Anlagenbetreiber elektrischer Anlagen
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Anlagenbetreiber trägt die Gesamtverantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlage und gibt die Regeln und organisatorischen Randbedingungen vor. Diese Funktion ist von der fachlichen Verantwortung einzelner Elektrofachkräfte und von der arbeitsbezogenen Verantwortung bei konkreten Tätigkeiten zu unterscheiden. Der Anlagenbetreiber legt fest, welche Anlagen und Betriebsteile zu seinem Verantwortungsbereich gehören, wie die elektrotechnische Organisation aufgebaut ist und welche Funktionen mit welchen Befugnissen besetzt werden. Er stellt sicher, dass elektrische Anlagen nur im vorgesehenen Zustand betrieben, Änderungen kontrolliert vorgenommen, Prüfungen organisiert und erkannte Mängel wirksam behandelt werden. Die Funktion kann innerhalb einer Unternehmensorganisation einer geeigneten natürlichen Person zugeordnet sein; die unternehmerische Gesamtverantwortung wird durch die Beauftragung fachlicher Funktionsträger jedoch nicht vollständig abgegeben. Entscheidend ist eine lückenlose Verantwortungskette von der Unternehmensleitung über die elektrotechnische Fachorganisation bis zur einzelnen Arbeit an der Anlage. Verträge mit Instandhaltungsunternehmen, Prüfstellen oder Facility-Management-Dienstleistern ersetzen diese Betreiberorganisation nicht. Zuständigkeitsgrenzen, Eigentumsgrenzen, Mietbereiche, Produktionsanlagen und gebäudetechnische Anlagen müssen so beschrieben sein, dass kein elektrischer Anlagenbereich ohne verantwortliche Zuordnung bleibt.
