Der Fremdfirmenkoordinator gemäß § 6 DGUV V1

DER FREMDFIRMENKOORDINATOR GEMÄSS § 6 DGUV V1 HAT DIE WICHTIGE AUFGABE, DIE SICHERHEIT VON FREMDFIRMENMITARBEITERN BEI ARBEITEN AN ELEKTRISCHEN ANLAGEN UND GERÄTEN ZU GEWÄHRLEISTEN
Als verantwortungsbewusstes Großunternehmen ist es unsere Pflicht sicherzustellen, dass der Koordinator für Auftragnehmer die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen besitzt, um das Wohl des Personals der Auftragnehmer zu schützen. Dieser Koordinator muss gewährleisten, dass die Mitarbeiter des Auftragnehmers über die notwendige Expertise verfügen, um potenzielle Risiken zu minimieren.