Prüfung von elektrischen und nicht elektrischen Arbeitsmitteln

Die regelmäßige Prüfung von elektrischen und nicht-elektrischen Arbeitsmitteln ist ein wichtiger Bestandteil des Elektrosicherheitshandbuchs in Unternehmen
Die Prüfungen sollen sicherstellen, dass die Arbeitsmittel den Sicherheitsanforderungen entsprechen und keine Gefahr für die Mitarbeiter darstellen. Durch eine konsequente Umsetzung der Prüfverfahren und -intervalle für elektrische und nicht-elektrische Arbeitsmittel und die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung können wir die Sicherheit unserer Mitarbeiter gewährleisten und Unfälle und Verletzungen vermeiden.
Verfahren zur Prüfung von elektrischen und nicht-elektrischen Arbeitsmitteln
Ziel und Regelungsumfang
Die Verfahrensanweisung. Prüfung von elektrischen und nicht elektrischen Arbeitsmitteln“ legt fest, wer für die Prüfung verantwortlich ist. Dadurch, dass die zu prüfenden Arbeitsmittel oft über die gesamte Organisation verteilt sind, die Verwaltung der Arbeitsmittel aber in einer zentralen Datenbank erfolgt und die tatsächliche Prüfung von einer dazu speziell befähigten Person – manchmal sogar von einem Fremdunternehmen – durchgeführt wird, ergeben sich verschiedene Verantwortlichkeiten, die zuzuweisen sind: Es gibt eine Person, die den Prüfungsprozess steuert (insbesondere den Prüfzyklus festlegt), eine andere Person, die die Arbeitsmitteldatenbank pflegt und die Prüfungstermine „anstößt“ und eine Person, die die Prüfung durchführt oder durch eine befähigte Person durchführen lässt. Inwieweit ein Mitarbeiter mehrere der genannten Rollen einnimmt, hängt sicherlich von der Größe der Organisation und der Menge der Arbeitsmittel ab.
Zweck
Textvorschlag: „Die vorliegende Anweisung legt die Verantwortlichkeiten für die turnusmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln fest. Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Hilfsmittel, Schutzmittel, persönliche Schutzausrüstung. Prüfung bedeutet in diesem Zusammenhang Feststellung und Dokumentation des ordnungsgemäßen Zustands. “
Geltungsbereich
Textvorschlag: „Die vorliegende Anweisung gilt für sämtliche elektrische und nicht elektrische Arbeitsmittel, die im Besitz der Mustermann GmbH sind. Die vorliegende Anweisung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Verfahrensanweisung gleichem Titel vom xx.xx.20xx tritt mit sofortiger Wirkung außer Kraft. “
Textvorschlag: „Der Verantwortliche für die Prüfungssteuerung ist jeweils ver¬antwortlich für den Prozess,Prüfung‘ und zuständig für
Festlegung Prüfzyklus und Prüfumfang;
Meldung des Prüfzyklus und -umfangs an den Verantwortlichen für die Prü¬fungsterminierung;
An-/Abmeldung neuer/ausgesonderter Arbeitsmittel beim Verantwortlichen für die Prüfungsterminierung;
Stichprobenkontrollen der Prüfungen und der Dokumentation.
Wer jeweils für die Prüfungssteuerung verantwortlich ist, ist der Anlage Liste der Verantwortlichkeiten bei der Prüfung von Arbeitsmitteln zu entnehmen.
Der Verantwortliche für die Prüfungsterminierung ist zuständig für
Pflege der betreffenden Datenbank über Arbeitsmittel;
Beauftragung und Terminierung an den Verantwortlichen für die Prüfungs¬durchführung;
Dokumentation erfolgter Prüfungen in der betreffenden Datenbank über Ar¬beitsmittel
Archivierung der Prüfungsprotokolle.
Wer jeweils für die Prüfungsterminierung verantwortlich ist, ist der Anlage Liste der Verantwortlichkeiten bei der Prüfung von Arbeitsmitteln zu entnehmen.
Der Verantwortliche für die Prüfungsdurchführung ist zuständig für
Beauftragung des externen oder internen Prüfers;
Koordinierung von Prüfungsterminen;
Entgegennahme des Prüfungsprotokolls;
Weitergabe des Prüfungsprotokolls an den Verantwortlichen für die Prüfungsterminierung.
Wer jeweils für die Prüfungsdurchführung verantwortlich ist, ist der Anlage Liste der Verantwortlichkeiten bei der Prüfung von Arbeitsmitteln zu entnehmen.
Der Prüfer ist befähigte Person und zuständig für die fachgerechte Durchführung der Prüfung und die Erstellung der Prüfungsdokumentation einschließlich Plakette auf dem Prüfling.
Wer jeweils Prüfer ist, ist der Anlage Liste der Verantwortlichkeiten bei der Prüfung von Arbeitsmitteln zu entnehmen. “
Hinweise und Anmerkungen
Hier könnten die Mitarbeiter genannt werden, die an der Ausarbeitung der Verfahrensanweisung beteiligt waren. Außerdem könnten Literaturhinweise gegeben werden (z. B. DIN VDE 0105, DGUV-Vorschrift 3 (vormals BGV A3); DIN VDE 0701-0702).
Anlagen
Liste der Verantwortlichkeiten bei der Prüfung von Arbeitsmitteln
Bild 9.11 stellt dar, wie eine derartige Liste aufgebaut werden könnte.
Liste der Verantwortlichkeiten bei der Prüfung von Arbeitsmitteln
Arbeits- und Betriebsmittel | Prüfzyklus | Steuerung | terminierung | durchführung | Prüfer |
---|---|---|---|---|---|
Leitern, Tritte, Anschlagmittel Abt. Produktion | jährlich | Peter Panther | Willi Wagner | Heinz Meier | Dieter Dinkel |
Leitern, Tritte, Anschlagmittel Abt. Instandhaltung | jährlich | Kurt Tuchmann | Willi Wagner | Heinz Meier | Dieter Dinkel |
Elektrohandgeräte Abt. Produktion | halbjährlich | Heinz Meier | Willi Wagner | Heinz Meier | Dieter Dinkel |
Elektrohandgeräte Abt. Instandhaltung | halbjährlich | Heinz Meier | Willi Wagner | Heinz Meier | Dieter Dinkel |
Hochspannungsprüfer Abt. Instandhaltung | alle sechs Jahre | Heinz Meier | Willi Wagner | Heinz Meier | Hersteller |
Isolationsprüfgeräte Abt. Instandhaltung | alle sechs Jahre | Heinz Meier | Willi Wagner | Heinz Meier | Hersteller |
Sicherheitsschneidgeräte Abt. Instandhaltung | alle zwei Jahre | Heinz Meier | Willi Wagner | Heinz Meier | Hersteller |
Phasenidentifikationsgeräte Abt. Instandhaltung | alle zwei Jahre | Heinz Meier | Willi Wagner | Heinz Meier | Hersteller |