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Arten elektrischer Prüfungen

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Arten elektrischer Prüfungen nach DGUV V3 mit Sichtprüfung Messung und Funktionstest

Arten der elektrischen Prüfungen für DGUV Vorschrift 3 – Praxisnahe Prüfverfahren zur Überprüfung der elektrischen Sicherheit

Im DGUV-System dienen wiederkehrende Prüfungen dem Erhalt des ordnungsgemäßen Zustands elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, der frühzeitigen Erkennung sicherheitsrelevanter Mängel und der Dokumentation für den sicheren Weiterbetrieb. Die DGUV-Information 203-071 strukturiert die technische Prüfung in drei aufeinander abgestimmte Schritte: das Besichtigen (Sichtprüfung), das Messen und das Erproben (Funktionsprüfung). Dieser dreistufige Prüfablauf bildet im Facility Management die Praxislogik ab, indem zunächst sichtbare Schäden erfasst, anschließend Schutzmaßnahmen messtechnisch überprüft und schließlich das Betriebsmittel unter realen Bedingungen auf sichere Funktion getestet wird.

Prüfverfahren zur elektrischen Sicherheit im Überblick

Technische Prüfung als strukturierter Prozess

Nach DGUV-Vorschrift 3 und der dazugehörigen Durchführungsanweisung ist die elektrische Prüfung kein isolierter Einzelschritt, sondern ein systematischer Prozess. Die DGUV-Information 203-071 unterscheidet organisatorische Aufgaben (zum Beispiel Planung der Prüffristen und Dokumentation) von den eigentlichen technischen Prüfungen. Erstere umfassen Verantwortlichkeiten und Dokumentationspflichten; letztere gliedern sich in Besichtigen, Messen und Erproben. Diese strukturierte Vorgehensweise stellt sicher, dass bei Prüfungen alle Ebenen der Sicherheit kontrolliert werden.

Praktische Bedeutung für das Facility Management

Für das Facility Management ergeben sich aus dieser Struktur klar definierte Kontrollstufen. Die Sichtprüfung (Besichtigen) dient der Erkennung von offensichtlich sichtbaren Mängeln im Außenzustand, Messungen überprüfen die Wirksamkeit der elektrischen Schutzmaßnahmen, und die Funktionsprüfung bestätigt das sichere Verhalten des Geräts im Betrieb. Zusammen gewährleisten diese drei Ebenen den sicheren Betrieb von Gebäuden, technischen Anlagen, Arbeitsplätzen und mobilen Betriebsmitteln. So findet zum Beispiel eine sorgfältige visuelle Kontrolle bereits den Großteil der Defekte, während anschließende Messungen und Erprobungen die elektrische Sicherheit nachweisen.

Verbindung zu Compliance und Dokumentation

Die drei Prüfarten sind nicht nur technische Arbeitsschritte, sondern Teil eines Compliance-Prozesses. Nach DGUV-Information 203-071 bildet die abschließende Dokumentation den formalen Abschluss der Prüfung und die Grundlage für die nächste Inspektion. Damit erfüllen die wiederkehrenden Prüfungen einerseits eine sicherheitstechnische und andererseits eine revisionssichere Nachweispflicht. Die Ergebnisse und Bewertungen der Sichtprüfungen, Messungen und Erprobungen fließen in die Prüfdokumentation ein und sichern die Nachvollziehbarkeit der Maßnahmen für Behörden, Versicherer und interne Audits ab.

Funktion der Sichtprüfung

Die Sichtprüfung (Besichtigen) ist immer der erste Schritt jeder technischen Prüfung. Dabei werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel bewusst und kritisch auf äußerlich erkennbare Mängel und Schäden untersucht und die Eignung für den vorgesehenen Einsatzzweck beurteilt. Diese visuelle Kontrolle bildet eine Art Vorfilter, der grobe Defekte aufspürt, bevor aufwändigere Messungen oder Funktionsprüfungen erfolgen. Praxiserfahrungen zeigen, dass bereits durch eine sorgfältige Sichtprüfung der größte Teil der Schäden gefunden werden kann.

Erkennung sichtbarer Schäden

Bei der Sichtprüfung konzentriert sich der Blick auf äußere Merkmale, die die Sicherheit beeinträchtigen könnten. Die Prüfer nehmen Gehäuse, Leitungen, Anschlüsse und bewegliche Teile genau unter die Lupe. Ziel ist es, alle sichtbaren Beschädigungen oder Verschleißerscheinungen zu erkennen – von abgeplatztem Isoliermaterial bis zu falsch angeschlossenen Leitungen. Diese vorsichtige Sichtkontrolle ist deshalb so wichtig, weil viele sicherheitsrelevante Fehler schon äußerlich erkennbar sind. Ein Kernprinzip ist dabei, dass Geräte mit erkannten Mängeln nicht einfach entsorgt werden dürfen, ohne dass die Fehlerursache dokumentiert wird – denn laut DGUV müssen alle Betriebsmittel, die die Sichtprüfung nicht bestehen, in die Fehlerstatistik einfließen.

Beschädigte Kabel

Ein besonderer Prüfpunkt sind beschädigte Kabel und Leitungen, da Defekte hier zu Stromschlägen oder Bränden führen können. Das betrifft zum Beispiel: - durchgescheuerte oder eingerissene Isolierungen, - tiefe Schnitte, Quetschungen oder spitze Knicke in Anschlussleitungen, - freiliegende Adern und Drähte, - aufgeplatzte oder überhitzte Mantelbereiche, und - lose oder gebrochene Kabelverschraubungen an Geräten.

Solche Schäden an Anschlussleitungen gehören zu den häufigsten Sicherheitsmängeln. Werden sie bei der Sichtprüfung festgestellt, müssen die betreffenden Betriebsmittel als mangelhaft erfasst und aus dem Verkehr gezogen werden. Wichtig ist, dass beschädigte Kabel nicht einfach ungeprüft ersetzt oder entsorgt werden – Geräte mit Kabelbruch müssen in der Prüf-Fehlerquote berücksichtigt werden.

Fehlerhafte Steckvorrichtungen

Stecker, Kupplungen, Steckdosenleisten und Schukosteckdosen sind weitere Prüfobjekte der Sichtprüfung, da sie häufig mechanischen Belastungen ausgesetzt sind. Typische Mängel an Steckvorrichtungen sind: gebrochene oder rissige Gehäuse, lose oder verbogene Anschlusskontakte, defekte Kabelentlastungen sowie gelockerte Schrauben und Klemmverbindungen. DGUV fordert daher, bei der Sichtprüfung auch auf die korrekte Funktion der Zugentlastung zu achten. So muss beispielsweise sichergestellt sein, dass Verschraubungen an Steckvorrichtungen fest angezogen sind und ihre Funktion zum Zugschutz nicht verloren haben.

Anzeichen von Überhitzung

Ein weiterer Aspekt der Sichtprüfung sind Hinweise auf thermische Belastungen. Überhitzung kann auf Überlast, schlechte elektrische Verbindungen oder Defekte hindeuten und im Extremfall Brandgefahr bedeuten. Deshalb achten Prüfer auf Anzeichen wie Brandflecken, Verfärbungen und angeschmolzene Teile an Isolierungen oder Gehäusen. Typische Indikatoren sind auch versprödetes oder brüchiges Material, geschwärzte Klemmen oder deformierte Kabelkanäle. Solche thermischen Schäden geben wichtige Warnsignale, die rechtzeitig behoben werden müssen, um das Risiko von Lichtbögen oder Kabelbränden zu verhindern.

Funktion der Messprüfung

Messungen ergänzen die Sichtprüfung als zweite Sicherheitsebene. Ziel der elektrischen Messprüfung ist es, nachzuweisen, dass die Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag wirksam sind. Mit geeigneten Prüfgeräten wird überprüft, ob alle sicherheitstechnischen Grenzwerte eingehalten werden und die gemessenen Werte plausibel für das jeweilige Prüfobjekt sind. Damit bildet das Messen den technischen Nachweis, dass Leitungen und Isolation intakt und Schutzleiterverbindungen durchgängig sind, um gefährliche Ströme sicher abzuleiten.

Isolationswiderstandsmessung

Ein Standardpunkt jeder Messprüfung ist die Bestimmung des Isolationswiderstands. Dieser Test prüft, ob die Isolierung von Leitern ausreichend hohen Widerstand gegenüber Erde aufweist, um gefährliche Ableitströme zu vermeiden. DGUV Information 203-071 führt die Isolationswiderstandsmessung ausdrücklich als Messinhalt auf[1]. Bei ortsveränderlichen Geräten wird meist mit 500 V Gleichspannung (IEC 61557-2) gemessen, bei Installationen entsprechend der Norm (z.B. 500 V DC oder mehr). Ein zu niedriger Isolationswiderstandwert ist ein deutliches Zeichen für Feuchtigkeitseintritt, Beschädigung oder Alterungsdefekte und führt zum Aussondern des Betriebsmittels.

Prüfung des Schutzleiters

Neben der Isolation ist die Durchgängigkeit aller Schutzleiterverbindungen zu überprüfen. Das schließt den Schutzleiter von Steckdosen über Anschlussleitungen bis zu allen metallischen berührbaren Teilen eines Geräts mit ein. Durch eine Durchgangsmessung (Kennwiderstandsmessung) wird sichergestellt, dass bei einem Fehlerfall der Strom sicher über den Schutzleiter in den Erdungsanschluss abfließen kann. Auch diese Messung ist in der DGUV Information 203-071 als wesentlicher Prüfpunkt genannt. Fehlt eine intakte Schutzleiterverbindung, so kann ein touchierter Mensch bei einem Fehlerstrom gefährlich unter Spannung geraten, weshalb dieser Test besonders kritisch ist.

Messung von Ableitströmen

Bei bestimmten Geräteklassen ist auch die Messung der Ableitströme (berührungs- oder schutzleiterbezogene Ströme) relevant. DGUV stellt klar, dass die Messung von Ableit- bzw. Ersatzableitströmen ergänzend zur Isolationsmessung durchgeführt werden kann, um das Gesamtisoliervermögen eines Geräts zu beurteilen. Beispielsweise ermöglicht sie die Erkennung von Verschlechterungen der Isolation, die in der reinen Widerstandsmessung noch nicht sichtbar sind. Ob und wie intensiv eine Ableitstrommessung erfolgt, richtet sich nach Art des Geräts und den einschlägigen Normen bzw. DGUV-Fachanleitungen.

Überprüfung der Erdung

Im Rahmen der Prüfungen wird auch geprüft, ob die Schutzerdung und der Potentialausgleich wirksam ausgeführt sind. Dabei kontrolliert die Prüfkraft insbesondere, ob Schutzleiter und Erdungsleiter durchgängig und nach Norm korrekt angeschlossen sind. Eine formale Messung des Erdungswiderstandes ist nach VDE 0105-100 für wiederkehrende Prüfungen in der Regel nicht vorgeschrieben – es genügt die Sichtprüfung der Erdungsanschlüsse und Sicherungen[8]. Nur bei speziellen Anlagen (z.B. Blitzschutzsystemen) kann eine messtechnische Erderprüfung erforderlich sein, für die jedoch besondere Fachkenntnisse nötig sind.

Normative und gerätebezogene Grundlagen

Alle Messungen müssen mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten entsprechend der jeweils anzuwendenden Normen durchgeführt werden. DGUV 203-071 verweist explizit auf das Messgerät nach DIN EN 61557 (VDE 0413)[9]. Ebenfalls wird gefordert, dass Prüfgeräte den Normenreihen VDE 0404, VDE 0411 bzw. VDE 0413 entsprechen. Für den Prüfer bedeutet das: Auswahl von Messgeräten mit korrekter Messkategorie, Kalibrierung und Schutzart. Vor dem Messen ist sicherzustellen, dass Prüfgerät und Messleitungen fehlerfrei, richtig eingestellt und für die zu erwartende Spannung geeignet sind. Nur so lassen sich zuverlässige Ergebnisse erzielen.

Funktion der Funktionsprüfung

Mit der Funktionsprüfung („Erproben“) wird überprüft, ob das Betriebsmittel oder die Anlage im realen Betrieb sicher funktioniert. DGUV schreibt vor, dass Funktionsprüfungen in dem Umfang erfolgen müssen, wie es zur Sicherheitsbestätigung nötig ist. Während Sichtprüfung und Messung eher theoretische Parameter erheben, bedeutet Erproben, das Gerät unter typischen Betriebsbedingungen in Betrieb zu nehmen und sicherheitstechnisch relevante Funktionen auf ihre Wirksamkeit zu testen. Erst in dieser Phase wird beurteilt, ob im Zusammenspiel aller Komponenten weiterhin der Schutz von Personen gewährleistet ist.

Betriebstest des Geräts

Beim betrieblichen Funktionstest geht es nicht nur darum, dass das Gerät anläuft. Vielmehr soll gezeigt werden, dass das Gerät nach der Prüfung unter realen Einsatzbedingungen gefahrlos verwendet werden kann. In der Praxis könnte dies zum Beispiel das Abschalten und Wiederanlaufen einer Antriebseinheit unter Last oder das Durchschalten einer Steuerung mit angeschlossenen Aktoren sein. Für Facility-Manager und Instandhalter ist dies besonders wichtig bei haustechnischen Anlagen und Arbeitsmitteln – sie müssen sicherstellen, dass nach der Inspektion z.B. Pumpen, Lüftungsanlagen oder EDV-Geräte wirklich störungsfrei und sicher arbeiten.

Funktion der Schutzeinrichtungen

Ein zentrales Element der Funktionsprüfung ist die Überprüfung von Sicherheits- und Schutzeinrichtungen. Dazu gehören etwa die Schutz-Relais, Not-Aus-Funktionen, Verriegelungen und Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen. Nach DGUV sind während der Erprobung gezielt solche Komponenten zu betätigen: So wird die Auslösefähigkeit des RCD über den Prüftaster geprüft, Not-Halt-Schaltungen werden betätigt und die Wirksamkeit von Schalterverriegelungen kontrolliert[12]. Ebenso werden Funktionen wie das Drehen der Phasenfolge an Drehstromsteckdosen oder die Rückmeldung von Not-Aus-Lampen geprüft. Jeder solcher Tests dient dazu zu beweisen, dass im Fehlerfall die vorgesehenen Schutzmechanismen zuverlässig greifen[12].

Systemverhalten im Betrieb

Schließlich wird mit der Funktionsprüfung das Verhalten der Anlage im laufenden Betrieb beurteilt. Hierbei prüft der Prüfingenieur beispielsweise, ob Signal- und Anzeigegeräte korrekt melden, ob Steuerbefehle wie gewünscht ausgeführt werden, und ob die Anlage stabil und kontrollierbar bleibt. DGUV nennt dazu ausdrücklich die Kontrolle von Melde- und Anzeigeelementen – etwa zeigt sichergestellt sein muss, dass die Schaltstellungsanzeige an einem Ferneinschalter oder Leuchtmelder korrekt funktioniert[13]. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass ein System im tatsächlichen Einsatz so reagiert, dass Personen und Umwelt geschützt bleiben.

Drei komplementäre Prüfungsebenen

Die drei Prüfverfahren Besichtigen, Messen und Erproben ergänzen einander zu einem ganzheitlichen Sicherheitskonzept. Die Sichtprüfung entdeckt vordergründige Mängel und Verschleißerscheinungen, die Messung bestätigt die elektrische Unversehrtheit von Isolation und Schutzleitern, und die Funktionsprüfung belegt den sicheren Betrieb im Echtbetrieb. DGUV stellt diese Ebenen als zusammengehörige Bestandteile einer Prüfung dar– es handelt sich nicht um voneinander trennbare Alternativen, sondern um aufeinander aufbauende Kontrollstufen.

Praktische Prüfungsreihenfolge

In der Praxis folgt die Reihenfolge der Prüfungen fast immer dem DGUV-Regel: zuerst Besichtigen, dann Messen, schließlich Erproben. Wie die DGUV-Information betont, ist die Sichtprüfung „immer als erster Prüfschritt“ durchzuführen. Dieser Ablauf hat sich etabliert, weil ohne bestehende Sichtprüfung ein Gerät gar nicht erst weiter gemessen oder betrieben werden sollte. Erst wenn beim Besichtigen keine sicherheitsrelevanten Fehler gefunden wurden, erfolgt die messtechnische Prüfung der Schutzmaßnahmen, bevor zuletzt die abschließende Funktionsprüfung erfolgt.

Abhängigkeit von Anlagentyp und Einsatzbedingungen

Der genaue Umfang der Prüfung hängt immer von Art der Anlage, Umgebung und Nutzung ab. DGUV weist darauf hin, dass etwa auf Baustellen, in feuergefährdeten Bereichen oder bei speziellen Anlagen (Kran, Roboter, etc.) über die elektrischen Prüfungen hinaus zusätzliche Kontrollen nötig sein können. Auch der Umfang der Messungen und Erprobungen richtet sich nach dem konkreten Prüfort und der Art der Betriebsmittel. Hier muss die fachkundige Elektrofachkraft entscheiden, welche weiteren Schritte (zum Beispiel spezielle Schutzmaßnahmen, zusätzliche Messungen oder Prüfbescheinigungen) erforderlich sind, um den jeweiligen Gefährdungen gerecht zu werden.