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gVEFK: Anlage SLA‑Matrix (inkl. Eskalation)

Facility Management: Elektrische Sicherheit » Strategie » externe Bestellung gVEFK » Anlage SLA‑Matrix

SLA-Matrix gVEFK (inkl. Eskalation)

SLA-Matrix gVEFK (inkl. Eskalation)

(Service Levels, Reaktionszeiten, Eskalation, Dokumentation)

Diese SLA-Matrix definiert die verbindlichen Service Levels der gVEFK-Leistung.

Sie ist integraler Bestandteil des Vertrages.

Die Nichteinhaltung von SLAs stellt eine Leistungsstörung dar und löst die in dieser Anlage beschriebenen Eskalations- und Sanktionsmechanismen aus.

Abweichende oder einschränkende Auslegungen sind ausgeschlossen.

Service-Levels und Eskalation für gVEFK

Die SLA-Matrix gilt für:

  • beide Standorte des Klinikums,

  • alle im Scope definierten Anlagen und Organisationstätigkeiten,

  • Regelbetrieb, Störungen, Notfälle und Projekte.

Kritikalitätsdefinition (verbindlich)

Stufe

Bezeichnung

Definition

K1

hochkritisch

Lebens- oder versorgungsrelevant (OP, ITS, Sicherheitsstrom)

K2

kritisch

Betriebsrelevant, Ausfall begrenzt tolerierbar

K3

nicht kritisch

Unterstützend, Ausfall tolerierbar

Die Einstufung erfolgt durch den Auftraggeber.

Regelbetrieb / Organisation

Leistung

SLA

Erreichbarkeit gVEFK

werktags 08:00–18:00

Reaktionszeit fachliche Rückfragen

≤ 1 Arbeitstag

Regelberichte

fristgerecht gemäß Vertrag

Management-Termine

≥ 12/Jahr

Störungen und Ereignisse (K1–K3)

Kritikalität

Erreichbarkeit

Reaktionszeit

Vor-Ort-Bereitschaft

Lösungs-/Maßnahmenstart

K1

24/7

≤ 1 Stunde

≤ 4 Stunden

unverzüglich

K2

24/7

≤ 4 Stunden

≤ 1 Arbeitstag

≤ 1 Arbeitstag

K3

Werktags

≤ 1 Arbeitstag

nach Abstimmung

geplant

Reaktionszeit = qualifizierte fachliche Rückmeldung inkl. Erstbewertung.

Lösungsstart = Einleitung wirksamer organisatorischer/technischer Maßnahmen.

Projekte und Sonderleistungen

Leistung

SLA

Projektanfrage

Rückmeldung ≤ 2 Arbeitstage

Projektstart

≤ 10 Arbeitstage nach Abruf

Projektberichte

gemäß Projektplan

Rufbereitschaft und Verfügbarkeit

Anforderung

Verbindliche Zusage

Rufbereitschaft

24/7 / 365 Tage

Abdeckung

gVEFK oder gleichwertige Stellvertretung

Mehrfachausfälle

ausgeschlossen (Redundanzpflicht)

Eskalationsstufen

Stufe

Auslöser

Eskalation an

Frist

E0

SLA-Einhaltung

keine

E1

SLA-Verletzung droht

gVEFK

sofort

E2

SLA-Verletzung

Geschäftsführung AN

≤ 4 Std. (K1) / 1 AT

E3

Wiederholte Verletzung

Geschäftsführung AG

≤ 1 AT

E4

Schwerwiegend / systemisch

Sonderkündigungsrecht

sofort

Eskalationspflicht

Die Eskalation erfolgt automatisch, ohne gesonderte Aufforderung des Auftraggebers.

Ein Unterlassen der Eskalation gilt als eigenständige Pflichtverletzung.

Dokumentations- und Reportingpflichten

Ereignis

Dokumentation

Jede K1-Störung

Ereignisbericht ≤ 24 Std.

Jede SLA-Verletzung

Abweichungsbericht

Monatlich

SLA-Statusübersicht

Jährlich

SLA-Gesamtbewertung

Alle Berichte sind dem Auftraggeber vollständig und unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

SLA-Verletzungen

Verstoß

Folge

1× K1-SLA verletzt

schriftliche Abmahnung

2× K1-SLA innerhalb 12 Monate

Sonderkündigungsrecht

Wiederholte K2/K3-Verstöße

Eskalation E3

Systemische Nichterfüllung

außerordentliche Kündigung

Die SLA-Regelungen begrenzen nicht:

  • Haftungsansprüche,

  • Schadensersatzansprüche,

  • sonstige vertragliche Rechte des Auftraggebers.

Klarstellungen zugunsten des Auftraggebers

  • Mehrere gleichzeitige Ereignisse entbinden nicht von der SLA-Pflicht.

  • Urlaub, Krankheit oder interne Ressourcenprobleme sind kein Entschuldigungsgrund.

  • Remote-Leistungen ersetzen keine vertraglich geschuldete Vor-Ort-Reaktion.

  • Maßgeblich ist allein die Sicht des Auftraggebers auf Kritikalität und Dringlichkeit.

Rangfolge- Diese SLA-Matrix hat Vorrang vor:

  • internen Arbeitsanweisungen des Auftragnehmers,

  • allgemeinen Servicebeschreibungen,

  • sonstigen Leistungsdarstellungen.