Die DGUV Vorschriften 3 und 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ bilden einen wesentlichen Bestandteil der betrieblichen elektrischen Sicherheit. Welche Unfallverhütungsvorschrift für ein Unternehmen maßgeblich ist, richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Die DGUV weist deshalb ausdrücklich darauf hin, die jeweils gültige Vorschrift beim zuständigen Träger zu berücksichtigen.
Im Facility Management betreffen diese Anforderungen nicht nur einzelne Geräteprüfungen. Sie sind Teil einer umfassenden Organisation für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.
DGUV V3/V4 Grundlagen: Prüfpflichten, Verantwortung und sichere elektrische Anlagen
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen und in sicherem Zustand erhalten werden. Die Verantwortung umfasst damit den gesamten betrieblichen Lebenszyklus:
Für das Facility Management bedeutet dies, dass elektrische Sicherheit nicht auf regelmäßig wiederkehrende Prüftermine reduziert werden darf.
Prüfungen systematisch organisieren
Ein wesentlicher Bestandteil der DGUV Vorschriften ist die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Wiederkehrende Prüfungen müssen organisatorisch vorbereitet und so gesteuert werden, dass der ordnungsgemäße Zustand nachvollziehbar beurteilt werden kann. Die DGUV Information 203-071 gibt hierzu praxisbezogene Hinweise für die Organisation durch den Unternehmer.
Auch die Betriebssicherheitsverordnung enthält eigenständige Anforderungen an Prüfungen von Arbeitsmitteln, beispielsweise vor der erstmaligen Verwendung bestimmter Arbeitsmittel sowie nach prüfpflichtigen Änderungen.
Anlagenbestand und Verantwortlichkeiten kennen
Ein belastbares Prüfmanagement benötigt zunächst Transparenz darüber, welche elektrischen Anlagen und Betriebsmittel vorhanden sind.
Ebenso wichtig ist die Frage, wer Tätigkeiten ausführen und Prüfungen fachlich verantworten darf.
Für relevante Prüfobjekte sollten deshalb eindeutig bekannt sein:
Identifikation und Standort,
Anlagen- oder Betriebsmittelart,
verantwortlicher Bereich,
erforderliche Prüfart,
letzter Prüfstatus,
festgestellte Mängel sowie
anstehende Maßnahmen.
Prüfungen mit Instandhaltung verbinden
Ein festgestellter Mangel ist kein abgeschlossenes Prüfergebnis. Er erzeugt Handlungsbedarf.
Digitale Prüf- und CAFM-Systeme können Fristen, Betriebsmittel, Ergebnisse und Mängel dabei effizient zusammenführen. Die fachliche Bewertung und organisatorische Verantwortung werden dadurch jedoch nicht ersetzt.
DGUV Vorschrift 3 und 4 sind somit nicht lediglich die Grundlage einer häufig als „DGUV-Prüfung“ bezeichneten Dienstleistung. Sie sind Teil eines umfassenden Systems, mit dem Unternehmen elektrische Gefährdungen beherrschen und elektrische Anlagen und Betriebsmittel dauerhaft sicher, nachvollziehbar und organisatorisch kontrolliert betreiben.