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gVEFK: Muster‑Bestellurkunde mit Befugnismatrix gem. DGUV V1 § 13 / ArbSchG § 13

Facility Management: Elektrische Sicherheit » Strategie » externe Bestellung gVEFK » Muster‑Bestellurkunde

Muster-Bestellurkunde

Muster-Bestellurkunde

Gesamtverantwortliche Elektrofachkraft (gVEFK) inkl. Stellvertretung

Muster-Bestellurkunde für Verantwortliche Elektrofachkraft

Diese Bestellung erfolgt auf Grundlage von:

  • § 13 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Übertragung von Aufgaben und Pflichten

  • § 13 DGUV Vorschrift 1: Pflichtenübertragung

  • DIN VDE 1000-10 (Anforderungen an Elektrofachkräfte in leitender Funktion)

  • DIN VDE 0105-100 (Betrieb von elektrischen Anlagen)

Die Übertragung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und unter Beibehaltung der Gesamtverantwortung des Unternehmers/Betreibers.

Auftraggeber / Betreiber

Klinikum: __________________________________________

Rechtsform: ________________________________________

Vertreten durch: ___________________________________

Funktion: __________________________________________

(im Folgenden „Betreiber“)

Bestellung gVEFK (Hauptverantwortung)

Der Betreiber bestellt hiermit:

Name: _____________________________________________

Geburtsdatum: _____________________________________

Qualifikation: ☐ Elektromeister ☐ Techniker ☐ Ingenieur

Arbeitgeber: _______________________________________

mit Wirkung zum ______________ zur

gesamtverantwortlichen Verantwortlichen Elektrofachkraft (gVEFK)

für das Klinikum einschließlich aller im Scope definierten Standorte und Anlagen.

Bestellung Stellvertretung gVEFK

Gleichzeitig wird bestellt:

Name: _____________________________________________

Qualifikation: ☐ Elektromeister ☐ Techniker ☐ Ingenieur

Arbeitgeber: _______________________________________

als

stellvertretende gesamtverantwortliche Elektrofachkraft (Stellv. gVEFK)

Die Stellvertretung ist fachlich gleichwertig und übernimmt die Aufgaben der gVEFK bei Abwesenheit, Verhinderung oder auf ausdrückliche Anordnung.

Der Betreiber überträgt der gVEFK insbesondere folgende Pflichten und Aufgaben:

  • Aufbau, Organisation und Überwachung der elektrotechnischen Sicherheitsorganisation

  • Fachliche Leitung und Aufsicht über Elektrofachkräfte, EUP und beauftragte Dritte

  • Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs elektrischer Anlagen

  • Festlegung, Überwachung und Durchsetzung elektrotechnischer Schutzmaßnahmen

  • Bewertung, Dokumentation und Eskalation elektrotechnischer Gefährdungen

  • Organisation von Prüf-, Wartungs- und Instandhaltungsprozessen

  • Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen mit elektrotechnischem Bezug

  • Mitwirkung bei Planung, Änderung und Erweiterung elektrischer Anlagen

  • Fachliche Freigabe oder Sperrung von Anlagen bei Sicherheitsmängeln

Die unternehmerische Gesamtverantwortung verbleibt beim Betreiber, insbesondere für:

  • Bereitstellung ausreichender personeller und finanzieller Ressourcen

  • Organisationsentscheidungen außerhalb der Elektrosicherheit

  • Medizinische, pflegerische und kaufmännische Entscheidungen

Diese Bestellung stellt keine vollständige Haftungsübertragung dar.

Weisungs- und Organisationsbefugnisse

Befugnis

gVEFK

Stellv.

Fachliche Weisungen an Elektrofachkräfte

Fachliche Weisungen an EUP

Fachliche Vorgaben an Fremdfirmen

Festlegung elektrotechnischer Prozesse

Sperr-, Eskalations- und Sicherheitsrechte

Befugnis

gVEFK

Stellv.

Sperrung unsicherer Anlagen

Untersagung gefährlicher Arbeiten

Eskalation an Geschäftsführung

Sofortmaßnahmen bei Gefahr

Zutritts- und Informationsrechte

Befugnis

gVEFK

Stellv.

Zutritt zu allen elektrischen Betriebsräumen

Einsicht in technische Unterlagen

Zugriff auf Prüf- und Wartungsdokumentation

Budget- und Ressourcenrechte (sachlich begrenzt)

Befugnis

gVEFK

Stellv.

Anforderung sicherheitsrelevanter Maßnahmen

Empfehlung von Investitionen

Budgetfreigabe

x

x

Die gVEFK berichtet mindestens:

  • regelmäßig im Rahmen der vereinbarten Management- und Regelberichte

  • anlassbezogen bei erheblichen Mängeln, Störungen oder Gefährdungen

  • unverzüglich bei sicherheitsrelevanten Ereignissen (K1)

Stellvertretungsregelung

  • Die Stellvertretung tritt automatisch bei Abwesenheit der gVEFK in Kraft.

  • Eine gleichzeitige Bestellung beider Personen ist ausdrücklich gewollt.

  • Der Betreiber stellt sicher, dass beide Personen über notwendige Informationen verfügen.

Widerruf / Beendigung der Bestellung

  • Diese Bestellung kann aus wichtigem Grund jederzeit schriftlich widerrufen werden.

  • Ein Widerruf berührt nicht die bis dahin ordnungsgemäß wahrgenommenen Pflichten.

  • Bei Beendigung ist eine geordnete Übergabe sicherzustellen.

Die bestellten Personen erklären:

  • die Bestellung anzunehmen,

  • die Aufgaben gewissenhaft wahrzunehmen,

  • den Betreiber unverzüglich über unzureichende Mittel oder Befugnisse zu informieren.

Unterschriften

Ort, Datum: ________________________________________

Für den Betreiber

Name: __________________________

Funktion: ______________________

Unterschrift: ___________________

gVEFK (Hauptverantwortung)

Name: __________________________

Unterschrift: ___________________

Stellvertretende gVEFK

Name: __________________________

Unterschrift: ___________________