Die Elektrofachkraft gemäß DIN VDE 0105/DIN VDE 1000
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DIE ELEKTROFACHKRAFT GEMÄSS DIN VDE 0105/DIN VDE 1000 IST EIN ZENTRALER BESTANDTEIL DER ELEKTROTECHNISCHEN SICHERHEITSMASSNAHMEN IN UNTERNEHMEN UND TRÄGT MASSGEBLICH ZUR VERMEIDUNG VON ARBEITSUNFÄLLEN BEI
Für einen gewissenhaften Geschäftsinhaber ist es unerlässlich zu verstehen, welche Qualifikationen und Schulungen für einen Elektriker erforderlich sind. In Zusammenarbeit mit dem Abteilungsleiter sollte die verantwortliche Person sicherstellen, dass der Elektriker alle notwendigen Vorkehrungen treffen kann, um die elektrische Sicherheit zu gewährleisten.
Betriebsbeauftragte
Die Elektrofachkraft gemäß DIN VDE 0105/DIN VDE 1000
Der Begriff "Elektriker" kennzeichnet die Ausbildung und Erfahrung eines Elektrikers, wie in der DGUV-Verordnung 3, DIN VDE 0105 und VDE 1000 beschrieben. Ein Elektriker ist eine Person mit technischer Ausbildung, Fachkenntnissen und einem Verständnis für die relevanten Standards, die es ihm ermöglicht, Aufgaben zu bewerten und mögliche Risiken zu erkennen. Über mehrere Jahre gesammelte Erfahrung in dem betreffenden Bereich kann als Nachweis ihrer technischen Ausbildung angesehen werden.
Eine besondere Fähigkeit eines zertifizierten Elektrikers ist die Fähigkeit, Aufgaben zu bewerten und sowohl unmittelbare als auch potenzielle Risiken in Bezug auf elektrische, mechanische, thermische und andere Gefahren zu identifizieren. Obwohl Kompetenz nicht unbedingt die Fähigkeit impliziert, diese Aufgaben auszuführen oder die Gefahren zu mindern, sollte ein zertifizierter Elektriker in der Lage sein, relevante Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, insbesondere zur Risikominderung. Die Bezeichnung eines zertifizierten Elektrikers kann sowohl Handwerkern als auch technischen Führungskräften zugeschrieben werden.
Die technische Ausbildung wird in der Regel durch den Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsausbildung nachgewiesen. Die DIN VDE 1000 nennt insbesondere Qualifikationen wie Facharbeiter, staatlich geprüfte Techniker, Industriemeister, Handwerker sowie akademische Grade wie qualifizierte Ingenieure, Master- und Bachelorabschlüsse. Wenn mehrjährige Berufserfahrung in dem relevanten Bereich zur Überprüfung der technischen Ausbildung herangezogen wird, sollte dies von einem qualifizierten Elektriker bewertet und vorzugsweise dokumentiert werden. Die Verantwortung dafür, welcher Elektriker welcher Aufgabe zugewiesen wird, liegt beim Unternehmer.
Obwohl die für die Qualifikation eines zertifizierten Elektrikers erforderliche Expertise und Erfahrung umfangreich sind, können sie nicht alle Aspekte der Elektrotechnik erschöpfend abdecken. Sie beziehen sich immer auf einen bestimmten Arbeitsbereich. Daher sollte bei der Bezugnahme auf einen Elektriker der spezifische Kompetenzbereich angegeben werden. Zum Beispiel ist es unwahrscheinlich, dass ein auf Beleuchtungssysteme spezialisierter Elektriker die für Hochspannungssysteme erforderliche vertiefte Kenntnisse und Erfahrung besitzt. Die Kenntnis der einschlägigen Normen ist eine weitere Schlüsselanforderung für einen zertifizierten Elektriker. In der Regel handelt es sich dabei um die für Professionalität und Sicherheit im jeweiligen Arbeitsbereich notwendigen technischen Regeln, vor allem VDE-Vorschriften, Anwendungsregeln und Richtlinien von Berufsverbänden. Dieses Grundlagenwissen wird normalerweise während der Berufsausbildung erworben, aber kontinuierliche Aktualisierungen und Schulungen sind unerlässlich, da diese Vorschriften mit dem technologischen Fortschritt weiterentwickelt werden. Die Tiefe des Standardwissens variiert je nach Arbeitsbereich des Elektrikers und seinem Grad der formellen Ausbildung. Beispielsweise wird von einem Elektromeister mehr Wissen erwartet als von einem Facharbeiter. Es ist wichtig, zwischen einem Elektriker und einer elektrotechnisch unterwiesenen Person zu unterscheiden, wobei letztere nur innerhalb strenger Grenzen unter Anleitung eines Elektrikers tätig wird. Grundsätzlich sollte eine Person, die in der Elektroarbeit ausgebildet wurde, keine Aufgabe übernehmen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich während der Unterweisung erlaubt. Eine elektrotechnisch unterwiesene Person ist jemand, der von einem qualifizierten Elektriker über ihre Aufgaben, mögliche Gefahren durch falsches Handeln und die notwendigen Schutzausrüstungen und -maßnahmen aufgeklärt wurde.
Jemand, der weder Elektriker ist noch eine Anleitung in der Elektrotechnik erhalten hat, gilt als elektrotechnischer Laie.
Wenn die Kenntnisse und Erfahrungen eines qualifizierten Elektrikers nach einer längeren Arbeitspause verblassen, erlischt die Qualifikation als qualifizierter Elektriker. Sie kann jedoch durch Auffrischungsschulungen und erneute Erfahrung wieder erlangt werden.
Elektrofachkraft (EFK) | Elektrotechnisch unterwiesene Person |
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Voraussetzungen: ▸ fachliche Ausbildung; ▸ Kenntnisse und Erfahrungen; ▸ Kenntnis der einschlägiger Normen | Voraussetzungen ▸ Unterrichtung über Gefahren; ▸ Anlemen; ▸ Unterweisung über Schutzeinrichtungen und -maßnahmen durch eine Elektrofachkraft; |
Kompetenzen selbstständiges Beurteilen von übertragenen Ar und Erkennen von Gefahre | Kompetenzen Handeln im engen Rahmen dessen, was unterwiesen und angelernt wurde Alles, was nicht ausdrücklich unterwiesen und erlaubt wurde, ist verboten! |