Elektrotechnisch unterwiesene Person
Funktion und organisatorische Einordnung
Eine elektrotechnisch unterwiesene Person wurde durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben, die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten und die notwendigen Schutzeinrichtungen, persönlichen Schutzmittel und Schutzmaßnahmen unterrichtet und erforderlichenfalls praktisch angelernt. Sie ist keine Elektrofachkraft und trifft keine eigenständigen fachlichen Entscheidungen außerhalb des unterwiesenen Rahmens. Die Funktion ist sinnvoll für klar begrenzte Bedien-, Kontroll- oder Unterstützungstätigkeiten, bei denen elektrotechnische Gefährdungen bestehen, aber keine umfassende elektrotechnische Fachqualifikation erforderlich ist. Welche Tätigkeiten zulässig sind, ergibt sich aus der konkreten Unterweisung, den betrieblichen Festlegungen und der Leitung und Aufsicht durch eine Elektrofachkraft. Eine einmalige Schulung schafft keine allgemeine Berechtigung. Anlage, Aufgabe, Gefährdung und erforderliche Aufsicht müssen zusammenpassen.
