Prüfung von elektrischen und nicht elektrischen Arbeitsmitteln
Facility Management: Elektrische Sicherheit » Handbuch » Ausgewählte Verfahrensanweisungen » Prüfung von elektrischen und nicht elektrischen Arbeitsmitteln

DIE REGELMÄSSIGE PRÜFUNG VON ELEKTRISCHEN UND NICHT-ELEKTRISCHEN ARBEITSMITTELN IST EIN WICHTIGER BESTANDTEIL DES ELEKTROSICHERHEITSHANDBUCHS IN UNTERNEHMEN
Die Tests zielen darauf ab, sicherzustellen, dass die Arbeitsmittel den Sicherheitsstandards entsprechen und die Mitarbeiter nicht gefährden. Indem wir Testprotokolle und -intervalle sowohl für elektrische als auch für nicht-elektrische Geräte regelmäßig durchführen und aktualisieren, erhöhen wir die Sicherheit unserer Mitarbeiter und verringern das Risiko von Unfällen und Verletzungen.
Verfahren zur Prüfung von elektrischen und nicht-elektrischen Arbeitsmitteln
Ziel und Regelungsumfang
Die Verfahrensanweisung "Prüfung von elektrischen und nicht-elektrischen Arbeitsmitteln" legt fest, wer für die Prüfung verantwortlich ist. Da die zu prüfenden Arbeitsmittel oft im gesamten Unternehmen verteilt sind, die Arbeitsmittel jedoch in einer zentralen Datenbank verwaltet werden und die eigentliche Prüfung von einer speziell ausgebildeten Person oder sogar einem externen Unternehmen durchgeführt wird, entstehen unterschiedliche Zuständigkeiten: Eine Person steuert den Prüfprozess (bestimmt insbesondere den Prüfzyklus), eine andere verwaltet die Arbeitsmitteldatenbank und legt die Prüftermine fest, und eine Person führt die Prüfung durch oder lässt sie von einer qualifizierten Person durchführen. Inwieweit ein Mitarbeiter mehrere der genannten Rollen übernimmt, hängt sicherlich von der Größe des Unternehmens und der Menge der Arbeitsmittel ab.
Zweck
Textvorschlag: „Die vorliegende Anweisung legt die Verantwortlichkeiten für die turnusmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln fest. Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Hilfsmittel, Schutzmittel, persönliche Schutzausrüstung. Prüfung bedeutet in diesem Zusammenhang Feststellung und Dokumentation des ordnungsgemäßen Zustands. “
Geltungsbereich
Textvorschlag: „Die vorliegende Anweisung gilt für sämtliche elektrische und nicht elektrische Arbeitsmittel, die im Besitz der Mustermann GmbH sind. Die vorliegende Anweisung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Verfahrensanweisung gleichem Titel vom xx.xx.20xx tritt mit sofortiger Wirkung außer Kraft. “
Textvorschlag: „Der Verantwortliche für die Prüfungssteuerung ist jeweils ver¬antwortlich für den Prozess,Prüfung‘ und zuständig für
Festlegung Prüfzyklus und Prüfumfang;
Meldung des Prüfzyklus und -umfangs an den Verantwortlichen für die Prü¬fungsterminierung;
An-/Abmeldung neuer/ausgesonderter Arbeitsmittel beim Verantwortlichen für die Prüfungsterminierung;
Stichprobenkontrollen der Prüfungen und der Dokumentation.
Wer jeweils für die Prüfungssteuerung verantwortlich ist, ist der Anlage Liste der Verantwortlichkeiten bei der Prüfung von Arbeitsmitteln zu entnehmen.
Der Verantwortliche für die Prüfungsterminierung ist zuständig für
Pflege der betreffenden Datenbank über Arbeitsmittel;
Beauftragung und Terminierung an den Verantwortlichen für die Prüfungs¬durchführung;
Dokumentation erfolgter Prüfungen in der betreffenden Datenbank über Ar¬beitsmittel
Archivierung der Prüfungsprotokolle.
Wer jeweils für die Prüfungsterminierung verantwortlich ist, ist der Anlage Liste der Verantwortlichkeiten bei der Prüfung von Arbeitsmitteln zu entnehmen.
Der Verantwortliche für die Prüfungsdurchführung ist zuständig für
Beauftragung des externen oder internen Prüfers;
Koordinierung von Prüfungsterminen;
Entgegennahme des Prüfungsprotokolls;
Weitergabe des Prüfungsprotokolls an den Verantwortlichen für die Prüfungsterminierung.
Wer jeweils für die Prüfungsdurchführung verantwortlich ist, ist der Anlage Liste der Verantwortlichkeiten bei der Prüfung von Arbeitsmitteln zu entnehmen.
Der Prüfer ist eine qualifizierte Person und verantwortlich für die professionelle Durchführung der Untersuchung sowie für die Erstellung der zugehörigen Dokumentation, einschließlich einer Plakette für das geprüfte Objekt.
Die Liste der Zuständigkeiten für die Inspektion von Arbeitsmitteln befindet sich im Anhang, um den Inspektor zu identifizieren.
Hinweise und Anmerkungen
Hier könnten die Mitarbeiter genannt werden, die an der Ausarbeitung der Verfahrensanweisung beteiligt waren. Außerdem könnten Literaturhinweise gegeben werden (z. B. DIN VDE 0105, DGUV-Vorschrift 3 (vormals BGV A3); DIN VDE 0701-0702).
Anlagen
Liste der Verantwortlichkeiten bei der Prüfung von Arbeitsmitteln
Bild 9.11 stellt dar, wie eine derartige Liste aufgebaut werden könnte.
Liste der Verantwortlichkeiten bei der Prüfung von Arbeitsmitteln
Arbeits- und Betriebsmittel | Prüfzyklus | Steuerung | terminierung | durchführung | Prüfer |
---|---|---|---|---|---|
Leitern, Tritte, Anschlagmittel Abt. Produktion | jährlich | Peter Panther | Willi Wagner | Heinz Meier | Dieter Dinkel |
Leitern, Tritte, Anschlagmittel Abt. Instandhaltung | jährlich | Kurt Tuchmann | Willi Wagner | Heinz Meier | Dieter Dinkel |
Elektrohandgeräte Abt. Produktion | halbjährlich | Heinz Meier | Willi Wagner | Heinz Meier | Dieter Dinkel |
Elektrohandgeräte Abt. Instandhaltung | halbjährlich | Heinz Meier | Willi Wagner | Heinz Meier | Dieter Dinkel |
Hochspannungsprüfer Abt. Instandhaltung | alle sechs Jahre | Heinz Meier | Willi Wagner | Heinz Meier | Hersteller |
Isolationsprüfgeräte Abt. Instandhaltung | alle sechs Jahre | Heinz Meier | Willi Wagner | Heinz Meier | Hersteller |
Sicherheitsschneidgeräte Abt. Instandhaltung | alle zwei Jahre | Heinz Meier | Willi Wagner | Heinz Meier | Hersteller |
Phasenidentifikationsgeräte Abt. Instandhaltung | alle zwei Jahre | Heinz Meier | Willi Wagner | Heinz Meier | Hersteller |