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Objektbeschreibung / Qualität und Zustand der elektrischen Anlagen

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Objektbeschreibung zu Qualität und Zustand der elektrischen Anlagen

Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb – DGUV V3

Dieses Dokument beschreibt die elektrischen Anlagen, die betriebliche Umgebung sowie die Qualitäts- und Zustandssituation der in den Geltungsbereich dieser Vergabe einbezogenen Liegenschaften. Es dient der vergaberechtlich erforderlichen, allgemein zugänglichen Beschreibung des Leistungsumfelds und soll interessierten Unternehmen eine sachgerechte Einschätzung des technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Aufwands für DGUV-V4-bezogene Prüf- und Sicherheitsleistungen ermöglichen. Die Bezeichnung DGUV V3 wird in diesem Dokument synonym zu DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ verwendet; nach Angabe der DGUV handelt es sich um die inhaltlich unveränderte Neunummerierung der früheren GUV-V A 3. Die vorliegende Beschreibung ist bewusst als öffentlich sichtbare Vergabeunterlage formuliert. Sie enthält deshalb keine sicherheitskritischen Detailangaben, die für die Angebotsbearbeitung nicht zwingend erforderlich sind, sondern eine objektive und neutrale Darstellung der Nutzungsstruktur, der elektrischen Systemlandschaft, der typischen Zustandsmerkmale sowie der prüfrelevanten Randbedingungen. Projekt- und objektspezifische Angaben sind an den gekennzeichneten Stellen durch den Auftraggeber auf Basis der Bestandsunterlagen einzusetzen.

Zustand elektrischer Anlagen bewerten

Allgemeine Objektbeschreibung

Die vom Auftrag umfassten Liegenschaften bestehen aus [Anzahl Standorte] Standorten mit insgesamt [Anzahl Gebäude / Gebäudeteile] Gebäuden bzw. Nutzungseinheiten. Die Gesamtstruktur ist geprägt durch [Campusstruktur / Einzelstandorte / Verbundliegenschaften / Mischstruktur]. Die Objekte dienen überwiegend dem Zweck [Verwaltung / Lehre / Forschung / Ausbildung / Werkstattbetrieb / öffentliche Nutzung / Pflege / sonstige Nutzung]. Die elektrische Prüflandschaft ist damit durch unterschiedliche Nutzungsprofile, unterschiedliche Belegungsdichten und unterschiedliche Beanspruchungen der elektrischen Betriebsmittel gekennzeichnet. DGUV Vorschrift 3 nennt ausdrücklich unterschiedliche Prüfumgebungen wie Bürobetriebe, Laboratorien, Unterrichtsräume, Werkstätten und Pflegebereiche, was einen heterogenen Prüf- und Koordinationsaufwand erwarten lässt.

Gebäude / Bereich

Hauptnutzung

Öffentliche Angabe zur betrieblichen Charakteristik

[Gebäude / Bereich A]

[Verwaltung / Büro]

überwiegend Bildschirmarbeitsplätze, hohe Verfügbarkeitserwartung, Nutzung während regulärer Betriebszeiten

[Gebäude / Bereich B]

[Lehre / Schulung]

wechselnde Belegung, erhöhte Nutzerfrequenz, regelmäßige Raumwechsel, mobile Geräte und Anschlusstechnik

[Gebäude / Bereich C]

[Labor / Analytik]

erhöhte technische Dichte, netzbetriebene Laborgeräte, Mess- und Heizgeräte, erhöhte Koordinationsanforderung

[Gebäude / Bereich D]

[Werkstatt / Praxis]

mechanisch stärker beanspruchte Betriebsmittel, Handgeräte, werkstattnahe Infrastruktur

[Gebäude / Bereich E]

[Öffentlich zugängliche Flächen]

erhöhte Fremdnutzung, erhöhte Anforderungen an Abstimmung und Arbeitsschutz

[Gebäude / Bereich F]

[Technikräume / Infrastrukturzonen]

eingeschränkte Zugänglichkeit, nur koordinierter Zutritt, betriebsrelevante Versorgungsfunktion

Die betrieblichen Rahmenbedingungen sind durch [regelmäßige Nutzungszeiten], [Sondernutzungen], [Abendbetrieb / Wochenendbetrieb], [Ferienzeiten / Prüfungszeiträume / Veranstaltungen] sowie [Anforderungen an ununterbrochene Versorgung] geprägt. Relevante Umgebungseinflüsse können insbesondere Staub, Feuchtigkeit, Wärme, mechanische Beanspruchung, Eindringen von Fremdkörpern sowie standortabhängig aggressive Umgebungen sein. Diese Einflüsse sind nach DGUV Vorschrift 3 sowohl für die sichere Ausführung als auch für die Festlegung geeigneter Prüffristen und Schutzmaßnahmen von Bedeutung.

Bestehende elektrische Infrastruktur

Zum Leistungsumfeld gehören die in den Liegenschaften vorhandenen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel im Sinne der DGUV Vorschrift 3. Danach zählen hierzu alle Gegenstände, die dem Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen elektrischer Energie oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen dienen; elektrische Anlagen werden durch den Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel gebildet. Der Ausschreibungsumfang ist daher grundsätzlich im Zusammenhang aus ortsfesten Anlagen, ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln, ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und zugehörigen Schutz- und Hilfseinrichtungen zu verstehen.

Systemkategorie

Öffentliche Beschreibung des Bestands

Platzhalter für objektspezifische Ergänzung

Hauptstromversorgung

Einspeisung, Hauptverteilungen, zentrale Niederspannungsstruktur

[Anzahl Hauptverteilungen / Versorgungskonzept]

Unterverteilungen

Etagen- bzw. Bereichsverteilungen, Teilnetze, Endstromkreisstruktur

[Anzahl Unterverteilungen / Bereichszuordnung]

Ortsfeste Installationen

Steckdosenkreise, Beleuchtungsstromkreise, Schutzorgane, feste Anschlüsse

[Nutzungsschwerpunkte / Modernisierungsstand]

Ortsveränderliche Betriebsmittel

Bürogeräte, AV-Technik, Laborgeräte, Messgeräte, Werkstattgeräte, Anschluss- und Verlängerungsleitungen

[Inventarumfang / Gerätetypen]

Sicherheits- und Hilfssysteme

[Sicherheitsbeleuchtung / USV / Netzersatz / besondere Hilfsmittel]

[vorhanden / teilweise vorhanden / nicht Bestandteil]

Sonderbereiche

[Laborversorgung / Werkstattanschlüsse / Außenanlagen / Veranstaltungsbereiche]

[bereichsspezifische Angaben]

Die technische Struktur ist grundsätzlich als Niederspannungsversorgungsstruktur mit [zentraler / dezentraler / gemischter] Verteilung, [selektiv aufgebauten / historisch gewachsenen / teilweise modernisierten] Schutzkonzepten und [einfacher / komplexer] Bereichszonierung zu verstehen. Sofern vorhandene Einlinienschemata, Verteilungspläne oder Stromlaufunterlagen nicht vollständig aktuell vorliegen, ist dies im Angebot als organisatorischer und dokumentarischer Zusatzaufwand zu berücksichtigen.

Qualität und Zustand der elektrischen Anlagen

Aus vergabeseitiger Sicht ist von einem heterogenen Anlagenbestand mit [einheitlichem / teilweise erneuertem / abschnittsweise modernisiertem / altersgemischtem] Ausbauzustand auszugehen. Für die Erstellung vergleichbarer Angebote ist davon auszugehen, dass die Liegenschaften grundsätzlich in betrieblicher Nutzung stehen, die elektrische Infrastruktur jedoch bereichsweise unterschiedliche Altersstände, Modernisierungsgrade, Belastungsprofile und Dokumentationsqualitäten aufweisen kann. Diese Aussage ersetzt keine Detailbestandsaufnahme, beschreibt jedoch das typische Aufwandsspektrum eines gemischt genutzten öffentlichen Immobilienbestands.

Nach DGUV Vorschrift 3 müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel sich in sicherem Zustand befinden und in diesem Zustand erhalten werden. Der sichere Zustand umfasst nicht nur den Schutz vor unmittelbaren und mittelbaren Gefährdungen, sondern auch den erforderlichen Schutz gegen zu erwartende äußere Einwirkungen wie mechanische Einwirkungen, Feuchtigkeit und das Eindringen von Fremdkörpern. DGUV weist zusätzlich darauf hin, dass Umgebungseinflüsse wie Staub, Feuchtigkeit, Wärme und mechanische Beanspruchung Funktion und Sicherheit beeinträchtigen können und daher bei Auswahl, Betrieb und Beurteilung zu berücksichtigen sind.

Für die Vergabe sind daher insbesondere folgende zustands- und aufwandsrelevanten Einflussfaktoren zu berücksichtigen:

Einflussfaktor

Vergaberelevante Auswirkung

Hohe Nutzerfrequenz

erhöhter Verschleiß an Steckvorrichtungen, Anschlussleitungen und beweglichen Geräten

Altersgemischter Bestand

erhöhter Abgleich zwischen Bestand, Normenstand, Kennzeichnung und Dokumentation

Labor- und Techniknutzung

erhöhte Gerätedichte, erhöhte Prüfintensität, erhöhte Abstimmungsanforderungen

Werkstatt- und Praxisnutzung

erhöhte mechanische Beanspruchung, erhöhter Sicht- und Funktionsprüfaufwand

Öffentlich zugängliche Zonen

erhöhter Koordinations- und Schutzaufwand, erhöhte Missbrauchs- und Beschädigungswahrscheinlichkeit

Teilweise lückenhafte Unterlagen

erhöhter Erfassungs-, Zuordnungs- und Berichtserstellungsaufwand

Soweit bekannte Mangelbilder, Instandhaltungsrückstände oder wiederkehrende Auffälligkeiten vorliegen, sind diese mit öffentlichen, nicht sicherheitskritischen Angaben zu beschreiben, zum Beispiel als [wiederkehrende Schäden an Anschlussleitungen], [Kennzeichnungsmängel], [fehlende Zuordnung einzelner Stromkreise], [unvollständige Verteilerbeschriftungen], [gerätespezifische Ausfallmuster] oder [bereichsweise ausstehende Nachverfolgung früherer Prüfhinweise]. Festgestellte Mängel sind nach DGUV unverzüglich zu beseitigen; besteht bis zur Beseitigung eine dringende Gefahr, dürfen die betroffenen Anlagen oder Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden.

Prüfrelevante Rahmenbedingungen

DGUV Vorschrift 3 verlangt Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderungen oder Instandsetzungen vor der Wiederinbetriebnahme sowie in bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel rechtzeitig festgestellt werden. Für normale Betriebs- und Umgebungsbedingungen enthält DGUV Richtwerte, deren Anpassung im Einzelfall der Elektrofachkraft obliegt. Für ortsfeste elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel nennt DGUV als Richtwert vier Jahre. Für ortsveränderliche Betriebsmittel unterscheiden sich die Richtwerte nach dem Einsatzbereich deutlich und reichen beispielsweise von zwölf Monaten in Laboratorien, Unterrichtsräumen und Werkstätten bis zu vierundzwanzig Monaten in Bürobetrieben; unter büroähnlichen Bedingungen gelten nach DGUV maximal zwei Jahre als Orientierungswert.

Bereichstyp

Öffentliche prüfrelevante Einordnung

Vergaberelevante Konsequenz

Büros / Verwaltung

große Anzahl standardisierter Endgeräte und Anschlussleitungen, geringe Unterbrechungstoleranz im Tagesbetrieb

phasenweise Begehung, enge Nutzerabstimmung, hoher Mengeneffekt

Unterricht / Schulung

wechselnde Belegung, mobile Technik, erhöhte Nutzerfrequenz

terminliche Bündelung außerhalb sensibler Nutzungszeiten sinnvoll

Laboratorien

netzbetriebene Fachgeräte, Mess- und Heizgeräte, erhöhte technische Dichte

erhöhte Sicherheitsabstimmung, fachgerechte Gerätezuordnung, ggf. Bereichsbegleitung

Werkstätten / Praxis

mechanisch stark beanspruchte Geräte, Werkzeuge, Anschlussleitungen

erhöhter Sichtprüfaufwand und erhöhter Dokumentationsbedarf

Öffentliche Zonen

Zugang für Dritte, laufender Betrieb

erhöhte Anforderungen an Absperrung, Information und Arbeitsschutz

Technikräume

erschwerter Zugang, betriebliche Relevanz der Systeme

Zutrittskoordination, Abschaltfreigaben, gesonderte Terminfenster

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen obliegt grundsätzlich einer Elektrofachkraft. Für bestimmte Prüfaufgaben können unter den in DGUV Vorschrift 3 genannten Voraussetzungen auch elektrotechnisch unterwiesene Personen mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten eingesetzt werden, jedoch nur innerhalb des zulässigen Rahmens und unter entsprechender Leitung bzw. Verantwortung. Für die Vergabe ist daher wesentlich, dass Bieter ein belastbares Konzept zur Personalqualifikation, Einsatzplanung und Qualitätssicherung in belegten Liegenschaften vorlegen.

Dokumentation und vorhandene technische Informationen

Dem Auftragnehmer werden vor bzw. im Verfahren voraussichtlich folgende Unterlagen ganz oder teilweise zur Verfügung gestellt: [Bestandspläne], [Stromlauf- / Einlinienschemata], [Verteilungspläne], [Anlagenverzeichnisse], [Inventarlisten ortsveränderlicher Betriebsmittel], [frühere Prüfprotokolle], [Mängellisten], [Wartungsnachweise], [Raumlisten], [Schließ- / Zutrittsinformationen in abgestufter Form]. Der tatsächliche Umfang und die Aktualität der Unterlagen sind vom Auftraggeber mit [vollständig / überwiegend vollständig / teilweise lückenhaft / fortzuschreibend] zu kennzeichnen.

Nach DGUV Vorschrift 3 ist auf Verlangen des Unfallversicherungsträgers ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen. Außerdem kann die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme entfallen, wenn der Unternehmer vom Hersteller oder Errichter die Bestätigung erhält, dass die betreffende Anlage oder das Betriebsmittel den Anforderungen der Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen ist. Für die Vergabe bedeutet dies, dass vorhandene Hersteller- oder Errichterbestätigungen, frühere Protokolle und Bestandsdaten nicht automatisch Vollständigkeit garantieren, jedoch den späteren Prüf- und Dokumentationsaufwand wesentlich beeinflussen können.

Anforderungen an Bewerber und Bieter

Von den Bewerbern und Bietern wird erwartet, dass sie das beschriebene Umfeld als gemischt genutzten, teilweise heterogenen und während der Leistungserbringung überwiegend belegten Immobilienbestand verstehen und in ihrer Angebots- und Ablaufplanung berücksichtigen. Erwartet werden insbesondere Erfahrungen mit DGUV-V4-bezogenen Prüfleistungen in komplexen Gebäudeportfolios, sichere Organisation in belegten Objekten, digitale oder gleichwertige Mangel- und Prüfdokumentation, strukturierte Kennzeichnungssysteme sowie die Fähigkeit, Ergebnisse adressatengerecht für Auftraggeber, Nutzervertretungen und Betriebspersonal aufzubereiten.

Als Elektrofachkraft gilt nach DGUV Vorschrift 3, wer aufgrund fachlicher Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Die Leitung und Aufsicht durch eine Elektrofachkraft umfasst nach DGUV insbesondere das Überwachen der ordnungsgemäßen Errichtung, Änderung und Instandhaltung, das Anordnen und Kontrollieren erforderlicher Sicherheitsmaßnahmen, das Unterrichten elektrotechnisch unterwiesener Personen sowie das Überwachen von Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile. Diese Anforderungen sind in der personellen und organisatorischen Eignung des Bieters nachvollziehbar darzustellen.

Vergabeverfahren und Hinweise für Teilnehmende

Dieses Dokument ist Bestandteil der allgemein zugänglichen Vergabeunterlagen für das Verfahren [Verfahrensart einfügen]. Das Verfahren ist als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb angelegt. Vergabereferenzen zur Verfahrensstruktur beschreiben dieses Modell als öffentlich bekannt gemachtes Teilnahmeverfahren mit Auswahl geeigneter Bewerber, Aufforderung zur Abgabe erster Angebote, möglicher Verhandlungsphase und anschließender finaler Angebotsabgabe. Die vorliegende Objekt- und Zustandsbeschreibung dient dabei der einheitlichen Marktorientierung und der Vorbereitung tragfähiger Teilnahmeanträge und Angebote.

Rückfragen der Unternehmen sind ausschließlich über [Vergabeplattform / Kommunikationsweg] einzureichen. Ortsbesichtigungen können durch den Auftraggeber [vorgesehen / optional / nicht vorgesehen] werden; nähere Informationen hierzu werden über [Kommunikationsweg] bekannt gegeben. Soweit im weiteren Verfahren ergänzende Unterlagen oder bereichsspezifische Informationen bereitgestellt werden, geschieht dies unter Wahrung der vergaberechtlichen Gleichbehandlung und der objektspezifischen Sicherheitsinteressen.