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DGUV Vorschrift 3 und Vorschrift 4

Facility Management: Elektrische Sicherheit » DGUV V3/V4

Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte nach DGUV V3 zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit

DGUV Vorschrift 3 und 4 im Facility Management

Die DGUV Vorschriften 3 und 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ gehören zu den zentralen Grundlagen der betrieblichen elektrischen Sicherheit. Sie verlangen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel sicher beschaffen, betrieben und in ordnungsgemäßem Zustand erhalten werden. Die für das jeweilige Unternehmen geltende Fassung richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger.

Für das Facility Management sind die Vorschriften deshalb weit mehr als eine Grundlage für die bekannte „DGUV-Prüfung“. Sie wirken auf Organisation, Qualifikation, Instandhaltung, Prüfmanagement und Dokumentation.

DGUV V3/V4 Prüfungen: Elektrosicherheit, Prüfpflichten und sichere Betriebsführung

Sicherheit organisatorisch gewährleisten

Elektrische Anlagen dürfen nicht allein deshalb als sicher gelten, weil sie ursprünglich fachgerecht errichtet wurden. Der ordnungsgemäße Zustand muss über die gesamte Nutzungsdauer erhalten werden.

Gerade bei großen Immobilienbeständen sollten diese Aufgaben nicht über unabhängige Einzellisten, sondern über ein systematisches Prüf- und Pflichtenmanagement gesteuert werden.

Dafür benötigt der Betreiber klare Strukturen:

  • vollständiger Anlagen- und Betriebsmittelbestand,

  • eindeutige Verantwortlichkeiten,

  • geeignete elektrotechnische Organisation,

  • qualifiziertes Fachpersonal,

  • geregelte Prüfungen,

  • Mängelbeseitigung sowie

  • nachvollziehbare Dokumentation.

Prüfungen risikoorientiert organisieren

§ 5 der DGUV Vorschrift 3 fordert die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand. Für die Organisation wiederkehrender Prüfungen gibt die DGUV Information 203-071 zusätzliche Hinweise, insbesondere zur Festlegung angemessener Prüffristen, Dokumentation und Kennzeichnung.

Eine starre Betrachtung nach Gerätekategorien reicht dabei nicht aus. Einsatzbedingungen, Umgebung, Beanspruchung, Fehlerhistorie und Erkenntnisse aus bisherigen Prüfungen sind wichtige Grundlagen für ein angemessenes Prüfkonzept.

Prüfung und Instandhaltung verbinden

Festgestellte Mängel dürfen nicht im Prüfbericht verbleiben. Sie müssen bewertet und in einen geregelten Folgeprozess überführt werden:

Prüfung → Mangel → Bewertung → Sicherungsmaßnahme → Instandsetzung → gegebenenfalls Nachprüfung → Abschluss

Dadurch wird das Prüfmanagement Teil der technischen Betriebsführung.

Dokumentation schafft Betreibertransparenz

Für jede relevante Anlage beziehungsweise Betriebsmittelgruppe sollte nachvollziehbar sein:

Was wurde geprüft? Wann? Durch wen? Mit welchem Ergebnis? Welche Mängel bestehen? Wann ist die nächste Maßnahme erforderlich?

Bei großen Beständen können CAFM-Systeme und mobile Prüfgeräte diese Prozesse erheblich unterstützen. Die fachliche Verantwortung für angemessene Prüffristen und einen sicheren Zustand bleibt jedoch bestehen.

DGUV V3/V4 als Organisationsaufgabe verstehen

Professionelle elektrische Sicherheit verbindet daher Anlagenbestand, Gefährdungsbeurteilung, Qualifikation, Prüfung, Instandhaltung und Dokumentation.

Die DGUV Vorschriften 3 und 4 sind damit nicht lediglich Prüfvorschriften. Sie bilden einen wesentlichen Rahmen dafür, elektrische Anlagen und Betriebsmittel dauerhaft sicher und organisatorisch beherrscht zu betreiben.