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Bewertungsmatrix

Facility Management: Elektrische Sicherheit » DGUV V3/V4 » Interne Vergabe » Bewertungsmatrix

Bewertungsmatrix zur strukturierten Bewertung und Vergleich von Angeboten im DGUV V3 Verfahren

Bewertungsmatrix für den Wettbewerb

Diese Bewertungsmatrix legt die interne Methodik für die strukturierte Beurteilung von Teilnahmeanträgen, Erstangeboten, verhandelten Angeboten und finalen Angeboten im Zusammenhang mit der Beschaffung von DGUV V3-Prüfdienstleistungen für [Projektbezeichnung] fest. Sie dient dazu, die Wettbewerbsauswertung nachvollziehbar, einheitlich und prüfungssicher zu organisieren und die Vergleichbarkeit der Bieter über alle Verfahrensstufen hinweg sicherzustellen. Die Matrix ist auf die typischen fachlichen und organisatorischen Anforderungen von DGUV V3-Leistungen zugeschnitten. Im Vordergrund stehen insbesondere die belastbare Durchführung wiederkehrender Prüfungen, die Handhabung unterschiedlicher Objekt- und Gerätearten, die Steuerung von Mehrstandort- oder Multiobjektstrukturen, die Qualität der Dokumentation, die digitale Weiterverarbeitung der Prüfdaten sowie die Wirtschaftlichkeit des Angebots. Gleichzeitig berücksichtigt die Matrix, dass im Verhandlungsverfahren Änderungen und Präzisierungen im Laufe des Verfahrens möglich sind und die Bewertung deshalb versioniert und sauber dokumentiert werden muss.

Strukturierte Bewertung von Angeboten und Kriterien

Zweck der Bewertungsmatrix

Die Bewertungsmatrix ist ausschließlich als internes Arbeitsinstrument für das Vergabe-, Fach- und Bewertungsteam bestimmt. Sie übersetzt den formalen Bewertungsansatz in ein praktisch anwendbares Schema, das eine konsistente und evidenzbasierte Auswertung ermöglicht. Damit unterstützt sie die Gleichbehandlung der Marktteilnehmer, die Nachvollziehbarkeit von Einzelentscheidungen, die strukturierte Vorbereitung von Verhandlungsgesprächen und die Erstellung des internen Vergabevermerks.
Die Matrix ersetzt weder die veröffentlichten Teilnahme- oder Zuschlagskriterien noch das fachliche Urteil der Evaluatoren. Sie strukturiert dieses Urteil, macht Bewertungsmaßstäbe transparent und zwingt dazu, jede wesentliche Feststellung auf konkrete Angebotsinhalte, eingereichte Nachweise oder dokumentierte Klarstellungen zu stützen.

Beschaffungskontext und Bewertungsumfang

Gegenstand des Wettbewerbs sind DGUV V3-Prüfdienstleistungen für [Objekt / Portfolio / Standortverbund]. Dazu zählen, soweit in den Vergabeunterlagen vorgesehen, insbesondere die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, ortsfester elektrischer Betriebsmittel, stationärer Anlagen und vergleichbarer elektrischer Einrichtungen einschließlich Kennzeichnung, Dokumentation, Mängelmeldung, Nachverfolgung und digitaler Bereitstellung der Prüfergebnisse. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach den projektspezifischen Vergabeunterlagen und den darin enthaltenen Bestands- und Mengengerüsten.
Die Matrix umfasst alle internen Prüfschritte, die für die Durchführung des Verfahrens benötigt werden. Dazu gehören die formale Vollständigkeitsprüfung, die Eignungs- und Zulässigkeitsprüfung im Teilnahmewettbewerb, die qualitative und preisliche Bewertung der Erstangebote, die Bewertung von Klarstellungen und verhandelten Angebotsständen sowie die finale Gesamtbewertung vor Zuschlagsempfehlung. Soweit erforderlich, werden Mindestanforderungen, Ausschlussgründe, Vollständigkeitsprüfungen und wertungsrelevante Kriterien in getrennten Abschnitten oder Tabellen abgebildet, um eine klare Trennung zwischen Muss-Anforderungen und eigentlicher Zuschlagswertung sicherzustellen.

Bewertungsgrundsätze

Die Anwendung der Matrix folgt den Grundsätzen der Gleichbehandlung, Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Verhältnismäßigkeit und Verfahrensdisziplin. Bewertet werden nur solche Aspekte, die durch die veröffentlichten Vergabeunterlagen gedeckt sind und die in der internen Bewertungslogik eindeutig abgebildet wurden. Interne Erläuterungen dürfen der Auslegung dienen, jedoch keine neuen Kriterien oder Unterkriterien mit eigenständiger Wertungsrelevanz schaffen.
Jede Bewertung ist beleggestützt vorzunehmen. Maßgeblich sind ausschließlich die Inhalte des Teilnahmeantrags oder Angebots, zugelassene Nachforderungen oder Klarstellungen, formell dokumentierte Verhandlungsergebnisse sowie die verbindlichen finalen Angebotsunterlagen. Positive oder negative Vorerfahrungen außerhalb des zulässigen Bewertungsrahmens dürfen nicht berücksichtigt werden. Nicht belegte Annahmen sind zu vermeiden; verbleibende Unklarheiten sind, soweit vergaberechtlich zulässig und sinnvoll, über Klarstellungen zu adressieren oder bei fehlender Aufklärung in der Wertung zurückhaltend zu behandeln.
Zur Sicherung einer konsistenten Anwendung ist auf Doppelbewertungen zu achten. Ein Aspekt, der bereits innerhalb eines Kriteriums prägend bewertet wurde, darf nicht ohne sachliche Rechtfertigung erneut in einem anderen Kriterium zur Auf- oder Abwertung führen. Zusätzliche Mehrwerte dürfen nur dort positiv berücksichtigt werden, wo sie innerhalb des bekannt gemachten Bewertungsrahmens tatsächlich relevant und vergleichbar sind.

Bewertungsstruktur nach Verfahrensstufe

Die Matrix ist entlang der Verfahrenslogik aufgebaut. Jede Verfahrensstufe verfolgt einen eigenen Bewertungszweck und nutzt hierfür angepasste Prüfschritte. Die folgende Übersicht dient der internen Orientierung und soll sicherstellen, dass Bewertungsentscheidungen verfahrensgerecht getroffen und dokumentiert werden.

Verfahrensstufe

Interner Bewertungsschwerpunkt

Zweck der Matrix

Typische interne Arbeitsergebnisse

Teilnahmewettbewerb

Prüfung von Vollständigkeit, Zulässigkeit, Ausschlussgründen und Eignung

Identifikation geeigneter Bewerber für die Angebotsphase

Vollständigkeitsvermerk, Eignungscheck, Shortlist-Empfehlung

Erstangebot

Qualitäts- und Preisbewertung des ersten wertbaren Angebotsstands

Ermittlung der Ausgangsposition des Wettbewerbs und Vorbereitung der Verhandlungen

Einzelwertungen, konsolidierte Erstwertung, Verhandlungsagenda

Verhandlungsphase

Bewertung von Klarstellungen, Anpassungen und Reaktionen auf Verhandlungspunkte

Strukturierte Fortschreibung der Wettbewerbslage und Ableitung weiterer Verhandlungsschwerpunkte

Änderungsprotokoll, Delta-Bewertung, aktualisierte Rangfolge

Finales Angebot

Endgültige Qualitäts- und Preisbewertung auf Basis des finalen Angebots

Herleitung der Zuschlagsempfehlung und Dokumentation der finalen Entscheidung

Finale Matrix, Gesamtranking, Zuschlagsempfehlung

Bewertungskategorien

Die qualitative Bewertung konzentriert sich auf die Leistungseignung des angebotenen Prüfdienstes im konkreten Einsatzkontext von [Projektbezeichnung]. Wesentlich sind das technische Verständnis des Leistungsbildes, die Umsetzbarkeit der Prüforganisation, die Eignung des vorgesehenen Personals, die Verlässlichkeit des Berichtswesens sowie die Fähigkeit, Prüfdaten und Mängelinformationen so bereitzustellen, dass sie vom Auftraggeber in Betrieb, Instandhaltung, Compliance und Auditnachweisen unmittelbar genutzt werden können.
Die Kategorisierung muss fachlich trennscharf, zugleich aber praktikabel bleiben. Sie soll nachvollziehbare Unterschiede zwischen den Angeboten sichtbar machen, ohne die Bewertung künstlich zu überfrachten. Für DGUV V3-Leistungen ist es zweckmäßig, zwischen technischer beziehungsweise fachlicher Qualität, Projektorganisation und Personaleinsatz, Dokumentation und digitaler Leistungsfähigkeit sowie dem kommerziellen Angebot zu unterscheiden. Je nach Projektstruktur kann ergänzend eine eigene Kategorie für operative Leistungsfähigkeit bei Mehrstandort- oder Hochverfügbarkeitsumgebungen vorgesehen werden, sofern dies mit dem veröffentlichten Bewertungsmodell deckungsgleich ist.

Gesamtgewichtungsmodell

Das interne Gewichtungsmodell hat den veröffentlichten Zuschlagskriterien exakt zu entsprechen. Die nachstehende Tabelle bildet ein ausfüllbares Arbeitsraster für die interne Anwendung. Vor Beginn der Wertung ist zu verifizieren, dass Gewichtungen, Teilgewichtungen, gegebenenfalls Mindestpunktzahlen und etwaige Schwellenwerte vollständig mit den Vergabeunterlagen übereinstimmen.
Falls kritische Mindestanforderungen bestehen, etwa hinsichtlich Qualifikation des Schlüsselpersonals, digitaler Dokumentationsfähigkeit, Kapazitätsnachweis, Reaktions- oder Eskalationsprozessen oder Vollständigkeit der Preisangaben, sind diese vor oder parallel zur Zuschlagswertung eindeutig als Muss-Anforderungen zu prüfen. Ein Unterschreiten darf nur dann wertungsrelevant behandelt werden, wenn dies im Verfahrensrahmen zulässig und bekannt gemacht worden ist.

Verfahrensstufe

Interner Bewertungsschwerpunkt

Zweck der Matrix

Typische interne Arbeitsergebnisse

Teilnahmewettbewerb

Prüfung von Vollständigkeit, Zulässigkeit, Ausschlussgründen und Eignung

Identifikation geeigneter Bewerber für die Angebotsphase

Vollständigkeitsvermerk, Eignungscheck, Shortlist-Empfehlung

Erstangebot

Qualitäts- und Preisbewertung des ersten wertbaren Angebotsstands

Ermittlung der Ausgangsposition des Wettbewerbs und Vorbereitung der Verhandlungen

Einzelwertungen, konsolidierte Erstwertung, Verhandlungsagenda

Verhandlungsphase

Bewertung von Klarstellungen, Anpassungen und Reaktionen auf Verhandlungspunkte

Strukturierte Fortschreibung der Wettbewerbslage und Ableitung weiterer Verhandlungsschwerpunkte

Änderungsprotokoll, Delta-Bewertung, aktualisierte Rangfolge

Finales Angebot

Endgültige Qualitäts- und Preisbewertung auf Basis des finalen Angebots

Herleitung der Zuschlagsempfehlung und Dokumentation der finalen Entscheidung

Finale Matrix, Gesamtranking, Zuschlagsempfehlung

Detaillierte Bewertungsmatrix für Qualitätskriterien

Die nachfolgenden Tabellen bilden den Kern der qualitativen Angebotsbewertung. Zu jedem Bewertungsbereich ist festgelegt, worauf die Evaluatoren achten sollen, welche Unterlagen typischerweise als Nachweis dienen und welche inhaltlichen Merkmale eine höhere oder niedrigere Bewertung rechtfertigen. Die Tabellen sind bewusst als Arbeitsinstrument formuliert und sollen den Moderationsprozess im Bewertungsgremium erleichtern.
Soweit einzelne Kriterien im Vergabeverfahren verpflichtend als Mindeststandard vorgegeben wurden, ist zunächst die Erfüllung dieses Mindeststandards zu dokumentieren. Erst innerhalb des zulässigen Wertungsspielraums erfolgt die qualitative Differenzierung zwischen den wertbaren Angeboten. Bei jeder Punktvergabe ist kurz und konkret festzuhalten, welche Angebotsaussage oder welcher Nachweis die Bewertung trägt.

Technische und fachliche Qualität

Dieser Bewertungsbereich prüft, ob der Bieter das konkrete DGUV V3-Leistungsbild verstanden hat und die Prüfleistungen fachlich sicher, belastbar und für die Objektstruktur des Auftraggebers passend organisieren kann.

Unterkriterium

Bewertungsfokus

Typische Nachweise

Interne Bewertungsleitlinie

Gewichtung

Leistungsverständnis und Objektbezug

Verständnis für Gerätearten, Standortstruktur, Zugangslogik, Mengenannahmen und besondere Betriebsbereiche

Methodenkonzept, Projektverständnis, Rückfragenmatrix

Höher zu bewerten sind projektbezogene, auf das tatsächliche Portfolio zugeschnittene Konzepte; generische Standardtexte sind schwächer zu bewerten

[ ]

Prüfmethodik und Durchführungssystematik

Plausibilität des Prüfablaufs, Umgang mit Bestandsdaten, Kennzeichnung, Wiederholungsprüfungen und Dokumentationsschritten

Leistungskonzept, Prozessdarstellung, Musterabläufe

Höher zu bewerten sind klare, praxistaugliche und auditierbare Abläufe mit nachvollziehbarer Qualitätssicherung

[ ]

Umgang mit Mängeln und kritischen Feststellungen

Klassifizierung, Sofortmeldungen, Eskalation, Nachverfolgung und Schnittstelle zum Auftraggeber

Mängelprozess, Eskalationsschema, Musterbericht

Höher zu bewerten sind belastbare, risikoorientierte und handlungsfähige Prozesse für kritische Befunde

[ ]

Qualitätssicherung und Prüfmittelmanagement

Kalibrierung, interne Prüfung von Berichten, Vier-Augen-Prinzip, Nachvollziehbarkeit der Prüfergebnisse

QS-Konzept, Prüfmittelübersicht, Verfahrensanweisungen

Höher zu bewerten sind formal abgesicherte und im Angebot konkret beschriebene Qualitätssicherungsmaßnahmen

[ ]

Projektorganisation und Personaleinsatz

Dieser Bewertungsbereich betrachtet die organisatorische Umsetzungsfähigkeit des Bieters im laufenden Betrieb des Auftraggebers und die Eignung des vorgesehenen Teams.

Unterkriterium

Bewertungsfokus

Typische Nachweise

Interne Bewertungsleitlinie

Gewichtung

Projektleitung und Governance

Benennung verantwortlicher Rollen, Steuerungsstruktur, Kommunikations- und Eskalationswege

Organigramm, Rollenbeschreibung, Projektplan

Höher zu bewerten sind klare Zuständigkeiten, belastbare Steuerungsmechanismen und kurze Entscheidungswege

[ ]

Qualifikation des Schlüsselpersonals

Fachliche Eignung, relevante Erfahrung, Vergleichsprojekte und Aufgabenzuordnung

Lebensläufe, Zertifikate, Referenzen

Höher zu bewerten sind einschlägig qualifizierte Personen mit nachgewiesener Erfahrung in vergleichbaren Objektstrukturen

[ ]

Kapazität, Vertretung und Verfügbarkeit

Ausreichende Teamstärke, Ausfallvorsorge, Verfügbarkeit in Prüfspitzen und bei Nachprüfungen

Kapazitätsdarstellung, Vertretungskonzept, Einsatzplanung

Höher zu bewerten sind realistische Ressourcenansätze mit belastbarer Ausfall- und Vertretungsregelung

[ ]

Termin- und Zugangssteuerung

Abstimmung mit Nutzerbereichen, Arbeiten außerhalb des Regelbetriebs, Umgang mit sensiblen Bereichen

Terminmodell, Zugangskonzept, Kommunikationsplan

Höher zu bewerten sind störungsarme, skalierbare und objektgeeignete Modelle zur Einsatzplanung

[ ]

Dokumentation und digitale Leistungsfähigkeit

Dieser Bewertungsbereich untersucht, ob Prüfergebnisse, Mängel und Statusinformationen in einer Form bereitgestellt werden, die für den Auftraggeber operativ, kaufmännisch und revisionssicher nutzbar ist.

Unterkriterium

Bewertungsfokus

Typische Nachweise

Interne Bewertungsleitlinie

Gewichtung

Qualität der Prüfberichte

Vollständigkeit, Verständlichkeit, Struktur, Nachvollziehbarkeit je Prüfobjekt

Musterberichte, Formularbeispiele, Ergebnisdarstellung

Höher zu bewerten sind klare, revisionsgeeignete Berichte mit eindeutigen Objekt- und Statusinformationen

[ ]

Mängeltracking und Statusverfolgung

Nachverfolgung offener Mängel, Priorisierung, Fristen, Wiedervorlage und Transparenz des Bearbeitungsstands

Prozessbeschreibung, Dashboards, Musterlisten

Höher zu bewerten sind systematische und für den Auftraggeber sofort nutzbare Mängelsteuerungen

[ ]

Datenexporte und Schnittstellenfähigkeit

Bereitstellung strukturierter Daten in vereinbarten Formaten und Anschlussfähigkeit an [CAFM / CMMS / ERP / Excel]

Exportspezifikation, Systembeschreibung, Beispieldateien

Höher zu bewerten sind standardisierte, fehlerarme und gut nachvollziehbare Datenübergaben

[ ]

Management- und Auditfähigkeit

Verdichtung von Ergebnissen für Steuerung, Audits, Compliance-Nachweise und Budgetplanung

Berichtskonzept, KPI-Beispiele, Managementsummary

Höher zu bewerten sind adressatengerechte, steuerungsrelevante und prüfungssichere Auswertungen

[ ]

Optionale Zusatzmatrix für operative Mehrstandortfähigkeit

Diese Zusatzmatrix ist nur zu verwenden, wenn die operative Leistungsfähigkeit bei Mehrstandort- oder Hochverfügbarkeitsumgebungen ausdrücklich Bestandteil der veröffentlichten Zuschlagswertung ist.

Unterkriterium

Bewertungsfokus

Typische Nachweise

Interne Bewertungsleitlinie

Gewichtung

Rollout- und Phasing-Konzept

Stufenweise Durchführung über mehrere Standorte, Lose oder Betriebsbereiche

Rollout-Plan, Standortkonzept, Ressourcenmatrix

Höher zu bewerten sind nachvollziehbare Modelle mit klarer Priorisierung und geringem Betriebsrisiko

[ ]

Umgang mit Sonderflächen

Vorgehen in sensiblen, sicherheitskritischen oder nutzerintensiven Bereichen

Sicherheitskonzept, Bereichsstrategie, Zutrittslogik

Höher zu bewerten sind praxiserprobte Ansätze mit klaren Schutz- und Abstimmungsmechanismen

[ ]

Stabilität im laufenden Betrieb

Minimierung von Störungen, kurzfristige Reaktionsfähigkeit, Umgang mit Terminverschiebungen

Betriebskonzept, Eskalationsplan, Serviceversprechen

Höher zu bewerten sind robuste Modelle mit nachvollziehbaren Notfall- und Ausweichmechanismen

[ ]

Standortübergreifende Transparenz

Einheitliche Steuerung, konsolidiertes Reporting, zentrale Ansprechpartnerstruktur

Governance-Modell, Reportingmuster, Kommunikationsmatrix

Höher zu bewerten sind klar zentral steuerbare und gleichzeitig lokal umsetzbare Modelle

[ ]

Preisbewertungslogik

Die kommerzielle Bewertung erfolgt auf Basis des strukturierten Preisblatts [Bezeichnung Preisblatt einfügen]. Bewertungsmaßstab ist grundsätzlich der wertbare Gesamtpreis beziehungsweise Modellpreis, der sich aus den im Preisblatt vorgegebenen Positionen, Mengenansätzen und Bewertungsannahmen ergibt. Maßgeblich ist nicht die bloße Darstellung einzelner Einheitspreise, sondern deren wirtschaftliche Wirkung im vorgesehenen Bewertungsmodell.
Vor der Preiswertung ist zu prüfen, ob alle preisrelevanten Positionen vollständig und eindeutig bepreist wurden, ob Rechenfehler vorliegen, ob Preisvorbehalte oder nicht zulässige Bedingungen enthalten sind und ob einzelne Preisansätze auffällig unausgewogen oder erläuterungsbedürftig erscheinen. Optionale oder abrufabhängige Leistungen dürfen nur dann in die Preiswertung einfließen, wenn dies im Preisblatt und in den Vergabeunterlagen vorgesehen ist. Nicht wertungsrelevante Optionen sind getrennt zu dokumentieren, um spätere Vertragssteuerung oder Budgetbetrachtungen zu unterstützen, ohne das Wertungsergebnis zu verzerren.
Für die Punkteermittlung ist die intern freigegebene und mit den Vergabeunterlagen abgestimmte Preisformel anzuwenden. Typischerweise erhält das wirtschaftlich günstigste wertbare Angebot die maximale Punktzahl, während die übrigen Angebote proportional hierzu bewertet werden. Jede arithmetische Korrektur, Klärung oder Entscheidung zu fehlenden Preisangaben ist in der Vergabeakte ausdrücklich zu dokumentieren. Bei ungewöhnlich niedrigen, unauskömmlichen oder offensichtlich missverstandenen Preisen ist nach den einschlägigen Verfahrensregeln vorzugehen und der Prüfschritt getrennt festzuhalten.

Beispielhafte Preisformel

Preispunktzahl = (niedrigster wertbarer Preis ÷ Preis des zu bewertenden Angebots) × [maximale Preispunktzahl] = Die tatsächlich verwendete Formel muss mit dem veröffentlichten Bewertungsmodell identisch sein. Netto- oder Bruttobetrachtung, Rundungslogik und Umgang mit Alternativ- oder Optionspositionen sind vor Start der Wertung intern freizugeben.

Preisbestandteil

Behandlung in der Bewertung

Interner Prüfhinweis

Pflichtpositionen des Preisblatts

Gehen vollständig in den wertbaren Gesamtpreis beziehungsweise Modellpreis ein

Vollständigkeit, Netto-/Bruttologik und Rechenfehler prüfen

Mengenbasierte Bewertungsansätze

Werden ausschließlich mit den im Preisblatt vorgegebenen Mengen oder Bewertungsannahmen angesetzt

Keine eigenmächtige Mengenänderung während der Wertung

Optionale Leistungen

Nur dann wertungsrelevant, wenn dies ausdrücklich vorgesehen ist

Sonst getrennt dokumentieren und nicht in die Rangfolge einbeziehen

Sonderzuschläge und Nebenkosten

Nur im Umfang der veröffentlichten Preisstruktur berücksichtigen

Doppelerfassungen, pauschale Vorbehalte und unzulässige Zuschläge prüfen

Fehlende Preisangaben

Nach Verfahrensregeln behandeln; je nach Fall Klarstellung, Wertungsausschluss oder rechnerische Ableitung

Entscheidung mit Verweis auf Verfahrensregel dokumentieren

Auffällig niedrige oder unausgewogene Preise

Gesondert auf Plausibilität und Auskömmlichkeit prüfen

Prüfvermerk zur Preisplausibilität anlegen

Hinweise für Evaluatoren und Bewertungsmaßstab

Alle Evaluatoren müssen die Bewertungsstufen gleich verstehen und anwenden. Die Skala soll Unterschiede in der Angebotsqualität sichtbar machen, ohne die Bewertung zu schematisieren. Eine gute Bewertung setzt stets einen konkreten, projektbezogenen Mehrwert voraus; bloße Werbeaussagen, standardisierte Textbausteine oder nicht belegte Behauptungen rechtfertigen keine Aufwertung. Umgekehrt soll eine niedrigere Bewertung nicht auf einem allgemeinen Eindruck beruhen, sondern auf identifizierbaren Lücken, Risiken, Unschärfen oder Zweifeln an der Umsetzbarkeit.
Die Begründungstiefe muss zur Relevanz des Kriteriums passen. Bei stärker gewichteten Kriterien sind die Kommentierungen entsprechend belastbar und konkret zu formulieren. Sinnvoll ist es, sich in der Begründung auf nachvollziehbare Beobachtungen zu beschränken, etwa auf fehlende Rollenbeschreibungen, nicht nachgewiesene Schlüsselqualifikationen, unklare Eskalationsabläufe, nicht belastbare Mengengerüste, schwache Schnittstellenbeschreibungen, wenig aussagekräftige Musterberichte oder unplausible Terminannahmen.

Punktestufe

Allgemeine Interpretation

Typische Begründungslinie

0

Keine verwertbare Antwort oder nicht akzeptable Erfüllung

Anforderung bleibt unbeantwortet, widersprüchlich oder fachlich unzureichend; gravierende Risiken oder Nichterfüllung

1

Sehr schwache Erfüllung mit erheblichen Defiziten

Nur rudimentäre Aussagen; wesentliche Lücken in Methodik, Ressourcen, Nachweisen oder Umsetzbarkeit

2

Eingeschränkte Erfüllung mit deutlichen Schwächen

Ansatz grundsätzlich erkennbar, jedoch mit relevanten Unsicherheiten, fehlender Projektschärfe oder unvollständigen Nachweisen

3

Solide und insgesamt ausreichende Erfüllung

Anforderung nachvollziehbar abgedeckt; übliche Qualität ohne besonderen Mehrwert; geringe bis beherrschbare Schwächen

4

Gute Erfüllung mit nur geringfügigen Schwächen

Klarer, projektbezogener und belastbarer Ansatz; gute Nachweisführung; erkennbare Praxistauglichkeit

5

Sehr gute Erfüllung mit deutlichem Mehrwert

Überzeugender, detaillierter und gut steuerbarer Ansatz; hohe Reife, Transparenz, Verlässlichkeit und Nutzen für den Auftraggeber

Konsolidierung der Einzelbewertungen

Die Einzelbewertungen der Evaluatoren werden zunächst unabhängig voneinander erstellt und anschließend in einer moderierten Konsolidierungsrunde zusammengeführt. Ziel ist nicht die rechnerische Mittelung um ihrer selbst willen, sondern ein belastbares, gemeinsam nachvollzogenes Wertungsergebnis. Größere Abweichungen zwischen den Bewertungen sind anhand konkreter Textstellen, Nachweise oder Angebotsanlagen zu diskutieren und aufzulösen. Wo unterschiedliche fachliche Sichtweisen zulässig bleiben, ist die letztlich gewählte Konsolidierungsmethodik ausdrücklich festzuhalten.
Empfehlenswert ist eine zweistufige Vorgehensweise. Zunächst dokumentiert jeder Evaluator eine vorläufige Einzelwertung mit Kurzbegründungen. Danach erfolgt eine Moderation unter Leitung von [Vergabeleitung / Projektleitung], in der konsolidierte Punkte und eine gemeinsame Begründung je Kriterium festgelegt werden. Die finale Konsolidierung bildet die Grundlage für die Rangfolge, den Verhandlungsfokus und die interne Zuschlagsempfehlung.

Arbeitsschritt

Verantwortung

Ergebnis / Dokumentation

Vorläufige Einzelbewertung

[Evaluatoren einfügen]

Einzelpunkte je Kriterium mit knapper Begründung und Fundstelle

Moderationsrunde

[Vergabeleitung / Fachleitung]

Abgleich wesentlicher Abweichungen und Klärung strittiger Bewertungsfragen

Konsolidierte Wertung

[Bewertungsgremium]

Freigegebene Punktzahl und gemeinsame Begründung je Kriterium

Preisprüfung und Rechenkontrolle

[Kaufmännische Prüfung / Vergabestelle]

Geprüfter wertbarer Preis je Bieter und dokumentierte Preisformel

Rangfolgebildung

[Vergabeleitung]

Gesamtpunkte, Rang, Verhandlungs- oder Zuschlagsempfehlung

Umgang mit Klarstellungen, Verhandlungsergebnissen und überarbeiteten Angeboten

Da es sich um ein Verhandlungsverfahren handelt, ist die Bewertungsmatrix während des Verfahrens fortzuschreiben. Jede verfahrensrelevante Klarstellung, jede Nachreichung und jede Änderung eines Angebotsstandes ist mit Versionsbezug zu erfassen. Dabei ist festzulegen, ob nur einzelne betroffene Kriterien neu bewertet werden oder ob die Veränderung so wesentlich ist, dass eine vollständige Neubewertung erforderlich wird. Die Bewertungsdokumentation soll transparent machen, welche Inhalte gegenüber dem vorherigen Angebotsstand unverändert geblieben sind, welche verbessert wurden und ob sich aus Änderungen neue Risiken ergeben. Besonders zu dokumentieren sind Anpassungen an Leistungsumfang, Ressourceneinsatz, Terminmodell, digitalem Berichtswesen, Mängelklassifizierung, Eskalationsregeln, Preisstruktur und Annahmen zu Mengen oder Standorten. Die Verhandlung darf nicht dazu führen, dass die interne Bewertung auf nicht freigegebenen Kriterien basiert; vielmehr ist jede Änderung konsequent an den vorgegebenen Bewertungsmaßstäben auszurichten.

Dokumentation der Bewertungsergebnisse

Die Ergebnisse aus der Matrix sind so in der Vergabeakte abzulegen, dass Dritte den Bewertungsweg ohne zusätzliche mündliche Erläuterungen nachvollziehen können. Erforderlich sind insbesondere die verwendete Matrixversion, die Namen oder Funktionen der Evaluatoren, Datumsangaben, Einzel- und Konsolidierungswertungen, Begründungen zu allen maßgeblichen Kriterien, Protokolle zu Moderations- oder Verhandlungsrunden sowie die Herleitung der finalen Rangfolge.

Die Matrix unterstützt den internen Vergabevermerk, ersetzt ihn aber nicht. Der Vergabevermerk muss die wesentlichen Erwägungen in verdichteter Form wiedergeben, während die Matrix die operative Detailspur liefert. Zwischen beiden Dokumenten dürfen keine Widersprüche bestehen. Deshalb sind nach Abschluss der Bewertung sowohl die Rechenlogik als auch die textlichen Begründungen auf Konsistenz mit dem finalen Vergabevermerk zu prüfen.

Übersichtsblatt und Rangfolge

Am Ende jeder maßgeblichen Verfahrensstufe ist ein kompaktes Übersichtsblatt zu erstellen, das die bewertbaren Teilnehmer oder Bieter in vergleichbarer Form darstellt. Dieses Blatt dient der internen Steuerung, der Vorbereitung von Verhandlungen und der finalen Zuschlagsempfehlung. Es soll erkennen lassen, wo sich die Angebote qualitativ unterscheiden, wie sich Preis und Qualität im Gesamtbild zueinander verhalten und ob aus Sicht des Bewertungsteams noch Klärungs- oder Verhandlungsbedarf besteht.
Bei mehrstufigen Verfahren empfiehlt es sich, die Rangfolge je Angebotsstand getrennt zu dokumentieren. So bleibt nachvollziehbar, wie sich die Wettbewerbssituation über Erstangebot, verhandelten Zwischenstand und finales Angebot entwickelt hat. Für jede Rangfolge ist die zugrunde liegende Matrixversion anzugeben.

Bieter

Qualität

Preis

Gesamt

Rang

Interner Kommentar

[Bieter A]

[ ]

[ ]

[ ]

[ ]

[Kurzkommentar einfügen]

[Bieter B]

[ ]

[ ]

[ ]

[ ]

[Kurzkommentar einfügen]

[Bieter C]

[ ]

[ ]

[ ]

[ ]

[Kurzkommentar einfügen]

Prüfung, Freigabe und Verwendung in der Vergabeakte

Vor der ersten Anwendung ist die Bewertungsmatrix intern fachlich und vergabeseitig zu prüfen und freizugeben. Dabei ist sicherzustellen, dass die Formulierungen, Gewichtungen, Mindestanforderungen und Preislogiken vollständig mit den Vergabeunterlagen übereinstimmen und dass alle projektspezifischen Platzhalter ordnungsgemäß befüllt wurden. Änderungen nach Beginn der Wertung sind nur kontrolliert, versioniert und mit dokumentierter Freigabe zulässig.
Die freigegebene Fassung wird Bestandteil der internen Vergabeakte für [Projektbezeichnung]. Sie ist von [verantwortliche Funktion], [fachliche Freigabe] und [ggf. Gremium / Zeichnungsberechtigung] zu bestätigen. Zusätzlich sollte dokumentiert werden, wann die Matrix in welcher Verfahrensstufe angewendet wurde und welche Evaluatoren an der jeweiligen Wertungsrunde teilgenommen haben.

Funktion / Rolle

Name

Datum

Freigabe / Unterschrift

Erstellt durch

[Name einfügen]

[Datum]

[ ]

Fachlich geprüft

[Name einfügen]

[Datum]

[ ]

Vergabeseitig geprüft

[Name einfügen]

[Datum]

[ ]

Freigegeben durch

[Name einfügen]

[Datum]

[ ]

Anhang: Prüfraster Teilnahmewettbewerb / Eignung und Vollständigkeit

Dieses Raster dient der internen Vorprüfung der Teilnahmeanträge. Es trennt zwingende formale und eignungsbezogene Prüffragen von der späteren Zuschlagswertung.

Prüfpunkt

Nachweis / Fundstelle

Ergebnis

Interne Bemerkung

Formale Vollständigkeit des Teilnahmeantrags

[Fundstelle einfügen]

[erfüllt / offen / nicht erfüllt]

[ ]

Keine relevanten Ausschlussgründe

[Fundstelle einfügen]

[erfüllt / offen / nicht erfüllt]

[ ]

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

[Fundstelle einfügen]

[erfüllt / offen / nicht erfüllt]

[ ]

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

[Fundstelle einfügen]

[erfüllt / offen / nicht erfüllt]

[ ]

Referenzen mit Vergleichbarkeit zu DGUV V3-Leistungen

[Fundstelle einfügen]

[erfüllt / offen / nicht erfüllt]

[ ]

Nachweis qualifizierten Fachpersonals

[Fundstelle einfügen]

[erfüllt / offen / nicht erfüllt]

[ ]

Konzept oder Nachweis zum Prüfmittelmanagement

[Fundstelle einfügen]

[erfüllt / offen / nicht erfüllt]

[ ]

Akzeptanz projektrelevanter Mindestbedingungen

[Fundstelle einfügen]

[erfüllt / offen / nicht erfüllt]

[ ]

Anhang: Bieterbezogenes Wertungsblatt

Dieses Blatt kann für jeden Bieter separat verwendet werden, um Einzelwertungen, Kommentierungen und Verhandlungspunkte strukturiert zu erfassen.

Feld

Eintrag

Bieter

[Bietername einfügen]

Angebotsstand

[Erstangebot / verhandeltes Angebot / finales Angebot]

Datum der Bewertung

[Datum einfügen]

Bewertende Personen

[Namen oder Funktionen einfügen]

Wesentliche Stärken

[ ]

Wesentliche Schwächen / Risiken

[ ]

Klarstellungsbedarf

[ ]

Verhandlungsfokus

[ ]

Konsolidierte Qualitätswertung

[ ]

Wertbarer Preis

[ ]

Gesamtbewertung / Tendenz

[ ]

Anhang: Änderungs- und Verhandlungsprotokoll

Dieses Protokoll dokumentiert je Verhandlungsrunde, welche Themen angesprochen wurden, wie der jeweilige Bieter reagiert hat und welche Auswirkung sich hieraus auf die Bewertung ergeben hat.

Verhandlungsrunde / Datum

Thema

Bisheriger Angebotsstand

Klarstellung / Änderung

Auswirkung auf Bewertung

Weiterer Handlungsbedarf

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