvorschlag: „Zur Gefahrenvermeidung ist es - auch von Gesetzes wegen - erforderlich, dass durch eine Beurteilung der für die Mitarbeiter mit ihrer Arbeit verbundenen Gefahren ermittelt wird, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Die vorliegende Arbeitsanweisung legt fest, wann und wie diese Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist und wie die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen zu dokumentieren sind. “

Geltungsbereich

Textvorschlag: „Die vorliegende Anweisung gilt für sämtliche Tätigkeiten und Arbeitsplätze der Mustermann GmbH mit Bezug zur Elektrotechnik, bei denen eine Gefährdung möglich ist. Die vorliegende Anweisung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Verfahrensanweisung mit gleichem Titel vom xx.xx.20xx tritt mit sofortiger Wirkung außer Kraft. “

Begriffe

Es sollten mindestens folgende Begriffe definiert werden: Betriebsanweisung - gesamtverantwortliche Elektrofachkraft - Gefährdungsbeurteilung - Managementhandbuch Elektrotechnik - verantwortliche Elektrofachkraft - Verfahrensanweisung.

Zuständigkeit

Textvorschlag: „Die Verantwortung dafür, dass bei Anweisung einer Arbeit die mit dieser Arbeit verbundenen Gefahren in Gefährdungsbeurteilungen untersucht worden sind und entsprechende Verfahrens- und Betriebsanweisungen zur Gefahrenvermeidung bestehen, liegt beim anweisenden Vorgesetzten. Der anweisende Vorgesetzte kann anhand der Gefahrenliste (siehe Anlage) überprüfen, ob eine spezielle Gefährdung bereits durch eine Gefährdungsbeurteilung ermittelt wurde und welche Verfahrens- und Betriebsanweisungen Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung festlegen. Der Vorgesetzte ist verpflichtet, die Einhaltung der Festlegungen aus den Verfahrens- und Betriebsanweisungen zu überprüfen.

Stellt ein Vorgesetzter fest, dass bei der Anweisung einer Arbeit eine bestimmte Gefährdung in der Gefahrenliste fehlt - also noch nicht in einer Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt worden ist oder die Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung aus Verfahrens- und Betriebsanweisungen nicht ausreichend sind —, ist er für Erstellung oder Überarbeitung einer entsprechenden Anweisung verantwortlich. Er informiert darüber die gesamtverantwortliche Elektrofachkraft. Darüber hinaus ist jeder Vorgesetzte dafür verantwortlich, dass die den eigenen Arbeits- und Verantwortungsbereich betreffenden Gefährdungsbeurteilungen ausreichend sind und dass sie regelmäßig überprüft werden. Verantwortlich für die Pflege der Gefahrenliste ist die gesamtverantwortliche Elektrofachkraft.

Textvorschlag: „Eine Gefährdungsbeurteilung vollzieht sich in folgenden Durch¬führungsschritten:

  • Informationen beschaffen;

  • Gefährdungen ermitteln;

  • Gefährdung bewerten (hinsichtlich Gefährdungshöhe [gering, mittel, hoch], Tätigkeit und Gefährdungsort), vorläufiger Eintrag in die Gefahrenliste ein¬schließlich Hinweis auf den für die Gefährdungsbeurteilung und den daraus abzuleitenden Maßnahmen verantwortlichen Mitarbeiter;

  • Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung festlegen und inArbeits-, Verfahrens- und Betriebsanweisungen dokumentieren;

  • Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung umsetzen (z. B.: PSA beschaffen, Material beschaffen, Personal schulen);

  • Wirksamkeit der Maßnahmen kontrollieren;

  • Dokumentation:

Eintrag in die Gefahrenliste mit folgenden Rubriken:

  • Art der Gefahr,

  • Bewertung der Gefahr hinsichtlich Ortes, Tätigkeit und Gefährdungshöhe (gering, mittel, hoch),

  • Gefährdungshöhe bei Beachtung der Maßnahmen in den Verfahrens- und Betriebsanweisungen,

  • Anweisungen, in denen die Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung festgelegt werden (Verfahrens- und Betriebsanweisungen).

Eine Risikobewertung wird notwendig, wenn ein neues Risiko oder ein bisher nicht ausreichend bewertetes Risiko identifiziert wird. Beispiele hierfür sind die Einführung oder Änderung von Arbeitsmitteln oder -verfahren, Veränderungen am Arbeitsplatz oder nach einem Unfall oder Beinahe-Unfall. Es wäre sinnvoll, das Flussdiagramm aus Abbildung 3.2, wie in Kapitel 3.2 beschrieben, hier einzufügen.

Gefahrenbewertung und Maßnahmenübersicht

Bild 9.12 Beispiel für eine Gefahrenliste

Die Namen der Mitarbeiter, die an der Erstellung der Verfahrensanweisungen beteiligt waren, können hier aufgelistet werden. Darüber hinaus können Literaturhinweise, wie das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung und die TRBS 1111, hinzugefügt werden.

Anlagen

Gefahrenliste

Bild 9.12 zeigt beispielhaft, wie eine solche Gefahrenliste aufgebaut werden könnte.

Gefahrenliste

Art der Gefahr

Bewertung hinsichtlich Ort

und/oder Tätigkeit

Bewertung (hoch, mittel, gering)

Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung

 

Anweisungen (Maßnahmen) zur Gefahrenvermeidung:

- Verfahrensanweisungen (VA).

- Betriebsanweisungen (BA)

elektrischer

Schlag, Brandverletzungen durch

Störlichtbogen, sonstige Auswirkungen eines Storlichtbogens

Gefährdung besteht bei:

- elektrotechnischen

- Arbeiten

- Arbeiten in der Nähe unter

Spannung stehender Teile:

- Arbeiten unter

Spannung:

- Arbeiten mit

- elektrischen

- Werkzeugen und

- Betriebsmitteln

hoch

hoch

hoch mittel

gering

gering

gering

gering

VA Ablauf von Arbeiten an elektrischen Anlagen

VA Elektrofachkraft, Berechtigungen, Aufgabenbeschreibungen, Unterweisungen"

VA Prüfung von elektrischen und nicht elektrischen Arbeitsmitteln

VA Arbeiten unter Spannung (AUS) - Niederspannung mit Betriebsanweisungen

BA Fünf Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln" BA Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile BA Arbeiten mit elektrischen Werkzeugen

BA Brandbekämpfung in elektrischen Anlagen"

BA ,PSA gegen Einwirkung eines Störlichtbogens

BA Störungsbeseitigung nach Lichtbogenstörung in SF Schaltanlagen"

(noch zu erstellen bis xx.xx.20xxx, verantwortlich. Willi Wagner)

Schnitverletzungen

Gefahr besteht bei

Kabelabsetzarbeiten,

Umgang mit

Schneidwerkzeugen

hoch

gering

BA Arbeiten mit Schneidwerkzeugen