Kalkulationsschema / Preisblatt – gVEFK Grundsätze des Kalkulationsschemas (verbindlich)
Dieses Kalkulationsschema ist abschließend.
Alle Bieter kalkulieren auf identischer Leistungs-, Mengen- und Rechtebasis.
Pauschalen, Wahlrechte, Alternativmodelle oder Nebenangebote sind unzulässig.
Alle Preise sind Einheitspreise in EUR netto.
Die rechnerische Summe dieses Schemas ist die alleinige Grundlage der Preiswertung.
Mit Abgabe des Angebots erkennt der Bieter uneingeschränkt die in Abschnitt 6 geregelten Know-how- und Nutzungsrechte des Auftraggebers an.
Preisstruktur für gVEFK-Leistungen gVEFK-Regelbetrieb / Organisationssteuerung
40 Tage / Jahr
Präsenz vor Ort (beide Standorte gesamt)
24 Tage / Jahr
Projekt- und Sonderleistungen
20 Tage / Jahr
Rufbereitschaft
52 Wochen / Jahr
Notfalleinsätze
vollständig abgegolten
Berichtswesen / Dokumentation
vollständig enthalten
gVEFK-Tagessatz – Regel- und Steuerungsleistungen 1 gVEFK-Regelbetrieb (Organisation, Fachaufsicht, Kommunikation, Dokumentation, Präsenz)
Tag (8 Std.)
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gVEFK-Tagessatz – Projekt- und Sonderleistungen 2 gVEFK-Projekt- und Sonderleistungen
Tag (8 Std.)
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Rufbereitschaft 3 gVEFK-Rufbereitschaft inkl. aller Notfalleinsätze
Monat
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Rechnerische Gesamtpreisermittlung (wertungsrelevant) 1 Regelbetrieb / Steuerung
40 Tage
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2 Projekt- und Sonderleistungen
20 Tage
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3 Rufbereitschaft
12 Monate
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➡ Dieser Gesamtpreis ist die einzige wertungsrelevante Zahl.
Preisliche Klarstellungen (zugunsten des Auftraggebers) Reisezeiten, Reise- und Nebenkosten sind vollständig abgegolten.
Vertretung, Urlaub, Krankheit und interner Koordinationsaufwand des Auftragnehmers sind eingepreist.
Der Tagessatz umfasst sämtliche Nebenzeiten (Vor- und Nachbereitung, Dokumentation).
Teilabrechnungen unterhalb eines Tages sind unzulässig.
Mehrleistungen innerhalb des Mengengerüstes sind nicht gesondert vergütungsfähig.
Grundsatz Mit den angebotenen Einheitspreisen vergütet der Auftraggeber nicht nur die Leistung, sondern vollumfänglich auch die Überlassung sämtlichen Know-hows, aller Methoden, Templates und Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers, die im Rahmen der Leistungserbringung entstehen oder eingesetzt werden.
Umfang der überlassenen Inhalte- Die Vergütung umfasst insbesondere – nicht abschließend – die Überlassung von: Organisations- und Steuerungskonzepten
Richtlinien, Regelwerken, Verfahrensbeschreibungen
Checklisten, Vorlagen, Mustern, Templates
Bewertungs- und Klassifikationsschemata
Berichten, Analysen, Übersichten
Schulungs- und Präsentationsunterlagen
Weiterentwicklungen und Anpassungen vorgenannter Inhalte
unabhängig davon, ob diese Inhalte: als „vorbestehendes Know-how“ des Auftragnehmers galten,
eigens für den Auftraggeber entwickelt wurden,
nur teilweise dokumentiert sind.
Nutzungsrechte des Auftraggebers- Der Auftraggeber erhält an sämtlichen vorgenannten Inhalten ein: Das Nutzungsrecht umfasst ausdrücklich auch das Recht: zur Bearbeitung und Weiterentwicklung,
zur Integration in eigene Standards und Richtlinien,
zur Weitergabe an verbundene Unternehmen, Berater, Prüfer und Aufsichtsorgane,
zur Nutzung über das Vertragsende hinaus,
zur Nutzung in anderen Projekten und Standorten des Auftraggebers.
zur Bearbeitung und Weiterentwicklung, Die Einräumung sämtlicher Rechte nach diesem Abschnitt 6 ist vollständig mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten.
Zusätzliche Lizenz-, Nutzungs-, Überlassungs- oder Wiederverwendungsvergütungen sind ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer verzichtet gegenüber dem Auftraggeber – soweit gesetzlich zulässig – auf: Der Bieter erklärt ausdrücklich: Die angebotenen Einheitspreise beinhalten die vollständige Überlassung sämtlichen Know-hows, aller Templates und Arbeitsergebnisse gemäß Abschnitt 6.
Es bestehen keine Vorbehalte, Einschränkungen oder Zusatzforderungen.
Eine spätere Geltendmachung von Nutzungs- oder Lizenzrechten ist ausgeschlossen.
Ort, Datum
Bieter: __________________________
Unterschrift: _____________________