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gVEFK: Organisatorisches Sollbild für Rollen und Verantwortlichkeiten

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gVEFK: Organisatorisches Sollbild für Rollen und Verantwortlichkeiten

Organisatorisches Sollbild für Rollen und Verantwortlichkeiten der Elektrosicherheit

Das organisatorische Sollbild verfolgt ein klares Ziel: sichere, nachvollziehbare und auditierbare Elektrosicherheit im 24/7‑Betrieb – über technische Prozesse (Betrieb, Prüfungen, Instandhaltung, Störungsmanagement) und organisatorische Prozesse (Delegation, Weisungs- und Entscheidungswege, Fremdfirmenkoordination, Dokumentation, Wirksamkeitskontrolle). Dieses Ziel ist unmittelbar aus den Grundpflichten des Arbeitgebers abzuleiten: Maßnahmen des Arbeitsschutzes sind zu treffen, in eine geeignete Organisation einzubinden und auf Wirksamkeit zu prüfen bzw. anzupassen.

Die Beweis-/Nachweisfähigkeit ist kein „Nebenprodukt“, sondern eine Kernanforderung: Der Arbeitgeber muss über Unterlagen verfügen, aus denen Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. Diese Dokumentationslogik prägt das Sollbild, weil sie Rollen zwingt, nicht nur „zu handeln“, sondern Entscheidungen, Freigaben und Kontrollen systematisch zu dokumentieren.

Ein zweites Leitprinzip ist die saubere Rollenabgrenzung zwischen aufbauorganisatorischer Fachaufsicht (VEFK/gVEFK) und arbeitsbezogenen Betriebsrollen. In der DIN VDE 0105‑100 werden Verantwortlichkeiten/Rollen für sicheres Arbeiten und den Betrieb elektrischer Anlagen über „Anlagenbetreiber; Anlagenverantwortlicher; Arbeitsverantwortlicher“ geregelt; der Begriff „VEFK“ ist in DIN VDE 1000‑10 verankert. Zugleich gilt: Die bloße Benennung als VEFK reicht nicht – Verantwortungsbereich und Weisungs-/Befugnisrahmen müssen ausdrücklich beschrieben und im Unternehmen bekannt gemacht werden.

Ein drittes Leitprinzip ist Kontinuität und Eskalationsfähigkeit: Bei Mängeln oder dringender Gefahr muss die Organisation handlungsfähig sein (Sperren, Freigeben, Priorisieren, Nachhalten). Die DGUV‑Logik fordert den Betrieb nur im sicheren Zustand, Schutz gegen direktes Berühren sowie Mängelbeseitigung und Nutzungsunterbindung bei dringender Gefahr.

Dieses Sollbild ist so aufgebaut, dass es die Rollen aus dem elektrotechnischen Betrieb (Anlagenbetreiber/Anlagenverantwortlicher/Arbeitsverantwortlicher) arbeitspraktisch wirksam macht, gleichzeitig die VEFK/gVEFK als aufbauorganisatorische Fachaufsicht verankert (inkl. expliziter Befugnisse) und die kliniktypischen Schnittstellen (medizinische Bereiche, Sicherheitszwecke, Informationssicherheit, Fremdfirmen) strukturiert integriert.

Organisatorisches Sollbild – Rollen Elektrosicherheit

Rollenarchitektur im Sollzustand

Das Sollbild basiert auf einem mehrstufigen Verantwortungsmodell, das (a) strategische Betreiberverantwortung, (b) fachliche Leitungs‑/Aufsichtsfunktion Elektrotechnik (gVEFK) und (c) operativ‑arbeitsbezogene Rollen für konkrete Tätigkeiten trennt und verbindlich verknüpft.

Organigramm des Sollbilds

Geschäftsführung / Vorstand / Träger (Arbeitgeber/Betreiber; Gesamtverantwortung)

├─ Technische Leitung / FM-Leitung (Betriebsführung TGA, Ressourcen, Priorisierung)

│ ├─ Anlagenbetreiber-Funktion (pro Standort/Versorgungsbereich; Regeln/Randbedingungen)

│ ├─ gVEFK (extern; Fach- & Aufsichtsverantwortung Elektrotechnik im Scope)

│ │ └─ Stellvertretung gVEFK (extern; identische Mindestanforderungen/Verfügbarkeit)

│ ├─ Elektrofachkräfte / Betriebselektrik / Leitwarte (interne Ausführung)

│ ├─ Befähigte Personen (Prüfungen) / Prüfdienstleistersteuerung

│ └─ Fremdfirmenkoordination (Koordinatoren je Baumaßnahme/Technikbereich)

├─ Medizintechnik (Medizinprodukte, ME-Geräte/Prüf- und Geräteprozesse; Schnittstellen)

├─ IT / Informationssicherheit (Netze/OT/GLT-Schnittstellen, Fernzugriffe, Logging)

└─ Klinische Bereiche (OP/ITS/Notaufnahme etc.; Wartungsfenster, Abschaltfreigaben)

Dieses Sollbild entspricht der in der VDE‑Kontextlogik vorgesehenen Trennung zwischen VEFK (aufbauorganisatorische Fachaufsicht) und den arbeitsbezogenen Rollen für sicheren Betrieb/Arbeiten, wie sie die DKE‑Klarstellung hervorhebt.

Arbeitgeber/Betreiber bzw. Geschäftsführung/Träger

Der Arbeitgeber bleibt Träger der Grundpflichten: geeignete Organisation, Ressourcenbereitstellung, Wirksamkeitsprüfung und Dokumentation. Genau daraus folgt die Pflicht, Bestellungen/Delegationen so zu gestalten, dass Verantwortungsbereich und Befugnisse eindeutig sind und die Organisation dauerhaft wirksam bleibt.

Pflichtenübertragung und Bestellungen (formale Mindestanforderung)

Für die wirksame Delegation ist § 13 der DGUV Vorschrift 1 zentral: Der Unternehmer kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich beauftragen; die Beauftragung muss Verantwortungsbereich und Befugnisse festlegen, ist zu unterzeichnen und eine Ausfertigung ist auszuhändigen. Das Sollbild setzt daher zwingend auf eine Bestell-/Delegationsmatrix als „Single Source of Truth“, die Organigramm, Funktionen und Befugnisse konsistent verbindet.

gVEFK (extern) als Fach- und Aufsichtsverantwortung Elektrotechnik

Die gVEFK ist im Sollbild die zentrale Instanz für Elektrosicherheits‑Governance: Sie übersetzt die Normen-/Pflichtenlage in Prozesse (Arbeitsfreigabe, Schaltorganisation, Prüf-/Instandhaltungssteuerung, Mängelmanagement), stellt fachliche Standards bereit, betreibt Wirksamkeitskontrollen (Audits, KPI‑Reporting) und eskaliert sicherheitskritische Abweichungen an die Leitung. Dass Befugnisse explizit zu beschreiben sind und „VEFK“ kein Selbstläufer ist, verlangt die DKE‑Klarstellung ausdrücklich.

Stellvertretung gVEFK (extern)

Das Sollbild verlangt eine echte Stellvertretung (nicht nur „Vertretung nach Verfügbarkeit“), weil Kliniken 24/7‑Betrieb haben und weil Delegations- und Eskalationswege bei dringender Gefahr nicht aussetzen dürfen. Diese Anforderung leitet sich aus der Organisationspflicht des Arbeitgebers (Wirksamkeit/Anpassung) und aus den DGUV‑Pflichten zur Mängelbehandlung ab.

Anlagenbetreiber (Rolle nach DIN VDE 0105‑100‑Kontext)

Der Anlagenbetreiber ist die Person mit der Gesamtverantwortung für den sicheren Betrieb der Anlage, die Regeln und Randbedingungen der Organisation vorgibt. In der Praxis ist das im Klinikum häufig eine benannte Funktion innerhalb der Technischen Leitung/FMs, die die Betriebsregeln (z. B. Schaltberechtigungen, Freigabepflichten, Zutrittsregeln) formal setzt und freigibt.

Anlagenverantwortlicher (Rolle nach DIN VDE 0105‑100‑Kontext)

Für die Dauer von Arbeiten an elektrischen Anlagen muss ein Anlagenverantwortlicher bestimmt werden; er trägt während der Arbeiten die unmittelbare Verantwortung für den sicheren Betrieb der Anlage, die zur Arbeitsstelle gehört. Das Sollbild setzt diese Rolle als arbeitsbezogene Pflichtzuschreibung in jedem Arbeitsfreigabeprozess um (z. B. Permit‑to‑Work/Schaltauftrag).

Arbeitsverantwortlicher (Rolle nach DIN VDE 0105‑100‑Kontext)

Der Arbeitsverantwortliche trägt die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung der Arbeit an der Arbeitsstelle und hat sicherzustellen, dass sicherheitstechnische Anforderungen und betriebliche Anweisungen eingehalten werden. Das Sollbild verlangt deshalb, dass jede Arbeitsmaßnahme eine benannte Arbeitsverantwortung hat (bei internen Teams und bei Fremdfirmen).

Befähigte Personen/Prüfverantwortliche (Prüfungen)

Das Sollbild unterscheidet klar zwischen „fachlicher Governance“ (gVEFK) und „Prüfdurchführung“ durch qualifizierte Personen. Die TRBS 1203 konkretisiert, dass TRBS den Stand der Technik wiedergeben und vom zuständigen Ausschuss ermittelt/angepasst und vom BMAS bekannt gemacht werden; die TRBS 1201 konkretisiert Prüfpflichten und deren Einbettung in Gefährdungsbeurteilung und Instandhaltung. Daraus folgt: Prüfrollen werden qualifikationsbasiert bestimmt (intern oder extern), die gVEFK stellt die Prüforganisation und die Nachweisfähigkeit sicher.

Fremdfirmenkoordination (Koordinator/Ansprechpartner je Maßnahme)

Da im Klinikum regelmäßig mehrere Arbeitgeber/Fremdfirmen tätig sind, muss das Sollbild einen Koordinationsmechanismus vorsehen. ArbSchG § 8 verpflichtet Arbeitgeber zur Zusammenarbeit; BetrSichV § 13 regelt Zusammenarbeit bei Einsatz betriebsfremder Personen/Auftragnehmer. Das Sollbild implementiert daher eine benannte Koordinatorenrolle je Projekt/Arbeitsauftrag, die Einweisung, Freigaben, Schnittstellen und Übergaben sicherstellt.

Kernprozesse und RACI‑Zuordnung

Im Sollbild werden die Rollen nicht als Personenliste verstanden, sondern als verbindliche Verantwortungszuordnung zu Kernprozessen. Das reduziert Haftungs- und Sicherheitslücken, weil Entscheidungen nachvollziehbar werden und Übergaben/Vertretungen funktionieren.

RACI‑Matrix als Soll‑Minimum- Legende:

  • A = Accountable (Gesamtverantwortung/Entscheidung)

  • R = Responsible (Durchführung/Steuerung)

  • C = Consulted (fachlich zu beteiligen)

  • I = Informed (zu informieren)

Prozess (Soll-Kern)

Geschäftsführung/Betreiber

Technische Leitung/FM

gVEFK

Anlagenbetreiber

Anlagenverantwortlicher

Arbeitsverantwortlicher

Prüfverantwortliche/befähigte Person

IT/IS

Medizintechnik

Bestell-/Delegationssystem (Befugnisse, Stellvertretungen)

A

R

C

C

I

I

I

I

I

Rollenmodell Betrieb/Arbeiten (AnlB/AnlV/ArbV) & Arbeitsfreigabe

I

A

R

C

R

R

C

C

C

Prüfstrategie/Prüffristen (Anlagen/Betriebsmittel)

I

A

R

C

I

I

R

C

C

I

A

C

C

R

R

C

C

C

Mängelmanagement inkl. Sperr-/Freigabe und Eskalation

I

A

R

C

R

R

C

I

I

Fremdfirmenkoordination (Einweisung, Koordination, Übergaben)

I

A

C

C

R

R

I

C

C

Störungs-/Notfallmanagement Elektrotechnik (inkl. Nachweisführung)

I

A

R

C

R

R

C

C

C

Quartalsreport & Wirksamkeitskontrolle (KPIs, Audits, Maßnahmenstatus)

A

R

R

I

I

I

C

C

C

Die Rollen „Anlagenbetreiber/Anlagenverantwortlicher/Arbeitsverantwortlicher“ und deren Abgrenzung sind direkt aus der 0105‑100‑Kontextlogik ableitbar. Die formalen Anforderungen der Delegation (Verantwortungsbereich und Befugnisse festlegen, unterzeichnen, aushändigen) ergeben sich aus der DGUV Vorschrift 1 § 13. Die Verpflichtung zur Nachweisführung (Gefährdungsbeurteilung, Maßnahmen, Wirksamkeitsprüfung) ist aus ArbSchG § 6 abgeleitet; die Prüf-/Instandhaltungsprozesse werden über BetrSichV/TRBS konkretisiert.

Klinikumsspezifische Schnittstellen im Sollbild

Ein Klinikum unterscheidet sich von einem Industriebetrieb nicht primär durch „mehr Technik“, sondern durch die Kombination aus Patientensicherheit, Versorgungskritikalität, 24/7‑Betrieb und hoher Fremdfirmen- und Umbauquote. Aus diesem Grund muss das Sollbild Schnittstellenrollen formal einbetten – ohne die elektrotechnische Verantwortung zu verwässern.

Medizinisch genutzte Bereiche und klinische Freigaben

Die Normen für medizinisch genutzte Bereiche (DIN VDE 0100‑710) sind in der DKE‑Dokumentation ausdrücklich als für elektrische Anlagen in medizinischen Einrichtungen zuständig ausgewiesen; gleichzeitig gilt sie nicht für ME‑Geräte/ME‑Systeme, wodurch die organisatorische Schnittstelle zur Medizintechnik zwingend wird (elektrische Infrastruktur vs. Medizinprodukt).

Im Sollbild heißt das organisatorisch:

  • Die gVEFK verantwortet die elektrotechnischen Betriebs- und Wartungsprozesse der Infrastruktur in medizinisch genutzten Bereichen (z. B. Abschaltplanung, Prüfstrategie, Mängelmanagement) innerhalb des Scopes.

  • Klinische Bereiche (z. B. OP/Intensiv) sind verbindlich in Wartungsfenster-/Abschaltfreigaben eingebunden, damit Versorgungskontinuität und Patientensicherheit gewahrt bleiben (organisatorische Ableitung aus Organisationspflicht / Wirksamkeitsprüfung).

  • Medizintechnik übernimmt Medizinproduktpflichten; die Schnittstelle wird über definierte Übergaben, Dokumentationswege und Eskalationen geregelt (z. B. wenn elektrische Infrastrukturmängel medizintechnische Risiken erzeugen oder umgekehrt).

Einrichtungen für Sicherheitszwecke und priorisierte Betriebsführung

Für Sicherheitszwecke ist DIN VDE 0100‑560 die zentrale Leitplanke; sie beschreibt Anforderungen an Stromquellen und Stromkreise für Sicherheitszwecke, einschließlich Anwendungen für Not-/Sicherheitsbeleuchtung und Brandschutzeinrichtungen. Im Sollbild wird daraus eine spezielle „Sicherheitsstrom‑Betriebsführung“ abgeleitet (kritische Verbraucherlisten, Test- und Nachweisplanung, Eskalationsketten).

Informationssicherheit und OT/IT‑Schnittstellen

Die gVEFK‑Organisation berührt heute nahezu immer Informationssicherheit: Betriebsführung erfolgt über GLT/Leittechnik, Prüf-/Dokumentationssysteme (CMMS/DMS), Fernzugriffe externer Dienstleister und Schnittstellen zu Krankenhaus-IT. Der Branchenspezifische Sicherheitsstandard (B3S) „Medizinische Versorgung“ DKG beschreibt Anforderungen zur Informationssicherheit im Krankenhaus und orientiert sich an ISO‑27k/ISO‑27799 sowie dem Stand der Technik; er adressiert u. a. die Integration von Medizingeräten in Netzwerkumgebungen und die organisatorische Umsetzung.

Das BSI führt B3S‑Branchenstandards, darunter auch für den Gesundheitssektor, als Rahmen für KRITIS‑Kontexte (Relevanz insbesondere, wenn ein Haus KRITIS‑Schwellenwerte erreicht).

Im Sollbild bedeutet das:

  • IT/IS ist als C‑Rolle (consulted) in allen Prozessen verankert, die Fernzugriffe, Netzsegmente, Logging, Identitäts- und Rechteverwaltung oder OT‑Schnittstellen betreffen.

  • Die gVEFK bleibt fachlich verantwortlich für elektrotechnische Betriebsrisiken; IT/IS verantwortet Informationssicherheitsanforderungen, während gemeinsame Prozesse (z. B. Fernwartung, Ticketing, Protokollierung) verbindlich geregelt werden.

Dokumentations-, Kontroll- und Eskalationssystem

Ein Sollbild ist erst dann belastbar, wenn es die Steuerungs- und Kontrollschleifen definiert – insbesondere, weil ArbSchG Organisation/Wirksamkeitsprüfung und Dokumentationspflichten fordert.

Das Sollbild sieht ein integriertes System aus DMS/CMMS und standardisierten Nachweisen vor („Single Source of Truth“):

  • Organigramm und Delegations-/Befugnismatrix (Versionierung, Freigaben),

  • Anlagen- und Betriebsmittelregister (Scope, Kritikalität, Prüfstatus),

  • Prüfaufzeichnungen nach TRBS 1201 als Nachweis der Prüfstrategie und der Durchführung; TRBS 1201 verankert u. a. die Einordnung prüfpflichtiger Änderungen und die Berücksichtigung der Prüfpflichten nach BetrSichV.

  • Instandhaltungsnachweise nach TRBS 1112, die auch Störungssuche und Erprobung nach Instandsetzung explizit einschließt.

  • Mängelregister mit Sperr-/Freigabeprotokollen, da DGUV Vorschrift 3 bei dringender Gefahr die Nutzungsunterbindung verlangt.

Eskalationsmodell und „dringende Gefahr“

Das Sollbild implementiert die DGUV‑Logik als organisatorischen Prozess: Mangelklassifikation → Sofortmaßnahmen → Sperre/Weiterbetrieb nur unter Auflagen → Fristsetzung → Abnahme → Wiederfreigabe. Der Kern ist, dass bei dringender Gefahr die Benutzung unterbleiben muss, bis der ordnungsgemäße Zustand wiederhergestellt ist.

Die Sollorganisation sieht regelmäßige Wirksamkeitskontrollen vor:

  • Quartalsweise Reviews (Prüfquote, Mängelquote, SLA‑Einhaltung, Offene Risiken),

  • Jahres‑Management‑Review Elektrosicherheit (Ressourcen, Änderungen, wesentliche Ereignisse, Verbesserungsplan).

Diese Logik ist eine direkte organisatorische Umsetzung der Arbeitgeberpflicht, Maßnahmen zu überprüfen und fortlaufend anzupassen und zu verbessern.

Implementierbare Artefakte für Organigramm und Rollenbetrieb

Damit aus dem Sollbild keine „Papierorganisation“ wird, sollten folgende Artefakte verbindlich eingeführt werden (als Vertragsdeliverables der externen gVEFK oder als interne Klinikdokumente):

Bestell- und Delegationspaket

  • Schriftliche Pflichtenübertragung/Bestellurkunden (inkl. Verantwortungsbereich und Befugnisse, Unterschrift, Aushändigung) entsprechend DGUV Vorschrift 1 § 13.

  • Delegations-/Befugnismatrix (RACI), die auch Stellvertretungen und Eskalationsrechte abbildet (Anforderung aus DKE‑Klarstellung: Befugnisse müssen explizit beschrieben sein).

Betriebs- und Arbeitsprozess‑Set (DIN VDE 0105‑100‑konforme Rollenwirksamkeit)

  • Arbeitsfreigabe/Permit‑to‑Work mit Benennung Anlagenverantwortlicher und Arbeitsverantwortlicher je Arbeitsauftrag (Definitionen und Verantwortungsumfang praxisnah durch BG ETEM beschrieben).

  • Schaltauftrag/Schaltprotokoll und Rückmeldung/Wiederinbetriebnahme‑Prozess (als Standardweg der Betriebsführung).

Prüf- und Instandhaltungssteuerung

  • Prüfkonzept auf Basis TRBS 1201 inkl. Regellogik zu prüfpflichtigen Änderungen, Prüfumfang und Dokumentation.

  • Instandhaltungskonzept auf Basis TRBS 1112 (Planung, sichere Durchführung, Störungssuche, Erprobung nach Instandsetzung).

  • Qualifikationsmanagement „befähigte Personen“ nach TRBS 1203 (Kompetenznachweise, Aktualisierung, Beauftragung).

Fremdfirmenkoordination

  • Koordinationsprozess nach ArbSchG § 8 und BetrSichV § 13 (Einweisung, Freigabe, Übergabe, Nachweis).

  • Schnittstellenregel zu Instandhaltungsarbeiten und Störungssuche (TRBS 1112) sowie zu Prüfungen (TRBS 1201), damit sicherheitskritische Eingriffe dokumentiert und freigegeben sind.

Klinikmodule

  • Medizinische Bereiche (0100‑710‑Checklisten, Wartungsfenster, Freigaben) und Sicherheitszwecke (0100‑560: kritische Verbraucherlisten, Test-/Nachweisplan).

  • IT/IS‑Schnittstelle in Orientierung an B3S (Fernzugriffe, Dienstleistersteuerung, Nachweisfähigkeit).