Der Arbeitsverantwortliche gemäß DIN VDE 0105
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Arbeitsverantwortliche trägt die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung der Arbeit an der Arbeitsstelle. Er organisiert das Arbeitsteam, stellt die fachgerechte und sichere Ausführung sicher und sorgt dafür, dass die vereinbarten Schutzmaßnahmen während der Tätigkeit eingehalten werden. Seine Verantwortung beginnt nicht erst mit dem ersten Handgriff. Bereits vor Arbeitsaufnahme prüft er den Auftrag, die Qualifikation der eingesetzten Personen, das vorgesehene Arbeitsverfahren und die Bedingungen an der Arbeitsstelle. Gegenüber dem Anlagenverantwortlichen beschreibt er Art, Ort, Dauer und mögliche Auswirkungen der geplanten Arbeit und übernimmt die Arbeitsstelle nach erfolgter anlagenbezogener Einweisung. Der Arbeitsverantwortliche ist nicht automatisch disziplinarischer Vorgesetzter. Entscheidend sind fachliche Befähigung, Überblick über die Arbeit und die Befugnis, das Team sicher zu führen. Bei wechselnden Teams, Fremdfirmen oder umfangreichen Arbeiten muss seine Zuordnung jederzeit eindeutig sein.
