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Elektrofachkraft, Berechtigungen, Aufgabenbeschreibungen, Unterweisungen

Elektrofachkraft

Die Berechtigungen, Aufgabenbeschreibungen und Unterweisungen von Elektrofachkräften sind ein wichtiger Bestandteil des Elektrosicherheitshandbuchs in Unternehmen

Die Aufgabenbeschreibungen sollten die notwendigen Fähigkeiten, Kenntnisse und Qualifikationen enthalten, um elektrische Anlagen und Geräte sicher betreiben und warten zu können. Durch eine konsequente Umsetzung der Berechtigungen, Aufgabenbeschreibungen und Unterweisungen der Elektrofachkräfte und die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung können wir die Sicherheit unserer Mitarbeiter gewährleisten und Unfälle und Verletzungen vermeiden.

Elektrofachkraft: Berechtigungen, Aufgabenbeschreibungen, Unterweisungen

Ziel und Regelungsumfang

Die Verfahrensanweisung „Elektrofachkraft, Berechtigungen, Aufgabenbeschreibungen, Unterweisungen“ regelt Voraussetzungen und Verantwortlichkeiten für die Ernennung zur Elektrofachkraft und legt fest, wer wann schriftliche Berechtigungen erteilt, Aufgabenbeschreibungen erstellt und Unterweisungen plant und durchführt.

Vorschläge zu Gliederung und Umsetzung

Zweck

Textvorschlag: „Bei der Übertragung von Aufgaben auf Mitarbeiter ist je nach Art der Tätigkeit zu berücksichtigen, ob der Mitarbeiter befähigt ist, die gestellten Aufgaben sicher zu erfüllen und relevante Bestimmungen und Vorgaben einzuhalten. Mitarbeiter, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefährdung für sich oder andere auszuführen, dürfen diese Arbeit weder ausführen noch mit ihr betraut werden. Um dies zu gewährleisten, werden für verschiedene Tätigkeiten spezielle schriftliche Berechtigungen erteilt. Die vorliegende Verfahrensanweisung regelt Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten im Hinblick auf die Erteilung dieser Berechtigungen. Darüber hinaus werden schriftliche Aufgabenbeschreibungen erteilt, die dem Mitarbeiter seineAufgaben und Verantwortlichkeiten in regelmäßigen Abständen bewusst machen. Die vorliegende Arbeitsanweisung regelt Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten im Hinblick auf die Erteilung dieser Aufgabenbeschreibungen. Jeder Mitarbeiter ist über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, zu unterweisen. Diese Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens jedoch einmal pro Jahr erfolgen und dokumentiert werden. Die vorliegende Arbeitsanweisung regelt dazu Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten.“

Geltungsbereich

Textvorschlag: „Die vorliegende Anweisung gilt für sämtliche Mitarbeiter der Mustermann GmbH, die Tätigkeiten mit Bezug zur Elektrotechnik durchführen. Die vorliegende Anweisung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Verfahrensanweisung mit gleichem Titel vom xx.xx.20xx tritt mit sofortiger Wirkung außer Kraft. “

Begriffe

Es sollten folgende Begriffe definiert werden: Arbeiten - Aufgabenbeschreibung - Betriebsstätte, elektrische - Elektrofachkraft - elektrotechnische Arbeiten - elektrische Gefährdung - elektrotechnisch unterwiesene Person - Laie, elektrotechnischer - leitende verantwortliche Elektrofachkraft - verantwortliche Elektrofachkraft.

Zuständigkeit

Textvorschlag: „Zuständig für die Ernennung zur Elektrofachkraft und die Bestätigung zur Elektrofachkraft ist die verantwortliche Elektrofachkraft. Zuständig für die erstmalige Erteilung einer Schaltberechtigung und einer Schaltanweisungsberechtigung ist die verantwortliche Elektrofachkraft gemeinsam mit der leitenden verantwortlichen Elektrofachkraft. Verantwortlich für die Durchführung und Dokumentation von Unterweisungen sowie die Archivierung der Schulungs- und Unterweisungsnachweise ist die verantwortliche Elektrofachkraft. Verantwortlich für die Erstellung des jährlichen Schulungs- und Unterweisungsplans ist die verantwortliche Elektrofachkraft. “

Elektrofachkraft und damit verbundene Berechtigungen

Textvorschlag: „Die Ernennung zur Elektrofachkraft erfolgt durch den unmittelbaren Fachvorgesetzten (verantwortliche Elektrofachkraft) für das entsprechende Aufgabengebiet bei Vorliegen aller Voraussetzungen in schriftlicher Form für eine begrenzte Zeit von zwölf Monaten. Sofern keine Gründe dagegensprechen, wird die Ernennung beliebig oft für jeweils zwölf Monate verlängert. Voraussetzung für die Ernennung zur Elektrofachkraft sind eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Elektroberuf sowie berufspraktische Erfahrungen auf dem entsprechenden elektrotechnischen Teilgebiet, die es dem Mitarbeiter ermöglichen, die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und Gefahren erkennen zu können.Eine Elektrofachkraft ist berechtigt, abgeschlossene elektrische Betriebsstätten zu betreten.Für die Durchführung verschiedener Tätigkeiten sind spezielle Berechtigungen erforderlich. Diese Berechtigungen werden in schriftlicher Form vom Fachvorgesetzten für zwölf Monate unter Berücksichtigung des Ausbildungs-, Erfahrungs-, Schulungsund Unterweisungsstands erteilt. Sofern keine Gründe dagegensprechen, sind dieseBerechtigungen vom unmittelbaren Fachvorgesetzten regelmäßig um jeweils zwölf Monate zu verlängern.

Gründe, die dagegensprechen, können sein:

  • fehlende gesundheitliche Eignung;

  • fehlende wiederkehrende Unterweisung.

Diese zusätzlichen Berechtigungen sind auf dem Dokument über die Ernennung/ Bestätigung als Elektrofachkraft zu vermerken. Die Ernennung/Bestätigung als Elektrofachkraft erfolgt mit dem als Anlage beigefügten Formular Bestätigung als Elektrofachkraft und damit verbundene Berechtigungen.

Folgende Berechtigungen können mit der Ernennung/Bestätigung zur Elektrofach- kraft erteilt werden:

  • Niederspannungsschaltberechtigung: Berechtigung zur Durchführung von Schalthandlungen in Niederspannungsanlagen.

  • Mittel- und Hochspannungsschaltberechtigung: Berechtigung zur Durchführung von Schalthandlungen in Hoch- und Mittelspannungsanlagen auf Anweisung eines Schaltanweisungsberechtigten.

  • Mittel- und Hochspannungsschaltanweisungsberechtigung: Berechtigung zur Erteilung von Schaltanweisungen an Schaltberechtigte für Mittel- und Hoch¬spannungsanlagen.

  • Berechtigung zur Entgegennahme einer Verfügungserlaubnis: Berechtigung zur Entgegennahme der Erlaubnis, an einer freigeschalteten und geerdeten elektrischen Anlage nach Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen Arbeiten durchzuführen oder nach Einweisung eines Dritten und Arbeiten durch den Dritten durchführen zu lassen.

  • Berechtigung zur Entgegennahme einer Prüferlaubnis: Berechtigung zur Entgegennahme der Erlaubnis, an einer freigeschalteten und geerdeten Anla¬ge nach Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen messtechnische Prüfungen durchzuführen. Zu Prüfzwecken kann die Erdung zeitweise aufgehoben werden.

  • AuS-Ausführungsberechtigung: Berechtigung zur Durchführung von Arbeiten unterSpannung (Niederspannung) nach schriftlicher Erteilung eines Arbeitsauf¬trags gemäß aktueller Verfahrensanweisung „Arbeiten unter Spannung (AuS) - Niederspannung“. Die erlaubten Arbeitsverfahren müssen eingegrenzt werden.

  • AuS-Anweisungsberechtigung: Berechtigung zum Anweisen von Arbeiten unter Spannung (Niederspannung).

  • Motorsägen Berechtigung: Berechtigung zur Benutzung einer Motorsäge.“

Aufgabenbeschreibung

Textvorschlag: „Jede Elektrofachkraft erhält alle zwölf Monate eine schriftliche Aufgabenbeschreibung, in der der unmittelbare Fachvorgesetzte seinem Mitarbeiter bewusst macht, was seine Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind. Dazu ist das Formular Aufgabenbeschreibung zu verwenden. Aus praktischen Erwägungen heraus sollte die schriftliche Aufgabenbeschreibung auf die Rückseite der Bestätigung zur Elektrofachkraft gesetzt werden. Das Dokument legt fest, welche Aufgaben delegierbar sind (sofern der Mitarbeiter Vorgesetztenfunktion hat) und welche ausdrücklich nicht delegierbar sind. Ferner werden Über- und Unterstellungen des Mitarbeiters im Rahmen der Stab-Linien- Aufbauorganisation und im Hinblick auf fachliche Belange konkret mit Namen dokumentiert.

Von der Stellenbeschreibung unterscheidet sich die Aufgabenbeschreibung wie folgt:

  • Die Aufgabenbeschreibung legt Aufgaben und Verantwortlichkeiten fest, die Stellenbeschreibung legt Anforderungen hinsichtlich der Qualifikation fest.

  • Die Aufgabenbeschreibung nennt Personen konkret beim Namen, die Stellenbe¬schreibung bezieht sich auf den Stellenplan und nennt Stellennummern.

  • Die Aufgabenbeschreibung wird regelmäßig erneuert und bildet das aktuelle Aufgaben- und Verantwortungsspektrum ab, die Stellenbeschreibung wird keiner regelmäßigen Überprüfung unterzogen und ist möglicherweise veraltet (z. B. hinsichtlich Aufgaben, Stellennummern, Ahteilungsbezeichnungen usw.).

  • Die Aufgabenbeschreibung ist Teil des Anweisungs- und Nachweissystems (—> „gerichtsfeste“ Organisation), die Stellenbeschreibung ist Teil der Perso¬nalakte (-=> erforderliche Qualifikation, Lohnfindung). “

Unterweisungen

Textvorschlag: „Jeder Mitarbeiter ist über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung regelmäßig und aus gegebenen Anlässen zu unterweisen. Verantwortlich für die Durchführung der Unterweisungen ist der unmittelbare Fachvorgesetzte (verantwortliche Elektrofachkraft). Regelmäßig wiederkehrende auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz gerichtete Schulungen und Unterweisungen sind vom unmittelbaren Fachvorgesetzten zu dokumentieren und zu archivieren. Dazu ist das Formular Unterweisungsdokumentation zu verwenden und von allen Teilnehmern gegenzuzeichnen. Um den vorhersehbaren Bedarf an Schulungen und Unterweisungen, die auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz gerichtet sind, besser planen zu können, ist einma im Jahr für die kommenden zwölf Monate pro Mitarbeiter eine Schulungs- und Unterweisungsplan zu erstellen, aus der Art, Thema und ggf. Umfang der Schulungen und Unterweisungen hervorgehen.

Grundlage des Schulungsplans sind

  • Vorgaben aus Gesetzen und Normen,

  • Vorgaben aus Vorgaben und Regeln der Berufsgenossenschaft,

  • Gefährdungsbeurteilungen,

  • erteilte und für die Zukunft geplante Berechtigungen.

Verantwortlich für die Erstellung des Schulungs- und Unterweisungsplans ist die verantwortliche Elektrofachkraft.

Der Schulungs- und Unterweisungsplan ist tabellarisch mit dem als Anlage beigefügten Formular Schulungs- und Unterweisungsübersicht zu erstellen und dient sowohl als Planungswerkzeug für noch ausstehende Schulungen und Unterweisungen sowie als Grundlage für die Erteilung von Berechtigungen. “

Bild 9.7 Unterweisungsdokumentation

Hier könnten die Mitarbeiter genannt werden, die an der Ausarbeitung der Verfahrensanweisung beteiligt waren. Außerdem könnten Literaturhinweise gegeben werden (z. B. DIN VDE 0105, DIN VDE 1000, BGV Al; DGUV-Vorschrift 3 (vormals BGV A3)).

Anlagen

Formular Bestätigung als Elektrofachkraft und damit verbundene Berechtigungen

siehe Kapitel 7.5.2

Formular Aufgabenbeschreibung

siehe Kapitel 7.3.2

Formular Unterweisungsdokumentation

siehe Bild 9.7

Formular Schulungs- und Unterweisungsübersicht

siehe Bild 9.8

Bild 9.8 Schulungs- und Unterweisungsübersicht

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