Ablauf von Arbeiten an elektrischen Anlagen
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EIN KLARER UND VERSTÄNDLICHER ABLAUF VON ARBEITEN AN ELEKTRISCHEN ANLAGEN IST EIN WICHTIGER BESTANDTEIL DES ELEKTROSICHERHEITSHANDBUCHS IN UNTERNEHMEN
Der Ablauf von Arbeiten an elektrischen Anlagen sollte die notwendigen Schritte und Anweisungen enthalten, um elektrische Arbeiten sicher und effektiv durchzuführen. Durch eine konsequente Umsetzung des Ablaufs von Arbeiten an elektrischen Anlagen und die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung können wir die Sicherheit unserer Mitarbeiter gewährleisten und Unfälle und Verletzungen vermeiden.
Ablauf von Arbeiten an elektrischen Anlagen: Sicherheitshandbuch und Verfahrensanweisungen
Die Verfahrensanweisung „Ablauf von Arbeiten an elektrischen Anlagen“ regelt den Ablauf von Arbeiten insbesondere im Hinblick auf das Zusammenwirken von Anlagenbetreiber, Anlagenverantwortlichem, ggf. deren Beauftragte sowie Arbeitsverantwortlichem und den ausführenden Personen. Wenn eine Leitwarte vorhanden ist, sollten unbedingt die Elemente eines Schaltgesprächs geregelt werden.
Zweck

Arbeitsfreigabe und Verantwortlichkeiten
Grundprinzip der Arbeitsfreigabe
Textvorschlag: „Die Verfahrensanweisung, Ablauf von Arbeiten an elektrischen Anlagen1 regelt das Zusammenspiel von Anlagenbetreiber (oder dessen Beauftragten), Anlagenverantwortlichem (oder dessen Beauftragten), Arbeitsverantwortlichem und ausführenden Personen. Das Grundprinzip für den Arbeitsablauf wird in der Verfahrensanweisung konkretisiert. Wenn beispielsweise Anlagenverantwortlicher oder dessen Beauftragter und Arbeitsverantwortlicher dieselbe Person sind, entfällt die Erlaubnis zur Arbeit über den Freigabeschein (Durchführungserlaubnis). “
Geltungsbereich
Textvorschlag: „Die vorliegende Anweisung gilt für sämtliche Arbeiten an elektrischen Anlagen im Verantwortungsbereich der Mustermann GmbH. Die vorliegende Anweisung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Verfahrensanweisung mit gleichem Titel vom xx.xx.20xx tritt mit sofortiger Wirkung außer Kraft. “
Beauftragter des Anlagenverantwort¬lichen - Beauftragter des Anlagenbetreibers - Anlagenverantwortlicher - Arbeit
Arbeitserdung - Arbeitsverantwortlicher - Auslösen - Ausschalterdung - ein¬schaltbereit (einschaltklar) - freischalten - Informationsgespräch - Prüferlaubnis
Leitwarte - Schaltantrag - Schaltanweisung - Schaltberechtigter - Schaltgespräch
Schaltzustand - Störung - Verfügungserlaubnis.
Zuständigkeit
Hier ist festzulegen, wer die Rollen „Anlagenbetreiber“ und „Anlagenverantwortlicher“ und „Arbeitsverantwortlicher“ wahrnimmt und für welche Aufgaben deren Beauftragte - sofern vorhanden - zuständig sind. Sofern diese Rollenverteilung schon in einer anderen Verfahrensanweisung festgelegt ist, kann auf diese andere Verfahrensanweisung verwiesen werden.Textvorschlag: „Die Rollen Anlagenbetreiber und Anlagenverantwortlicher sind gemäß der Verfahrensanweisung Normal- und Notfallorganisation verteilt.Für Mittel- und Hochspannungsanlagen gilt: Der diensthabende Mitarbeiter auf der Leitwarte nimmt als Beauftragter des Anlagenverantwortlichen Schaltanträge entgegen, prüft sie, führt Schalthandlungen ferngesteuert aus oder erteilt Schaltanweisungen an einen Schaltberechtigten vor Ort und erteilt Verfügungs- und Prüferlaubnisse. Der schaltberechtigte Monteur nimmt von der Leitwarte Schaltanweisungen entgegen, führt sie aus und meldet die Ausführung an die Leitwarte zurück. Der Schaltberechtigte wird der Leitwarte vorab vom Anlagenverantwortlichen benannt. Der Arbeitsverantwortliche wird vom Auftraggeber auf dem schriftlichen Arbeitsauftragfestgelegt (siehe Anlage Formblatt Schriftlicher Arbeitsauftrag). Auftraggeber ist der Anlagenbetreiber, also die gesamtverantwortliche Elektrofachkraft. Er kann sich durch die anderen verantwortlichen Elektrofachkräfte in seiner Auftraggebetfunktion vertreten lassen.Für Niederspannungsanlagen gilt: Der Auftraggeber legt auf dem schriftlichen Arbeitsauftrag (siehe Anlage FormblattSchriftlicher Arbeitsauftrag) fest. wer die Rolle des Anlagenverantwortlichen und des Arbeitsverantwortlichen übernimmt. Oft ist es sinnvoll, dass beide Funktionen in Personalunion von einer Person wahrgenommen werden. Auftraggeber ist der Anlagenbetreiber, also die gesamtverantwortliche Elektrofachkraft. Er kann sich durch die anderen verantwortlichen Elektrofachkräfte in seiner Auftraggebetfunktion vertreten lassen. “
Arbeitsablauf
Hier sollte anhand von Flussdiagrammen der Ablauf von der Arbeitsvorbereitung über das Ausstellen des schriftlichen Arbeitsauftrags durch den Auftraggeber oder dessen Beauftragten, das Stellen eines Schaltantrags, das Freischalten, die Durchführung der Arbeiten, das Rückschalten, die Rückmeldung der durchgeführten Arbeiten an den Auftraggeber und die Arbeitsnachbereitung beschrieben werden. Die Schritte „Arbeitsvorbereitung“, „schriftlicher Arbeitsauftrag“, „Schaltantrag“, „Rückmeldung der Arbeiten“ und „Arbeitsnachbereitung“ sind dabei sehr stark von der jeweiligen Organisation abhängig und können hier nicht allgemein dargestellt werden. Sie müssen individuell auf die Organisation zugeschnitten erarbeitet werden. Das Grundmuster der Schritte,,Freischalten“, „Durchführung der Arbeit“ und „Rück schalten“ sollte unabhängig von der individuellen Organisation prinzipiell gemäß Bild 9.6 organisiert sein. Natürlich muss auch dieses Grundmuster an die spezielle Organisation und die jeweilige Spannungsebene angepasst werden, jedoch sollte das dargestellte Basisschema dabei erhalten bleiben. Beispielsweise können für Arbeiten in Niederspannungsanlagen, bei denen eine Leitwarte als schaltanweisungsberechtigte Stelle oft keine Rolle spielt und Anlagenverantwortung und Arbeitsverantwortung in einer Hand liegen, einige Schritte aus Bild 9.6 entfallen - z. B. die Nutzung des Freigabescheins (Durchführungserlaubnis oder die Schaltanweisung, wenn der Anlagenverantwortliche selbst schaltet)
Schriftlicher Arbeitsauftrag
Textvorschlag: „Für jede Arbeit muss ein schriftlicher Arbeitsauftrag vorliegen. Auf dem schriftlichen Arbeitsauftrag ist zu dokumentieren:
wer die Arbeit in der Rolle des Anlagenbetreibers (Auftraggeber) beauftragt hat;
wer Anlagenverantwortlicher und wer Arbeitsverantwortlicher ist;
um welche Arbeitsaufgabe es sich handelt und ob AuS (Arbeiten unter Spannung) erlaubt ist;
die arbeitsbezogene Einweisung der Arbeitsgruppe;
die ordnungsgemäße Beendigung der Arbeit mit entsprechender Rückmeldung.
Für den schriftlichen Arbeitsauftrag ist das Formblatt Schriftlicher Arbeitsauftrag (siehe Anlage) zu verwenden
Freigabeschein/Durchführungserlaubnis
Textvorschlag: „Sofern Anlagenverantwortlicher (oder dessen Beauftragter mit Verfügungserlaubnis) und Arbeitsverantwortlicher nicht identische Personen sind, ist eine ausdrückliche Erlaubnis zur Arbeit vom Anlagenverantwortlichen (oder dessen Beauftragten mit Verfügungserlaubnis) an den Arbeitsverantwortlichen erforderlich. Zur Dokumentation dieser Erlaubnis zur Arbeit dient der Freigabeschein/Durchführungserlaubnis. Es sind darauf zu dokumentieren
Sofern zur Erteilung von Schaltanweisungen und zur Rückmeldung von Schalthandlungen, sog. Schaltgespräche, zwischen Schaltanweisungsberechtigtem und Schaltberechtigtem geführt werden müssen, sollten Regeln für das Führen von Schaltgesprächen festgelegt werden. Inhalt dieser Regeln sollten die Grundsätze eines Schaltgesprächs, der zugelassene Inhalt und die zugelassenen formalen Redewendungen sein Textvorschlag: „Ein Schaltgespräch ist die mitfestgelegten Redewendungen formelhaft zwischen Schaltanweisungsberechtigtem und Schaltberechtigtem geführte Gespräch zur Erteilung von Schaltanweisungen und zur Bestätigung von deren Ausführung.
Folgende Grundsätze sind bei der Führung von Schaltgesprächen zu beachten:• Schaltgespräche dürfen ausschließlich zwischen Schaltanweisungsberechtigtem und Schaltberechtigtem geführt werden.
Schaltgespräche dürfen ausschließlich zwischen Schaltanweisungsberechtigtem und Schaltberechtigtem geführt werden.
Der Inhalt von Schaltanweisungen, Meldungen über durchgeführte Schaltun¬gen, Erteilung/Rückgabe der Verfügungs- und Prüferlaubnis, Meldung über Erdungsmaßnahmen, Meldung über Einschaltbereitschaft ist grundsätzlich vom Empfänger zu wiederholen. Nach der Wiederholung von der Gegenseite zu be¬stätigen (Redewendung: „in Ordnung“).
Der Anweisungsumfang des Schaltanweisenden im Hinblick auf die Fünf Sicher¬heitsregeln beschränkt sich auf das Freischalten, das Prüfen auf Spannungsfrei¬heit sowie das Erden und Kurzschließen.
Die Tätigkeiten:
----gegen Wiedereinschalten sichern (zweite Sicherheitsregel),
----benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken (fünfte Sicherheitsregel)
hat der Schaltberechtigte selbstständig und ohne spezielle Anweisung des Schalt¬anweisungsberechtigten durchzuführen.
Abkürzungen dürfen in Schaltgesprächen nicht verwendet werden.
Die Schalthandlungen sind in logischer Reihenfolge zu nennen.
Nach einer Schaltanweisung darf die Erteilung einer zweiten Schaltanweisung erst erfolgen, wenn die Durchführung der ersten Schaltanweisung zurückgemeldet worden ist.
Der Inhalt einer Schaltanweisung/eines Schaltauftrags ist folgender:
Ort/Anlage/Station,
Anlagenteil/Schaltfeld,
Bezeichnung Betriebsmittel/Schaltgerät
Tätigkeit/Schalthandlung.
Der Inhalt eine Meldung über eine durchgeführte Schalthandlung ist folgender:
Ort/Anlage/Station,
Anlagenteil/Schaltfeld,
Bezeichnung Betriebsmittel/Schaltgerät,
durchgeführte Tätigkeit/Schalthandlung.
Der Inhalt einer Erteilung der Verfügungserlaubnis ist folgender:
genaue Bezeichnung der zu verfügenden Anlage bzw. des zu verfügenden Kabels,
Schaltzustand der zu verfügenden Anlage bzw. des zu verfügenden Kabels (span¬nungslos und an den Ausschaltstellen geerdet!),
Anzahl der eingebauten Erden,
Empfänger der Verfügungserlaubnis.
Der Inhalt einer Erteilung der Prüferlaubnis ist folgender:
genaue Bezeichnung der zu verfügenden Anlage bzw. des zu verfügenden Kabels,
Schaltzustand der zu verfügenden Anlage bzw. des zu verfügenden Kabels (spannungslos und an den Ausschaltstellen geerdet? Eingeschaltet und Span¬nungsführend?),
8§f- Anzahl der eingebauten Erden,
Empfänger der Prüferlaubnis.
Der Inhalt einer Rückgabe einer Verfügungserlaubnis/Prüferlaubnis ist folgender:
genaue Bezeichnung der zurückzugebenden Anlage bzw. des zurückzugebenden Kabels,
Schaltzustand der zurückzugebenden Anlage bzw. des zurückzugebenden Kabels (spannungslos und an den Ausschaltstellen geerdet? Eingeschaltet und Spannung führend?),
Anzahl der ggf. eingebauten Erden,
Name des Zurückgebenden.
Der Inhalt einer Meldung über Einschaltbereitschaft ist folgender:
genaue Bezeichnung der freigeschalteten Anlage bzw. des freigeschalteten Kabels,
durchgeführter Ausbau der Erdungs- und Kurzschließeinrichtungen,
Erklärung über die Einschaltbereitschaft.
Die Benennung von Schaltgeräten/Betriebsmitteln und Tätigkeiten an den Schaltgeräten/Betriebsmitteln hat einheitlich gemäß Tabelle 9.3 zu erfolgen.
Weitere Benennungen für Schaltanweisungen und Meldungen sind: kuppeln, Sammelschienenwechseldurchführen, Spannungsfreiheit feststellen, gegen Wiedereinschalten sichern, Verfügungs-ZPrüferlaubnis erteilen/zurückgeben. “
Schaltsprache, vgl. Pusch 2013, S. 417
Schaltgerät/Betriebsmittel | Tätigkeit |
---|---|
Leistungsschalter | Einschalten |
Lasttrennschalter | Ausschalten |
Sammelschienentrennschalter | Öffnen |
Streckentrennschalter Längstrennschalter Kupplung Kuppeltrenner Stempunkttrennschalter Erdungsschalter | Schließen |
Schaltwagen | Einfahren Ausfahren |
Feld | Sperren, auf Ort" stellen Freigeben auf ,,Fern" stellen |
Erdungs- und Kurzschließeinrichtung | Einbauen Ausbauen |
Hier könnten die Mitarbeiter genannt werden, die an der Ausarbeitung der Verfahrensanweisung beteiligt waren. Außerdem könnten Literaturhinweise gegeben werden (z. B. DIN VDE 0105, Pusch 2013).
Anlagen
Formblatt Schriftlicher Arbeitsauftrag
siehe Kapitel 7.7.2
Formblatt Freigabeschein
siehe Kapitel 7.7.3