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Leistungsphase 5 der HOAI

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Prüfanweisung „Elektrische Sicherheit“ – Ausführungsplanung

Prüfanweisung „Elektrische Sicherheit“ – Ausführungsplanung

In dieser Prüfanweisung wird für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) nach HOAI eine umfassende Anleitung zur Überprüfung der elektrischen Sicherheit in einem Industrie-Neubauprojekt erstellt. Das Projekt umfasst Verwaltungsgebäude, Fertigungsstätten, Labore, Lagerhallen sowie produktionsnahe Büroflächen. Die Prüfung soll sicherstellen, dass die Ausführungsplanung des Generalunternehmers alle Anforderungen an die elektrische Sicherheit über alle relevanten Spannungsbereiche (Niederspannung, Mittelspannung, Gleich- und Wechselspannung) hinweg erfüllt. Ziel ist es, Personen und Sachwerte zu schützen und einen sicheren, normkonformen Betrieb der elektrischen Anlagen zu gewährleisten. Diese Prüfanweisung dient als Leitfaden für Fachplaner oder Sachverständige, um die Werk- und Montageplanung (Stromlaufpläne, Installationspläne, Berechnungen etc.) systematisch auf Übereinstimmung mit geltenden Vorschriften und dem Stand der Technik zu überprüfen. Sie ist im Sinne einer funktionalen Prüfung aufgebaut: Alle sicherheitsrelevanten Aspekte der Planung werden detailliert betrachtet, um bereits vor Ausführung etwaige Mängel zu erkennen und abzustellen. Damit wird die Grundlage für eine sichere Bauausführung und einen regelkonformen späteren Betrieb gelegt. Eine sorgfältige Prüfung in Leistungsphase 5 hat große Bedeutung: Fehler oder Lücken in der Planung können in der Ausführung zu gefährlichen Mängeln oder kostspieligen Nacharbeiten führen. Durch den Ensatz der hier dargestellten Checkliste werden potenzielle Probleme frühzeitig erkannt und können noch auf dem Papier behoben werden – bevor Menschen und Anlagen gefährdet werden. Letztlich unterstützt diese Prüfanweisung den Bauherrn und Betreiber dabei, seiner Sorgfaltspflicht gerecht zu werden und eine sichere elektrische Anlage in Betrieb zu nehmen, die den Anforderungen von Produktion und Nutzung zuverlässig standhält.

Geltungsbereich und Hintergrund

  • Geltungsbereich: Diese Prüfanweisung gilt für die Ausführungsplanung der elektrischen Anlagen im beschriebenen Industrie-Neubau. Sie umfasst die Niederspannungsanlagen (typischerweise 230/400 V AC), die Mittelspannungsanlagen (z.B. 10 kV Versorgungsnetz) soweit vorhanden, sowie Sonderspannungen (z.B. Gleichspannungsversorgungen für besondere Einrichtungen). Alle elektrotechnischen Gewerke im Projekt – von der Energieversorgung über die Gebäudeinstallation bis zur Anbindung von Maschinen, Laborgeräten und IT-Systemen – werden einbezogen. Besonderes Augenmerk gilt Bereichen mit erhöhten Anforderungen, etwa Laboratorien, Werkstätten und produktionsnahe Bereiche, wo zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sein können (z.B. Feuchträume, Explosionsschutz, medizinische oder prüftechnische Labore).

  • Regulatorischer Hintergrund: Die Ausführungsplanung als Leistungsphase 5 nach HOAI umfasst die vollständige Durcharbeitung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis auf ausführungsreife Detailpläne. Gerade im Bereich der Elektrotechnik ist die Ausführungsplanung kritisch, da hier die theoretischen Konzepte in konkrete Schaltpläne, Leitungsführungen und Apparateauswahlen umgesetzt werden. In vielen Fällen wird die LPH 5 für Elektroanlagen vom ausführenden Unternehmen (z.B. dem Elektrogeneralunternehmer) selbst erstellt. Unabhängig davon, wer die Planung erstellt, muss sie sämtliche Sicherheitsvorgaben erfüllen. Der Bauherr bzw. Betreiber bleibt verantwortlich dafür, dass die Anlage den gesetzlichen und normativen Anforderungen entspricht. Deshalb ist eine sorgfältige Prüfung der Ausführungsunterlagen unerlässlich, bevor die Installation erfolgt.

Ziel der Prüfung: Durch die Prüfung der Ausführungsplanung soll sichergestellt werden, dass:

  • Alle gesetzlichen Vorschriften und technischen Normen eingehalten werden (siehe nächste Sektion für eine Übersicht).

  • Die Planung ein schlüssiges Sicherheitskonzept aufweist, das Schutz gegen elektrischen Schlag, Überstrom, Störlichtbogen, Überspannung und sonstige elektrische Gefahren bietet.

  • Die Ausführungsunterlagen vollständig und prüffähig sind, inkl. aller Pläne, Schemata, Berechnungen und Dokumentationen, die für eine sichere Ausführung notwendig sind.

  • Schnittstellen zu anderen Gewerken (bspw. Bau, HKLS, Brandschutz, IT, Produktion) abgestimmt sind, sodass keine Sicherheitslücken durch mangelnde Koordination entstehen.

  • Maßnahmen für besondere Bereiche (Laboratorien, Werkstätten, Maschinenaufstellungsräume) angemessen berücksichtigt wurden, um den dort spezifisch auftretenden Gefährdungen vorzubeugen.

  • Bereits in der Planung die Voraussetzungen für Prüfung, Dokumentation und Betrieb der Anlage geschaffen werden (z.B. Messpunkte für Prüfungen, Betriebsanweisungen, Zugänglichkeiten etc.).

Im Ergebnis dieser Prüfung wird ein Prüfbericht erstellt, der festhält, ob die Ausführungsplanung freigegeben werden kann oder ob Nacharbeiten erforderlich sind. Dieser Bericht dient dem Bauherrn als Nachweis der gebotenen Sorgfalt (Due Diligence) in Bezug auf elektrische Sicherheit.

Rechtsgrundlagen und Normen

Eine Vielzahl an deutschen Gesetzen, Verordnungen und technischen Normen regelt die Planung, Ausführung und den Betrieb elektrischer Anlagen. Im Folgenden werden die wichtigsten Grundlagen aufgeführt, die bei der Prüfung der Ausführungsplanung zu beachten sind.

Die Planung muss mit all diesen Vorgaben konform sein:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Die BetrSichV verlangt vom Arbeitgeber bzw. Betreiber, Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen (dazu zählen elektrische Anlagen) so bereitzustellen und betreiben zu lassen, dass von ihnen keine Gefahr für Beschäftigte ausgeht. Insbesondere ist sicherzustellen, dass elektrische Gefährdungen ausgeschlossen oder auf ein hinreichend geringes Maß reduziert sind. § 14 BetrSichV schreibt vor, dass elektrische Anlagen vor Inbetriebnahme und wiederkehrend durch befähigte Personen geprüft werden; die Ergebnisse sind zu dokumentieren. In der Ausführungsplanung sind daher alle Anforderungen zu berücksichtigen, die einen sicheren Betrieb ermöglichen (z.B. Zugänglichkeiten, Abschaltvorrichtungen, Prüfanschlüsse). Die Planung sollte außerdem die Grundlagen für die vom Betreiber später umzusehenden Prüfungen legen (Bereitstellung von Prüfprotokollen gem. BetrSichV).

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Als grundlegendes Gesetz verpflichtet es den Arbeitgeber, für eine sichere Arbeitsumgebung zu sorgen (§ 3 ArbSchG). Übertragen auf elektrische Anlagen bedeutet dies, dass bereits in der Planung Konzepte für den Schutz der Beschäftigten vor elektrischen Gefahren enthalten sein müssen. Gefährdungsbeurteilungen für Arbeiten an elektrischen Anlagen sind zu berücksichtigen. Dies fließt etwa in Anforderungen an Abschaltvorrichtungen, Schutzeinrichtungen und Warnhinweise ein.

  • DGUV Vorschrift 3 („Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“): Diese Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung konkretisiert die Pflichten des Unternehmers bezüglich elektrischer Sicherheit. Sie fordert u.a., dass Arbeiten an elektrischen Anlagen nur durch Elektrofachkräfte oder unter deren Aufsicht erfolgen dürfen. Zudem schreibt DGUV V3 regelmäßige Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Geräte vor. Für Neuinstallationen gilt, dass vor Inbetriebnahme eine Erstprüfung durch eine Elektrofachkraft stattfinden muss. Die Ausführungsplanung muss daher sicherstellen, dass prüfbare Anlagen entstehen, d.h. z.B. Messpunkte vorgesehen werden und eine eindeutige Kennzeichnung aller Prüflinge gegeben ist. Auch die Anforderungen an Schutzmaßnahmen während des Betriebs (z.B. 5 Sicherheitsregeln bei Instandhaltungsarbeiten) sind schon in der Planung mitzudenken, indem entsprechende Einrichtungen zum Freischalten, Erden etc. vorgesehen werden.

  • Landesbauordnungen (LBO) und bauordnungsrechtliche Richtlinien: Die jeweiligen Landesbauordnungen enthalten allgemein die Pflicht, Anlagen so zu errichten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet wird (inkl. Brandschutz und Anlagensicherheit). Ergänzend gilt für Industriebauten die Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL), die besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz in Industriebauten stellt. Elektrische Anlagen müssen dabei so ausgeführt sein, dass sie den Brandschutz nicht beeinträchtigen und im Brandfall erforderliche Sicherheitseinrichtungen funktionieren. Beispielsweise fordert die MIndBauRL ggf. automatische Abschaltungen oder Überwachungssysteme für bestimmte Anlagen, Rauchabzüge mit Notstrom etc. Ferner ist die Muster-Leitungsanlagenrichtlinie (MLAR) zu beachten. Diese regelt u.a. die brandschutztechnische Ausführung von Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden – etwa die Notwendigkeit von Kabelabschottungen bei Wänden und Decken, die Bildung von brandgeschützten Installationsschächten und den Funktionserhalt elektrischer Leitungen für sicherheitsrelevante Systeme (E30/E90 Kabelanlagen). In der Ausführungsplanung muss daher z.B. festgelegt sein, wo welche Leitungswege brandschutztechnisch abzuschotten sind und welche Kabel besondere Anforderungen an den Funktionserhalt erfüllen müssen.

  • DIN VDE 0100 (VDE 0100) – Errichten von Niederspannungsanlagen: Die Normenreihe DIN VDE 0100 ist die zentrale Regelwerksammlung für die elektrische Installation bis 1000 V AC / 1500 V DC (Niederspannung).

Für die Ausführungsplanung besonders relevante Teile sind:

  • DIN VDE 0100-410: Schutz gegen elektrischen Schlag – enthält die grundlegenden Schutzmaßnahmen für Basisschutz (Schutz vor direktem Berühren) und Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren). Hier sind z.B. Anforderungen an automatische Abschaltung im Fehlerfall festgelegt (z.B. maximale Abschaltzeiten von 0,4 s in TN-Systemen für Endstromkreise ≤ 63 A) sowie Bedingungen für den Einsatz von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) und Schutzpotentialausgleich.

  • DIN VDE 0100-420: Schutz gegen thermische Auswirkungen – beinhaltet Maßnahmen zum Schutz gegen durch elektrische Anlagen verursachte Brände oder Wärmeentwicklung. Dazu zählen z.B. Anforderungen an Brandschutz bei Leuchten- und Heizungsanlagen, an die Vermeidung von Zündquellen, und an den Einsatz von AFDD (Lichtbogen-Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen) in bestimmten Bereichen, um Kabelbrände durch Arc-Faults zu verhindern.

  • DIN VDE 0100-430: Schutz bei Überstrom – regelt den Schutz von Leitungen und Anlagen bei Überlast und Kurzschluss. Dies betrifft die richtige Auslegung und Koordination von Überstrom-Schutzeinrichtungen (Leitungsschutzschalter, Sicherungen, Leistungsschalter) in Bezug auf die Kabelstrombelastbarkeit und Kurzschlussfestigkeit. Die Planung muss sicherstellen, dass Überstromschutzorgane rechtzeitig auslösen, bevor Leitungen überhitzen, und dass sie selektiv wirken (siehe unten „Selektivität“).

  • DIN VDE 0100-540: Erdungsanlagen, Schutzleiter, Potentialausgleich – enthält Anforderungen an die Errichtung der Erdungsanlage, der Hauptpotentialausgleichsschiene und aller Schutzleiterverbindungen. U.a. ist darin festgelegt, welche fremden leitfähigen Teile (z.B. Rohrleitungen, Stahlkonstruktionen) in den Hauptpotentialausgleich einzubeziehen sind und wie Schutzerdungen auszuführen sind. Diese Norm (bzw. ihre Vorgänger wie VDE 0190) bildet die Grundlage für das Erdungs- und Potentialausgleichskonzept, welches in der Planung zwingend vorhanden sein muss.

  • DIN VDE 0100-520 und -530: Diese Teile betreffen Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel (Kabel, Leitungen, Schalt- und Schutzgeräte). Für die Planung bedeutet das: Auswahl geeigneter Leiterquerschnitte nach Strombelastbarkeit und Spannungsfall, richtige Verlegeart, ausreichender Querschnitt des Schutzleiters, geeignete Schaltgeräte für Trennung und Not-Aus etc.. So fordert z.B. VDE 0100-520, dass Leitungen entsprechend den Umgebungsbedingungen (Temperatur, Verlegeart, mechanische Beanspruchung) ausgewählt werden, und VDE 0100-530 regelt u.a. die Anforderungen an Schalter, Trennvorrichtungen (Abschnitt 536) und die Einstellung und Selektivität von Schutzgeräten (Abschnitt 535).

  • DIN VDE 0100-600: Prüfungen (Erstprüfung) von Niederspannungsanlagen – legt fest, welche Prüfungen nach Fertigstellung einer elektrischen Anlage durchgeführt werden müssen (Sichtprüfung, Erprobung, Messungen). Diese Norm ist für die Ausführungsplanung insoweit wichtig, als die Planung die Durchführbarkeit dieser Prüfungen ermöglichen muss. Beispielsweise müssen in der Anlage Messanschlüsse oder Prüfklemmen vorgesehen sein, alle stromführenden Teile zugänglich oder dokumentiert sein, und es muss definiert sein, welche Messungen (Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz, RCD-Prüfung etc.) durchgeführt werden. Die Ausführungsplanung sollte gemäß DIN VDE 0100-600 auch beinhalten, dass ein Prüfprotokoll (Abnahmeprotokoll) erstellt und an den Betreiber übergeben wird.

Hinweis: Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Teile der VDE 0100, die je nach konkreter Anlage relevant sein können – z.B. Teil 444 (Maßnahmen gegen elektromagnetische Störungen), Teil 710 (elektrische Anlagen in medizinisch genutzten Bereichen), Teil 718 (Anlagen in Unterrichtsräumen/Laboratorien), Teil 722 (Starkstromanlagen auf Baustellen) usw.

Die Ausführungsplanung muss alle für das Projekt einschlägigen Normabschnitte berücksichtigen.

  • DIN EN 61140 (VDE 0140-1): Diese Norm ist eine Sicherheitsgrundnorm zum Schutz gegen elektrischen Schlag und formuliert gemeinsame grundlegende Anforderungen, die für elektrische Anlagen und Betriebsmittel gelten. Sie ist spannungsunabhängig (gilt also von Kleinspannung bis Hochspannung) und stellt Prinzipien auf wie z.B. die Einteilung in Schutzklassen, Grundanforderungen an Isolierung, Abstände und Begrenzung von Berührspannungen. Zwar wird DIN EN 61140 üblicherweise indirekt durch Verweis in anderen Normen angewendet und ist nicht als eigenständige Planungsnorm gedacht, dennoch sollte die Ausführungsplanung mit den Grundsätzen dieser Norm im Einklang stehen. Insbesondere das Zusammenwirken von Anlagenschutz und Geräteschutz wird hier thematisiert – wichtig für ein Industrieprojekt, in dem Anlagenteile und Maschinen eine Einheit bilden sollen.

  • DIN VDE 0105-100: Diese Norm behandelt den Betrieb elektrischer Anlagen. Für die Planung ist sie relevant, weil sie sicherheitsgerechte Bedienung und Instandhaltung voraussetzt. So fordert VDE 0105-100 z.B., dass beim Betrieb die „Fünf Sicherheitsregeln“ angewendet werden (Freischalten; gegen Wiedereinschalten sichern; Spannungsfreiheit feststellen; erden und kurzschließen; benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken). Daraus ergeben sich Planungsanforderungen: Es müssen z.B. allpolige Freischaltvorrichtungen vorhanden sein, die sicher verriegelt werden können, Erdungspunkte für Mittelspannungsanlagen vorgesehen sein, Warnschilder angebracht werden etc. Zudem verlangt VDE 0105-100 eine klare Zuständigkeitsregelung und Kennzeichnung im Betrieb (etwa die Benennung eines Anlagenverantwortlichen). Die Ausführungsplanung sollte daher dokumentieren, welche Schaltanlagenbereiche später vom Betreiber als „Betriebsräume für elektrische Anlagen“ ausgewiesen werden (ggf. gemäß Muster-EltBauVO – Verordnung über den Bau und Betrieb von elektrischen Betriebsräumen, die in manchen Bundesländern gilt). Diese Räume müssen bestimmte bauliche Anforderungen erfüllen (z.B. feuerbeständige Umfassungswände, nur autorisierter Zutritt, ggf. Schutzraum gegen Störlichtbogen).

  • DIN EN 62305 (VDE 0185-305) – Blitzschutz: Diese Normenreihe umfasst vier Teile und regelt den äußeren Blitzschutz (Fangeinrichtungen, Ableitungen, Erdungsanlagen) sowie den inneren Blitzschutz (Blitzschutz-Potentialausgleich, Überspannungsschutz) für bauliche Anlagen. In Industriebauten muss anhand einer Risikoanalyse (DIN EN 62305-2) geprüft werden, ob ein Blitzschutzsystem erforderlich ist und welche Schutzklasse anzuwenden ist. Die Ausführungsplanung muss dies berücksichtigen: Falls Blitzschutz gefordert oder vom Bauherrn gewünscht ist, sind entsprechende Planungen für Erdungsanlagen (Fundamenterder, Ringerder), Dach-Fangstangen, Ableitungen an der Fassade und Trenner, sowie Blitzschutz-Potentialausgleich (nach DIN VDE 0185-305-3) zu erstellen. Auch Überspannungsschutzmaßnahmen (SPD vom Typ 1-3 nach DIN VDE 0100-534) gehören dazu. Der Blitzschutz-Potentialausgleich ist eng mit dem allgemeinen Erdungssystem verzahnt – hier muss die Planung sicherstellen, dass z.B. alle ein- und ausgehenden metallenen Leitungen an die Potentialausgleichsschiene angeschlossen werden und Überspannungsableiter an den richtigen Stellen in der Anlage eingebaut sind, um Überspannungen durch Blitz indirekt abzuleiten.

  • DIN VDE 0190 ff. (alt) / Aktuelle Normen zum Potentialausgleich und Erdung: Historisch wurden Anforderungen an den Schutzpotentialausgleich und die Einbeziehung von Rohrleitungen etc. in VDE 0190 geregelt. Diese Inhalte sind heute in VDE 0100-540 aufgegangen. Bei Bestandsanlagen kann VDE 0190 noch relevant sein, im Neubau ist aber das aktuelle Normenwerk anzuwenden. Wichtig ist der Vollständigkeit halber: Der Potentialausgleich ist obligatorisch für jede Elektroinstallation; alle wesentlichen metallischen Teile müssen in den Hauptpotentialausgleich einbezogen werden. Die Planung muss ein vollständiges Erdungs- und Potentialausgleichsschema ausweisen, inkl. Dimensionierung der Leiter (mind. 16 mm² Cu für Hauptpotentialausgleich gem. VDE 0100-540) und Angabe des Standorts der Haupterdungsschiene.

Zusätzlich zu den obigen Normen müssen selbstverständlich auch weitere einschlägige Bestimmungen beachtet werden, z.B. VDE 0113-1 / EN 60204-1 (Maschinenrichtlinie – Elektrische Ausrüstung von Maschinen) für fest mit der Anlage verbundene Maschinen, VDI/VDE 2180 (funktionale Sicherheit in der Prozesstechnik) falls relevant, ATEX-Richtlinien (2014/34/EU, Ex-Schutz) für explosionsgefährdete Bereiche (z.B. Lösemittellager, bestimmtes Laborgerät) und ggf. DIN VDE 0100-710 falls medizinische Räume im Labortrakt vorhanden sind. Die Prüfanweisung konzentriert sich auf die Hauptthemen, doch muss der Prüfer stets projektspezifisch überlegen, ob Spezialvorschriften anzuwenden sind.

Prüfkriterien und Prüfumfang

Im Rahmen der Prüfung werden sämtliche Planungsdokumente der LPH 5 auf die Erfüllung der genannten Anforderungen untersucht.

Typische Unterlagen der Ausführungsplanung, die geprüft werden, sind:

  • Stromlaufpläne und Schemas (einpolige Übersichtspläne der elektrischen Verteilung, Steuer- und Regelstromlaufpläne für Anlagen, ggf. Stromkreislisten),

  • Verteilerdokumentation (Angaben zu jedem Schaltschrank, Stromkreisverzeichnis, Schaltgeräteauflistungen),

  • Kabel- und Leitungspläne (Grundrisse mit Leitungsführungen, Kabeltrassen, Steigzonen, Installationssysteme, Angaben zu Querschnitten und Längen),

  • Installationspläne (z.B. Steckdosen- und Leuchtenpläne, Erdungspunkte, Blitzschutzerderpläne auf dem Dach etc.),

  • Berechnungen (Lastberechnungen, Strombelastbarkeitsnachweise, Spannungsfallberechnung, Kurzschlussstromberechnung, Selektivitätsnachweis, Bemessung der Schutzgeräte),

  • technische Beschreibung/Anlagenspezifikation (Erläuterungsbericht zur elektrotechnischen Anlage, Beschreibung der Sicherheitsfunktionen, Notstromkonzept),

  • Dokumentationen zu Sicherheitskonzepten (Blitzschutz-Risikoanalyse, Explosionsschutzdokument falls nötig, Brandschutzkonzept in Bezug auf Elektroanlagen),

  • Prüf- und Messkonzept (falls vom Auftragnehmer vorab erstellt: Plan, welche Messungen nach VDE 0100-600 durchgeführt werden, Mustervorlage von Prüfprotokollen, Checklisten) und

  • Schnittstellenpläne (z.B. zu Brandmeldeanlagen, Gebäudeautomation, Maschinenanschlüssen, USV-Systemen, Notstromaggregat etc.).

Der Prüfer sollte sich zunächst einen Überblick verschaffen, ob alle erforderlichen Dokumente vollständig vorliegen. Insbesondere ist zu kontrollieren, ob für jede elektrische Anlage bzw. jedes Teilgewerk eine detaillierte Ausführungsunterlage vorhanden ist. Beispielsweise müssen auch Nebengewerke wie Sicherheitsbeleuchtung, Zutrittskontrollanlagen, Kommunikationsverkabelung, Erdungsanlagen etc. geplant und dokumentiert sein – fehlen entsprechende Pläne, ist dies zu beanstanden. Im nächsten Schritt erfolgt die inhaltliche Prüfung entlang der thematischen Schwerpunkte. Die folgende Struktur orientiert sich an den geforderten Themenfeldern (elektrischer Schlag, Überstrom, Lichtbogen, Überspannung etc.) und stellt dar, welche konkreten Prüfkriterien in jedem Bereich anzulegen sind. Für jeden Themenbereich werden zunächst kurz die Anforderungen dargestellt und anschließend die Prüfhandlungen erläutert, d.h. wie im Rahmen der Planprüfung kontrolliert wird, dass die Anforderungen erfüllt sind. Schließlich ist als Zusammenfassung eine Prüftabelle (Checkliste) aufgeführt, in der alle Prüfpunkte stichwortartig aufgelistet sind. Diese Checkliste kann ausgefüllt (abgehakt bzw. mit Ja/Nein versehen und kommentiert) werden und bildet den Kern der Nachweisdokumentation für die Abnahme der LPH 5.

Schutz gegen elektrischen Schlag (Personenschutz)

Anforderungen: Menschen (und Nutztiere, soweit relevant) müssen vor gefährlichen Körperströmen geschützt werden. Die Planung muss daher den Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren aktiver Teile) und den Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren von berührbaren leitfähigen Teilen im Fehlerfall) sicherstellen. Die DIN VDE 0100-410 gibt hierfür verschiedene anerkannte Schutzmaßnahmen vor.

In typischen Gebäudebzw. Industrieinstallationen kommen regelmäßig zum Einsatz:

  • Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung: Hierbei werden Körper von Betriebsmitteln mit dem Schutzleiter verbunden (Schutzerdung), und im Fehlerfall (Kurzschluss oder Erdschluss) müssen Überstrom-Schutzeinrichtungen innerhalb vorgegebener Abschaltzeiten auslösen, sodass die Berührungsspannung nicht zu lange anliegt. Z.B. gilt im TN-System für Endstromkreise ≤ 230 V gegen Erde eine maximale Abschaltzeit von 0,4 s, im TT-System 0,2 s; für vorgeschaltete Verteilerstromkreise sind es 5 s (TN) bzw. 1 s (TT). Die Planung muss durch Kurzschlussstrom-Berechnung und Auswahl geeigneter Schutzeinrichtungen (Sicherungen, LS-Schalter) zeigen, dass diese Zeiten überall eingehalten werden können (siehe Abschnitt „Überstromschutz und Abschaltbedingungen“). Ist dies nicht möglich, sind RCD (Fehlerstromschutzschalter) als Zusatzschutz erforderlich.

  • Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD): Gemäß VDE 0100-410 sind in bestimmten Stromkreisen RCDs vorgeschrieben, z.B. für Steckdosenstromkreise ≤ 32 A in bestimmten Umgebungen (bei Laienbedienung allgemein ≤ 30 mA RCD) oder in Feuchträumen, für Außensteckdosen etc. Unabhängig von Pflichtfällen können RCDs auch freiwillig als zusätzlicher Personenschutz eingesetzt werden. Die Planung muss eine Selektivität und Koordination der RCDs vorsehen (Staffelung nach Bemessungsdifferenzstrom), damit im Fehlerfall nur der betroffene Teil abschaltet. In Labors und Werkstätten ist abzuwägen, an welchen Steckdosen aus Sicherheitsgründen RCDs unverzichtbar sind (Personenschutz) und wo ggf. auf RCD verzichtet wird, um Fehlauslösungen zu vermeiden (z.B. an Steckdosen für EDV-Geräte, wo separate Maßnahmen wie Schutzklasse II Geräte genutzt werden können). Prüfkriterium: Es ist zu kontrollieren, dass für alle Steckdosen und Endstromkreise die RCD-Anforderungen eingehalten sind (insb. 30 mA RCD in Bereichen nach VDE 0100-410, z.B. allgemeine Steckdosen im Büro, Steckdosen in Labors mit Laiennutzung, Außenbereiche, etc.).

  • Doppelte oder verstärkte Isolierung (Schutzklasse II) / Schutztrennung: In bestimmten Laboraufbauten oder Prüfeinrichtungen kann auch Schutztrennung (galvanisch getrennte Stromkreise, z.B. mittels Trenntrafo) als Schutzmaßnahme eingesetzt werden, oder der Betrieb von Geräten der Schutzklasse II (die von sich aus gegen Fehlerschlag isoliert sind). Prüfkriterium: In der Planung sollten derartige Maßnahmen erkennbar sein, wo sie sinnvoll sind – z.B. medizinische Labore können Schutztrenntrafos haben für Patientenversorgung, oder portable Geräte der Kl. II werden vorgesehen, um RCD-Pflicht zu umgehen. Hier ist weniger ein „Muss“ als ein „Kann“ – der Prüfer sollte vor allem sicherstellen, dass wenn solche Schutzmaßnahmen angewandt werden, sie normgerecht dimensioniert und dokumentiert sind (z.B. Sekundärkreise der Schutztrennung nur an eine Verbrauchergruppe angeschlossen, Isolation überwacht bei großen Schutztrennsystemen etc.).

  • Schutzpotentialausgleich: Dieser ist essenzieller Bestandteil des Fehlerschutzes. Gemäß VDE 0100-410 bzw. 0100-540 müssen alle gleichzeitig berührbaren leitfähigen Teile, die im Fehlerfall ein unterschiedliches Potential haben könnten, in den Schutzpotentialausgleich einbezogen werden. Praktisch bedeutet das: Die Planung muss eine Hauptpotentialausgleichsschiene (HES) vorsehen, an die Schutzerdungsleiter, Neutralleiter (TN-C-S-Aufteilung), Erder (Fundamenterder/Ringerder) sowie fremde metallene Installationen (Wasser-, Gasleitungen, Haustechnikmetalle, Blitzschutz, Antennenerdung etc.) angeschlossen werden. Zusätzlich ist in weitläufigen Anlagen ggf. ein zusätzlicher Potentialausgleich in bestimmten Bereichen (z.B. Laborbereich mit vielen leitfähigen Tischen/Gestellen) vorzusehen, um lokale Potentialdifferenzen zu minimieren. Prüfkriterium: Kontrolle, ob in den Plänen die HES eingezeichnet und alle relevanten Leiter angeschlossen sind (mindestens Querschnitt 16 mm² Cu). Ebenso ob in Räumen mit besonderer Gefährdung (z.B. bei Badewannen oder Labors mit leitfähigen Fußböden, sofern relevant) ein örtlicher Supplementär-Potentialausgleich geplant ist. Weiterhin: Ist der Fundamenterder nach DIN 18014 dimensioniert und eingezeichnet? Wurde der Blitzschutzerdung an die HES angebunden? Diese Punkte müssen im Plan oder im Erläuterungsbericht klar hervorgehen.

  • Kennzeichnung und Absicherung von Steckdosenkreisen in Laboren und Werkstätten: Speziell in Laborumgebungen kann es notwendig sein, bestimmte Steckdosen farblich oder mechanisch zu kennzeichnen (z.B. Steckdosen an isoliertem Trennsystem oder IT-Netz dürfen nur bestimmte Geräte versorgen). In Werkstätten sollte an jedem Maschinenanschluss ein gut sichtbarer Not-Aus oder Trennschalter vorgesehen sein (dies geht schon in Richtung Maschinenrichtlinie, muss aber bauseits vorbereitet sein).

Prüfung:

Der Prüfer geht systematisch Stromkreis für Stromkreis bzw. Anlagenteil für Anlagenteil durch und kontrolliert: Welche Schutzmaßnahme gegen elektrischen Schlag ist vorgesehen? Entspricht sie den einschlägigen Normen? Für die automatische Abschaltung z.B. muss die Schleifenimpedanz ausreichend niedrig sein, was anhand der Kurzschlussberechnung und der gewählten Schutzorgane beurteilt wird. Hier ist Einsicht in die Berechnungen nötig: Ist für jeden Endstromkreis der Ik_min am ungünstigsten Punkt ermittelt und ist dieser groß genug, um die Sicherung innerhalb der vorgeschriebenen Zeit auszulösen? Ebenso: Sind RCD dort geplant, wo gefordert? (z.B. alle allgemeine Steckdosen ≤ 20 A in Büro und Labor, soweit nicht überwacht von Elektrofachkräften, gemäß DIN VDE 0100-410). Falls RCDs vorgesehen sind, sind diese selektiv koordiniert? (z.B. nur ein 30 mA pro Unterverteilung, keine Kaskade von 30 mA in Serie, oder Staffelung 30 mA/300 mA). Der Prüfer sollte auch die Stromlaufpläne dahingehend prüfen, ob Neutralleitertrennklemmen in Verteilungen vorgesehen sind (für Isolationsmessungen wichtig) und ob an TN-C-S-Übergabepunkten der PEN ordnungsgemäß aufgetrennt wird. Ergebnisse all dieser Kontrollen werden in der Checkliste festgehalten (siehe Prüftabelle am Ende, Abschnitt „Personenschutz“).

Schutz gegen Überstrom, Kurzschluss und elektrische Überhitzung

Anforderungen: Überstromschutz dient dem Brandschutz und Anlagenschutz. Jeder Leiter und jedes Betriebsmittel muss vor unzulässig hoher Erwärmung durch Überlast oder Kurzschlussströme geschützt sein (VDE 0100-430).

In der Ausführungsplanung bedeutet das:

  • Bemessung der Überstrom-Schutzeinrichtungen: Für jede Leitung ist eine Sicherung oder ein Leitungsschutzschalter mit passendem Nennstrom vorzusehen, der ≤ der zulässigen Dauerstrombelastbarkeit (Iz) des Leiters liegt, oder es sind andere Maßnahmen der Überlastauslöschung getroffen (Selektivitätsbetrachtungen ausgenommen, dazu unten).

  • Prüfkriterium: Abgleich der gewählten Absicherung (Sicherungsgröße) mit den Kabelquerschnitten und Verlegearten. In den Berechnungen sollte eine Tabelle oder Liste vorhanden sein, die zeigt: Verlegter Kabeltyp X, Querschnitt Y mm², zulässiger Iz = A, Absicherung = B A, Verhältnis B/Iz ≤ 1 (bzw. gemäß Norm Grenzwerte). Auch die Häufung (gleichzeitige Belastung mehrerer Kabel) ist zu beachten – Planer müssen ggf. Reduktionsfaktoren ansetzen, was in den Berechnungen dokumentiert sein sollte. Der Prüfer achtet darauf, dass kein Stromkreis überlastungsgefährdet erscheint.

  • Kurzschlussstromberechnung: Anhand der Netzimpedanzen (Trafo, Zuleitungslängen, Querschnitte) muss der maximale Kurzschlussstrom (Ik_max) und minimale Kurzschlussstrom (Ik_min) an jedem relevanten Punkt berechnet sein. Ik_max ist wichtig für die Schaltgeräte-Bemessung (z.B. Ausschaltvermögen der Sicherungen/Leistungsschalter, Kurzschlussfestigkeit der Schienen und Geräte). Ik_min ist relevant für die Abschaltbedingung (siehe elektrischer Schlag).

  • Prüfkriterium: Der Prüfer kontrolliert, ob eine Kurzschlussberechnung vorliegt und ob alle Werte vernünftig erscheinen. Insbesondere: Sind die Schaltgeräte (z.B. NH-Sicherungen, Leistungsschalter) mit einem Ausschaltvermögen ≥ Ik_max gewählt? Beispiel: Ik_max am NS-Hauptverteiler 35 kA, eingesetzte Sicherungen NH00 mit 50 kA Ausschaltvermögen -> ok. Falls eine zu geringe Kurzschlussfestigkeit vorläge, wäre das ein gravierender Mangel.

  • Selektivität: Die Schutzgeräte sollten so koordiniert sein, dass bei einem Fehler nur der betroffene Stromkreis abschaltet und vorgelagerte wichtige Versorgungen möglichst erhalten bleiben. Selektivität kann voll (kein Überlapp der Auslösekennlinien) oder teilweise (große Fehlerströme führen dennoch zum Ausfall höherer Ebenen) gegeben sein.

Prüfkriterium:

Der Prüfer sichtet einen evtl. vorhandenen Selektivitätsnachweis oder erstellt selbst einen groben Abgleich der Kennlinien. In Industrieanlagen wird oft mit gestaffelten Abschaltorganen gearbeitet (z.B. NH-Sicherung am Trafo, Leistungsschalter in Unterverteilung, LS-Schalter/Schmelzsicherungen in Endkreisen). Eine Daumenregel: Die Staffelung sollte im Verhältnis 1:1,6 bis 1:3 erfolgen (je nach Kennlinie). Wenn z.B. am Abgang ein LS-C16A ist, sollte der Vor-Sicherungsautomat z.B. 63A träge sein, damit im Kurzschlussfall der 16A zuerst kommt. Ausführliche Selektivitätsberechnungen liefern Kennliniendiagramme – liegen solche bei, überprüft man stichprobenartig, ob diese korrekt sind. Besonderes Augenmerk gilt der Selektivität zwischen Schutzorgan der Einspeisung (NS-Hauptverteilung) und nachgelagerten Unterverteilungen: Hier muss oft eine Staffelung NH -> Leistungsschalter erfolgen. Der Prüfer kontrolliert, ob z.B. eine 250A NH und ein nachgeschalteter 160A Leistungsschalter selektiv sind (Herstellerangaben heranziehen). Werden Unzulänglichkeiten sichtbar (z.B. zwei identische Schmelzsicherungen hintereinander), ist dies im Prüfbericht zu vermerken.

  • Schutz bei Überlast: Neben der Kurzschlussabschaltung ist auch die Dauerbelastung relevant.

  • Prüfkriterium: Kontrolle, ob die berechneten Betriebsströme die gewählte Absicherung nicht unnötig ausreizen. In Dauerbetriebs-Anlagen (z.B. Motoren mit hoher Einschaltdauer) sollte die Auslastung der Sicherung deutlich unter 100% liegen (Faustregel ≤80%), um Auslösen im Grenzbereich zu vermeiden. Der Prüfer schaut z.B. auf Belastungsrechnungen der Hauptstromschienen und ob thermische Auswirkungen berücksichtigt sind.

  • Thermischer Schutz von Verteilungen und Schaltanlagen: Große Ströme erzeugen Wärmeverluste. Die Planung sollte Angaben enthalten, wie Schaltschränke belüftet oder dimensioniert werden, damit es nicht zu Hot-Spots kommt.

  • Prüfkriterium: Zwar schwer allein auf dem Papier zu prüfen, kann der Prüfer Indizien bewerten: z.B. sind Leistungsschalter in Schränken ausreichend verteilt? Gibt es Hinweise auf Klimatisierung (Lüfter, Kühlgeräte) in Schaltschränken mit hoher Verlustleistung? Werden in der Dokumentation maximal zulässige Umgebungstemperaturen für die Schaltgeräte angegeben? Sofern Unklar, kann eine Nachfrage ans Planerteam gestellt werden.

Es überprüft der Prüfer hier, ob die Schutzkonzepte gegen Überstrom schlüssig sind: richtige Sicherungsdimensionierung, Koordination der Auslösecharakteristiken und keine Überlastgefahr. All dies wird in der Checkliste (Abschnitt Überstromschutz/Kurzschluss) festgehalten.

Schutz gegen Störlichtbogen und Lichtbogeneffekte

Anforderungen: Ein Störlichtbogen (Lichtbogenkurzschluss) stellt eine erhebliche Gefahr dar – sowohl in Form von Bränden (wenn Materialien entzündet werden) als auch als direktes Risiko für Personen (Lichtbogenblitz mit Verbrennungen, Druckwelle).

In der Planung sind verschiedene Ansätze relevant, um die Risiken durch Lichtbögen zu mindern:

  • Vermeidung von Störlichtbögen: Durch eine solide Anlagenkonzeption soll das Auftreten von Lichtbogenfehlern minimiert werden. Dazu gehört die ausreichende Isolierung und Luft-/Kriechstrecken in den Schaltanlagen (Stichwort Isolationskoordination, siehe unten), eine sorgfältige Materialauswahl (keine losen Verbindungen, hochwertige Schaltgeräte) und ggf. Einschränkung der Fehlerquellen (z.B. keine unnötigen offenen Sammelschienen, Abdeckungen über Anschlusspunkten).

  • Prüfkriterium: Der Prüfer schaut in Schaltplänen, ob z.B. alle Abgänge mit Leistungsschaltern oder Trennern abgesichert sind – offene Sammelschienenabschnitte nur kurz sind – und ob Angaben über Schaltanlagenbauweise vorliegen (oft gibt es Herstellerdatenblätter: z.B. Schaltanlage typgeprüft nach IEC 61439 mit Klassifizierung IAC A FLR 50kA/1s für inneren Störlichtbogenschutz). Solche Angaben zeigen, dass die Anlage für Lichtbogenfälle ausgelegt ist.

  • Personenschutz im Störlichtbogenfall: In Mittelspannungsanlagen oder größeren NS-Anlagen (NSHV) sollten konstruktive Maßnahmen getroffen sein, um im Fehlerfall die Auswirkungen für Personen zu reduzieren. Das kann sein: Druckentlastungskanäle aus dem Schaltraum führen, arc-proof Schaltfelder (IAC klassifizierte Felder, die eine bestimmte Zeit einem inneren Lichtbogen standhalten, ohne dass nach außen Flammen/Druck entweichen) etc.

  • Prüfkriterium: Hier muss der Prüfer meist anhand der Ausschreibungstexte oder Anlagenbeschreibungen prüfen, ob derartige Anforderungen gestellt wurden. Z.B.: Ist im technischen Konzept erwähnt, dass NS-Schaltfelder der Kategorie PM (Personenschutz von vorne und Seite) nach IEC 61641 (Prüfungen auf Störlichtbogenfestigkeit) ausgeführt werden? Wenn nein, könnte man zumindest erwarten, dass in den Plänen Warnhinweise stehen „Achtung, bei offener Schaltschranktür Abstand halten“ – was natürlich keine befriedigende Lösung ist. In sensiblen Bereichen (z.B. große Hauptverteilungen in Gebäuden mit Publikumsverkehr) wäre ein Verzicht auf arc-proof Ausführung ein Mangel.

  • Lichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDD): In Niederspannungs-Installationen fordern die Normen (VDE 0100-420) mittlerweile den Einsatz von AFDD (Arc Fault Detection Device, auf deutsch Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung) in bestimmten Anwendungsbereichen optional oder empfohlen, z.B. in Schlafräumen von Pflegeeinrichtungen, Museen mit unwiederbringlichen Gütern, Holzverarbeitungsbetrieben etc. In einem Industrie-Neubau kann man AFDD z.B. für Labor-Steckdosen in Betracht ziehen, wenn dort viele Geräte mit alter Verkabelung genutzt werden oder Brandlast hoch ist.

  • Prüfkriterium: Prüfen, ob AFDD-Einsatz erwogen wurde. Nicht überall nötig, aber wenn besondere Risiken bestehen (z.B. Lagerhalle mit brennbaren Stoffen und viele Steckdosen), wäre AFDD eine zusätzliche Sicherheitsebene gegen schwelende Kabelbrände durch Lichtbögen. In der Planung könnten AFDD z.B. als Teil der Leitungsschutzschalter-Kombination eingezeichnet sein. Der Prüfer stellt sicher, dass alle normativ verpflichtenden Einsatzfälle abgedeckt sind (derzeit sind AFDDs laut Norm empfohlen für bestimmte Bereiche, jedoch in Deutschland nicht strikt verpflichtend außer ggf. durch VdS/Versicherer-Auflagen).

  • Schutzabstände und Zugangsbegrenzungen: Die Planung sollte berücksichtigen, dass im Betrieb gefährliche Bereiche um Hochspannungsanlagen existieren. So definieren Regeln (DGUV, VDE 0105-100) Abstandsbereiche bei offenen Anlagen (Annäherungszone, Gefahrenzone). In der Ausführungsplanung konkret heißt das: z.B. genügend Platz vor Schaltanlagen einplanen (Mindestraum für Arbeiten unter Spannung oder in der Nähe spannungsführender Teile), Absperrungen oder abschließbare Türen für Transformatorzellen etc.

  • Prüfkriterium: Der Prüfer schaut in die Aufstellungspläne von Schaltanlagenräumen: Sind die Arbeitsabstände nach ArbStättV und VDE eingehalten (mind. 0,8 m vor Schaltschränken, besser 1,2 m bei Gegenüberstellung)? Gibt es Hinweise in Zeichnungen auf Gefahrenbereiche (Schutzbereich kennzeichnen)? Falls die Zeichnungen solche Details nicht zeigen, kann der Prüfer im Erläuterungsbericht oder durch Rückfrage klären, ob dies bedacht wurde.

Es prüft man also, ob die Planung vorsorglich Lichtbogenrisiken reduziert und im Fall des Auftretens den Schaden begrenzt. Besonders in Mittelspannungsanlagen ist dies ein zentrales Thema; im Niederspannungsnetz eher als Brandvermeidung (AFDD) und Personenschutz bei Wartung (Abstände, Schutzausrüstungsvorgaben).

Schutz gegen Überspannung und Blitzschutz

Anforderungen: Überspannungen können durch äußere Einflüsse (Blitzeinschlag) oder innere Vorgänge (Schalthandlungen, elektrostatische Entladungen) entstehen. Sie gefährden sowohl Personen (indirekt, z.B. durch Folgeschäden oder Brände) als auch Geräte.

Die Planung muss daher zwei Ebenen betrachten:

  • Äußerer Blitzschutz: Falls die Risikoanalyse nach DIN EN 62305-2 ergibt, dass ein Blitzschutzsystem nötig ist oder die Bauvorschriften es verlangen (z.B. bei bestimmten Industriebauten ab großer Gebäudegröße), so ist ein komplettes Blitzschutzsystem zu planen.

  • Prüfkriterium: Liegt eine Blitzschutz-Risikoabschätzung vor? Ist die gewählte Blitzschutzklasse angegeben (I, II, III oder IV)? Sind Fangeinrichtungen (z.B. Fangstangen auf dem Dach, Drahtfangnetz) im Plan eingezeichnet und positioniert, sodass alle Dachaufbauten geschützt sind? Sind ausreichend Ableitungen entlang des Gebäudes vorgesehen (Abstand gemäß Blitzschutzklasse, i.d.R. mindestens 2 ableitungen, für große Hallen mehrere)? Wurde der Trennungsabstand $s$ berechnet und eingehalten – d.h. verlaufen die Blitzableiter in ausreichendem Abstand zu elektrischen Installationen, um gefährliche Überschläge zu vermeiden? Der Prüfer sollte den Blitzschutzplan prüfen, ob Metallteile am Bau (Geländer, Lüftungsrohre) mit einbezogen werden (Klemmen zum Potentialausgleich vorhanden) und ob der Erdungsanschluss (Anzahl und Art der Erder) dargestellt ist.

  • Blitzschutz-Potentialausgleich: Gemäß VDE 0185-305 Teil 3 ist ein Blitzschutz-Potentialausgleich erforderlich, bei dem alle metallenen Leitungen und elektrischen Leiter, die ins Gebäude führen, unmittelbar an der Gebäudeeinführung mit Überspannungsableitern gegen Erde verbunden werden.

  • Prüfkriterium: Der Prüfer kontrolliert, ob an den Gebäudeeinführungen der Stromversorgung (NSHV / Trafo), der Telekommunikationsleitungen, Antennen, ggf. Rohrleitungen etc. entsprechende Ableiter (SPD Type 1 oder Kombiableiter) eingeplant sind. Diese sollten in den Stromlaufplänen und im Erdungskonzept auftauchen. So muss z.B. ein SPD Typ 1 am Hauptverteiler installiert werden (bei äußerem Blitzschutz Pflicht). In Zeichnungen erkennt man das oft als Bauteil am Schaltfeld „Hauptleitungseingang“.

  • Innerer Überspannungsschutz (Surge Protection Devices – SPDs): Über die Blitzschutzanforderungen hinaus fordert DIN VDE 0100-443/534 den Überspannungsschutz auch für transiente Überspannungen infolge von Schalthandlungen oder indirekter Blitze. In allen neuen Gebäuden, in denen Auswirkungen von Überspannungen Risiken für Menschenleben, öffentliche Einrichtungen, kommerzielle oder industrielle Tätigkeiten oder große Sachwerte bedeuten, sind Überspannungsschutzgeräte Pflicht (diese Kriterien treffen auf praktisch alle gewerblichen Bauten zu).

  • Prüfkriterium: Es ist zu überprüfen, ob ein gestaffeltes SPD-Konzept vorliegt: In der Hauptverteilung SPD Typ 2 (wenn kein äußerer Blitzschutz, sonst Typ 1), in Unterverteilungen ggf. weitere SPD Typ 2 oder 3 zum Feinschutz für empfindliche Verbraucher. Wichtig ist die Koordination: Abstände zwischen SPD und Verbraucher sollen nicht zu groß sein (>10 m Leitungsweg kann Feinschutz erfordern). Der Prüfer sichtet in den Stücklisten, ob SPDs aufgeführt sind, und an welchen Stellen. Beispielsweise: Hauptverteilung: Kombiableiter Typ 1+2 12,5 kA, Unterverteilung Fertigung: SPD Typ 2 8 kA, Endgeräte (wie Labortisch-Steckdose mit Elektronik) evtl. Feinschutz Typ 3 in Steckdosenleisten. Fehlen SPDs gänzlich, wäre das ein Normverstoß (sofern obige Kriterien erfüllt sind, was im Industriebau i.d.R. der Fall ist).

  • Koordination mit Erdungskonzept: Überspannungsschutz wirkt nur mit funktionierender Erdung. Daher muss der Erdungswiderstand ausreichend niedrig sein (für Blitzschutz ideal <10 Ohm).

  • Prüfkriterium: Prüfen, ob der Plan Angaben zum Erdungswiderstand macht oder ob im Prüfkonzept vorgesehen ist, diesen zu messen. Bei ausgedehnten Industriearealen kann ein Ringerder unter dem gesamten Komplex sinnvoll sein – ist sowas erwähnt/ vorgesehen?

  • Schutz elektronischer Anlagen (EMV): Überspannung ist ein Aspekt der elektromagnetischen Verträglichkeit. VDE 0100-444 und -540 verlangen z.B. einen strukturierten Potentialausgleich mit Funktionspotentialausgleichsschiene für EDV-Anlagen, getrennte Schutzleiterführung (wenn nötig), Schirmungen etc., um Störungen zu minimieren.

  • Prüfkriterium: Insbesondere in Verwaltung und IT-Bereichen ist zu prüfen, ob das Planungskonzept Überspannungen und EMV berücksichtigt hat – beispielsweise: Sind für EDV-Verteiler separate Erdeinführungen oder Überspannungsschutzeinrichtungen an Datenleitungen vorgesehen? Wurden galvanische Trennungen oder Filter für sensible Messanlagen in der Produktion eingeplant? Der Prüfer kann hier auch auf Erfahrung setzen: In sehr EMV-sensiblen Umgebungen (Labor mit HF-Messgeräten) fehlen oft entsprechende Hinweise, was ein Gespräch mit dem Planer erfordert.

Insgesamt gilt es bei Überspannungsschutz und Blitzschutz: Hat das Gebäude ein vollumfängliches Schutzsystem gegen die Auswirkungen von Blitzen und transienten Überspannungen? Dies wird in der Checkliste (Abschnitt Überspannung/Blitzschutz) mit Punkten wie „äußerer Blitzschutz vorhanden“, „innere Ableiter vorhanden“ etc. abgefragt und dokumentiert.

Isolationskoordination und Berührungsschutz (Anlagenausführung)

Anforderungen: Unter Isolationskoordination versteht man die Abstimmung der Isolationspegel der verschiedenen Betriebsmittel im System auf die zu erwartenden Beanspruchungen (Betriebsspannung, Überspannungen). Vereinfacht: Alle Bauteile sollten für die Netzspannung und auftretende Spitzenspannungen geeignet sein, und die Anlage ist so zu errichten, dass keine unisolierten spannungsführenden Teile versehentlich berührbar sind

Hier spielen mehrere Normaspekte rein:

  • Bemessungsspannungen und Überspannungskategorien: Geräte haben bestimmte Bemessungsspannungen (z.B. 690 V für Schütze in einem 400 V Netz, um genügend Reserve zu haben). Die Planung muss sicherstellen, dass die Betriebsmittel passend gewählt sind. Außerdem sind nach IEC 60664 Überspannungskategorien definiert (I bis IV), die die innere Isolationsfestigkeit gegenüber transienten Überspannungen angeben. Z.B. sollten Endverbraucher-Geräte Kat. II, Unterverteilungen Kat. III, Hauptversorgung Kat. IV entsprechen.

  • Prüfkriterium: Im Regelfall kann der Prüfer dies indirekt verifizieren: Wurden Standardkomponenten eingesetzt? (z.B. LS-Schalter nach IEC/EN 60898 sind Kategorie III typischerweise). Nur wenn exotische Komponenten vorgesehen sind, müsste man Datenblätter prüfen. Sofern jedoch ungewöhnliche Spannungen vorkommen (z.B. 690 V Motoren, DC-Zwischenkreisspannungen), dann muss gezielt geschaut werden, ob alle Schalter/Schütze dafür ausgelegt sind.

  • Luft- und Kriechstrecken: In Schaltanlagen, insbesondere Mittelspannungsanlagen, werden Mindestabstände in Luft und über Isolatoren vorgegeben, um Überschläge zu verhindern. Planungsdetails dazu finden sich oft in Herstellerunterlagen.

  • Prüfkriterium: Bei Mittelspannung sollte der Prüfer prüfen, ob ein Anlagentyp genannt ist (z.B. „12kV-Schaltanlage typgeprüft, innenraum, luftisoliert“). Daraus ergibt sich, dass Abstände nach Norm eingehalten sind. In Niederspannungsverteilungen ist das weniger kritisch, da Bauartnormen das regeln. Dennoch kann es z.B. in eigengebauten Kästen (ggf. Maschinen) relevant sein.

  • Berührungsschutz mechanisch: Alle normalerweise zugänglichen Teile dürfen unter Spannung nicht berührbar sein (IP2X innen, IP3X außen typischerweise).

  • Prüfkriterium: Der Prüfer schaut, ob Gehäuseschutzarten angegeben sind: Für Verteilungen i.d.R. IP54 oder IP3X etc. Wichtig: In Industriebereichen, wo Staub oder Feuchtigkeit ist, sollten höhere IP gewählt werden (z.B. IP54 in Fertigungshallen mit Staub, IP44 in Außenbereichen überdacht, IP65 ggf. bei direkter Bewitterung). Diese Schutzarten müssen in den Stücklisten aufgeführt sein.

  • Schutzschalter gegen direktes Berühren (Abdeckungen): Wo nicht durch Gehäuse geschützt, müssen z.B. Abdeckplatten und isolierte Abdeckhauben geplant sein.

  • Prüfkriterium: Kommt selten als eigener Plan vor, eher in Bauartbeschreibungen. Wenn z.B. offene Sammelschienen in einem Schrank sind, sollte zumindest eine Bemerkung stehen, dass diese mit einer Abdeckung versehen sind (manchmal sieht man in Stromlaufplänen Hinweise „Schottung zwischen Feld A und B“ etc.).

  • Isolationsüberwachung: In IT-Systemen (isolierten Netzen, etwa Notstromsystem oder medizinischen Räumen) muss eine Isolationsüberwachungseinrichtung eingeplant sein, die den ersten Isolationsfehler meldet.

  • Prüfkriterium: Falls die Planung ein IT-Netz vorsieht (z.B. ein 24V DC Netz, oder ein separater Laborstromkreis mit Trenntrafo), ist zu prüfen, ob dort ein Iso-Wächter vorgesehen ist gem. DIN VDE 0100-410/DIN VDE 0100-530. In Schaltplänen würde ein solcher auftauchen (Gerät z.B. IRDH*** etc.). Fehlt er, wäre das ein Planungsmangel.

Prüfung:

Die hier behandelten Punkte sind teilweise schwierig rein durch Plan-Einsicht zu prüfen und erfordern Erfahrung. Der Prüfer sollte daher auf potentielle Schwachstellen achten: Unübliche Spannungen, ungeschützte Teile, fehlende Angaben. Bei Unklarheiten (z.B. ob eine Schaltanlage alle Sicherheitsabstände einhält) sollte er eine schriftliche Rückfrage stellen oder eine gutachterliche Forderung formulieren, dass der Errichter entsprechende Nachweise führt (z.B. Typprüfzeugnisse der Schaltanlage vor Inbetriebnahme vorlegt). Alles, was mit Isolationskoordination zu tun hat, fließt implizit in die Checkliste ein, etwa in Form von „Geräte für Nennspannung geeignet“ oder „IP-Schutzarten ausreichend“ etc.

Schutzerdung und Potentialausgleich

Anforderungen: Eine fachgerecht geplante Erdungsanlage ist Basis aller Schutzmaßnahmen. Im Industriebau wird typischerweise ein Fundamenterder im Betonfundament installiert (nach DIN 18014), welcher als Haupterder dient. Zusätzlich oder alternativ (z.B. bei älteren Bauabschnitten ohne Fundamenterder) kann ein Ringerder im Erdreich um das Gebäude verlegt werden. Diese Erder müssen zur Haupterdungsschiene geführt werden. Außerdem sind ggf. separate Erder für Blitzschutz (Fangeinrichtungen) erforderlich, die aber mit dem Schutzpotentialausgleich zu verbinden sind.

  • Potentialausgleich: Wie bereits erläutert, sind alle ein- und austretenden leitfähigen Verbindungen ins Gebäude in den Potentialausgleich einzubeziehen. Dazu gehören neben den klassischen Haustechnikleitungen auch z.B. der metallene Panzer der Mittelspannungskabel, der Schirm von Datenleitungen (ggf. über Überspannungsableiter, um galvanische Trennung zu wahren), leitfähige Böden in Laboren, große Metalltische, Förderanlagen, Geländer, Aufzugsführungsschienen etc.

  • Prüfkriterium Erdung/Potentialausgleich: Der Prüfer kontrolliert insbesondere den Plan „Erdungsanlage“ oder entsprechende Angaben: Ist eine ausreichende Zahl von Erderanschlüssen vorgesehen (z.B. Bandstahl im Fundament alle XY Meter herausgeführt)? Ist die Vernetzung der Erder dargestellt (Fundamenterder in allen Fundamentteilen verbunden)? Ist die Einbindung von Stahlkonstruktionen bedacht (z.B. Hallenstahlbau als Teil des Erdersystems – oft werden Stützenfüße angeschlossen)? Dann: Wo befindet sich die Hauptpotentialausgleichsschiene (HPA)? Meist im Technikraum der NS-Hauptverteilung. Sind dort alle erforderlichen Anschlüsse aufgeführt: Anschluss für Erder, Anschluss für PE zu NSHV, Anschluss für Blitzschutz, Anschluss für IT-System-Referenzpotential, Wasserleitung, Heizungsrohre, Gas, Sprinkler, Druckluftleitungen, etc. Im Prüfplan sollte nichts wichtiges fehlen. Ggf. kann der Prüfer eine Checkliste aller anzuschließenden Teile erstellen und abhaken, ob diese im Plan vorhanden sind.

  • Messvorrichtungen Erdung: In großen Anlagen werden manchmal Erdungswiderstände an verschiedenen Punkten gemessen. Die Planung könnte z.B. einen Erdungsmessanschluss vorsehen (eine Möglichkeit, die Erdschleife aufzutrennen).

  • Prüfkriterium: Nicht zwingend in jeder Planung vorhanden, aber wenn erwähnt, positiv. Der Prüfer vermerkt, ob Messklemmen in den Potentialausgleich eingeplant sind (speziell bei Ringerdern nützlich, um Erdübergangswiderstand zu messen).

  • Schutzerdung in Teilbereichen: Auch innerhalb des Gebäudes kann es separate Erdungsschienen geben (z.B. im Labortrakt eine Unter-Potentialausgleichsschiene).

  • Prüfkriterium: Wenn im Plan erkennbar, ob lokale Potentialausgleichsschienen existieren und mit der HPA verbunden sind.

  • Sonderfall Maschinen-/Anlagenerdungen: Maschinen werden meist im TN-S-System betrieben, d.h. über den PE des Versorgungskabels geerdet. In bestimmten Fällen (große Maschinen, Frequenzumrichter-Anlagen) empfiehlt man einen zusätzlichen örtlichen Erdspieß oder Potentialausgleichsanschluss, um Hochfrequenzströme abzuleiten.

  • Prüfkriterium: Solche speziellen Erdungen würde der Planer evtl. im Anschlussplan der Maschine erwähnen. Der Prüfer kann darauf achten, ob für große Maschinen (Pressen, CNC) oder Generatoren/USV separate Erdeinbindung gezeichnet ist.

In der Checkliste wird dieser Bereich unter „Erdung/Potentialausgleich“ abgefragt, etwa „Haupterdungsschiene vorhanden und komplett“, „Fundamenterder/Ringerder geplant“, „alle fremden leitfähigen Teile angeschlossen“ etc..

Blitzschutzsysteme (Äußerer und innerer Blitzschutz)

Anforderungen: Wurde bereits behandelt: Äußerer Blitzschutz (Fang/Stromableitung/Erdung) nach Risikoanalyse; innerer Blitzschutz = Potentialausgleich mit SPD.

Allerdings soll hier noch auf organisatorische Schnittstellen hingewiesen werden:

  • Abstimmung mit Bauplanung: Blitzschutz hat bauliche Komponenten (z.B. Positionierung von Fangleitungen, Durchdringung von Dachhaut, ggf. Fundamenterder als Blitzschutzerder). Diese muss mit der Bauplanung abgestimmt sein.

  • Prüfkriterium: Der Prüfer kann in der Blitzschutzplanung schauen, ob Angaben gemacht sind wie „Durchführung Dachhaut mit Dichtungsmanschette, Details siehe Architekt“ – fehlen solche Abstimmungen, drohen vor Ort Probleme. Der Prüfer sollte zumindest anmerken, falls die Blitzschutzplanung isoliert erscheint, dass eine Abstimmung noch erfolgen muss.

  • Schutzzonen-Konzept: In modernen Überspannungsschutzkonzepten gibt es das Konzept von Blitzschutzzonen (LPZ 0, LPZ 1, etc.).

  • Prüfkriterium: Nicht in jeder Planung explizit, aber wenn erwähnt (z.B. LPZ-Einteilung im Schaltraum), zeigt es hohe Sorgfalt. Fehlt es, ist es kein direkter Mangel, solang SPD und Potentialausgleich stimmen.

  • Prüffristen Blitzschutz: Gem. DIN EN 62305-3 Anhang (Prüfung und Wartung) sollte Blitzschutz regelmäßig geprüft werden. Planung sollte dem Betreiber Hinweise geben (z.B. im Dokument „Wartungsplan“: Blitzschutz jährlich Sichtprüfung, alle 3-6 Jahre umfassende Prüfung).

  • Prüfkriterium: Gehört streng genommen in die Doku-Phase LPH 8/9, aber wenn in LPH 5 schon Wartungspläne gefordert sind, sollte Blitzschutz dort auftauchen. Der Prüfer kann positiv bewerten, wenn in der Doku dieser Punkt enthalten ist, oder im Gegenteil aufnehmen, dass im Wartungsplan Blitzschutz fehlt.

Sicherheitsanforderungen in Laboren, Werkstätten und Maschinenbereichen

Anforderungen: Diese Bereiche im Projekt erfordern zusätzliche Betrachtungen, da hier erhöhte Gefährdungen und spezielle Nutzungen vorliegen:

  • Labore: Je nach Art (Chemielabor, Physiklabor, Elektroniklabor) gibt es besondere Vorschriften. Beispielsweise: In Chemielaboren müssen Abzüge (Digestorien) ggf. Ex-geschützte Lüfter haben, was auch elektrische Relevanz hat (EX-Schutz-Kennzeichnung der Geräte). In Elektro-Prüflaboren sind vielleicht isolierte Trenntransformatoren und ein lokales IT-Netz vorgesehen, um bei Prüfobjekten keine Erdschlüsse zu verursachen. Biolabore könnten Notstrom für Kühlgeräte benötigen.

  • Prüfkriterium: Der Prüfer versucht zu erkennen, ob die Planung auf die Nutzung eingeht. Bsp.: Im Laborplan sind spezielle Steckdosen mit USV-Kennzeichnung eingezeichnet für wichtige Geräte. Oder im Schaltplan taucht ein „Laborverteiler“ auf mit separaten Schutzmaßnahmen (z.B. ein Trenntrafo und Iso-Wächter). Stimmen diese Maßnahmen mit den erwarteten Anforderungen überein? Hier hilft ggf. ein Abgleich mit dem Nutzerbedarf: Wurden Laborplanungs-Unterlagen berücksichtigt (z.B. erforderliche Reinraumklasse? ESD-Schutz-Böden, dann Potentialausgleich? etc.). Der Prüfer sollte hinterfragen, ob an alles gedacht wurde: Not-Aus Taster in Laboren (um im Notfall die Stromzufuhr sofort zu kappen), FI-Schutz bei Steckdosen an Labortischen, Erdungspunkte für ESD-Bänder falls Elektroniklabor etc.

  • Werkstätten: In mechanischen Werkstätten (z.B. Schlosserei, Tischlerei) sind die elektrischen Anlagen robust auszulegen. Staubschutz (IP-Schutz), mechanischer Schutz (Stahlpanzerrohr oder Aufputzinstallation in Metallrohr), ausreichende Beleuchtung, und Not-Aus Einrichtungen sind relevant.

  • Prüfkriterium: Check der Installationsart: Sind in der Halle XY (Werkstatt) die Leitungen entsprechend verlegt (im Plan erkennbar: Kabelleiterbahn hochgeführt, von dort Abhängungen; oder Steckdosen via Rohrinstallation)? Sind Maschinenanschlüsse (Drehstromsteckdosen 16A/32A etc.) in ausreichender Zahl und am richtigen Ort geplant? Not-Halt: In manchen Werkstätten wird ein allpoliger Not-Aus über ein Lastschütz realisiert, der alle Maschinen vom Netz trennt im Notfall – ist so etwas vorgesehen (z.B. „Not-Aus-Schütz in UV Werkstatt“ im Plan)? Wenn gefährliche Maschinen parallel laufen, ist das sinnvoll. Fehlt es, sollte man zumindest im Bericht erwähnen, dass es geprüft werden sollte, ob ein Not-Aus-Konzept erforderlich ist (ggf. Arbeitsstättenrichtlinie beachten).

  • Maschinenbereiche (produktionsnahe Bereiche): Hier trifft die elektrische Gebäudeinstallation auf die Maschineninstallation. Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) und DIN EN 60204-1 betreffen die Maschine selbst, aber die Gebäudeinstallation muss sie unterstützen: z.B. Netzform TN-S – ab der Einspeisung der Maschine darf kein PEN mehr verwendet werden. Die Planung sollte daher bereits ab Übergabepunkt Trafostation ein reines TN-S haben (keine klassische Nullung in Anlage). Weiter: Spannungsqualität – empfindliche Maschinen (Antriebe) brauchen stabile Spannungen: Transformatoren sollten so dimensioniert sein, dass Anlaufströme abgedeckt sind, Spannungseinbrüche begrenzt bleiben. Frequenzumrichter speisen Oberwellen ein; man plant evtl. Leistungsfaktorkompensation oder Filter.

  • Prüfkriterium: Der Prüfer schaut auf Hinweise im Plan: Ist eine Kompensationsanlage vorgesehen (in Stückliste: Kondensatorbatterie)? Bei vielen Motoren >7,5 kW üblich. Steht im Bericht etwas zu Oberschwingungen? Wurden z.B. Rundsteuerfrequenzsperrfilter berücksichtigt falls erforderlich (bei Eigenstromversorgung)? Sind Netzanalysen geplant? – Falls im Planungsumfang vorhanden, positiv. Generell ist aber das Fehlen eines solchen Konzepts nicht direkt Normverstoß, eher Optimierungssache. Wichtig ist die Schnittstelle: Jeder Maschinenanschluss (üblicherweise eine Abzweigdose oder ein Steckverbinder) muss passend abgesichert und mit einem Hauptschalter ausgerüstet sein (der Hauptschalter ist Teil der Maschine nach EN 60204, aber der Anschlusspunkt sollte in der Nähe sein).

  • Prüfkriterium: Sieht man bei jeder größeren Maschine eine eigene Zuleitung im Plan? Und steht dort z.B. „Anschlussmaschine durch Elektrofirma bis Klemmkasten, Hauptschalter bauseits montiert“? Falls der Plan sowas ignoriert (z.B. nur eine Steckdose gezeichnet, obwohl Maschine fest angeschlossen gehört), muss nachgebessert werden.

  • Notstromversorgung in sicherheitsrelevanten Bereichen: Gehört teilweise in nächsten Abschnitt, aber hier relevant: Wenn in einer Werkstatt z.B. gefährliche Prozesse laufen, braucht man evtl. USV für Steuerungen, damit sie bei Netzausfall in sicheren Zustand fahren (z.B. Ofensteuerung kontrolliert herunterfahren, statt abrupt). In Labors könnten Experimente zerstört werden oder gefährliche Zustände eintreten, wenn der Strom weg ist – etwa in einem Chemielabor, wo Rührer ausfallen während Reaktion.

  • Prüfkriterium: Der Prüfer gleicht die Notstrom/USV-Planung mit den Erfordernissen der speziellen Bereiche ab. Z.B.: Labore angeschlossen an Notstrom? Falls ja, gut, wenn nein, warum – ist es entbehrlich? Solche Abwägungen sollten im Konzept dokumentiert sein.

Prüfung und Dokumentation nach DIN VDE 0100-600

Anforderungen: Noch vor der eigentlichen Inbetriebnahme muss die fertig errichtete Anlage gemäß DIN VDE 0100-600 erstgeprüft werden. Die Planung sollte so gestaltet sein, dass diese Prüfung effektiv durchgeführt werden kann und dass der Errichter alle erforderlichen Dokumente bereitstellt.

Folgende Punkte sind wesentlich:

  • Sichtprüfung (Besichtigen): Die Norm nennt 16 Prüfpunkte für die Sichtprüfung, z.B.: korrekte Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag, Brandabschottungen vorhanden, richtige Auswahl der Leiterquerschnitte und Schutzorgane, Einhaltung der äußeren Einflüsse, Kennzeichnung von Neutral- und Schutzleitern, Vorhandensein von Schaltplänen und Beschriftungen, ordentliche Verdrahtung/Klemmen, Ausführung der Erdung und Potentialausgleich, Zugänglichkeit der Betriebsmittel, Maßnahmen gegen EMV-Störungen, usw. Viele dieser Punkte werden bereits während der Planprüfung adressiert (denn eine normgerechte Planung legt den Grundstein für normgerechte Errichtung).

  • Prüfkriterium: Der Prüfer kann die 16 Punkte der DIN VDE 0100-600 Tabelle nehmen und abgleichen, ob die Planung für jeden Punkt Vorkehrungen trifft. Beispielsweise Punkt 2: „Brandabschottungen und Maßnahmen gegen Feuer“ – in der Planung muss ersichtlich sein, wo Brandschotts eingebaut werden (in Brandschutzplänen oder Kabellisten). Punkt 8: „Kennzeichnung von Neutral- und Schutzleitern“ – das ist eine Ausführungsfrage, aber die Planung sollte zumindest vorsehen, dass in der Dokumentation alle Leiterfarben gemäß VDE angegeben sind (Blau für N, gr-gr für PE). So kann man mit jedem Punkt verfahren.

  • Messungen: Die Planung sollte festhalten, welche Messungen durchzuführen sind und welche Ergebnisse erwartet werden (zumindest in Form von Akzeptanzkriterien). Gemäß VDE 0100-600 sind typischerweise zu messen: Durchgängigkeit der Schutzleiter, Isolationswiderstände aller Stromkreise, Schutzleiterwiderstände, Schleifenimpedanzen bzw. Netzimpedanzen, Auslösezeiten von RCDs, Polarität, Drehfeldrichtung, und Funktion der Schutzeinrichtungen.

  • Prüfkriterium: Zwar ist das eher im Ausführungshandbuch relevant, doch gute Planer fügen oft einen Prüfplan bei. Der Prüfer könnte vermerken, ob eine Prüfplanung existiert. Wenn nein, sollte zumindest sichergestellt sein, dass alle erforderlichen Prüfanschlüsse vorhanden sind: z.B. in Mittelspannungsschaltfeldern müssen Prüfbuchsen oder Erdungsschienen für Spannungsprüfer sein, in NSHV ein PE-Prüfpunkt, an größeren Maschinen ein PA-Anschluss außen usw.

  • Dokumentationsumfang: Zur Abnahme LPH 5 sollte die Planung so vollständig sein, dass der Errichter daraus ein Prüfprotokoll erstellen kann. Die Prüfanweisung fordert i.d.R., dass der Auftragnehmer zur Abnahme der Anlage folgende Dokumente vorlegt: Fertige Pläne (auf Stand Ausführung), das ausgefüllte Prüfprotokoll nach DIN VDE 0100-600 (mit allen Messwerten), ggf. Inbetriebnahme-Checklisten für Anlagen, Konformitätserklärungen (z.B. für Maschinenintegration, falls der Anlagenerrichter hier als Hersteller auftritt), und eine Mängelliste falls Abweichungen gefunden wurden. Die Planung (LPH5) muss daher alle dafür nötigen Angaben gemacht haben: Insbesondere die eindeutige Anlagenbezeichnung und -kennzeichnung, damit im Prüfprotokoll klar ist, welche Anlage geprüft wurde; zudem Schaltpläne als Basis für die Prüfer – sie müssen aktuell sein.

  • Prüfkriterium: Der Prüfer der Planung vergewissert sich, dass alle Felder und Komponenten in Plänen eindeutig benannt sind (damit Messprotokolle referenzieren können, z.B. „Isolationswiderstand Stromkreis L1-L2 in UV-1 Feld 4: > 50 MΩ“). Unklare Bezeichnungen würden später die Prüfung erschweren.

  • Nachweisdokumente für Normerfüllung: Die Planung sollte idealerweise bereits Nachweise enthalten, dass alle relevanten Normgrenzwerte eingehalten werden. Das kann sein: Berechnung der Berührungsspannung im Fehlerfall, Selektivitätsschaubild, Temperaturanstiegsrechnung für Schienen.

  • Prüfkriterium: Wenn solche Nachweise vorhanden sind, überprüft der Prüfer sie auf Plausibilität. Wenn sie fehlen, kann es sein, dass dies als Teil der Errichterleistung erst in LPH 8 erbracht wird – dann sollte der Prüfer zumindest festhalten, dass diese Nachweise vor Inbetriebnahme noch beizubringen sind.

Es in diesem Abschnitt wird kontrolliert, ob die Planung eine lückenlose technische Dokumentation vorsieht und unterstützt. Im Zweifel: lieber jetzt Ergänzungen anfordern (z.B. „Bitte Kurvennachweis, dass die NSHV-Sammelschiene für 50kA 1s geprüft ist“), als später Überraschungen zu erleben.

Integration in Arbeits-, Brand- und Anlagensicherheit

  • Arbeitsschutz (Betrieb, Instandhaltung): Bereits in der Planung müssen Aspekte bedacht sein, die den späteren sicheren Betrieb und die Instandhaltung ermöglichen. Viele wurden schon erwähnt: z.B. gute Zugänglichkeit der Anlagen, Vorhandensein von Trenn- und Abschaltvorrichtungen mit Möglichkeit zum Abschließen (Lockout/Tagout gemäß Arbeitsschutz, VDE 0105-100), Berücksichtigung der 5 Sicherheitsregeln bei Wartungsarbeiten (Spannungsfreiheit herstellen können etc.).

  • Prüfkriterium: Der Prüfer kann eine virtuelle Begehung durchgehen: Stellen Sie sich einen Techniker vor, der eine Sicherung tauschen muss – kommt er sicher ran? Sind Schaltanlagenräume so geplant, dass man gefahrlos hinein kann (kein Wasser durch Rohre drüber, keine Stolperfallen)? Sind Steckdosenkreise in Werkstätten so aufgeteilt, dass bei Abschaltung nicht gleich Licht mit ausgeht (Thema selektive Abschaltung, Arbeitsstättenrichtlinie Beleuchtung)? Solche Überlegungen fließen qualitativ in die Bewertung ein. Gegebenenfalls empfiehlt der Prüfer im Bericht ergänzende Maßnahmen (z.B. zusätzliche Wartungsschalter, Hinweisbeschilderung).

  • Brandschutz (baulich und anlagentechnisch): Die elektrische Planung muss mit dem Brandschutzkonzept des Gebäudes abgestimmt sein.

Elektrische Anlagen sind häufig Brandursache, daher Minimierung der Brandlast und Funktionssicherheit im Brandfall sind Ziele:

  • Brandabschottungen: Wie bei Überstromschutz erwähnt, sicherstellen, dass alle Wand-/Deckendurchführungen richtig abgeschottet werden (Plan-Kennzeichnungen prüfen).

  • Funktionserhalt: Für sicherheitsrelevante Stromkreise (z.B. Notbeleuchtung, Alarmierung, Entrauchung) müssen Kabel mit definiertem Funktionserhalt (E30/E90) verlegt werden und auf getrennten Wegen von nicht funktionserhalt-Kabeln geführt werden (MLAR/VDE 0100-fulfill).

  • Prüfkriterium: Prüfen, ob z.B. die Notbeleuchtungsleitungen als E30 deklariert sind und separat verlegt (im Plan evtl. Farbcodes oder separate Stränge).

  • Abschaltung im Brandfall: Oft wird gefordert, dass im Brandfall bestimmte Anlagen automatisch spannungsfrei geschaltet werden (z.B. Lüftungsanlagen, die nicht brandfallsteuerungsrelevant sind, zur Vermeidung von Brandweiterleitung). Dies passiert über das Brandmeldesystem, welches Schaltbefehle gibt.

  • Prüfkriterium: Abgleich mit dem Brandmelde- und Feuerwehrkonzept: Sind Schütze oder Steuerrelais vorgesehen, die z.B. die Stromkreise für Aufzüge, Lüftung, Türen, im Brandfall abschalten? Solches sieht man im Steuerstromlaufplan „BMZ steuert Lastabwurf XY“. Fehlt es, und das Brandschutzkonzept fordert es, dann Nachbesserung.

  • Notstrom/Notbeleuchtung: Brandfall ist eng verknüpft mit Notbeleuchtung und Alarmierung. Prüfkriterium: Kontrolle, ob Notlichtanlagen entsprechend DIN EN 50172 geplant sind (Piktogramme, 1 Lux Wegebeleuchtung), inkl. Stromversorgung entweder Zentralbatterie oder Einzelbatterie gemäß Konzept. Und ob Feuerwehr-Schalteinrichtungen (Hauptschalter, Ausschalter) vorgesehen sind, falls gefordert.

Anlagensicherheit (Betriebssicherheit der Anlage selbst):

Gemeint ist hier der Schutz der Anlage vor Schäden und die Sicherstellung der Produktion.

Dazu zählen Aspekte wie Redundanzen, Umschalteinrichtungen, Monitoring:

  • Redundante Stromversorgung: Hat das Projekt z.B. zwei Einspeisungen oder ein Notstromaggregat? Wenn ja, ist die Umschaltung (Netz-Ersatzbetrieb) so geplant, dass keine Schäden auftreten (Synchronisation oder Netzkurzschlusssichere Schalter, Unterbrechungszeiten akzeptabel)?

  • Prüfkriterium: Falls Notstromaggregat vorhanden, Plan der Netzumschaltung kontrollieren: Ist ein Automatikanlauf vorgesehen? Wird die Rückspeisung ins öffentliche Netz sicher verhindert (Netz-Trennschalter mit gegenseitiger Verriegelung)? Wurde die Lastaufteilung bedacht (welche Verbraucher erhalten Notstrom, sind die ausgewählten Lasten priorisiert)?

  • USV-Anlagen: Bei sensiblen Lasten (Serverräume, Steuerleitsysteme) werden USVen eingeplant.

  • Prüfkriterium: Prüfen, ob die Autonomiezeit der USV im Konzept angegeben ist und ob Leistung/Anzahl der USV passend zur Last sind. Auch: Sind Bypässe vorgesehen für Wartung der USV? Wurde Klima für USV-Raum bedacht (Akkus mögen keine Hitze)?

  • Spannungsqualität und Oberschwingungen: In industriellen Anlagen mit vielen Leistungselektronik-Komponenten (Frequenzumrichter, LED-Beleuchtung, etc.) kann die Spannungsqualität leiden (Oberschwingungen, Spannungsunsymmetrie, Flicker). Norm EN 50160 gibt Grenzwerte vor für Netzbetreiber, intern sollte man diese als Richtwert nehmen.

  • Prüfkriterium: Der Planer hat evtl. eine Harmonische Analyse gemacht – selten in LPH5, aber gelegentlich. Der Prüfer kann anregen, dass vor Inbetriebnahme ein Power Quality Audit gemacht wird.

  • Anlagenschutz durch Monitoring: Modernes Facility Management setzt auf z.B. Thermografie an Schaltschränken, Erdschlussüberwachung auch in TN-Netzen (zur frühzeitigen Fehlererkennung) etc.

  • Prüfkriterium: Kein Muss, aber falls vorgesehen, positiv anmerken.

Diese Integrationsthemen tauchen verteilt in den Plänen auf. Der Prüfer muss hier viel zwischen den Zeilen lesen und sich eventuell Informationen vom Brandschutzplaner oder Arbeitsschutzverantwortlichen holen. In der Checkliste werden diese Punkte unter „Integration Arbeitsschutz/Brandschutz“ und „Notstrom/USV/Spannungsqualität“ etc. zusammengefasst.

Schnittstellen zu Gebäudeinstallation, IT-Systemen und Fertigung

Anforderungen: Die elektrische Ausführungsplanung darf nicht isoliert betrachtet werden.

Sie ist eingebettet in das Gesamtprojekt und muss mit anderen Fachplanungen konsistent sein:

  • HKLS (Heizung/Klima/Lüftung/Sanitär): Viele haustechnische Anlagen haben elektrische Komponenten (Pumpen, Ventilatoren, Brennersteuerungen).

  • Prüfkriterium: Prüfen, ob für jede vom TGA-Planer vorgesehene Anlage auch ein Elektroanschluss in den Plänen vorgesehen ist. Oft gibt es ein „Starkstrom-Anlagenverzeichnis“, in dem z.B. aufgelistet ist: RLT-Anlage 1: Motor 5,5 kW, Anschluss in UV-HA, Sicherung 16A gL, Steuerung über BMZ etc. Der Prüfer sollte die Übereinstimmung kontrollieren: Die Leistungen müssen passen, Steueranforderungen (z.B. „Lüfter aus bei Feuer“) sind sowohl im Elektro- als auch im Brandschutzplan identisch umgesetzt. Koordination betrifft auch örtliche Platzierung: Sind Deckendurchführungen für Kabel mit Bau berücksichtigt? (Z.B. Elektrotrassen kollidieren nicht mit Lüftungskanälen). Das geht über Planlesen hinaus, aber manche Kollisionen kann man schon erahnen, falls im Plan ersichtlich.

  • IT- und Kommunikationstechnik: Im Verwaltungsbau gibt es Serverräume, strukturiertes Datennetz etc. Diese brauchen Stromversorgungen, oftmals USV-geschützt.

  • Prüfkriterium: Abgleich mit IT-Planung: i.d.R. meldet der IT-Planer den Bedarf an Doppelboden, racks, Steckdosen je Rack, USV etc. Der Elektroplan muss das enthalten. Speziell im Serverraum sollte es getrennte Stromkreise A/B geben, Kühlung redundant versorgt etc. Der Prüfer schaut, ob Redundanzen eingeplant sind (zwei Versorgungsleisten pro Rack von zwei getrennten Unterverteilungen oder Phasen). Weiterhin: Potentialausgleich im Serverraum (zusätzliche PAS an Racks?). Oft ja, gem. VDE 0100-540 Zusatz-PAS für EDV.

  • Produktionsanlagen: Falls schon bekannt, welche Maschinen/Anlagen installiert werden, muss die Elektroplanung passende Anschlüsse bereitstellen (Position, Leistung, eventuell spezielle Anforderungen wie Allpolige Abschaltung, Netzfilter).

  • Prüfkriterium: Gibt es eine Anlagenliste aus der Produktionstechnik? Wenn ja, Abgleich: z.B. Maschine X braucht 100A, druckluft, Profinet – der Elektroplan sollte 100A Zuleitung + möglicherweise Kabelwege für Bus, eventuell separate Erdung. Der Prüfer notiert Abweichungen (z.B. Plan hat nur 63A vorgesehen, was unzureichend wäre).

  • Gebäudeautomation (GA/BMS): Schnittstelle zwischen Elektro und MSR: z.B. Energiezähler, Schaltfreigaben, Meldungen an Leitsystem.

  • Prüfkriterium: Sind Schnittstellenpunkte definiert? Etwa: Zähler in Unterverteilungen mit Modbus-Schnittstelle, Verkabelung dieser Zähler an die GLT? Oder Brandschutztüren-Rückmeldungen? Der Prüfer sollte schauen, ob in Stromlaufplänen oder Kabellisten Hinweise auf Steuerkabel vorhanden sind. Ggf. muss hier Nacharbeit eingefordert werden, wenn unklar, wie z.B. Notstrom-Aggregat Meldungen an BMS liefert.

  • Mechanische Anforderungen: Elektroinstallationen müssen teils statische Vorgaben einhalten (Tragfähigkeit von Kabeltrassen, Erdbebensicherheit falls relevant).

  • Prüfkriterium: Ist z.B. Material ausgewählt, das für die Hallenhöhe geeignet ist (lange Kabeltragsysteme – dimensioniert?), Hängestützen eingeplant? Sind Schaltschränke in Erdbebenzonen verankert? Solche Feinheiten sind seltener in Plänen direkt zu sehen, werden aber in Ausschreibungen oft gefordert. Der Prüfer kann ankreuzen, ob z.B. „Trassen-Statik geprüft“ ja/nein, falls er Unterlagen dazu sieht.

Anforderungen an Notstromversorgung, USV und Spannungsqualität

Anforderungen: In vielen Industriebauten gibt es ein Notstromaggregat oder zumindest eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) für kritische Verbraucher. Außerdem ist die allgemeine Stromversorgungsqualität sicherzustellen.

  • Notstromanlagen (NSA): Falls vorhanden, muss die Planung alle Aspekte abdecken: Aufstellort des Aggregats (Belüftung, Tank, Abgasanlage), Netzumschaltung (Netz-Ersatz-Schalter), Selektivität zwischen Aggregat und Netzschutz, Inselnetzbetrieb ggf. synchronisiert (bei kurzzeit parallelem Betrieb zum Synchronisieren falls gefordert).

  • Prüfkriterium: Prüfen, ob das Notstrom-Aggregat ausreichend dimensioniert ist für die vorgesehenen Notstromlasten (Leistungsbilanz vorhanden?). Wurden alle sicherheitsrelevanten Verbraucher angeschlossen? Nicht selten wird z.B. die Heizungspumpe vergessen – wenn Strom weg und Notstrom anspringt, sollte wenigstens Frostschutz etc. laufen. Der Prüfer vergleicht Lastlisten: was hängt an Notstrom und was nicht? Stimmen die Umschaltpläne (einpoliges Schema: klare Kennzeichnung, welche Schiene durch NSA versorgt wird)? Wurden Sperrungen vorgesehen, z.B. dass im Notstromfall Klimaanlagen nicht mitlaufen, um Last zu reduzieren? – Solche Steuerungen sollte man im Plan sehen (Lastabwurfrelais).

  • USV (Unterbrechungsfreie Stromversorgung): USV werden in typischen Planungen als Kästen in den Stromlaufplänen auftauchen, oft mit eigener Verteilung.

  • Prüfkriterium: Ist die Autonomiezeit genannt (z.B. 15 Minuten)? Stimmt sie mit dem Zweck überein (Server runterfahren, Notlicht überbrücken)? Hat die USV einen Bypass-Schalter eingezeichnet für Wartung? Sind die Abgänge der USV vor Überlast geschützt (oft intern geregelt, aber größere USV brauchen externe Sicherungen an Abgang)? Der Prüfer checkt auch hier: Redundanz – wenn z.B. zwei USV parallel vorgesehen sind, sollte das Konzept (parallel redundant oder sequenziell?) beschrieben sein.

  • Spannungsqualität: Wie erwähnt, es geht um Spannungshöhe, Frequenz, Oberwellen, Spannungseinbrüche. Das Netz der Anlage sollte dem Standard entsprechen (230/400 V ± toleranzen, Frequenz 50 Hz). Im Industriebau kann interne Einspeisung durch eigene Trafostation bedeuten, dass man die Lastflüsse selbst beeinflusst. Z.B. ein großer Anlaufstrom eines Motors kann einen Spannungsfall auslösen, der andere Verbraucher stört.

  • Prüfkriterium: Der Prüfer schaut in der Lastberechnung und Kurzschlussberechnung nach dem Spannungsfall von der Einspeisung bis zu den entferntesten Lasten. Zulässig sind typ. 3-5% unter Nennlast. Ist das eingehalten? Oft gibt es in der Berechnung einen Punkt „Spannungsfall Hauptleitung X%“. Wenn >5%, sollte das adressiert werden (größerer Querschnitt oder dezentraler einspeisen). Oberwellen: Wenn große nichtlineare Verbraucher eingeplant sind (z.B. viele LED, große Gleichrichter), sollte ein Oberschwingungsfilter oder Kompensation vorgesehen sein.

  • Prüfkriterium: z.B. eine THDi Angabe bei USV (die speist Oberwellen ins Netz) – hat man Filter? Falls gar nicht thematisiert, eventuell im Bericht eine Empfehlung aufnehmen, später Messungen durchzuführen.

  • Netzrückwirkungen und Versorgungsstabilität: Sollte das Projekt beispielsweise Einspeisungen ins Netz haben (PV-Anlage, BHKW), dann sind Schutzrelais nötig (Netzschutz nach VDE AR-N 4105) und Power Management.

  • Prüfkriterium: Prüfen, ob im Plan die entsprechenden Geräte drin sind (wie ENS-Schutzrelais, Netzumschalter). Auch bei mehreren Trafos: Ist eine Parallel- oder standby-Schaltung vorgesehen? – Konzepte prüfen auf Plausibilität.

Am Ende beurteilt der Prüfer, ob das Gesamtversorgungskonzept robust und sicher ist. In der Checkliste tauchen Punkte auf wie „Notstrom dimensioniert und abgesichert“, „USV vorhanden wo nötig“, „Spannungsfall im Limit“, „Kompensation vorhanden“. Diese werden entsprechend abgehakt.

Dokumentationspflichten und Betreiberverantwortung

Anforderungen: Ist die Planung abgeschlossen und die Anlage gebaut, übernimmt der Betreiber die Anlage und damit die volle Verantwortung für deren sicheren Zustand und Betrieb

Die Planungs- und Errichtungsphase muss daher sicherstellen, dass der Betreiber alle Mittel hat, dieser Verantwortung nachzukommen:

  • Übergabe der Dokumentation: Die Prüfanweisung verlangt, dass zur Abnahme LPH 5 alle Planunterlagen so aufbereitet sind, dass sie später Teil der Anlagendokumentation werden können. Beim Projektabschluss (LPH 8/9) müssen dann Revisionsunterlagen übergeben werden. Dazu gehören: komplette Planstände „wie gebaut“, Bedienungs- und Wartungsanleitungen für alle Anlagenteile, Prüfbücher, Konformitätserklärungen, Gefährdungsbeurteilungen, Schaltberechtigungen etc..

  • Prüfkriterium: Der Prüfer kontrolliert, ob die Planung Unterlagen wie Kabellisten, Stromkreislisten, Verzeichnis der Betriebsmittel mit Typen enthält. Diese Dinge erleichtern dem Betreiber das spätere Arbeiten enorm. Auch sollte ein Betriebsführungshandbuch angekündigt sein. Fehlt in der Planung jeglicher Hinweis auf die spätere Dokumentation, könnte man im Bericht fordern, dies noch aufzunehmen.

  • Betreiberpflichten gemäß DGUV V3 und BetrSichV: Der Betreiber muss regelmäßige Prüfungen veranlassen, Mitarbeiter unterweisen, eine Elektrofachkraft bestellen (VEFK) oder extern beauftragen. Die Planung kann das insofern unterstützen, als z.B. im Lastenheft steht, dass der Errichter dem Betreiber eine Einweisung gibt und die Prüfintervalle vorschlägt.

  • Prüfkriterium: Nachsehen, ob im Vertrag/Plan solche Leistungen genannt sind (manchmal steht in Leistungsbeschreibung: „Ersteller stellt einen Verantwortlichen Elektrotechniker bis zur Abnahme und unterstützt den Betreiber bei der Erstellung der Organisationsverantwortung.“). Das wäre optimal. Falls nicht, zumindest der Prüfbericht sollte dem Betreiber diese Pflichten in Erinnerung rufen.

  • Kennzeichnung und Dokumentation im Betrieb: Alle Einrichtungen müssen beschriftet sein (Schilder an Schaltschränken, Stromkreise nummeriert). Die Planung liefert normalerweise Kennzeichnungsvorschläge oder legt ein Kennzeichnungssystem fest (z.B. Schaltschrankbezeichnungen, Kabelnummern).

  • Prüfkriterium: Ist ein Kennzeichnungsschlüssel in den Unterlagen? (z.B. „Bezeichnung nach AKZ, Anlage-Geschoss-Nummer-...“) Falls nein, droht Chaos bei der Montage.

  • Sicherheitskonzept fortschreiben: Nach Inbetriebnahme muss der Betreiber Gefährdungsbeurteilungen für die elektrische Anlage erstellen und aktualisieren. Die Planung kann eine Grundlage bieten, indem sie schon eine Muster-Gefährdungsbeurteilung oder Hinweise liefert (z.B. „Arbeitsanweisung für Anlagenverantwortlichen: Schalthandlungen nur durch Elektrofachkraft gemäß VDE 0105-100“).

  • Prüfkriterium: Solche Unterlagen wären ein Plus, sind aber selten Teil LPH5. Der Prüfer kann höchstens empfehlen, dass die Verantwortung geklärt werden muss (z.B. die Rolle des Anlagenbetreibers ist zu definieren, wer VEFK ist etc., falls im Plan erwähnt, gut).

  • Betriebsräume für elektrische Anlagen: Zu guter Letzt: Die LBO verlangt, dass bestimmte elektrische Betriebsräume abschließbar und nur befugtem Personal zugänglich sind (z.B. Transformatorräume, Hauptverteilungen >100A). Diese müssen als solche gekennzeichnet werden.

  • Prüfkriterium: Prüfen, ob in den Ausführungszeichnungen entsprechende Türen/Schilder vorgesehen sind (z.B. ob der Architekt Grundrisse eine Tür mit Kennz. „E-Raum (90 min)“ hat). Falls das in Architektenunterlagen fehlt, sollte im Bericht stehen, dass ein entsprechend ausgerüsteter Raum gefordert wird.

Damit sind alle relevanten Aspekte abgedeckt. Der Prüfer fasst nun die Ergebnisse pro Themenblock in der folgenden Checkliste zusammen, die als strukturiertes Prüfdokument dient.

Checkliste zur Prüfung der Ausführungsplanung (LPH 5) – Elektrische Sicherheit

Nachfolgend ist eine tabellarische Checkliste mit allen Prüfpunkten aufgeführt. Der Prüfer kann hier jeden Punkt mit Erfüllt (Ja/Nein) sowie ggf. Anmerkungen versehen.

Prüfaspekt

Konkreter Prüfpunkt / Anforderung

Referenz (Norm/Regel)

Erfüllt?

Bemerkung

Allgemeines Dokumentationspaket

Alle Ausführungsunterlagen vollständig vorhanden (Pläne, Berechnungen, Schemata, Listen)

HOAI LPH5, VDI 6026 Dokumentationsanforderungen

[ ]

 
 

Anlagenbeschreibungen und Sicherheitskonzept liegen vor (inkl. Erläuterungen zu Schutzmaßnahmen)

VDE 0100-100 (allg. Anlagendokumentation)

[ ]

 
 

Koordination mit anderen Gewerken ersichtlich (Schnittstellen definiert, keine Widersprüche zu Brand- oder HKLS-Planung)

Muster-Industriebaurichtlinie, MLAR Vorgaben

[ ]

 

Schutz gegen elektrischen Schlag

Basisschutz: Alle aktiven Teile abgedeckt oder isoliert (keine ungeschützten spannungsführenden Teile berührbar)

DIN VDE 0100-410 (Abschn. 411, Tab. 41.1)

[ ]

 

Fehlerschutz: Schutz durch automatische Abschaltung überall umgesetzt (Schutzerdung aller Körper, ausreichende Abschaltbedingungen eingehalten – Ik_min berechnet)

DIN VDE 0100-410 (Abschn. 411, Tab. 41.1)

[ ]

z.B. Abschaltzeit TN 0,4 s

 

Fehlerschutz: RCD-Schutzschalter an vorgeschriebenen Stellen vorgesehen (z.B. Steckdosen ≤32A, Laborbereiche, Feuchträume, Außenanlagen)

DIN VDE 0100-410 (Abs. 411.3.3), ggf. BGI/GUV

[ ]

 
 

RCD-Konzept selektiv und koordiniert (keine unnötigen Parallelschaltungen, selektive RCD >30mA falls gefordert)

DIN VDE 0100-530 (535.3)

[ ]

 
 

Schutztrennung / isolierte Stromkreise falls vorgesehen, mit Isolationsüberwachung und einmaliger Versorgung umgesetzt

DIN VDE 0100-410 (413), DIN VDE 0100-530

[ ]

 
 

Schutzpotenzialausgleich eingerichtet: Haupterdungsschiene vorhanden, alle fremden leitfähigen Teile (Wasser, Gas, Heizung, Stahl) angeschlossen

DIN VDE 0100-540

[ ]

 
 

Zusätzlicher Potenzialausgleich in besonderen Räumen (bei Bedarf: z.B. Labor mit leitfähigem Boden, medizinischer Raum Gruppe 2 etc.) geplant

DIN VDE 0100-410 (415.2)

[ ]

 
 

Kennzeichnung der Schutzleiter und Neutralleiter korrekt vorgesehen (grün-gelb für PE, blau für N in Plänen/Legende angegeben)

DIN VDE 0100-510 (514.3)

[ ]

 
 

Warnhinweise/Schutzzeichen an gefährlichen Stellen vorgesehen (z.B. Hochspannungsschilder an Traforaum, „Kein Laienzugang“ an HV)

DIN VDE 0105-100 (Betriebshinweise), ArbSchG

[ ]

 

Schutz bei Überstrom / Kurzschluss

Jeder Stromkreis mit geeigneter Überstrom-Schutzeinrichtung abgesichert (Bemessungsstrom ≤ Kabelbelastbarkeit, Überlastschutz gewährleistet)

DIN VDE 0100-430

[ ]

 
 

Querschnitte der Leiter korrekt dimensioniert (Strombelastbarkeit, Häufung, Umgebungstemp., Spannungsfall berücksichtigt)

DIN VDE 0100-520, DIN VDE 0298-4

[ ]

 
 

Kurzschlussstromberechnung durchgeführt (Ik_max und Ik_min an entferntesten Punkten ermittelt)

DIN VDE 0100-600 (Prüfung), DIN EN 60909

[ ]

 
 

Schaltgeräte/Ausschaltvermögen passend zu Ik_max gewählt (Kurzschlussfestigkeit aller Betriebsmittel nachgewiesen, z.B. 50kA Schienen bei 35kA Ik_max)

DIN VDE 0100-430, IEC 61439-1 Typprüfung

[ ]

 
 

Selektivität der Überstromschutzgeräte überprüft (zeitlich/strommäßig gestaffelte Auslösekennlinien, keine ungewollte Gleichzeit-Auslösung)

DIN VDE 0100-430, Anhang A (Selektivitätsmatrix)

[ ]

 
 

Schutz von Kabeln gegen Überhitzung: thermische Überwachung oder Reserve eingeplant (bei Dauerlast <80% Auslastung, Reserve für Anlaufströme)

VDE 0100-430 (433.1)

[ ]

 
 

Schmelzsicherungen und Leistungsschalter richtig kombiniert (z.B. gG vor LS-Schalter zulässig, Selektivitätstabellen beachtet)

Herstellerangaben, DIN VDE 0100-430 Anm.

[ ]

 
 

Hinweise auf Prüf-Einrichtungen: Ist z.B. eine Schleifenimpedanzmessung an jedem Endstromkreis möglich? (Neutralleitertrennklemmen vorhanden für Iso-Messung)

DIN VDE 0100-600 (Messungen)

[ ]

 

Störlichtbogen-Schutz

Schaltanlagen in Mittelspannung störlichtbogenfähig (IAC-Klassifizierung) oder sonstige Schutzmaßnahmen (Druckentlastungsklappen, Abstandhaltevorrichtungen) geplant

DGUV-I 5188, IEC 62271-200 Anhang AA

[ ]

 
 

In Niederspannungsverteilungen konstruktive Maßnahmen gegen Lichtbögen getroffen (Abschottungen, isolierte Sammelschienen, Fehlerlichtbogenschutzschalter in sensiblen Bereichen)

DIN VDE 0100-420 (422.7 – AFDD)

[ ]

z.B. AFDD in Schlafraum?

 

Persönlicher Schutz bei Schalthandlungen bedacht: genügend Bewegungsraum und Fluchtwege in E-Räumen; ggf. Fernauslösung für große Leistungsschalter vorhanden

ArbStättV, VDE 0105-100 (Anforderungen an Bedienbereich)

[ ]

 
 

Not-Halt Einrichtungen in gefährlichen Bereichen vorgesehen (z.B. übergeordneter NOT-AUS in Labor/Werkstatt, um im Ereignis Strom schnell abzuschalten)

Muster-Arbeitsstättenrichtlinie, BGI 850-0

[ ]

 

Überspannungs- und Blitzschutz

Risikoanalyse Blitzschutz durchgeführt und Ergebnis berücksichtigt (Klasse I-IV oder Verzicht dokumentiert mit Begründung)

DIN EN 62305-2

[ ]

 
 

Äußeres Blitzschutzsystem geplant (Fangstangen/Drähte, genügend Ableitungen, Trennungsabstand eingehalten, Verlegung mit Bau abgestimmt)

DIN EN 62305-3

[ ]

 
 

Blitzschutz-Potentialausgleich vorhanden: alle Einführungen (Strom, Telekom, Gas, Wasser etc.) mit Blitzstromableitern (SPD Typ 1) versehen und an Erdung angeschlossen

DIN EN 62305-3 (6.2)

[ ]

 
 

Innerer Überspannungsschutz (transient): SPD-Konzept für Anlage vorhanden (Typ 1/2 in Hauptverteilung, Typ 2 in UV, Typ 3 für empfindliche Geräte falls nötig)

DIN VDE 0100-443, -534

[ ]

 
 

SPD-Koordination und Ableitvermögen ausreichend (z.B. 12,5 kA Ableiter bei Blitzschutz Kl. III, selektive Abstufung von Grob- zu Feinschutz)

IEC 62305-4 Anhang E (Koordination)

[ ]

 
 

EMV-Maßnahmen getroffen: z.B. Funktions-Potentialausgleichsschiene für EDV vorhanden, getrennte Führung von Datenkabeln und Strom, evtl. Filter gegen Oberschwingungen geplant

DIN VDE 0100-444

[ ]

 
 

Schutz empfindlicher Geräte: Überspannungsschutz auch an Datenleitungen (Netzwerk, Telefon) vorgesehen, falls Risiko (z.B. Standort exponiert)

DIN VDE 0845-3 (Surge prot. Telecom)

[ ]

 

Isolationskoordination

Betriebsmittel für entsprechende Nennspannung und Überspannungskategorie dimensioniert (z.B. Messwandler, Schütze passend für 400/690V, Kategorie III/IV für Anlagenbeginn)

IEC 60664-1 (Isolationskoordination)

[ ]

 
 

Ausreichende Luft- und Kriechstrecken eingehalten in Schaltgeräten (bes. >1kV), Spannungsfestigkeit der Isolierung nach Norm (z.B. 12kV Schaltanlage für 95kV BIL)

DIN EN 62271 (MS-Anlagen), Typprüfunterlagen

[ ]

 
 

Berührungsschutzgrad IP für alle Anlagen dem Umfeld angemessen (z.B. IP2X innen Schaltschrank, IP54 in staubiger Halle, IP20 hinter Abdeckung etc.)

DIN EN 60529, VDE 0100-410 (412.2)

[ ]

 
 

Korrekte farbliche Kennzeichnung der Leiter geplant (Phase, Neutral, Schutz, DC+/- etc.), Verwechslungsgefahr ausgeschlossen

DIN VDE 0100-510 (514)

[ ]

 
 

Isolationsüberwachungsgeräte vorgesehen in IT-Systemen (z.B. Medizin-IT-Netze, Labor-Trenntrafos), Prüfeinrichtungen zugänglich

DIN VDE 0100-410 (411.6), DIN VDE 0100-710

[ ]

 
 

Schaltgerätekombinationen typgeprüft (Nachweis vom Hersteller, z.B. Schaltanlage IEC 61439-2, enthält Isolierschutz gegen internen Fehler)

IEC 61439-2 (TTA)

[ ]

 

Erdung und Potentialausgleich

Fundamenterder/Ringerder im Plan dargestellt, Material und Querschnitt spezifiziert (z.B. Bandstahl feuerverzinkt 30×3.5 mm oder 70 mm² Cu)

DIN 18014 (Fundamenterder), DIN VDE 0100-540

[ ]

 
 

Anzahl der Erderanschlüsse ausreichend (Gebäudeumfang: alle 20 m ein Erdanschluss aus Fundament, falls Stahlkonstruktion – Einbeziehung dieser)

DIN 18014, DIN VDE 0100-540

[ ]

 
 

Hauptpotentialausgleichsschiene (HPA) vorhanden an zentraler Stelle (i.d.R. NSHV-Raum) mit Anschlüssen für: PE, PEN, Erder, Wassernetz, Heizungsnetz, Gas, Blitzschutz, TK, etc.

DIN VDE 0100-540

[ ]

 
 

Alle relevanten Anlagenteile in PA einbezogen: Kabeltrassen (falls gefordert), größere Metallteile (Tore, Förderanlagen), Schutzgerüste, Laborausstattung – Verbindung an HPA oder PA-Schienen

BetrSichV Anhang 4 (8) – indirekt fordert sichere Potentialverhältnisse

[ ]

 
 

Blitzschutzerdung mit Schutzerdung verbunden (gemeinsame HPA, keine Trennung von Blitz- und Schutzpotentialausgleich außer via Funkenstrecke falls nötig)

DIN EN 62305-3, DIN VDE 0185-305

[ ]

 
 

Erdungswiderstand vorgesehen/akzeptabel (≤ 10 Ohm bei Blitzschutz, ≤ 2 Ohm für IT-Netze, etc.), ggf. Maßnahmen bei hohem Erdungswiderstand (zusätzliche Erder)

VDE 0101 (für MS), IEEE 80 (Erdung)

[ ]

Messung geplant?

 

Lokale Potentialausgleichsschienen in entlegenen Bereichen vorgesehen und zur HPA verbunden (z.B. im Labortrakt, im Heizungskeller bei Fernleitung etc.)

DIN VDE 0100-540 (544.1)

[ ]

 

Besondere Bereiche / Ex-Schutz

Labore: Besondere Schutzmaßnahmen umgesetzt (z.B. Not-Aus in Chemielabor, EX-Schutz in Laborabzügen, FI 10 mA falls Biolabor mit Wasser, Trenntrafo für Messplätze wenn erforderlich)

TRGS 727 (ESD), TRBS 1112 (Labor)

[ ]

 
 

Werkstätten: Robuste Installation (Mechanikschutz, IP-Schutz), Maschinenanschlüsse in ausreichender Zahl und richtiger Position, übergeordneter NOT-HALT falls sinnvoll

BGI 608, DGUV V3 (Werkstatt E-Anlagen)

[ ]

 
 

Maschinenbereiche: Jeder Maschine dedizierte Zuleitung mit passender Absicherung, Hauptschalter in Reichweite, Schleppketten/Kabelwege definiert, Steuerleitungen berücksichtigt

DIN EN 60204-1 (Maschinenausrüstung)

[ ]

 
 

Explosionsgefährdete Bereiche: Falls vorhanden (z.B. Lager Chemikalien, Gaslager), Einhaltung EX-Zonen (EX-dichte Leuchten, Schaltgeräte in Sicherheitsschleifen)

BetrSichV §15, ATEX (EN 60079 ff.)

[ ]

 
 

Sicherheitsbeleuchtung und Alarmierung: In Arbeitsbereichen mit Publikumsverkehr Notbeleuchtung nach Norm geplant (1h Autonomie), Alarmierungseinrichtungen auf getrennten Stromkreisen

DIN EN 50172, DIN VDE 0100-718

[ ]

 

Prüfung / Inbetriebnahme

Prüfkonzept gem. DIN VDE 0100-600 erarbeitet (Sichtprüfungspunkte festgelegt, Messungen bestimmt, zuständige Prüfer benannt)

DIN VDE 0100-600

[ ]

 
 

Messmittel/Möglichkeiten vorhanden: z.B. Spannungsabgriffe für Schleifenimpedanzmessung, Trennklemmen zum Isolationsmessen, Erdungsmesspunkte zugänglich

DIN VDE 0100-600 (Messvorschriften)

[ ]

 
 

Abnahmeprotokoll vorgesehen: Errichter muss Prüfnachweis führen (Checklisten, Messwerte) und dem Betreiber übergeben (ggf. im Plan gefordert)

BetrSichV §14, DGUV V3 Prüfprotokoll

[ ]

 
 

Prüfintervalle vorgeschlagen: In Doku Hinweise, welche Anlagenteile wie oft geprüft werden müssen (z.B. UV alle 4 Jahre, ortsveränderl. Geräte jährlich)

DGUV V3, DIN VDE 0105-100 (Wartung)

[ ]

 

Dokumentation & Kennzeichnung

Schaltpläne vollständig und aktuell (alle Änderungen aus Bauphase nachgetragen für Revision)

DIN VDE 0100-510 (514.5)

[ ]

 
 

Stromkreis- und Verteilerverzeichnis vorhanden und plausibel (jeder Stromkreis eindeutig bezeichnet, Verbraucherzuordnung erkennbar)

DIN VDE 0100-0100 (Dok.pflicht)

[ ]

 
 

Beschriftung: Alle Schaltschänke, Felder, Taster, Melder etc. im Plan mit Kennzeichen, Schildvorlage für Beschriftung vorgesehen

DIN VDE 0105-100 (Betrieb Kennz.)

[ ]

 
 

Betriebs- und Wartungsanleitungen der Komponenten verfügbar (z.B. für USV, Generator, Schutzrelais) – als Teil der Dokumentation eingefordert

VOB/B §2, DIN EN 62079 (Dok.)

[ ]

 
 

Verantwortlichkeiten definiert: Rolle der verantwortlichen Elektrofachkraft benannt (z.B. im Planer-Erläuterung oder Betreiber-Konzept), Unterweisung des Personals geplant

DGUV V3 §3, BetrSichV

[ ]

 
 

Gesamteindruck: Die Ausführungsplanung gewährleistet eine normkonforme, sichere elektrische Anlage, alle relevanten Schutzziele (Personen- und Anlagenschutz) sind erreicht

Gesamt: [ ]

 

Legende: Erfüllt = Ja/Nein (bzw. ✓ oder ✗); Bemerkung = Erläuterung bei Abweichungen oder Besonderheiten. Die Referenzen geben Normen/Regelwerke an, aus denen die Anforderungen abgeleitet sind, zur Nachprüfbarkeit (Auswahl, nicht vollständig).