Ausschreibung von Prüfleistungen nach DGUV Vorschrift 3 und 4
Ausgangspunkt ist ein möglichst belastbarer Prüfbestand. Anlagen und Betriebsmittel sollten nach Art, Standort, Nutzung und erforderlicher Prüfleistung strukturiert werden. Unklare Mengen oder fehlende Anlageninformationen führen dagegen zu Risikozuschlägen, Nachträgen und eingeschränkter Vergleichbarkeit der Angebote.
Ausschreibung von DGUV V3/V4-Prüfungen: Anforderungen, Vergabe und Prüfleistungen strukturiert planen
Für ortsveränderliche Betriebsmittel und für elektrische Anlagen beziehungsweise ortsfeste Betriebsmittel stellt die DGUV unterschiedliche fachliche Informationen für Prüfpersonen bereit.
Die Ausschreibung sollte klar unterscheiden zwischen:
ortsveränderlichen Betriebsmitteln,
ortsfesten Betriebsmitteln,
elektrischen Anlagen,
Erst- und Wiederholungsprüfungen,
erforderlichen Messungen,
Sicht- und Funktionsprüfungen,
Prüfkennzeichnung,
Dokumentation sowie
gegebenenfalls Mängelnachprüfung.
Qualifikation der Prüfpersonen festlegen
Der Auftraggeber sollte nicht nur Unternehmensreferenzen bewerten. Entscheidend ist, dass die tatsächlich eingesetzten Personen für die vorgesehenen Prüfaufgaben geeignet und qualifiziert sind.
Gefordert werden können deshalb Angaben zu Qualifikation, Berufserfahrung, vorgesehenem Projektteam, Messgeräten, Vertretungsorganisation und Qualitätssicherung.
Auch der Einsatz von Nachunternehmern sollte transparent geregelt werden.
Dokumentation als Vertragsleistung definieren
Prüfdokumentation ist ein wesentliches Arbeitsergebnis. Deshalb muss bereits in der Ausschreibung festgelegt werden, welche Daten der Auftraggeber benötigt.
Die DGUV Information 203-071 hebt die Bedeutung von Organisation, Dokumentation und Kennzeichnung bei wiederkehrenden Prüfungen hervor.
Idealerweise werden strukturierte Daten so geliefert, dass sie in CAFM-, Prüf- oder Betreiberpflichtensysteme übernommen werden können.
Mängelprozesse mit ausschreiben
Ein nicht bestandenes Betriebsmittel erzeugt einen Folgeprozess. Deshalb sollte geregelt werden, wie sicherheitsrelevante Mängel unmittelbar gemeldet, Betriebsmittel gekennzeichnet oder gegebenenfalls der weiteren Benutzung entzogen und Nachprüfungen organisiert werden.
Damit endet die Leistung nicht mit dem Messvorgang.
Preise vergleichbar strukturieren
Preispositionen sollten typische Leistungen vollständig abbilden. Neben Prüfpreisen können beispielsweise Anfahrt, Dokumentation, Kennzeichnung, Wiederholungsprüfungen und besondere Betriebsbedingungen relevant sein.
Eine klare Preisstruktur verhindert, dass formal günstige Angebote erst während der Durchführung durch zusätzliche Nebenleistungen teurer werden.
Eine gute DGUV-V3/V4-Ausschreibung verbindet damit Prüfbestand, fachliche Anforderungen, Qualifikation, Prüfmethodik, Dokumentation, Mängelmanagement und Preisstruktur. Ziel ist nicht der niedrigste Einzelpreis, sondern eine dauerhaft belastbare Prüfleistung, mit der der Auftraggeber seine elektrische Sicherheit nachvollziehbar organisieren und nachweisen kann.