Prüfkonzept II
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Prüfkonzept für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Für ein belastbares Prüfkonzept zu ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln ist die Kombination aus Arbeitsschutzrecht, DGUV-Regelwerk und aktueller Normung maßgeblich: Gefährdungsbeurteilung und Prüffristen nach BetrSichV, Prüfpflichten vor Erstverwendung, nach Instandsetzung und wiederkehrend nach DGUV Vorschrift 3 beziehungsweise 4, fachliche Konkretisierung durch TRBS 1201 und TRBS 1203 sowie die aktuelle Prüfnormenlage mit DIN EN 50678 für Prüfungen nach Reparatur und DIN EN 50699 für Wiederholungsprüfungen. Die frühere DIN VDE 0701-0702 wird von der DKE inzwischen als historisch ausgewiesen; ihre Inhalte sind in die beiden neueren Normen aufgegangen beziehungsweise dort aufgeteilt. Für medizinische elektrische Geräte ist dagegen DIN EN 62353 einschlägig; diese Geräte sollten deshalb nicht stillschweigend in dasselbe Los aufgenommen werden.
Die wöchentliche Vor-Ort-Prüfung neuer Geräte ist rechtlich kein eigener Normtatbestand, aber eine sehr sinnvolle SLA-Anforderung im Vertrag: Sie dient dazu, die zwingende Kontrolle vor der erstmaligen Verwendung organisatorisch sicherzustellen. Maßgeblich bleibt, dass neue Geräte vor Nutzung mindestens auf offensichtliche Mängel und auf Eignung für den Einsatzbereich kontrolliert werden und dass Geräte nach prüfpflichtiger Instandsetzung wieder im Vollumfang geprüft werden. Kein Neugerät sollte deshalb vor Freigabe genutzt werden; dringende Einzelfälle brauchen eine Ad-hoc-Freigaberoutine außerhalb des Wochenlaufs.
Prüfkonzept für elektrische Betriebsmittel
- Gerätetypen und Prüfschritte
- Detailliertes Prüfkonzept
- Schrittweiser Ablauf
- Prüfplatzsicherheit und Informationen zum Prüfobjekt sicherstellen
- Bewerten, kennzeichnen und freigeben
- Vorlagenhinweise für Prüfprotokolle
Gerätetypen und Prüfschritte
Die folgende Vorlage ist als sofort kopierbares Arbeitstemplate formuliert. Sie verdichtet die Prüfschritte aus DGUV 203-070 und die organisatorischen Anforderungen aus DGUV 203-071; die Intervallbeispiele orientieren sich an DGUV Vorschrift 4 Tabelle 1B und müssen vom Auftraggeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bestätigt oder angepasst werden. Die Abweichung von Richtwerten ist zu begründen.
| Gerätetyp | Prüfinhalt / Prüfverfahren | Verantwortlichkeit AG/AN | Prüfintervall | Nachweis / Dokumentation |
|---|---|---|---|---|
| Neugeräte aller Typen | Eingangserfassung; Sichtprüfung auf Transportschäden, Vollständigkeit, Kennzeichnung, Eignung für Einsatzbereich; je nach Freigabemodell Erstprüfung oder Freigabe auf Basis Hersteller-/Errichternachweis plus Sichtprüfung | AG: Wareneingang, Quarantäne bis Freigabe, Standort/Zuordnung. AN: wöchentliche Vor-Ort-Prüfung, Bewertung, Freigabe oder Sperrvermerk | Vor Erstverwendung; organisatorisch wöchentlicher Vor-Ort-Slot je Standort plus Ad-hoc-Prozess für Eilfälle | Prüfeintrag im Register; Freigabestatus; Inventar-/Barcode; Prüfplakette nur bei bestandener Prüfung |
| Büro-/IT-Geräte mit Netzanschluss | Besichtigen; Messungen nach Schutzklasse; bei elektronischen Schaltgeräten nötigenfalls aktive Ableit-/Berührungsstrommessung; Funktionsprobe | AG: Inventardaten, Zugänglichkeit, Benutzerabstimmung. AN: Prüfung, Bewertung, Kennzeichnung, Protokoll | Vor Erstverwendung; danach risikobasiert, in normaler Büroumgebung typischerweise bis 24 Monate | Prüfprotokoll, Plakette/Banderole, Standort- und Inventarbezug |
| Büro-/Küchengeräte | Besichtigen; Messungen nach Schutzklasse; Funktionsprobe; besondere Beachtung von Wärme, Feuchte, Verschmutzung | AG: Standort- und Nutzungsangaben. AN: vollständige Prüfung und Mängelbewertung | Vor Erstverwendung; typischerweise 12 Monate, bei erhöhter Beanspruchung kürzer | Prüfprotokoll mit Messwerten; Kennzeichnung; Mängelhinweis an AG |
| Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen, Leitungsroller | Sichtprüfung Stecker, Kupplungen, Leitung, Zugentlastung; RPE/RIso nach Bauart; Funktionsprobe; Eignung der Leitung für Einsatzbereich | AG: richtige Leitungsart im Einsatzbereich. AN: Prüfung und Bewertung | Vor Erstverwendung; Büro typischerweise bis 24 Monate, Werkstatt typischerweise 12 Monate, Baustelle Richtwert 3 Monate | Prüfprotokoll; Banderole/Plakette; eindeutige Zuordnung |
| Handgeführte Elektrowerkzeuge | Besichtigen; Messungen nach Schutzklasse; Funktionsprobe; Eignung für rauen Einsatz; ggf. zusätzliche Sicherheitsbauteile mitprüfen | AG: Einsatzbereich, Benutzerkoordination. AN: Prüfung und Beurteilung auch der sicherheitsrelevanten Schutzeinrichtungen, soweit Prüfauftrag dies umfasst | Vor Erstverwendung; Werkstatt/Fertigung typischerweise 12 Monate, Baustelle Richtwert 3 Monate | Prüfprotokoll; Kennzeichnung; Sperrung bei Nichtbestehen |
| Baustellen-/Werkstattgeräte und transportable Maschinen | Besichtigen; Messungen nach Schutzklasse/Produktnorm; Funktionsprobe; ggf. produktnormbezogene Zusatzprüfung | AG: Umfeldinformationen, Betriebsgefahren, Abschaltmöglichkeiten. AN: Prüfung nach Standard und ggf. Spezialnorm | Vor Erstverwendung; im rauen Umfeld meist 3 bis 12 Monate, abhängig von Beanspruchung | Detailliertes Prüfprotokoll; ggf. Zusatzbericht bei Spezialgeräten |
| Netzteile, Ladegeräte, Geräte mit sekundärem Spannungsausgang | Standardprüfung plus zusätzliche Messungen zwischen Eingangs-, Ausgangskreis und berührbaren Teilen; Messung der Ausgangsspannung | AG: Einsatzkontext. AN: Entscheidung über passendes Spezialprotokoll | Vor Erstverwendung; typischerweise 12 bis 24 Monate je Umfeld | Spezial-Protokoll für sekundären Spannungsausgang; Messwerte getrennt ausweisen |
| Akkugeräte ohne Netzanschluss und zugehörige Ladegeräte | Am Akkugerät Sicht- und Funktionskontrolle; das Ladegerät nach ausgewiesener Schutzklasse vollständig prüfen | AG: Geräteausgabe, Ladeinfrastruktur. AN: Prüfung der Ladegeräte; Sicht-/Funktionsbewertung des Akkugeräts nach Auftrag | Akkugerät vor Ausgabe; Ladegerät vor Erstverwendung und danach risikobasiert | Gerätekartei; für Ladegerät vollständiges Prüfprotokoll |
| Sondergeräte | PRCD, Schweißgeräte, Hochdruckreiniger, Ersatzstromerzeuger, ähnliche Spezialgeräte nur nach gesonderter Prüfanweisung/Produktnorm | AG: gesonderte Kennzeichnung im Bestandsverzeichnis. AN: nur mit geeigneter Qualifikation und passendem Prüfmittel | Vor Erstverwendung; objektspezifisch, häufig 3 bis 12 Monate | Spezialprotokoll; Zusatznachweise zur Qualifikation/Prüfmittel |
| Medizinische elektrische Geräte | Nicht in diesem Prüfkonzept ohne Sonderregelung | AG: separates Los oder ausdrücklicher Ausschluss. AN: nur bei gesonderter Beauftragung nach Medizinprodukt-Regelwerk | Separates Prüfregime | Separate Dokumentation nach einschlägigem Medizinprodukte-Regelwerk |
Die Intervallzellen sind bewusst als Defaultwerte formuliert. DGUV 203-070 und 203-071 stellen klar, dass Prüffristen nicht schematisch übernommen werden dürfen; sie müssen nach Art des Betriebsmittels, Nutzungs- und Umgebungsbedingungen, Wartungsqualität, äußeren Einflüssen und Herstellerangaben festgelegt werden. DGUV Vorschrift 4 nennt für ortsveränderliche Betriebsmittel als allgemeine Richtgröße sechs Monate, auf Baustellen drei Monate; bei normaler Beanspruchung gelten in Werkstätten und Fertigungsstätten mindestens jährliche, in Büros mindestens zweijährliche Wiederholungsprüfungen.
Wichtig für Neugeräte
CE-Kennzeichnung ist kein Sicherheitsprüfzeichen für den betrieblichen Einsatz. Anschlussfertige ortsveränderliche Betriebsmittel sind mindestens auf augenscheinliche Mängel und Eignung für den vorgesehenen Einsatzbereich zu prüfen; die wöchentliche Vor-Ort-Prüfung ist deshalb als Organisationsmittel sinnvoll, ersetzt aber nicht die Pflicht, dass vor Freigabe keine Nutzung stattfindet.
Planungswerte und Akzeptanzkriterien
Als fachlicher Default für Standardgeräte kann das Konzept die in DGUV 203-070 frei zugänglich zusammengefassten Grenzwerte verwenden: bei Schutzklasse I typischerweise Schutzleiterwiderstand bis 0,3 Ohm bei kurzen Leitungen, mit Zuschlägen bei größerer Länge bis maximal 1 Ohm; Isolationswiderstand mindestens 1 Megaohm, bei Schutzklasse II mindestens 2 Megaohm, bei Schutzklasse III mindestens 0,25 Megaohm; Schutzleiterstrom in der Regel höchstens 3,5 Milliampere und Berührungsstrom höchstens 0,5 Milliampere. Bei Geräten mit Heizelementen und bei Geräten mit sekundärem Spannungsausgang gelten Besonderheiten, die im Protokoll getrennt abzubilden sind. Für SELV-/PELV-Ausgänge sind zusätzlich die Ausgangsspannungen zu prüfen.
Für Geräte mit netzspannungsabhängigen Schalteinrichtungen oder elektronischen Baugruppen reicht die Isolationswiderstandsmessung allein oft nicht aus; dann müssen Schutzleiter- beziehungsweise Berührungsstrom mit einer aktiven Messung durchgeführt werden. Die Differenzstrommethode wird in der DGUV-Information ausdrücklich als häufig angewendet und empfehlenswert beschrieben. Die alternative Methode ist nur eingeschränkt verwendbar und darf erst nach bestandener Isolationswiderstandsmessung eingesetzt werden.
Die nachstehenden Zeitwerte sind keine Normwerte, sondern belastbare Planungsgrößen für Ausschreibung und Personaleinsatz. Sie sind als eigene Schätzung aus den von DGUV 203-071 empfohlenen Gerätegruppen mit vergleichbarem Prüfaufwand abgeleitet: Standard-Bürogerät meist etwa 3 bis 6 Minuten, Leitungen/Mehrfachsteckdosen meist 4 bis 8 Minuten, Handwerkzeuge meist 6 bis 12 Minuten, Geräte mit sekundärem Spannungsausgang meist 8 bis 15 Minuten, Sondergeräte meist 10 bis 20 Minuten oder mehr. Für die Vergabe ist es sachgerecht, diese Spannbreiten als Plausibilitätskontrolle gegen Stückzahlen pro Stunde und Personaleinsatz zu nutzen.
Leistungsabgrenzung und Losstruktur festlegen
AG definiert verbindlich, welche Gerätearten, Standorte, Einsatzbereiche und Sonderfälle im Los enthalten sind und welche ausdrücklich ausgeschlossen werden. Medizinische elektrische Geräte, Ex-Geräte oder normativ besonders geregelte Sondergeräte sollten nicht „mitlaufen“, sondern getrennt behandelt werden. AN prüft die Geräteliste auf Normbesonderheiten und meldet Abgrenzungsbedarf vor Angebotsabgabe. Prüfmittel: Bestandsverzeichnis, Standortliste, Herstellerunterlagen. Akzeptanz: freigegebene Los- und Geräteliste. Zeitaufwand: je nach Datenlage ca. 0,5 bis 2 Personentage pro Standortcluster.
Gefährdungsbeurteilung und Prüfintervallmatrix erstellen
AG bleibt verantwortlich für Gefährdungsbeurteilung, Prüffristen und deren Plausibilität. AN liefert die fachliche Beratung auf Basis der tatsächlichen Beanspruchung, Fehlerbilder, Herstellerangaben und bisherigen Fehlerquote. Intervallrichtwerte aus DGUV Vorschrift 4 dürfen nur Startpunkte sein; Abweichungen sind zu dokumentieren. Prüfmittel: Gefährdungsbeurteilung, historische Protokolle, Fehlerquote, Herstellerdaten. Akzeptanz: unterschriebene Intervallmatrix je Gerätekategorie und Einsatzumgebung. Zeitaufwand: typischerweise 1 bis 3 Stunden je Standort beziehungsweise Nutzungscluster.
Neugeräteprozess verbindlich organisieren
AG richtet einen Quarantäneprozess ein: neue Geräte werden inventarisiert, aber bis zur Freigabe nicht ausgegeben oder in Betrieb gesetzt. AN übernimmt mindestens einen festen wöchentlichen Vor-Ort-Termin je Standort und zusätzlich eine definierte Eilfall-Reaktionszeit. Für jedes Neugerät wird dokumentiert, ob eine Sichtprüfung mit Freigabe ausreicht oder ob eine Erstprüfung erforderlich ist; nach prüfpflichtiger Instandsetzung ist immer der volle Prüfumfang durchzuführen. Prüfmittel: Wareneingangsregister, Hersteller-/Errichternachweise, Prüfgerät. Akzeptanz: kein Gerät ohne dokumentierte Freigabe im Betrieb. Zeitaufwand: fester Wochenlauf pro Standort, praxisgerecht 1 bis 4 Stunden je Woche plus Eilfälle.
Prüftermine in das Betriebsgeschehen einplanen
AG koordiniert Zugang zu Räumen, Benutzern und Arbeitsplätzen, benennt Ansprechpartner und sorgt dafür, dass Prüflinge zugänglich, abschaltbar und betrieblich entbehrlich sind. AN plant Route, Reihenfolge, Prüfbatches und Tagesleistung. Für laufende Arbeitsbereiche ist festzulegen, ob nur im Stillstand geprüft wird oder ob bestimmte Messungen in Betrieb erforderlich sind. Prüfmittel: Tourenplan, Ansprechpartnerliste, Flächen- und Raumdaten. Akzeptanz: freigegebener Terminplan mit abgestimmten Ausfallfenstern. Zeitaufwand: 15 bis 45 Minuten Vorlauf je Vor-Ort-Termin, mehr bei Hochsicherheits- oder Produktionsbereichen.
Prüferqualifikation und Prüfmittel vor Einsatz nachweisen
AG fordert vor Zuschlag und laufend im Vertrag den Nachweis der Befähigung der eingesetzten Prüfpersonen. AN legt Qualifikationen, Berufserfahrung, Nachweise über zeitnahe berufliche Tätigkeit sowie die eingesetzten Prüfgeräte offen. Prüfgeräte sollen normgerecht sein; Kalibrierung beziehungsweise messtechnische Kontrolle ist regelmäßig sicherzustellen, in der DGUV-Praxis mit sinnvollen Intervallen von etwa 1 bis 3 Jahren je nach Einsatz- und Umgebungsbedingungen. Prüfmittel: Zeugnisse, Schulungsnachweise, Kalibrier-/Prüfnachweise, Geräteliste. Akzeptanz: Freigabe der Prüfmannschaft und Prüfmittel vor Einsatzbeginn. Zeitaufwand: einmalig 1 bis 2 Stunden im Zuschlag, danach stichprobenartig.
Prüfplatzsicherheit und Informationen zum Prüfobjekt sicherstellen
AG stellt sicher, dass Unterlagen zum Betriebsmittel, besondere Gefährdungen der Umgebung und gegebenenfalls zusätzliche Aufsicht zur Verfügung stehen. AN beurteilt, ob ein sicherer Prüfplatz gegeben ist, ob Datenleitungen oder sonstige Erdverbindungen getrennt werden müssen und ob das konkrete Gerät beziehungsweise die Umgebung zusätzliche Schutzmaßnahmen erfordert. Prüfmittel: Betriebsanleitung, Schaltplan, Sperrmittel, isolierte Aufstellung, gegebenenfalls PRCD-S. Akzeptanz: sicherer Prüfplatz, vollständige Informationen und klare Zuständigkeiten. Zeitaufwand: Standardumgebung wenige Minuten; unbekannte oder kritische Umgebungen deutlich mehr.
Besichtigen durchführen
AN führt eine kritische Sichtprüfung nach Checkliste durch: Stecker, Kupplungen, Leitung, Zugentlastung, Knickschutz, Gehäuse, Typschild, Schutzart, Isolierungen, Lüftungsöffnungen, Schalter, Verschmutzung, Korrosion, Feuchtigkeit und nicht elektrische Schutzeinrichtungen, soweit sicherheitsrelevant. AG unterstützt bei Zugänglichkeit und bei der Klärung, ob der Prüfling für den Einsatzbereich überhaupt geeignet ist. Prüfmittel: Checkliste, Licht, gegebenenfalls Handprobe an Leitungen. Akzeptanz: keine sichtbaren sicherheitsrelevanten Mängel und erkennbare Eignung für den Einsatzbereich. Zeitaufwand: meist 1 bis 3 Minuten pro Standardgerät, bei Leitungen und Sondergeräten länger.
Messen nach Schutzklasse und Gerätetyp durchführen
AN misst je nach Schutzklasse Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Schutzleiterstrom, Berührungsstrom und bei Bedarf Ausgangsspannung. Die Messmethode wird prüflingsgerecht gewählt; insbesondere bei elektronischen Schaltungen oder netzspannungsabhängigen Schaltgeräten ist eine aktive Strommessung notwendig. AG stellt die Betriebsbedingungen bereit, wenn Messungen in der typischen Betriebsart erforderlich sind. Prüfmittel: Betriebsmittelprüfgerät nach VDE 0413-16 oder gleichwertige Messmittel, gegebenenfalls Differenzstromzange, Spannungsmesser, Adapter. Akzeptanz: Einhaltung der Grenzwerte oder dokumentierte Abweichungsbewertung anhand Produktnorm oder Herstellerangabe. Zeitaufwand: Standardgerät meist 2 bis 6 Minuten, Sondergerät länger.
Erproben und Funktionsprobe durchführen
AN prüft die Wirksamkeit von Sicherheits- und Schutzeinrichtungen sowie die bestimmungsgemäße Funktion. Bei Spezialgeräten ist zusätzlich zu prüfen, ob der elektrische Prüfumfang durch mechanische oder sonstige sicherheitsrelevante Merkmale zu ergänzen ist oder ob hierfür eine gesondert qualifizierte Person erforderlich ist. AG muss die Einsatzbedingungen benennen, damit die Eignung im tatsächlichen Gebrauch bewertet werden kann. Prüfmittel: Prüfgerät, ggf. Funktionsadapter, produktbezogene Hilfsmittel. Akzeptanz: positive Einzelprüfung in allen erforderlichen Prüfschritten; jede Einzelprüfung muss erfolgreich abgeschlossen sein. Zeitaufwand: meist 1 bis 3 Minuten bei Standardgeräten, deutlich mehr bei Sondergeräten.
Sonderfälle gesondert behandeln
Geräte mit sekundärem Spannungsausgang erhalten ein erweitertes Protokoll mit zusätzlichen Isolationsmessungen zwischen Eingangs- und Ausgangskreisen sowie gegen berührbare Teile und mit Ausgangsspannungsmessung. Akkugeräte ohne Netzanschluss werden nicht den klassischen Schutzklassen zugeordnet; zugehörige Ladegeräte sind aber nach ihrer ausgewiesenen Schutzklasse vollständig zu prüfen. Nach prüfpflichtiger Instandsetzung ist der volle Prüfumfang aus Besichtigen, Messen und Erproben durchzuführen. Zeitaufwand: meist 8 bis 15 Minuten pro Prüfling, bei komplexen Geräten mehr.
Bewerten, kennzeichnen und freigeben
AN bewertet eigenverantwortlich das Prüfergebnis, empfiehlt den nächsten Prüftermin und bringt bei bestandenen Geräten eine gut erkennbare, dauerhafte Kennzeichnung an. Nicht bestandene Betriebsmittel sind als unsicher zu kennzeichnen und der weiteren Verwendung zu entziehen. AG beziehungsweise die verantwortliche Führungskraft trifft die dafür nötigen organisatorischen Festlegungen und entscheidet über Reparatur, Ersatz oder Aussonderung; die Verantwortung für den Weiterbetrieb verbleibt beim AG. Prüfmittel: Prüfplakette/Banderole, Sperrkennzeichnung, Erfassungssoftware. Akzeptanz: eindeutiger Status pro Gerät. Zeitaufwand: 1 bis 2 Minuten pro Standardgerät.
Prüfprotokoll vollständig und auswertbar erstellen
AN dokumentiert mindestens Identifikation des Geräts, Verwendungsort, Datum und Umfang der Prüfung, verwendetes Prüfmittel, Messverfahren, Messwerte, Ergebnis, Prüfperson und Signatur. Für Standardgeräte kann das allgemeine DGUV-Musterprotokoll übernommen werden; für Netzteile, Ladegeräte und ähnliche Prüflinge ist das Spezialprotokoll für sekundäre Spannungsausgänge vorzusehen. AG legt das gewünschte Datenformat fest, idealerweise mit Barcode/RFID- oder CAFM-Anbindung. Prüfmittel: Prüfsoftware, Barcode/RFID, Unterschriftenlösung. Akzeptanz: revisionsfähiger Datensatz je Prüfling. Zeitaufwand: digital meist 0,5 bis 2 Minuten zusätzlich pro Gerät; Berichtskonsolidierung standortweise.
Mängelmanagement und Eskalation verbindlich steuern
AN meldet kritische Mängel sofort an die benannte AG-Stelle, nicht erst mit dem Sammelbericht. AG legt Eskalationsstufen fest, etwa: Sofortmeldung bei akuter Gefahr, Tagesmeldung bei betriebsrelevanten Mängeln, Sammelmeldung bei nicht kritischen Abweichungen. Nach Reparatur veranlasst AG die Wiederholungsprüfung vor erneuter Nutzung; AN prüft reparierte Geräte nicht als bloße Sichtnacharbeit, sondern im vollen Umfang der Reparaturprüfung. Prüfmittel: Eskalationsmatrix, Ticketsystem, Sperrkennzeichnung. Akzeptanz: keine Nutzung nicht freigegebener oder nicht bestandener Geräte. Zeitaufwand: standardisierbar; bei akuten Mängeln sofort.
Aufbewahrung, Datenschutz, Haftung und Fristoptimierung regeln
Prüfaufzeichnungen sind mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren; längere Vorhaltung ist sinnvoll, um Zustandsveränderungen, Fehlerquote und Fristplausibilität auswerten zu können. Enthalten Prüfprotokolle personenbezogene Daten, müssen die Grundsätze aus Art. 5 DSGVO beachtet und eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO sichergestellt werden; verarbeitet der AN die Daten ausschließlich weisungsgebunden für den AG, ist eine Art.-28-konforme Auftragsverarbeitungsregelung sachgerecht. Haftungsseitig sollte vertraglich klar getrennt werden: AN haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der beauftragten Prüfleistungen; AG bleibt verantwortlich für Betriebsorganisation, Fristen, Sperrung mangelhafter Geräte und Entscheidung über Weiterbetrieb. Die Fehlerquote und die Auswertung der Prüfprotokolle sind regelmäßig in Jour-fixe oder Monatsberichten zu analysieren, um Prüffristen und Beschaffung zu verbessern. Zeitaufwand: quartalsweise 1 bis 3 Stunden je Standortcluster für Review und Anpassung.
Vorlagenhinweise für Prüfprotokolle
Für die Ausschreibung sollte ausdrücklich verlangt werden, dass der AN zwei Protokolltypen bereitstellt: ein allgemeines Prüfprotokoll für Standardgeräte und ein Spezialprotokoll für Prüflinge mit sekundärem Spannungsausgang. Beide sollten digital signierbar, barcodefähig und exportierbar sein. Das Minimalfeldset ist nicht frei formulierbar, sondern aus DGUV 203-070, DGUV 203-071 und TRBS 1201 ableitbar: Geräteidentifikation, Standort, Datum, Prüfanlass, Prüfumfang, Prüfmittel, Messverfahren, Messwerte, Prüfergebnis, Prüffrist beziehungsweise nächster Termin und Prüfperson. Für Sondergeräte sind zusätzliche Felder projektbezogen festzulegen.
