Der Anlagenverantwortliche gemäß DIN VDE 0105
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DER ANLAGENVERANTWORTLICHE GEMÄSS DIN VDE 0105 SPIELT EINE WICHTIGE ROLLE BEI DER SICHERSTELLUNG DER ELEKTRISCHEN SICHERHEIT IN UNTERNEHMEN
Als verantwortungsbewusstes Großunternehmen müssen wir sicherstellen, dass der Facility-Manager die notwendige Bildung und Schulung besitzt, um elektrische Systeme und Geräte zu schützen. Außerdem muss der Facility-Manager dafür sorgen, dass elektrische Systeme und Geräte regelmäßig gewartet und geprüft werden, um potenzielle Gefahren zu minimieren.
Anlagenverantwortung nach DIN VDE 0105
Der Anlagenverantwortliche gemäß DIN VDE 0105
Die für das System verantwortliche Person wird als jemand bezeichnet, der während der Arbeitsaktivitäten direkt für den Betrieb des elektrischen Systems oder seiner Komponenten am Arbeitsplatz verantwortlich ist. Diese Person muss die möglichen Auswirkungen der Arbeit auf die Systeme oder Teile in ihrem Zuständigkeitsbereich und die daraus resultierenden Auswirkungen auf den Arbeitsablauf verstehen. Obwohl bestimmte Verantwortlichkeiten bei Bedarf delegiert werden können, geht aus dieser Beschreibung klar hervor, dass die für das System verantwortliche Person sowohl ein qualifizierter Elektriker als auch eine reale Person sein muss. Sie sollte mit dem System und dem spezifischen Arbeitsplatzort gut vertraut sein und den Betriebsstatus der Systeme kennen. Die Systemverantwortung, die eine kurzfristige Verantwortung während der Arbeitszeit darstellt, unterscheidet sich von der langfristigen Betriebsverantwortung des Systembetreibers, die sich auf die kontinuierliche Sicherheit und den ordnungsgemäßen Zustand des Systems konzentriert. Die Systemverantwortung muss während der Dauer der Arbeit vollständig strukturiert sein, mit gut definierten Protokollen, insbesondere wenn die Verantwortung von einer Person auf eine andere übergeht.
Der Anlagenverantwortliche
nimmt die Verkehrssicherungspflicht an der Arbeitsstelle wahr;
beurteilt die Auswirkungen der geplanten Arbeiten; dazu muss er die Arbeit entweder selbst planen oder vorab vom Arbeitsverantwortlichen die geplanten Arbeiten mit Art, Ort und Auswirkungen gemeldet bekommen;
trägt die Verantwortung für die vorbereitenden Sicherheitsmaßnahmen, insbe¬sondere für das Freischalten der Arbeitsstelle;
legt das Arbeitsverfahren fest (Arbeiten im spannungsfreien Zustand, unter Spannung und/oder in der Nähe unter Spannung stehender Teile);
weist die ausführenden Personen, mindestens aber den Arbeitsverantwortlichen, aufgabenbezogen in die Arbeitsstelle ein und weist auf Gefahren hin;
erteilt dem Arbeitsverantwortlichen die Erlaubnis zur Durchführung Arbeit (Durchführungserlaubnis);
fungiert während der Arbeit als Ansprechpartner für den Arbeitsverantwortlichen, muss also ständig erreichbar sein;
muss dem Arbeitsverantwortlichen zu jedem Zeitpunkt - auch nach einem mög¬lichen Wechsel der Person des Anlagenverantwortlichen - bekannt sein;
fungiert beim Einsatz von Fremduntemehmern als Vertreter des Auftraggebers und Anlagenbetreibers gegenüber der Arbeitsgruppe des Fremduntemehmers vor Ort;
koordiniert die Arbeit mehrerer Arbeitsgruppen (hier gibt es beim Arbeiten unter Spannung eine Ausnahme: In DGUV-Regel 103-011 (vormals BGR A3) heißtes: „Erforderlichenfalls kann die Anlagenverantwortung für Teile der Anlage, an denen gearbeitet werden soll, auf eine geeignete Person des Auftragnehmers übertragen werden;
überwacht als ergänzende Sicherheitsüberwachung (stichpunktartig) die Sicher¬heitsmaßnahmen an der Arbeitsstelle;
hat Weisungsbefugnis gegenüber dem Arbeitsverantwortlichen und der Arbeits¬gruppe an der Arbeitsstelle;
Bei umfangreichen elektrischen Systemen und Netzwerken, insbesondere wenn sie von einer Kontrollzentrale überwacht und gesteuert werden, könnte man sich fragen, ob eine einzelne Person alle Verantwortlichkeiten und Anforderungen erfüllen kann. Die Kontrollzentrale verfügt über den umfassenden Überblick über den Schaltstatus, während der vor Ort tätige Vertreter des Anlagenbetreibers einen Überblick über die Bedingungen und potenziellen Gefahren vor Ort hat. Ein anderer Mitarbeiter, vielleicht ein Schichttechniker, könnte die Schaltberechtigung haben. Das Recht, Schaltanweisungen zu erteilen, liegt in der Regel bei der Kontrollzentrale. Darüber hinaus könnte die Kontrollzentrale die technische Fähigkeit und das Mandat besitzen, das Fernschalten für das gesamte System oder seine Segmente auszuführen. Wer sollte also die Rolle des Anlagenmanagers übernehmen? Die Antwort liegt darin, dass ein Anlagenmanager einige seiner zugehörigen Verantwortlichkeiten an andere Personen delegieren kann. Im Grunde gibt es zwei mögliche Regelungen:
Anlagenverantwortung hinten:
Die für das System verantwortliche Person arbeitet "im Hintergrund" und verwendet geeignete Beamte, um mit dem vor Ort verantwortlichen Arbeiter in Kontakt zu treten. Eine schematische Darstellung einer solchen Anordnung ist in Abbildung 5.3 zu sehen. Der Mitarbeiter in der Kontrollzentrale übernimmt die Verantwortung für das System; alle vor Ort anfallenden Aufgaben im Zusammenhang mit den Pflichten des Systemverantwortlichen werden von seinen vor Ort Beauftragten ausgeführt. Dies umfasst auch lokale Schaltvorgänge, die von einem berechtigten Mitarbeiter nach Anweisung des für das System verantwortlichen (in diesem Fall die Kontrollzentrale) durchgeführt werden.
Anlagenverantwortung vor Ort:
Ein vor Ort tätiger Mitarbeiter des Anlagenbetreibers fungiert als Systemverantwortlicher und verwendet verschiedene andere Mitarbeiter, sowohl im Hintergrund ("hinten") als auch vor Ort ("vorne"), als Vertreter, um seine Pflichten zu erfüllen. Abbildung 5.4 bietet eine visuelle Darstellung dieser Einrichtung. Alle Kommunikationen zwischen dem Systemverantwortlichen und dem Arbeitsleiter erfolgen direkt. Das Kontrollzimmer bereitet das Umschalten auf Anfrage des Systemverantwortlichen vor, und ein qualifizierter Mitarbeiter vor Ort führt den Umschalter gemäß den Anweisungen des Kontrollzimmers aus. Beide Steuerungsmechanismen sind akzeptabel. Darüber hinaus sind eine Vielzahl alternativer Steuerungsstrategien möglich und zulässig; sie entsprechen jedoch alle grundsätzlich einem der beiden Hauptmodi der Systemverantwortung: entweder "vorne" vor Ort oder "hinten" im Hintergrund. Es ist entscheidend, dass der Systemverantwortliche über seine Vertreter Weisungsbefugnis hat und dass klare Richtlinien die Rollen zwischen dem Systemverantwortlichen und seinen Vertretern abgrenzen.