DGUV Information 203-049
DGUV Information 203-049
Die DGUV Information 203-049 „Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel – Praxistipps für Betriebe“ ist eine branchenübergreifende Organisationshilfe für Unternehmen zur Durchführung wiederkehrender Prüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln. Rechtlich ist 203-049 keine verbindliche Unfallverhütungsvorschrift, sondern eine DGUV Information. DGUV Informationen und Grundsätze sind nach der DGUV Hilfsmittel zur Wahrnehmung von Pflichten im Arbeitsschutz; aufgrund der Qualitätssicherung dienen sie zugleich als Richtschnur für ein Verhalten, das die rechtsverbindlichen Anforderungen aus DGUV Vorschriften und staatlichem Arbeitsschutzrecht erfüllt. Verbindlich im hier relevanten Themenfeld sind vor allem ArbSchG, BetrSichV und die DGUV Vorschrift 3.
Inhaltlich bleibt 203-049 als organisatorische Basisschrift nützlich: Sie ordnet Verantwortlichkeiten, beschreibt Qualifikationsanforderungen, erläutert Prüffristen als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und enthält praktische Hinweise zu Prüfablauf, Prüfgeräten, Dokumentation und Prüfplaketten. Ihr größter Schwachpunkt aus heutiger Sicht ist, dass sie auf ältere Referenzen aufsetzt. 203-049 kann weiterhin als historische, verständliche Organisationshilfe gelesen werden, sollte aber nicht mehr alleinige Umsetzungsgrundlage sein. Unternehmen sollten ihre Verfahren heute an ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 3, TRBS 1201, TRBS 1203, der organisationsorientierten DGUV Information 203-071 sowie – für Prüfpersonen – der aktuellen DGUV Information 203-070 ausrichten.
