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Leistungsverzeichnis

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Leistungsverzeichnis für DGUV V3 und V4 Ausschreibungen im Überblick

Leistungsverzeichnis für die DGUV-Vorschrift-3-orientierte Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel des Auftraggebers

Dieses Leistungsverzeichnis beschreibt die auszuführenden Leistungen für die DGUV-Vorschrift-3-orientierte Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel des Auftraggebers. Es umfasst die wiederkehrende Prüfung der Betriebsmittel an den festgelegten Standorten, die raumweise Durchführung der Prüfungen, die Prüfung von Neugeräten, die Behandlung festgestellter Mängel, die QR-codebasierte Kennzeichnung, die digitale Prüfdokumentation sowie Reporting, Datenexport und vollständige Datenübergabe. Ziel ist eine fachgerechte, nachvollziehbare und betriebsverträgliche Leistungserbringung, die den Betrieb möglichst wenig beeinträchtigt und eine verlässliche Grundlage für Betriebssicherheit, Nachweisführung und spätere Wiederholungsprüfungen schafft.

DGUV-Vorschrift-3-orientierte Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

100.001 – Wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

  • Beschreibung: Der Auftragnehmer führt die wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel des Auftraggebers an den festgelegten Standorten durch. Die Leistung umfasst den vollständigen technischen Prüfprozess je Betriebsmittel, bestehend aus Sichtprüfung, Messprüfung, soweit erforderlich Funktionsprüfung, fachlicher Bewertung, Dokumentation des Prüfergebnisses, Kennzeichnung und digitaler Erfassung. Die Prüfung umfasst Betriebsmittel in öffentlichen Bereichen, Büro- und nicht öffentlichen Bereichen, Laborbereichen, Werkstätten, Lehrumgebungen sowie forschungsbezogenen Arbeitsbereichen. Die Leistung ist strukturiert, nachvollziehbar und gerätebezogen auszuführen, sodass jedes geprüfte Betriebsmittel eindeutig einem Gebäude, Raum, Gerätetyp, einer Prüfgruppe, einem Prüfergebnis und einem nächsten Prüftermin zugeordnet werden kann.

  • Einheit: Stück

  • Menge: gemäß tatsächlich geprüfter Betriebsmittel

  • Hinweise: Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der festgelegten risikoorientierten Prüfgruppen und Prüfintervalle. Das Ergebnis ist für jedes einzelne Betriebsmittel digital zu dokumentieren.

100.002 – Prüfung öffentlicher Bereiche

  • Beschreibung: Der Auftragnehmer prüft ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel in öffentlich zugänglichen Bereichen der Organisation. Diese Gruppe umfasst Bereiche mit hoher Nutzerfluktuation, Nutzung durch nicht oder nur teilweise unterwiesene Personen, erhöhter mechanischer Beanspruchung und einer erhöhten Wahrscheinlichkeit unsachgemäßer Nutzung. Typische Betriebsmittel sind Steckdosenleisten, Verlängerungsleitungen, Ventilatoren, Heizgeräte, Küchengeräte, Präsentations- und AV-Technik, IT-Geräte, Beleuchtung sowie sonstige ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel in öffentlich zugänglichen Bereichen. Die Prüfung umfasst die vollständige technische Prüfung, Bewertung und digitale Dokumentation aller dieser Gruppe zugeordneten Betriebsmittel.

  • Einheit: Stück

  • Menge: gemäß aktueller Bestandsaufnahme

  • Hinweise:

  • Prüfintervall: 12 Monate. Das jährliche Prüfintervall berücksichtigt das erhöhte Risikoprofil öffentlich zugänglicher Bereiche.

100.003 – Prüfung Büro / nicht öffentlicher Bereich

  • Beschreibung: Der Auftragnehmer prüft ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel in Büro-, Verwaltungs- und sonstigen nicht öffentlich zugänglichen Bereichen der Organisation. Diese Gruppe umfasst Betriebsmittel, die überwiegend durch unterwiesene Beschäftigte unter vergleichsweise kontrollierten Nutzungsbedingungen und bei geringerer mechanischer Beanspruchung verwendet werden. Typische Betriebsmittel sind Desktop-PCs, Monitore, Netzteile, Druck- und Bürogeräte, höhenverstellbare Tische, Beleuchtung, Kommunikationsgeräte, Netzwerkgeräte sowie sonstige bürobezogene ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel. Die Prüfung ist gerätebezogen durchzuführen und unter Zuordnung zu Gebäude und Raum zu dokumentieren.

  • Einheit: Stück

  • Menge: gemäß aktueller Bestandsaufnahme

  • Hinweise: Prüfintervall: 24 Monate. Das verlängerte Prüfintervall beruht auf geringerer mechanischer Beanspruchung und Nutzung durch unterwiesene Personen.

100.004 – Prüfung Labor / Werkstatt

  • Beschreibung: Der Auftragnehmer prüft ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel in Labor- und Werkstattbereichen einschließlich praxisbezogener Lehr- und Forschungsumgebungen. Diese Bereiche sind durch erhöhte Beanspruchung infolge mechanischer Einwirkungen, Staub, intensiver Nutzung und höherer sicherheitstechnischer Anforderungen gekennzeichnet. Typische Betriebsmittel sind Handwerkzeuge, stationäre Maschinen, Werkstattzubehör, netzbetriebene Laborgeräte und vergleichbare elektrische Arbeitsmittel. Die Prüfung ist unter besonderer Berücksichtigung der Einsatzumgebung, der Nutzungsbedingungen und sicherheitsrelevanter Mängel durchzuführen.

  • Einheit: Stück

  • Menge: gemäß aktueller Bestandsaufnahme

  • Hinweise: Prüfintervall: 3 Monate. Das verkürzte Prüfintervall berücksichtigt die erhöhte Beanspruchung und sicherheitstechnische Relevanz der Labor- und Werkstattnutzung.

200.001 – Raumweise Vollprüfung

  • Beschreibung: Der Auftragnehmer führt die Prüfungen raumweise durch. Sobald ein Raum freigegeben und zugänglich ist, sind sämtliche dort vorhandenen prüfpflichtigen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel innerhalb desselben Prüflaufs vollständig zu prüfen. Ziel ist es, wiederholte Störungen, unvollständige Prüfdurchgänge und spätere Nacharbeiten im selben Raum zu vermeiden. Der Prüfstatus jedes Raumes ist zu dokumentieren, einschließlich vollständig geprüfter Räume, teilweise geprüfter Räume und nicht zugänglicher Räume. Ist ein vorgesehener Raum nicht zugänglich, setzt der Auftragnehmer die Prüfung in anderen zugänglichen Räumen fort.

  • Einheit: Raum

  • Menge: gemäß freigegebenem Raumplan

  • Hinweise: Für nicht zugängliche Einzelräume dürfen keine gesonderten Warte-, Kontroll- oder Regiezeiten abgerechnet werden, sofern andere zugängliche Räume zur Prüfung zur Verfügung stehen.

200.002 – Sichtprüfung

  • Beschreibung: Der Auftragnehmer führt die Sichtprüfung als ersten Prüfschritt für jedes Betriebsmittel durch. Die Sichtprüfung dient der Feststellung äußerlich erkennbarer und sicherheitsrelevanter Mängel. Zu prüfen sind insbesondere sichtbare Beschädigungen, Gehäusedefekte, gebrochene oder verformte Bauteile, beschädigte Leitungen, defekte Stecker oder Kupplungen, fehlender Knickschutz, beschädigte Zugentlastung, Isolationsschäden, thermische Verfärbungen, unzulässige Veränderungen, fehlende Schutzkomponenten sowie Hinweise auf unsachgemäße oder unsichere Nutzung. Betriebsmittel mit sicherheitsrelevanten sichtbaren Mängeln dürfen nicht ohne fachliche Bewertung als bestanden dokumentiert werden.

  • Einheit: Stück

  • Menge: gemäß tatsächlich geprüfter Betriebsmittel

  • Hinweise: Die Sichtprüfung ist zwingend vor der Messprüfung durchzuführen. Während der Sichtprüfung festgestellte Mängel sind in das abschließende Prüfergebnis einzubeziehen.

200.003 – Messprüfung

  • Beschreibung: Der Auftragnehmer führt die erforderlichen Messprüfungen entsprechend Gerätetyp, Schutzklasse, technischer Ausführung und anzuwendendem Prüfverfahren durch. Die Messprüfung umfasst, soweit anwendbar, die Prüfung des Schutzleiterwiderstands, des Isolationswiderstands, des Ableitstroms sowie der Wirksamkeit der erforderlichen Schutzmaßnahmen. Das gewählte Messverfahren muss eine nachvollziehbare Bewertung der elektrischen Sicherheit des jeweiligen Betriebsmittels ermöglichen. Messwerte, Grenzwertüberschreitungen, technisch begründete Abweichungen und nicht durchführbare Messungen sind im digitalen Prüfsystem zu dokumentieren.

  • Einheit: Stück

  • Menge: gemäß tatsächlich geprüfter Betriebsmittel

  • Hinweise: Die Messergebnisse müssen dem jeweiligen Betriebsmittel eindeutig zugeordnet und mit dem Prüfdatensatz verknüpft werden.

200.004 – Funktionsprüfung

  • Beschreibung: Der Auftragnehmer führt eine Funktionsprüfung durch, soweit diese zur Beurteilung der sicheren Weiterverwendung des Betriebsmittels erforderlich ist. Die Funktionsprüfung umfasst die Überprüfung der Betriebsbereitschaft, der funktionalen Zuverlässigkeit und sicherheitsrelevanter Funktionen. Hierzu können insbesondere Schalter, Anzeigen, Verriegelungen, Abschaltungen, Temperaturbegrenzungen und vergleichbare Schutzfunktionen gehören, sofern sie vorhanden und technisch prüfbar sind. Die Funktionsprüfung darf nur durchgeführt werden, wenn hierdurch keine zusätzliche Gefährdung entsteht. Auffälligkeiten während der Funktionsprüfung sind zu dokumentieren und in die Gesamtbewertung einzubeziehen.

  • Einheit: Stück

  • Menge: nach Erfordernis

  • Hinweise: Die Funktionsprüfung ist erforderlich, wenn der sichere Zustand des Betriebsmittels nicht allein durch Sichtprüfung und Messprüfung beurteilt werden kann.

200.005 – Bewertung und Prüfergebnis

  • Beschreibung: Der Auftragnehmer nimmt für jedes geprüfte Betriebsmittel eine fachliche Bewertung auf Grundlage der Sichtprüfung, Messprüfung und, soweit anwendbar, Funktionsprüfung vor. Das Ergebnis ist mindestens als bestanden, nicht bestanden oder nicht prüfbar zu dokumentieren. Die Bewertung hat eindeutig auszuweisen, ob das Betriebsmittel weiterverwendet werden darf, zu sperren ist, instand gesetzt werden muss, auszutauschen ist oder nach Mängelbeseitigung erneut geprüft werden muss. Nicht bestandene Betriebsmittel sind eindeutig zu kennzeichnen und dem Facility Management zu melden.

  • Einheit: Stück

  • Menge: gemäß tatsächlich geprüfter Betriebsmittel

  • Hinweise: Sicherheitsrelevante Mängel sind unverzüglich zu melden. Betriebsmittel, die die Prüfung nicht bestehen, dürfen ohne dokumentierte Mängelbeseitigung oder fachliche Neubewertung nicht weiterverwendet werden.

300.001 – Prüfung von Neugeräten

  • Beschreibung: Der Auftragnehmer prüft neu beschaffte oder neu in Betrieb genommene ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel vor Aufnahme in den Regelbetrieb oder spätestens innerhalb einer Woche. Die Leistung umfasst die technische Prüfung, digitale Erfassung, Zuordnung zur zutreffenden Prüfgruppe, Festlegung des nächsten Prüftermins, QR-Kennzeichnung und Aufnahme in die Prüfhistorie. Für Neugeräteprüfungen ist ein fester wöchentlicher Servicetag vorzusehen. Liegen keine zu prüfenden Neugeräte vor, informiert der Auftraggeber den Auftragnehmer zur Vermeidung unnötiger Anfahrten.

  • Einheit: Stück oder Servicefenster

  • Menge: variabel

  • Hinweise: Neugeräte sind in dasselbe Dokumentations-, QR-Code- und Historiensystem aufzunehmen wie bereits vorhandene Betriebsmittel.

300.002 – Austausch defekter Steckdosenleisten

  • Beschreibung: Der Auftragnehmer tauscht Steckdosenleisten, die die Prüfung nicht bestehen, gegen vom Nutzer bereitgestellte Ersatzleisten aus, sofern Ersatzleisten während der Prüfung vor Ort verfügbar sind. Der Austausch erfolgt im Rahmen des Prüfprozesses und ist im digitalen Prüfsystem zu dokumentieren. Die ursprünglich nicht bestandene Steckdosenleiste, der Austauschvorgang und der neue Prüfstatus sind nachvollziehbar zu erfassen.

  • Einheit: Stück

  • Menge: variabel

  • Hinweise: Der Austausch ist kostenfrei zu erbringen, gesondert mit 0,00 EUR auszuweisen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.

300.003 – Nachprüfung nach Mängelbeseitigung

  • Beschreibung: Der Auftragnehmer führt Nachprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Mängelbeseitigung, Instandsetzung, Austausch oder erneuter Verfügbarkeit durch. Die Nachprüfung umfasst die erforderliche Sichtprüfung, Messprüfung, soweit erforderlich Funktionsprüfung, fachliche Bewertung, Aktualisierung des Prüfergebnisses und Fortschreibung der Dokumentation. Wird das Betriebsmittel wieder zur Nutzung freigegeben, sind der digitale Datensatz und die Prüfkennzeichnung entsprechend zu aktualisieren.

  • Einheit: Stück

  • Menge: variabel

  • Hinweise: Eine erneute Nutzung darf erst nach bestandener Nachprüfung oder dokumentierter fachlicher Bewertung erfolgen.

400.001 – Prüfkennzeichnung und QR-Code-Erfassung

  • Beschreibung: Der Auftragnehmer kennzeichnet geprüfte Betriebsmittel mit einer dauerhaften und gut lesbaren Prüfkennzeichnung. Die Kennzeichnung muss mindestens Prüfstatus, Prüfdatum, nächsten Prüftermin und QR-Code enthalten. Der QR-Code verweist auf den digitalen Prüfdatensatz oder das Prüfprotokoll und ermöglicht die Nachweisführung vor Ort. Im QR-Code dürfen keine personenbezogenen Daten im Klartext gespeichert werden; der QR-Code darf ausschließlich auf einen geschützten Datensatz oder ein tokenisiertes Prüfprotokoll verweisen.

  • Einheit: Stück

  • Menge: gemäß tatsächlich gekennzeichneter Betriebsmittel

  • Hinweise: Abgelaufene oder veraltete Kennzeichnungen sind so zu behandeln, dass keine missverständlichen Informationen am Betriebsmittel verbleiben.

400.002 – Digitale Prüfdokumentation

  • Beschreibung: Der Auftragnehmer erfasst die Prüfdaten für jedes geprüfte Betriebsmittel digital. Zu den Pflichtangaben gehören mindestens die Inventarnummer des Auftraggebers, soweit vorhanden, eindeutige Prüf-ID, QR-Code-Bezug, Standort, Gebäude, Raum, Gerätetyp, Hersteller, Typ bzw. Modell soweit vorhanden, Seriennummer soweit vorhanden, Prüfgruppe, Prüfdatum, Prüfumfang, Prüfgrundlage, Ergebnis, Mangelcode soweit anwendbar, nächster Prüftermin, Identität der prüfenden befähigten Person sowie Zeitstempel. Die Dokumentation muss eine eindeutige Identifikation jedes Betriebsmittels und eine nachvollziehbare Prüfhistorie ermöglichen.

  • Einheit: Stück

  • Menge: gemäß tatsächlich dokumentierter Betriebsmittel

  • Hinweise: Die Datenstruktur muss anpassbare Auftraggeberfelder unterstützen, insbesondere die Inventarnummer des Auftraggebers.

400.003 – Bereitstellung des digitalen Prüfportals

  • Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber ein digitales Prüfportal bereit und betreibt dieses während der Vertragslaufzeit. Das Portal muss Online-Zugriff auf Gerätestammdaten, Prüfberichte, Mängellisten, Prüfhistorien, QR-Code-Verknüpfungen, Statusberichte und Exportfunktionen ermöglichen. Das Portal muss dem Auftraggeber ermöglichen, den Prüfstatus nach Standort, Gebäude, Raum, Prüfgruppe und einzelnem Betriebsmittel einzusehen. Es muss Historienführung, Such- und Filterfunktionen, rollenbasierten Zugriff und die fortlaufende Kontrolle des Prüffortschritts unterstützen.

  • Einheit: Monat

  • Menge: Vertragslaufzeit

  • Hinweise: Die Prüfdaten müssen während der Vertragslaufzeit jederzeit online verfügbar sein.

500.004 – Reporting und Mängellisten

  • Beschreibung: Der Auftragnehmer erstellt Prüfberichte, Mängellisten und statistische Auswertungen. Das Reporting umfasst geprüfte Betriebsmittel, bestandene und nicht bestandene Prüfungen, Mängelquote, offene Restpunkte, Austauschquote bei Steckdosenleisten, Prüffortschritt je Gebäude und Raum sowie die Einhaltung der Prüfintervalle. Mängellisten müssen das betroffene Betriebsmittel, Gebäude, Raum, Mangelbeschreibung, Mangelcode, sicherheitstechnische Bewertung, Handlungsempfehlung und Bearbeitungsstatus ausweisen. Kritische Mängel sind dem Facility Management am selben Tag zu melden.

  • Einheit: Monat

  • Menge: Vertragslaufzeit

  • Hinweise: Prüfdaten und Prüfberichte sollen spätestens 24 bis 48 Stunden nach Abschluss eines Raumes online verfügbar sein.

500.005 – Datenexport und Übergabe

  • Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt Exportfunktionen für Prüfdaten, Prüfberichte, Mängellisten, Bestandsdaten und Prüfhistorien bereit. Exporte müssen mindestens in den Formaten XLSX, CSV und PDF möglich sein. XLSX und CSV müssen zur Weiterverarbeitung und zum Wiederimport in andere Systeme, insbesondere CAFM- oder Asset-Management-Systeme, geeignet sein. PDF dient der revisionssicheren Ablage von Berichten und Nachweisen. Bei Vertragsende übergibt der Auftragnehmer sämtliche Prüfdaten, Rohdaten, Prüfhistorien, QR-Code-Bezüge, Gerätelisten, Mängellisten, Prüfberichte, Protokolle und Exportdateien vollständig, strukturiert und maschinenlesbar.

  • Einheit: Pauschale / Monat

  • Menge: gemäß vertraglicher Anforderung

  • Hinweise: Die Übergabe muss eine Weiterverwendung in einem anderen Prüf-, CAFM- oder Asset-Management-System ohne Informationsverlust ermöglichen. Eine Bindung an proprietäre Formate ist ausgeschlossen.

500.006 – Initialer Datenimport und Bestandsabgleich

  • Beschreibung: Vor Beginn der ersten Prüfkampagne importiert und gleicht der Auftragnehmer vorhandene Gerätelisten, Inventardaten und verfügbare Prüfhistorien ab. Der Auftragnehmer vergleicht die bereitgestellten Daten mit den tatsächlich vor Ort vorgefundenen Betriebsmitteln und dokumentiert Abweichungen, insbesondere fehlende Betriebsmittel, zusätzliche Betriebsmittel, unklare Raumzuordnungen, doppelte Datensätze und unvollständige Gerätedaten. Der bereinigte Bestand bildet die Grundlage für Prüfplanung, digitale Dokumentation, QR-Code-Zuordnung, Reporting, Abrechnung und spätere Übergabe bei Vertragsende.

  • Einheit: Pauschale

  • Menge: einmalig

  • Hinweise: Abweichungen zwischen vorhandenen Datensätzen und tatsächlich vor Ort vorgefundenen Betriebsmitteln sind zu dokumentieren und dem Facility Management zu melden.