Fehlerquellen erkennen, Maßnahmen ableiten und fachgerecht umsetzen
Ziel der Instandsetzung im Bereich elektrische Sicherheit ist die schnelle, fachgerechte und normenkonforme Wiederherstellung der sicheren Funktion elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Dies gewährleistet sowohl die Einhaltung gesetzlicher Pflichten als auch die technische Verfügbarkeit kritischer Systeme.
Die Instandsetzung im Gewerk Elektrische Sicherheit ist betriebs- und sicherheitskritisch. Sie verlangt höchste Präzision, normkonformes Handeln und schnelle Reaktionszeiten. Durch die Verknüpfung rechtlicher Vorgaben mit technischen Standards, digitalen Werkzeugen und kennzahlenbasierter Steuerung (KPI, SLA, XLA) entsteht ein leistungsfähiger, transparenter und auditierbarer Instandhaltungsprozess für jede Nutzungskategorie.
Sichere Betriebsbereitschaft durch dokumentierte Eingriffe erhalten
Laut DIN 31051 ist Instandsetzung eine Maßnahme zur Wiederherstellung des Soll-Zustands eines technischen Systems nach Feststellung eines Mangels oder Ausfalls.
Im Bereich elektrische Sicherheit bedeutet das insbesondere:
Wiederherstellung von Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag
Behebung von Fehlern in Stromkreisen, Schutzorganen oder Steuerungen
Austausch fehlerhafter oder überalterter Komponenten
Anpassung an technische und normative Anforderungen
Betreiberverantwortung (nicht delegierbar)
Organisation eines sicheren, regelkonformen Betriebs elektrischer Anlagen gemäß BetrSichV und DGUV Vorschrift 3
Gefährdungsbeurteilung vor und nach Instandsetzungsmaßnahmen (§5 ArbSchG, TRBS 1111)
Sicherstellung der Fachkunde des eingesetzten Personals (VEFK, EFK)
Nachweisführung und Dokumentation der Maßnahme für Behörden oder Prüfstellen
Delegierbare Betreiberpflichten
Ausführung der Instandsetzung durch eine befähigte Elektrofachkraft
Ersatzteilmanagement, inklusive Rückverfolgbarkeit und CE-Konformität
Erstellung von Prüf- und Messprotokollen nach Instandsetzung
Integration der Maßnahme in CAFM- oder Dokumentationssysteme
Rechtsrahmen
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
DGUV Vorschrift 3 / Regel 100-500
TRBS 1111, 1201 Teil 4, 1203
NAV / EnWG – bei Energieanlagen
Technische Normen und Standards
DIN VDE 0105-100: Betrieb elektrischer Anlagen
DIN VDE 0100-410/600:Schutzmaßnahmen / Erstprüfungen
DIN VDE 0701-0702: Prüfung nach Instandsetzung ortsveränderlicher Geräte
DIN EN 61439:Anforderungen an Schaltgerätekombinationen
VDI/VDE 2850:Lichtbogenschutzmaßnahmen
DIN EN ISO 50001: Energieeffizienz (indirekt, z. B. bei Lichtsystemen)