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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Der Arbeitsverantwortliche gemäß DIN VDE 0105

Facility Management: Elektrische Sicherheit » Organisation » Verantwortung » Arbeitsverantwortlicher

DER ARBEITSVERANTWORTLICHE GEMÄSS DIN VDE 0105 TRÄGT EINE GROSSE VERANTWORTUNG FÜR DIE SICHERHEIT DER MITARBEITER BEI DER ARBEIT MIT ELEKTRISCHEN ANLAGEN UND GERÄTEN

DER ARBEITSVERANTWORTLICHE GEMÄSS DIN VDE 0105 TRÄGT EINE GROSSE VERANTWORTUNG FÜR DIE SICHERHEIT DER MITARBEITER BEI DER ARBEIT MIT ELEKTRISCHEN ANLAGEN UND GERÄTEN

Als gewissenhaftes großes Unternehmen sind wir dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass die für die Arbeit verantwortliche Person über die erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen verfügt, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Diese leitende Person muss sicherstellen, dass jeder Mitarbeiter, der mit elektrischen Systemen und Geräten arbeitet, über die notwendige Expertise verfügt, um potenzielle Risiken zu reduzieren.

Arbeitsverantwortung nach DIN VDE 0105

Der Arbeitsverantwortliche gemäß DIN VDE 0105

Die für die Arbeit zuständige Person ist dazu bestimmt, die direkte Verantwortung für die Fertigstellung der Aufgabe zu tragen. Bei Bedarf können bestimmte mit dieser Rolle verbundene Verantwortlichkeiten anderen übertragen werden. Diese Person gewährleistet die Einhaltung von Sicherheitsprotokollen und -maßnahmen und stellt sicher, dass die Aufgabe sowohl professionell als auch sicher durchgeführt wird. Normalerweise handelt es sich dabei um einen ausgebildeten Elektriker, in seltenen Fällen jedoch um jemanden, der in Elektrotechnik geschult wurde. Die Rollen des Arbeitsleiters und des Anlagenleiters können von derselben Person ausgefüllt werden. Eine solche Anordnung erweist sich oft als vorteilhaft, um Überschneidungen zu vermeiden, insbesondere wenn Aufgaben vom internen Team des Anlagenbetreibers durchgeführt werden.

Der Arbeitsverantwortliche

  • meldet dem Anlagenverantwortlichen vorab die geplanten Arbeiten (Art der Arbeit, Ort, Zeit, geplante Dauer, Auswirkungen);

  • wird vom Anlagenverantwortlichen aufgabenbezogen in die Arbeitsstelle einige¬wiesen und auf Gefahren hingewiesen;

  • weist die Mitglieder der Arbeitsgruppe aufgabenbezogen in die Arbeitsstelle ein und weist sie auf die Gefahren hin, sofern dies nicht der Anlagenverantwortliche bereits erledigt hat;

  • muss sich vom Anlagenverantwortlichen die Durchführung der Sicherheitsregeln bestätigen lassen, die er nicht selbst durchführt;

  • trifft Sicherheitsmaßnahmen vor Ort an der Arbeitsstelle;

  • muss sich vom Anlagenverantwortlichen die Erlaubnis zur Durchführung der Arbeit einholen („Durchführungserlaubnis“);

  • erteilt (nach Einholung Durchführungserlaubnis beim Anlagenverantwortlichen) den Arbeitsgruppenmitgliedern die Freigabe zur Arbeit;

  • ist für die Dauer der Arbeit Vorgesetzter der Arbeitsgruppenmitglieder und ver¬antwortlich für eine geordnete Zusammenarbeit;

  • muss sich vor Ort an der Arbeitsstelle aufhalten und Aufsicht über die Arbeits¬gruppe führen, kann aber durchaus handwerklich mitarbeiten;

  • fungiert als zentraler Ansprechpartner des Fremduntemehmers vor Ort, sofern die Arbeitsgruppe aus Mitgliedern eines externen Auftragnehmers besteht;

  • muss dem Anlagenverantwortlichen geplante und ungeplante Arbeitsunterbre¬chungen anzeigen und für die dadurch zusätzlich erforderlichen Sicherheitsma߬nahmen sorgen;

  • muss nach Beendigung der Arbeit die an der Arbeitsstelle getroffenen Sicher¬heitsmaßnahmen aufheben und dem Anlagenverantwortlichen die Betriebsbe¬reitschaft des betroffenen Anlagenteils durch eine entsprechende Klarmeldung anzeigen.49