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Umgang mit privaten elektrischen Geräten

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Umgang mit privaten elektrischen Geräten im Rahmen von DGUV V3 und V4 Prüfungen

Umgang mit privaten Elektrogeräten

Platzhalter in eckigen Klammern sind verfahrensbezogen zu ergänzen. Dieses Dokument ist als Bestandteil der allen Bewerbern und Bietern zugänglichen Vergabeunterlagen für das Verfahren [Vergabenummer] zum Projekt [Projektbezeichnung] bestimmt. Es enthält keine internen Bewertungsvermerke oder Verhandlungsnotizen.

Umgang mit privaten Elektrogeräten im Betrieb

Einleitung und Anwendungsbereich

Dieses Dokument regelt den Umgang mit privaten elektrischen Geräten auf den Liegenschaften von [Auftraggeber]. Es ist auf das Vergabeverfahren [Verfahrensart nach VgV] für [Projektbezeichnung] abgestimmt und legt für alle Bewerber und Bieter die verbindlichen Mindestanforderungen an Zulassung, Erfassung, Prüfung, Freigabe, Kennzeichnung und Dokumentation privater elektrischer Geräte fest. Ziel ist ein einheitlicher, betriebstauglicher und nachvollziehbarer Prozess innerhalb des DGUV-Vorschrift-4-orientierten Sicherheitsmanagements.

Die Regelung dient der Vermeidung elektrischer Gefährdungen, der Reduzierung von Betriebs- und Brandschutzrisiken sowie der klaren Abgrenzung von Verantwortlichkeiten. Die DGUV Information 203-071 erfasst ausdrücklich auch die im Betrieb geduldeten Privatgeräte der Beschäftigten, beispielhaft Kaffeemaschinen, Wasserkocher oder Rundfunkgeräte. Nach der BetrSichV darf der Arbeitgeber Beschäftigte nur solche Arbeitsmittel verwenden lassen, die er bereitgestellt oder deren Verwendung er ausdrücklich gestattet hat; außerdem sind Arbeitsmittel vor ihrer jeweiligen Verwendung auf offensichtliche Mängel zu kontrollieren.

Der Anwendungsbereich umfasst privat mitgebrachte, netzanschlussfähige elektrische Geräte von Beschäftigten, Nutzenden und Dritten, sofern diese auf den Flächen von [Auftraggeber] regelmäßig, wiederholt oder über einen längeren Zeitraum betrieben werden sollen. Nicht Gegenstand dieser Regelung sind Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen, medizinisch genutzte Bereiche und elektrische Medizinprodukte sowie sonstige besonders geregelte Sonderfälle; hierfür sind gesonderte Vorgaben erforderlich. Kurzzeitiges Laden persönlicher Mobiltelefone oder ähnlicher Kleingeräte an ausdrücklich dafür vorgesehenen Steckdosen ist nur dann Teil dieses Prozesses, wenn [Auftraggeber] dies verfahrensbezogen anordnet. Akku-Geräte ohne Netzbetrieb werden grundsätzlich nicht als eigenes Prüfobjekt registriert; zugehörige Ladegeräte, Netzteile, Docks und sonstige netzverbundene Komponenten fallen dagegen in den Geltungsbereich.

Die nachfolgende Übersicht beschreibt die für dieses Vergabedokument typischen privaten Gerätekategorien. Sie stellt eine betriebliche Regelung von [Auftraggeber] dar und ist projektbezogen in [Anlage zulässige und unzulässige Gerätekategorien] zu konkretisieren.

Gerätekategorie

Typische Beispiele

Grundsatz für den Betrieb

Verbraucherelektronik

Handy-Ladegeräte, Tablets, Laptops, Notebook-Netzteile

Zulässig nach Genehmigung, Erfassung und erfolgreicher Prüfung

Kleine Arbeitsplatz- und Komfortgeräte

Tischleuchten, Ventilatoren, Radios, kleine Bürohilfsgeräte

Nur in freigegebenen Räumen und nach erfolgreicher Prüfung

Küchengeräte

Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Toaster, Mikrowellen

Nur in ausgewiesenen Teeküchen oder Aufenthaltsbereichen und nur nach ausdrücklicher Freigabe

Wärmeerzeugende Komfortgeräte

Heizlüfter, mobile Heizgeräte, Heizkissen

Grundsätzlich unzulässig, soweit keine ausdrückliche schriftliche Ausnahme besteht

Zubehör und Verteilungen

Private Mehrfachsteckdosen, Verlängerungsleitungen, Leitungsroller, Reiseadapter

Grundsätzlich unzulässig; Ausnahmen nur nach ausdrücklicher Freigabe

Rechtlicher und vergaberechtlicher Rahmen

Die technische und organisatorische Grundlage dieses Dokuments bilden die DGUV Vorschrift 4, die BetrSichV, die TRBS 1201 und 1203, die DGUV Information 203-071 sowie die aktuelle DGUV Information 203-070. Die DGUV Vorschrift 4 fordert wiederkehrende Prüfungen zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustands elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Die TRBS 1201 konkretisiert, dass Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen aus der Gefährdungsbeurteilung abzuleiten sind. Die TRBS 1203 konkretisiert die Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen. Die DGUV-Publikationsdatenbank weist die DGUV Information 203-070 in einer aktuellen Ausgabe aus, die die technische Fachsicht für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel als Ergänzung zur organisationsbezogenen DGUV Information 203-071 bereitstellt. Die DKE kennzeichnet DIN VDE 0701-0702 als historisch und verweist für die aktuelle Prüfnormenlage auf DIN EN 50678 und DIN EN 50699.

Die folgende Tabelle fasst die für dieses Vergabedokument maßgeblichen Regelwerke zusammen.

Regelwerk / Standard

Bedeutung für dieses Dokument

DGUV Vorschrift 4

Verpflichtung zu wiederkehrenden Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel; Richtwerte für Prüffristen

BetrSichV

Gefährdungsbeurteilung, sichere und geeignete Arbeitsmittel, ausdrückliche Gestattung der Verwendung, Kontrolle auf offensichtliche Mängel, Dokumentation

TRBS 1201

Festlegung von Art, Umfang und Fristen der Prüfungen und Kontrollen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung

TRBS 1203

Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen

DGUV Information 203-071

Organisation der Prüfungen, Dokumentation, Kennzeichnung, Bestandslisten; Privatgeräte sind ausdrücklich mit umfasst

DGUV Information 203-070

Fachwissen für die technische Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

DIN EN 50678 / DIN EN 50699

Aktuelle technische Prüfnormen für Prüfung nach Reparatur und Wiederholungsprüfung

DIN VDE 0701-0702

Historischer Vorgänger; nur als Altbezug in Bestandsunterlagen relevant

Vergaberechtlich ist dieses Dokument auf ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zugeschnitten. Nach der VgV erfolgt zunächst eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen; nur ausgewählte geeignete Unternehmen werden zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert. Der Auftraggeber kann mit den Bietern über Erst- und Folgeangebote verhandeln, jedoch nicht über festgelegte Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien. Wenn dies in den Vergabeunterlagen vorbehalten ist, kann der Zuschlag auch auf Grundlage der Erstangebote erfolgen. Maßgeblich für die Zuschlagsentscheidung ist das wirtschaftlichste Angebot auf Basis des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses.

Anforderungen an Nutzung, Registrierung, Prüfung und Freigabe

Private elektrische Geräte dürfen auf den Flächen von [Auftraggeber] nur nach vorheriger Freigabe durch [zuständige Stelle] verwendet werden. Zulässige und unzulässige Gerätekategorien sind in [Anlage Gerätekatalog] verbindlich festzulegen. Unzulässig sind insbesondere selbstgebaute oder veränderte Geräte, sichtbar beschädigte Geräte, Geräte mit unklarer Herkunft, private Mehrfachsteckdosen oder Verlängerungsleitungen sowie Geräte, deren Einsatzort oder Verwendungszweck nicht freigegeben ist. Diese Regelung stützt sich auf die Pflicht des Arbeitgebers, nur sichere und geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen oder deren Verwendung zu gestatten.

Privatgeräte sind dem jeweiligen Nutzungsort und damit der projektspezifischen Prüfgruppe zuzuordnen. Für [Projektbezeichnung] gelten grundsätzlich die festgelegten Prüffristen des Einsatzbereichs. Soweit keine strengere Regelung vorgegeben ist, sind dies [Prüfintervall öffentlicher Bereich], [Prüfintervall Büro / nicht öffentlicher Bereich] und [Prüfintervall Labor / Werkstatt]. Für Privatgeräte in Nutzerküchen, Besprechungszonen, Seminarräumen, Ausgabebereichen oder anderen gemeinsam genutzten Räumen ist die strengere Zuordnung des tatsächlichen Nutzungsumfeldes anzuwenden. Für Privatgeräte in Labor- oder Werkstattbereichen kann [Auftraggeber] anstelle einer Zulassung auch ein generelles Verbot festlegen.

Vor der ersten Nutzung ist ein Registrierungsantrag über [Meldeweg] zu stellen. Die Prüfung erfolgt erst nach Freigabe der Anmeldung durch [zuständige Stelle]. Die Erfassung erfolgt als gesondert gekennzeichnetes Prüfobjekt im digitalen Prüfsystem von [Auftraggeber], damit Eigentum, Standort, Prüfhistorie und Mängelbearbeitung eindeutig getrennt vom regulären Anlagen- und Betriebsmittelbestand nachverfolgt werden können.

Die folgende Übersicht beschreibt die Mindestangaben für die Anmeldung eines privaten Geräts.

Erforderliche Angabe

Inhalt

Geräteart

Einordnung, z. B. Ladegerät, Laptop, Kaffeemaschine, Ventilator

Hersteller / Modell

Geräteidentifikation

Seriennummer

Soweit am Gerät vorhanden und lesbar

Eigentümerbezug

Name, Nutzerkennung oder organisatorische Zuordnung nach [Datenschema]

Geplanter Einsatzort

Standort, Gebäude, Raum

Netzverbundene Komponenten

Netzteil, Ladegerät, Dock, Anschlussleitung

Gewünschter Nutzungsbeginn

Datum oder Zeitraum

Besondere Hinweise

z. B. Nutzung in Teeküche, Seminarraum oder Sonderfläche

Die Prüfung privater Geräte erfolgt im selben organisationsbezogenen Rahmen wie beim regulären Bestand, jedoch mit gesonderter Kennzeichnung als Privatgerät. Private Neugeräte und neu zugelassene Privatgeräte sind über den festen Vor-Ort-Termin [wöchentlicher Servicetag] oder über den definierten Eilprozess [Ad-hoc-Reaktionszeit] einzuplanen. Eine Nutzung vor erfolgreicher Prüfung und dokumentierter Freigabe ist nicht zulässig. Das CE-Zeichen ersetzt keine betriebliche Sicherheitsfreigabe. Die Prüfung umfasst mindestens Besichtigen sowie die jeweils erforderlichen Mess- und Funktionsprüfungen durch eine befähigte Prüfperson. Ladegeräte, Netzteile und sonstige netzverbundene Zubehörteile sind als prüfrelevante Komponenten des Privatgeräts zu behandeln. Wurde ein Privatgerät instand gesetzt, ist vor Wiederverwendung erneut der vollständige Prüfumfang durchzuführen.

Nicht bestandene Privatgeräte sind deutlich zu kennzeichnen, der weiteren Verwendung zu entziehen und unverzüglich an [Meldestelle Mängel] zu melden. Die Kommunikation mit Eigentümerinnen und Eigentümern sowie die Entscheidung über Rückgabe, Entfernung, Reparatur oder endgültiges Verbot obliegt [Auftraggeber]. Die für den regulären Bestand vorgesehene Austauschlogik für bereitgestellte Ersatzsteckdosenleisten findet auf private Zubehörteile keine Anwendung; private Mehrfachsteckdosen und Verlängerungsleitungen sind grundsätzlich unzulässig.

Dokumentation, Organisation, Bieteranforderungen und Schlussbestimmungen

Die Prüf- und Freigabedaten privater Geräte sind digital in [digitale Prüfplattform] zu dokumentieren und mindestens in den Formaten [XLSX], [CSV] und [PDF] exportierbar bereitzustellen. Die DGUV Information 203-071 verlangt eine eindeutige Identifikation des Prüfobjekts, Angaben zu Datum und Umfang der Prüfung, Prüfanlass, Prüfergebnis, Prüffrist, Prüfperson, Prüf- und Messgerät sowie Unterschrift oder elektronische Signatur. Elektronische Aufzeichnungen sind zulässig. Werden Arbeitsmittel an unterschiedlichen Betriebsorten verwendet, ist am Einsatzort ein Nachweis über die letzte Prüfung vorzuhalten. Die DGUV empfiehlt zudem Bestandslisten, Kennzeichnung mit nächstem Prüftermin sowie eine gut erkennbare Markierung bestandener beziehungsweise nicht bestandener Prüfungen.

Die folgende Feldliste ist als Mindeststandard für das digitale Prüfprotokoll privater Geräte zu verwenden.

Dokumentationsfeld

Mindestanforderung

Eindeutige Prüf-ID

Pflicht

Kennzeichnung als Privatgerät

Pflicht

Gerätebeschreibung

Pflicht

Eigentümer- oder Organisationsbezug

Pflicht

Standort, Gebäude, Raum

Pflicht

Prüfdatum

Pflicht

Prüfanlass

Pflicht

Prüfergebnis

Pflicht

Mangelstatus / Sperrstatus

Pflicht

Nächster Prüftermin

Pflicht

Prüfgrundlage und eingesetztes Messgerät

Pflicht

Prüfperson / Signatur

Pflicht

Organisatorisch gilt folgende Rollenverteilung. [Auftraggeber] definiert die Gerätepolitik, entscheidet über Zulassung, Verbote und Weiterverwendung, stellt den Meldeweg bereit und koordiniert die Termine mit Facility Management und den lokalen Ansprechpersonen. Der Auftragnehmer prüft ausschließlich vorab freigegebene und bereitgestellte Privatgeräte, führt die Prüfung raumweise und nachvollziehbar durch, kennzeichnet die Prüfergebnisse, meldet kritische Mängel unverzüglich und trennt Privatgeräte in der Datenhaltung eindeutig vom regulären Bestand. Eigentum, Gewährleistung, Reparatur- und Ersatzansprüche an Privatgeräten verbleiben bei den jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern, soweit [Auftraggeber] nichts anderes schriftlich festlegt.

Bieter müssen nachweisen, dass sie für Prüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln befähigte Personen einsetzen, die über elektrotechnische Berufsausbildung oder gleichwertige Qualifikation, mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung, zeitnahe berufliche Tätigkeit und aktuelle Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften verfügen. Darüber hinaus muss das Angebot erkennen lassen, dass vergleichbare Prüfumfänge zugrunde gelegt werden und die Aufwendungen für An- und Abreise, Kennzeichnung, Barcodes oder QR-Codes, Protokolle, Berichte und Datenverwaltung transparent berücksichtigt sind.

Dieses Dokument ist Bestandteil der Vergabeunterlagen für [Vergabenummer]. Die hierin festgelegten Anforderungen sind als Mindestanforderungen der Leistungsausführung zu verstehen. Soweit in [Leistungsbeschreibung], [Vertragsentwurf], [Bieterkommunikation] oder [finalen Vergabeunterlagen] präzisierende projektbezogene Regelungen getroffen werden, gehen diese vor. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Freigabe durch [Auftraggeber].