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gVEFK: Preisblatt (Pauschalen, Tagessätze, Nebenkosten, Optionen)

Facility Management: Elektrische Sicherheit » Strategie » externe Bestellung gVEFK » Preisblatt

Kalkulationsschema / Preisblatt – gVEFK

Kalkulationsschema / Preisblatt – gVEFK

Grundsätze des Kalkulationsschemas (verbindlich)

Dieses Kalkulationsschema ist abschließend.

Alle Bieter kalkulieren auf identischer Leistungs-, Mengen- und Rechtebasis.

Pauschalen, Wahlrechte, Alternativmodelle oder Nebenangebote sind unzulässig.

Alle Preise sind Einheitspreise in EUR netto.

Die rechnerische Summe dieses Schemas ist die alleinige Grundlage der Preiswertung.

Mit Abgabe des Angebots erkennt der Bieter uneingeschränkt die in Abschnitt 6 geregelten Know-how- und Nutzungsrechte des Auftraggebers an.

Preisstruktur für gVEFK-Leistungen

Leistungsbereich

Festgelegte Menge

gVEFK-Regelbetrieb / Organisationssteuerung

40 Tage / Jahr

Präsenz vor Ort (beide Standorte gesamt)

24 Tage / Jahr

Projekt- und Sonderleistungen

20 Tage / Jahr

Rufbereitschaft

52 Wochen / Jahr

Notfalleinsätze

vollständig abgegolten

Berichtswesen / Dokumentation

vollständig enthalten

gVEFK-Tagessatz – Regel- und Steuerungsleistungen

Pos.

Leistung

Einheit

Einheitspreis EUR

1

gVEFK-Regelbetrieb (Organisation, Fachaufsicht, Kommunikation, Dokumentation, Präsenz)

Tag (8 Std.)

______

gVEFK-Tagessatz – Projekt- und Sonderleistungen

Pos.

Leistung

Einheit

Einheitspreis EUR

2

gVEFK-Projekt- und Sonderleistungen

Tag (8 Std.)

______

Rufbereitschaft

Pos.

Leistung

Einheit

Einheitspreis EUR

3

gVEFK-Rufbereitschaft inkl. aller Notfalleinsätze

Monat

______

Rechnerische Gesamtpreisermittlung (wertungsrelevant)

Pos.

Leistung

Menge

Einheitspreis EUR

Gesamt EUR

1

Regelbetrieb / Steuerung

40 Tage

______

______

2

Projekt- und Sonderleistungen

20 Tage

______

______

3

Rufbereitschaft

12 Monate

______

______

➡ Dieser Gesamtpreis ist die einzige wertungsrelevante Zahl.

Preisliche Klarstellungen (zugunsten des Auftraggebers)

  • Reisezeiten, Reise- und Nebenkosten sind vollständig abgegolten.

  • Vertretung, Urlaub, Krankheit und interner Koordinationsaufwand des Auftragnehmers sind eingepreist.

  • Der Tagessatz umfasst sämtliche Nebenzeiten (Vor- und Nachbereitung, Dokumentation).

  • Teilabrechnungen unterhalb eines Tages sind unzulässig.

  • Mehrleistungen innerhalb des Mengengerüstes sind nicht gesondert vergütungsfähig.

Grundsatz

Mit den angebotenen Einheitspreisen vergütet der Auftraggeber nicht nur die Leistung, sondern vollumfänglich auch die Überlassung sämtlichen Know-hows, aller Methoden, Templates und Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers, die im Rahmen der Leistungserbringung entstehen oder eingesetzt werden.

Umfang der überlassenen Inhalte- Die Vergütung umfasst insbesondere – nicht abschließend – die Überlassung von:

  • Organisations- und Steuerungskonzepten

  • Richtlinien, Regelwerken, Verfahrensbeschreibungen

  • Checklisten, Vorlagen, Mustern, Templates

  • Bewertungs- und Klassifikationsschemata

  • Berichten, Analysen, Übersichten

  • Schulungs- und Präsentationsunterlagen

  • Weiterentwicklungen und Anpassungen vorgenannter Inhalte

unabhängig davon, ob diese Inhalte:

  • als „vorbestehendes Know-how“ des Auftragnehmers galten,

  • eigens für den Auftraggeber entwickelt wurden,

  • nur teilweise dokumentiert sind.

Nutzungsrechte des Auftraggebers- Der Auftraggeber erhält an sämtlichen vorgenannten Inhalten ein:

  • zeitlich unbeschränktes,

  • räumlich unbeschränktes,

  • inhaltlich unbeschränktes,

  • ausschließliches,

  • nicht übertragbares und

  • nicht unterlizenzierbares

Das Nutzungsrecht umfasst ausdrücklich auch das Recht:

  • zur Bearbeitung und Weiterentwicklung,

  • zur Integration in eigene Standards und Richtlinien,

  • zur Weitergabe an verbundene Unternehmen, Berater, Prüfer und Aufsichtsorgane,

  • zur Nutzung über das Vertragsende hinaus,

  • zur Nutzung in anderen Projekten und Standorten des Auftraggebers.

zur Bearbeitung und Weiterentwicklung,

Die Einräumung sämtlicher Rechte nach diesem Abschnitt 6 ist vollständig mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten.

Zusätzliche Lizenz-, Nutzungs-, Überlassungs- oder Wiederverwendungsvergütungen sind ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer verzichtet gegenüber dem Auftraggeber – soweit gesetzlich zulässig – auf:

  • Urheberbenennungen,

  • Nutzungseinschränkungen,

  • Zweckbindungsargumente,

  • nachträgliche Vergütungsansprüche.

Der Bieter erklärt ausdrücklich:

  • Die angebotenen Einheitspreise beinhalten die vollständige Überlassung sämtlichen Know-hows, aller Templates und Arbeitsergebnisse gemäß Abschnitt 6.

  • Es bestehen keine Vorbehalte, Einschränkungen oder Zusatzforderungen.

  • Eine spätere Geltendmachung von Nutzungs- oder Lizenzrechten ist ausgeschlossen.

Ort, Datum

Bieter: __________________________

Unterschrift: _____________________