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Gesamtverantwortliche Elektrofachkraft

Facility Management: Elektrische Sicherheit » Strategie » Betreiberverantwortung » gVEFK

Die gesamtverantwortliche Elektrofachkraft (gVEFK) am Standort:

Die gesamtverantwortliche Elektrofachkraft (gVEFK) am Standort:

In einem technisierten Großunternehmen trägt die gesamtverantwortliche Elektrofachkraft (gVEFK) am jeweiligen Standort die oberste Fachverantwortung für die elektrische Sicherheit. Die Rolle der gVEFK – ob mit oder ohne oGVEFK darüber – ist geprägt von hoher Verantwortung, erforderlicher Unabhängigkeit und Expertise. Diese Rolle wird typischerweise vom Unternehmer (Arbeitgeber) formal übertragen, um dessen gesetzliche Pflichten im Bereich Elektrosicherheit wahrzunehmen. Nach § 13 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) kann der Arbeitgeber zuverlässige, fachkundige Personen schriftlich mit der Wahrnehmung seiner Arbeitsschutzpflichten beauftragen. Die beauftragte gVEFK übernimmt damit unternehmerische Pflichten im elektrotechnischen Bereich. Wichtig ist, dass trotz Delegation keine vollständige Entlastung des Unternehmers erfolgt – dieser wandelt seine Verantwortung in eine Überwachungs- und Auswahlverantwortung um.

Es bildet die Bestellung einer gVEFK an jedem größeren Standort die Grundlage einer gerichtsfesten Elektro-Organisation. Gesetzliche Basis sind das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung (insb. im Zusammenspiel mit TRBS 1203 zur Qualifikation befähigter Personen), ergänzt durch berufsgenossenschaftliche Regeln (z. B. DGUV Vorschrift 1 und 3) und technische Normen (DIN VDE 0105-100 für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen, DIN VDE 1000-10 für Anforderungen an Fachkräfte). Die gVEFK am Standort ist das zentrale Element, um diese Vorgaben praktisch umzusetzen und die elektrotechnische Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten.

Die Abgrenzung zur organisierenden gVEFK (oGVEFK) verdeutlicht, dass in standortübergreifenden Organisationen eine zusätzliche Koordinations- und Governance-Ebene im Elektrosicherheitsmanagement sinnvoll sein kann. Während die gVEFK operativ vor Ort handelt und die letzte Instanz für die Sicherheit an ihrem Standort ist, sorgt die oGVEFK für einheitliche Standards und Unterstützung über die Standorte hinweg. Rechtlich ist eine solche Hierarchie nicht vorgeschrieben, doch aus organisatorischer Sicht trägt sie dazu bei, Pflichten klar zuzuweisen und die Unternehmensleitung zu entlasten. Entscheidend ist in jedem Fall, dass sowohl gVEFK als auch oGVEFK sorgfältig ausgewählt, eindeutig beauftragt und mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet werden. Nur dann kann das Zusammenspiel funktionieren und die elektrische Sicherheit auf hohem Niveau gewährleistet werden.

Aufgaben und operative Pflichten der gVEFK am Standort

Die gesamtverantwortliche Elektrofachkraft übernimmt am Standort vielfältige operative Pflichten, die darauf abzielen, einen sicheren Betrieb aller elektrischen Anlagen und Tätigkeiten zu gewährleisten. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Organisation und Überwachung des gesamten elektrotechnischen Betriebsbereichs.

Dies umfasst insbesondere folgende Verantwortlichkeiten:

  • Planung und Organisation der Elektrosicherheit: Die gVEFK entwickelt ein standortspezifisches Elektrosicherheitskonzept. Sie erstellt und aktualisiert betriebliche Arbeitsanweisungen, Betriebs- und Prüfvorschriften sowie Wartungspläne für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Dadurch stellt sie sicher, dass Prüfungen und Wartungen regelmäßig durchgeführt und dokumentiert werden. Ebenso organisiert sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen und legt sichere Arbeitsverfahren fest.

  • Auswahl, Qualifikation und Unterweisung des Personals: Die gVEFK sorgt dafür, dass elektrische Arbeiten nur von befähigtem Personal ausgeführt werden. Sie überprüft die fachliche Eignung der eingesetzten Elektrofachkräfte (EFK) sowie der elektrotechnisch unterwiesenen Personen und unterstützt die Personalabteilung bei der Qualifikationsbewertung. Außerdem führt sie oder veranlasst sie regelmäßige Unterweisungen und Schulungen der Mitarbeiter in Bezug auf elektrische Gefahren und sichere Arbeitsverfahren. Hierzu gehört auch, Mitarbeiter über neue Normen, Vorschriften und Lessons Learned aus Unfällen zu informieren.

  • Weisungsbefugnis und Aufsicht: Im Tagesgeschäft übt die gVEFK die Fach- und Aufsichtsverantwortung aus. Sie ist berechtigt, in allen Belangen der elektrischen Sicherheit verbindliche Anweisungen zu erteilen und notfalls Arbeiten zu untersagen, wenn Gefährdungen bestehen. In ihrem Zuständigkeitsbereich organisiert sie die Aufsicht bei allen elektrotechnischen Arbeiten, z.B. indem sie festlegt, welche Arbeiten unter Spannung ausgeführt werden dürfen und welche Sicherheitsmaßnahmen (Abschalten, Absichern, Freischalten, Prüfen, Erden und Kurzschließen, Schützen gegen Wiedereinschalten etc.) jeweils anzuwenden sind. Praktisch bedeutet dies, dass sie bestimmt, welche qualifizierte Person eine Arbeit leitet und beaufsichtigt, und dass sie stichprobenartig die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften kontrolliert. Sie dokumentiert Verstöße und veranlasst Korrekturmaßnahmen.

  • Instandhaltung und Prüfung elektrischer Anlagen: Die gVEFK trägt operativ die Verantwortung, dass alle elektrischen Anlagen und ortsfesten wie ortsveränderlichen Betriebsmittel nach Vorgabe geprüft werden (etwa gemäß DGUV Vorschrift 3 und BetrSichV). Sie überwacht die Prüffristen und organisiert die Durchführung der Prüfungen durch befähigte Personen. Bei Mängeln sorgt sie für unverzügliche Behebung und entscheidet über eventuelle Außerbetriebnahmen unsicherer Anlagen. Damit einher geht die Pflicht zur Dokumentation aller Prüfergebnisse, Wartungsarbeiten und Freigaben.

  • Gefährdungsbeurteilungen und Risikomanagement: Ein zentrales Aufgabenfeld der gVEFK ist die kontinuierliche Gefährdungsbeurteilung im Elektrobereich. Sie analysiert Risiken bei bestehenden Anlagen und geplanten Änderungen oder neuen Projekten. Daraus leitet sie technische und organisatorische Maßnahmen ab, um die Risiken zu minimieren – etwa die Verbesserung von Schutzeinrichtungen, Anpassung von Arbeitsverfahren oder zusätzliche persönliche Schutzausrüstung. Die gVEFK arbeitet hier interdisziplinär, z.B. mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem betrieblichen Gesundheitsmanagement, zusammen. Alle Bewertungen und festgelegten Maßnahmen werden dokumentiert und fließen in Betriebsanweisungen ein.

  • Störungs- und Unfallmanagement: Tritt dennoch eine Störung, ein gefährlicher Zwischenfall oder ein Unfall mit elektrischer Ursache auf, obliegt es der gVEFK, unverzüglich die Situation zu beurteilen und sicherzustellen, dass Folgeschäden verhindert werden. Sie untersucht die Ursachen des Vorfalls und dokumentiert diese gründlich. In Abstimmung mit der Standortleitung und ggf. der organisierenden gVEFK leitet sie Korrektur- und Präventionsmaßnahmen ein, um ähnliche Ereignisse zukünftig zu verhindern. Ebenso gehört die Meldung von meldepflichtigen Unfällen an Aufsichtsbehörden oder die Berufsgenossenschaft und die Mitwirkung bei deren Untersuchungen zu ihren Aufgaben. Die gVEFK ist dabei zentraler Ansprechpartner für Behörden und Versicherungen in Fragen der elektrischen Anlagensicherheit.

Diese Aufzählung macht deutlich, dass die gVEFK am Standort sowohl strategische Aufgaben (Aufbau eines Sicherheitsmanagements, Regelwerk erstellen) als auch operative Tätigkeiten (kontrollieren, eingreifen, Entscheidungen im Einzelfall treffen) wahrnimmt. Sie fungiert als verlängerter Arm des Unternehmers in allen Fragen der Elektrosicherheit und muss daher über umfassende Fachkenntnis, Erfahrung und Durchsetzungsvermögen verfügen.

Befugnisse und Verantwortungsbereich der gVEFK

Mit der Übertragung der elektrotechnischen Gesamtverantwortung erhält die gVEFK weitreichende Befugnisse, die sie für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigt. Zentral ist ihre Weisungsbefugnis in Bezug auf Sicherheit und Technik: Die gVEFK ist stellvertretend für den Unternehmer weisungsbefugt in allen Belangen der elektrischen Sicherheit. Das bedeutet, dass sie berechtigt ist, gegenüber allen Mitarbeitern – auch solchen, die ihr disziplinarisch nicht unterstehen – verbindliche Anordnungen zur Elektrosicherheit zu erteilen. Beispielsweise kann sie vorschreiben, dass bestimmte Arbeiten nur bei freigeschalteter Anlage vorgenommen werden oder dass nur zertifiziertes Werkzeug verwendet werden darf. Sie kann Unbefugten das Betreten elektrischer Betriebsräume untersagen und die Einhaltung von Zugangsregelungen durchsetzen.

Wichtig ist zudem die fachliche Entscheidungsfreiheit der gVEFK. Aufgrund ihrer besonderen Verantwortung ist sie hinsichtlich der Einhaltung elektrotechnischer Sicherheitsmaßnahmen „keinen fachlichen Weisungen” unterworfen. Weder ein kaufmännischer Leiter noch ein Betriebsleiter ohne elektrotechnische Qualifikation darf der gVEFK in Fragen der elektrischen Sicherheit hineinreden oder ihre sicherheitsrelevanten Entscheidungen überstimmen. Nur die verantwortlichen Elektrofachkräfte, nicht die ausschließlich disziplinarischen Vorgesetzten, sind für die elektrische Sicherheit verantwortlich. Dieses Prinzip, festgehalten u.a. in DIN VDE 1000-10 Abschnitt 6, stellt sicher, dass wirtschaftliche oder fachfremde Erwägungen nicht die technisch notwendigen Schutzmaßnahmen kompromittieren. Die gVEFK hat somit das letzte Wort bei allen elektrotechnischen Fachentscheidungen in ihrem Bereich.

Ihr Verantwortungsbereich erstreckt sich in der Regel über alle Anlagen, Betriebsmittel und Tätigkeiten am Standort, unabhängig von organisatorischen Abteilungsgrenzen. Die gVEFK übernimmt die unternehmerische Elektro-Verantwortung für den gesamten Standort. Das schließt Produktionsanlagen, Energieversorgung, Gebäudetechnik und ggf. IT-Infrastruktur (sofern elektrotechnisch relevant) mit ein. Innerhalb dieses Bereichs muss die gVEFK für klare Regelungen sorgen, welche Aufgaben nachgeordnete Fachkräfte übernehmen dürfen und wo ihre Grenzen liegen. Sie hat dabei stets darauf zu achten, dass keine verantwortungsfreien Räume entstehen – jede elektrotechnische Anlage und jede Tätigkeit muss einer zuständigen Elektrofachkraft bzw. Aufsicht zugeordnet sein. Falls am Standort verschiedene Teilbereiche existieren (z.B. Produktion und Haustechnik), kann die gVEFK einzelne Fachverantwortliche für Teilgebiete benennen oder vorschlagen, bleibt jedoch gesamthaft in der Verantwortung, diese zu koordinieren und zu überwachen.

Zusammen mit den Befugnissen geht für die gVEFK eine erhebliche Haftungsverantwortung einher. Im Falle von Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften oder bei Unfällen kann sie – neben dem Unternehmer – zur Verantwortung gezogen werden, sofern ihr Organisations- oder Aufsichtsverschulden nachgewiesen wird. Daher ist es im eigenen Interesse der gVEFK, ihre Befugnisse konsequent wahrzunehmen, schriftliche Weisungen und Anordnungen zu dokumentieren und auf Unterstützung durch die Unternehmensleitung zu drängen, wo nötig (z.B. bei Durchsetzung von Investitionen in Sicherheitstechnik).

Delegation der Unternehmerpflichten und Bestellung der gVEFK

Die Übertragung der elektrotechnischen Gesamtverantwortung erfolgt formal durch einen Delegationsakt des Unternehmens. Üblich ist die schriftliche Bestellung der verantwortlichen Elektrofachkraft, in der Aufgaben, Befugnisse und Pflichten der gVEFK genau beschrieben sind. Dieses Bestellschreiben hält fest, für welchen Geltungsbereich (z.B. definierter Standort oder Betriebsteil) die gVEFK zuständig ist, und nennt die relevanten Rechtsgrundlagen (ArbSchG, BetrSichV, DGUV-Vorschriften, VDE-Normen), nach denen sie zu handeln hat. Ebenso werden darin die Befugnisse (Weisungsrecht, Entscheidungsbefugnis in Sicherheitsfragen, Durchsetzung von Maßnahmen) und die Berichtswege festgelegt.

Der Delegationsprozess vollzieht sich in mehreren Stufen: Zunächst entscheidet die oberste Unternehmensleitung, welche Führungsposition oder Person die Rolle der gesamtverantwortlichen EFK erhält. Dies kann z.B. der technische Leiter des Standorts oder ein erfahrener Elektroingenieur sein. Wichtig ist, dass die Person fachlich geeignet und persönlich zuverlässig ist. Oftmals wird vor der Bestellung geprüft (etwa durch eine Checkliste für das Anforderungsprofil), ob der Kandidat die Anforderungen erfüllt. Nach der Bestellung hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die gVEFK die notwendigen Ressourcen (Mitarbeiter, Budget, Zeit) erhält, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Außerdem muss er ihr den Rücken stärken, indem er allen Mitarbeitern die Stellung der gVEFK kommuniziert (z.B. durch ein Rundschreiben, Organigramm oder Aushang, der die Weisungsbefugnis der gVEFK verdeutlicht).

Die gVEFK selbst kann gewisse Aufgaben ihrerseits weiter delegieren, sollte aber hierbei vorsichtig vorgehen. Beispielsweise kann sie Teil-Verantwortungen an Bereichsverantwortliche Elektrofachkräfte (BVEFK) oder Standortverantwortliche Elektrofachkräfte (SVEFK) in großen Werken übertragen. Hierbei bleibt sie jedoch in der Rolle der obersten technischen Instanz am Standort – die Delegation dient hauptsächlich der Arbeitsteilung. Jede Weiterdelegation von Pflichten (z.B. an Meister oder EFK in Abteilungen) muss ebenso schriftlich erfolgen und klar abgrenzen, wofür der Delegationsempfänger verantwortlich ist. Die gVEFK hat anschließend eine Kontroll- und Überwachungspflicht gegenüber den nachgeordnet Beauftragten, ähnlich wie der Unternehmer gegenüber der gVEFK. Dieses Prinzip der gestuften Pflichtenübertragung ermöglicht es, in sehr großen Organisationen eine mehrstufige Elektro-Sicherheitsstruktur aufzubauen, ohne dass die Übersicht verloren geht. Voraussetzung ist stets eine saubere Schnittstellendefinition und Dokumentation der Verantwortlichkeiten, sodass im Ereignisfall lückenlos nachvollziehbar ist, wer welche Pflicht hatte.

Abschließend ist zu betonen, dass die Delegation an die gVEFK niemals die Gesamtverantwortung des Unternehmens aufhebt. Die Unternehmensleitung muss die Wirksamkeit der Elektroorganisation regelmäßig überprüfen (Audits, Berichtssystem) und bei Bedarf nachjustieren. Nur so kann sie im Ernstfall nachweisen, ihrer Organisations- und Aufsichtspflicht nachgekommen zu sein und ein funktionierendes Sicherheitsmanagement etabliert zu haben.

Abgrenzung der gVEFK zur organisierenden gVEFK (oGVEFK)

In Konzernen oder Unternehmen mit mehreren Standorten existiert häufig nicht nur eine einzige verantwortliche Elektrofachkraft. Neben den jeweils standortbezogenen gVEFK kann es eine organisierende gesamtverantwortliche Elektrofachkraft (oGVEFK) auf übergeordneter Ebene geben. Diese hat standortübergreifend eine koordinierende Funktion. Im Folgenden werden die Unterschiede zwischen der operativ tätigen gVEFK am einzelnen Standort und der zentralen, organisierenden gVEFK systematisch betrachtet – aus rechtlicher, organisatorischer und operativer Perspektive.

Rechtliche Stellung und Verantwortung

Rechtlich gesehen sind sowohl die gVEFK am Standort als auch eine etwaige oGVEFK Ausprägungen derselben Funktion der verantwortlichen Elektrofachkraft, wie sie in Norm und Regelwerk vorgesehen ist. Gesetze und Normen unterscheiden nicht explizit zwischen einer lokalen und einer übergeordneten VEFK – es existiert kein eigenständiger Rechtsbegriff "oGVEFK". Die Entscheidung, eine zusätzliche oberste/organisierende Elektrofachkraft einzusetzen, liegt beim Unternehmen und hängt von dessen Größe und Komplexität ab. Die DIN VDE 1000-10 fordert lediglich, dass für jeden elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil eine verantwortliche Elektrofachkraft benannt ist; sie schreibt aber keinen hierarchischen Aufbau mehrerer Ebenen von VEFK zwingend vor. Ebenso enthalten die DGUV-Vorschriften und Technischen Regeln (TRBS) keine Pflicht zur Ernennung einer „obersten“ Elektrofachkraft über den einzelnen Betriebsstätten.

Allerdings ergibt sich aus der unternehmerischen Gesamtverantwortung und dem Haftungsrisiko die Notwendigkeit, bei verteilten Strukturen klare Ansprechpartner und Eskalationswege festzulegen. Das Unternehmen kann deshalb freiwillig eine oGVEFK benennen, die gegenüber den einzelnen Standort-VEFK als koordinierende Instanz fungiert. Im Ernstfall – etwa bei Grundsatzfragen oder Konzernentscheidungen zur Elektrosicherheit – würde die oGVEFK die Fachverantwortung gegenüber der Geschäftsführung bzw. Unternehmensleitung bündeln. Die oberste Verantwortung verbleibt aber auch hier letztlich beim Unternehmer selbst. Er entscheidet frei, wen er als führende Elektrofachkraft einsetzt und wie die Zuständigkeiten verteilt werden. Rechtlich entscheidend ist, dass diese Zuständigkeiten transparent dokumentiert sind und kein Pflichtenvakuum entsteht.

Im Ergebnis trägt die gVEFK am einzelnen Standort die unmittelbare Fach- und Aufsichtsverantwortung vor Ort, während eine oGVEFK – falls vorhanden – eine übergeordnete Fachverantwortung für das Gesamtunternehmen übernimmt. Die oGVEFK könnte man als verlängerter Arm der Unternehmensleitung in Sachen Elektrosicherheit bezeichnen, wohingegen die gVEFK der verlängerte Arm der oGVEFK bzw. der Standortleitung ist. Sollte das Unternehmen keine oGVEFK etablieren, ist sicherzustellen, dass die vorhandenen VEFK untereinander abstimmen, wer die federführende Rolle innehat. Die Fachliteratur empfiehlt, in diesem Fall eine verantwortliche „Ober-Elektrofachkraft“ zu bestimmen, an die sich die anderen VEFK wenden können. Dies schafft klare Verhältnisse in der Verantwortungskette.

Organisatorische Einordnung und Hierarchie

Organisatorisch unterscheiden sich gVEFK und oGVEFK vor allem durch ihren Wirkungskreis und die Stellung in der Hierarchie. Die gVEFK ist typischerweise in die Standortorganisation eingegliedert. Oft berichtet sie disziplinarisch an den Standortleiter oder technischen Leiter der Anlage. Ihre Weisungsbefugnis erstreckt sich auf alle elektrotechnischen Belange innerhalb des Standorts, aber außerhalb dieses Standorts hat sie keine Weisungsrechte. Die organisierende gVEFK hingegen ist meist in der Unternehmenszentrale oder einer zentralen Fachabteilung (z.B. Corporate Safety oder zentraler Techniksparte) angesiedelt. Sie kann auf derselben Hierarchieebene stehen wie andere zentrale Fachfunktionen (z.B. Leiter Arbeitssicherheit, Leiter Instandhaltungsstrategie) und berichtet direkt an die Geschäftsführung oder den technischen Vorstand.

In einem möglichen Organisationsbild hätte die oGVEFK eine fachliche Weisungsbefugnis gegenüber den einzelnen gVEFK an den Standorten. Das heißt, sie darf konzernweite Richtlinien erlassen, Standards vorgeben und von den lokalen Elektrofachkräften die Umsetzung einfordern. Disziplinarisch sind die lokalen gVEFK aber meist ihren Standortleitungen unterstellt, was ein Matrix-Verhältnis schafft: fachlich unterstehen sie der oGVEFK, disziplinarisch dem Werkleiter. Dieses Spannungsfeld erfordert klare Absprachen, um Widersprüche zu vermeiden. In der Praxis etabliert man daher häufig Berichtswege und Gremien, in denen sich die gVEFK der Standorte mit der oGVEFK austauschen (etwa regelmäßige technische Jour-Fixe oder ein zentrales Elektrosicherheits-Komitee).

Ein weiterer organisatorischer Unterschied liegt im Betreuungsumfang: Eine gVEFK kümmert sich schwerpunktmäßig um einen Standort, während die oGVEFK für mehrere Standorte oder das ganze Unternehmen zuständig ist. Dies hat Einfluss auf die benötigten Kapazitäten. Die oGVEFK hat häufig Unterstützung in Form eines kleinen zentralen Teams oder sie koordiniert ein Netzwerk von Standort-VEFK, während die gVEFK auf Standortebene mit den dortigen EFK-Teams direkt arbeitet. Außerdem ist die oGVEFK dafür verantwortlich, standortübergreifende Synergien zu heben – z.B. durch vereinheitlichte Prozesse – was eine zusätzliche organisatorische Aufgabe darstellt, die die einzelne gVEFK so nicht hat.

In der Organisationspraxis gilt: Ein hierarchischer Aufbau der Elektroorganisation ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend angeraten, wenn mehrere Fachkräfte parallel arbeiten. Nur so lässt sich vermeiden, dass Zuständigkeiten unklar sind oder sicherheitsrelevante Informationen „zwischen den Standorten verloren gehen“. Die organisierende gVEFK stellt somit ein Bindeglied dar, das die lokale Ebene mit der obersten Leitung vernetzt und die konzernweite Strategie in konkrete Anweisungen für die Standorte übersetzt.

Unterschiede in den operativen Aufgaben

Der Begriff organisierende gVEFK deutet bereits an, dass diese Rolle stärker auf Konzeption, Koordination und Kontrolle ausgerichtet ist, wohingegen die standortbezogene gVEFK vermehrt operative Detailarbeit leistet.

Konkret lassen sich folgende operative Unterschiede benennen:

  • Tätigkeitsschwerpunkt: Die gVEFK am Standort ist täglich präsent im Betriebsgeschehen. Sie nimmt Begehungen vor Ort vor, überprüft direkt Maschinen und Anlagen, weist Mitarbeiter individuell ein und greift unmittelbar ein, wenn unsichere Situationen auftreten. Ihr Fokus ist reaktiv und proaktiv im Mikromanagement der Sicherheit: z.B. Freigabe einer konkreten Anlage nach Reparatur, Begleitung von Arbeiten in Ex-Bereichen, Kontrolle eines Fremdfirmen-Elektrikers auf Einhaltung der Vorschriften. Die oGVEFK dagegen agiert mehr auf der Makro-Ebene: Sie entwickelt konzernweite Standards und Programme (etwa ein einheitliches Lockout-Tagout-Verfahren, Schulungsprogramme für alle Elektriker, Beschaffungsrichtlinien für Schutzausrüstung). Sie führt standortübergreifende Audits durch und vergleicht die Performance der Standorte in puncto Elektrosicherheit. Operativ greift sie nur in Ausnahmefällen in einzelne Standortereignisse ein (z.B. bei schweren Unfällen als unabhängiger Ermittler oder wenn ein Standort temporär keine eigene gVEFK hat).

  • Strategische versus taktische Aufgaben: Die gVEFK erfüllt vorwiegend taktische Aufgaben – sie setzt die Sicherheitsmaßnahmen im Tagesgeschäft um und löst akute Probleme. Beispielsweise organisiert sie die schnelle Reparatur einer defekten Schutzerdung oder die Unterweisung eines neuen Mitarbeiters noch am ersten Arbeitstag. Die oGVEFK übernimmt strategische Aufgaben: Sie plant etwa mehrjährige Investitionsprogramme zur Modernisierung veralteter Schaltanlagen über alle Werke hinweg oder entwickelt ein Karrierestufen-Modell für Elektriker im Konzern, um die Qualifikationsentwicklung zu fördern. Bei der Erstellung von Notfallplänen für großflächige Stromausfälle würde die oGVEFK ein Rahmenkonzept entwerfen, während die gVEFK die konkreten Notfallmaßnahmen am eigenen Standort ausarbeitet.

  • Eskalationsebene: Operativ relevante Entscheidungen vor Ort trifft die gVEFK weitgehend autonom. Nur wenn Entscheidungen Auswirkungen über den Standort hinaus haben (z.B. Abschalten einer länderübergreifenden Stromversorgungseinheit, oder Grundsatzfragen wie „Dürfen eigene Mitarbeiter unter Spannung arbeiten oder wird das konzernweit verboten?“) kommt die oGVEFK ins Spiel. Sie ist die Eskalationsinstanz für alle standortübergreifenden oder grundsätzlichen Fragen der Elektrosicherheit. Im Normalfall hält sich die oGVEFK aus der Detailsteuerung einzelner Arbeiten heraus – das ist Domäne der gVEFK. Im Gegenzug erwarten die gVEFK von der oGVEFK Rückendeckung und Entscheidungshilfe bei Schwierigkeiten, die sie selbst nicht lösen können (etwa wenn standortübergreifend Prioritätenkonflikte auftreten oder zusätzliche Ressourcen benötigt werden).

Zusammengefasst kümmert sich die gVEFK „im Kleinen“ um Sicherheit – konkret, hands-on, an der Anlage und beim Mitarbeiter – während die oGVEFK „im Großen“ das System gestaltet, innerhalb dessen die Standorte operieren. Beide Rollen erfordern Fachkompetenz, jedoch ergänzt um unterschiedliche Fähigkeiten: Die gVEFK braucht detailliertes Anlagenwissen und Führungsstärke vor Ort, die oGVEFK benötigt analytische Fähigkeiten, Kommunikationsgeschick auf Führungsebene und die Fähigkeit, organisatorische Konzepte zu entwickeln.

Wichtige Schnittstellen: Facility Management, lokale EFK und oGVEFK

Die gVEFK bewegt sich im Gefüge verschiedener Organisationsbereiche. Für eine wirksame Elektro-Sicherheitsorganisation muss sie intensiv mit einigen Schlüsselbereichen zusammenarbeiten. Im Folgenden werden die wichtigsten Schnittstellen beleuchtet: zum örtlichen Facility Management, zu den lokalen Elektrofachkräften und zur zentralen oGVEFK.

Schnittstelle zum Facility Management vor Ort

Das Facility Management (FM) eines Standorts – oft zuständig für Gebäudetechnik, Energieversorgung, Klimaanlagen und allgemeine Infrastruktur – ist ein natürlicher Partner der gVEFK. Viele elektrische Anlagen (z.B. Mittelspannungsverteilungen, Notstromaggregate, Beleuchtungssysteme, Brandmeldeanlagen) fallen in den Verantwortungsbereich des FM.

Hier hat die gVEFK die Aufgabe, elektrotechnische Belange des Facility Managements zu überwachen und zu koordinieren. Praktisch bedeutet dies z.B.:

  • Die gVEFK stellt sicher, dass Wartungen und Prüfungen an gebäudetechnischen Elektroanlagen (Aufzüge, USV-Anlagen, Blitzschutz, etc.) nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgen. Sie stimmt sich mit dem FM über Prüftermine, Dienstleister und Prüfumfang ab und lässt sich die Ergebnisse vorlegen. Bei Abweichungen oder Mängeln vereinbart sie mit dem FM Maßnahmen (Reparaturen, Stilllegung bis Behebung, zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen).

  • Arbeitsfreigaben und Zugang: Wenn FM-Mitarbeiter oder externe Dienstleister im Gebäude elektrische Arbeiten durchführen (z.B. Instandsetzung einer Verteilung), definiert die gVEFK gemeinsam mit dem FM ein Erlaubnisschein- oder Freigabeverfahren. Die gVEFK kann z.B. verlangen, dass vor Beginn einer Arbeit ein Schaltauftrag oder eine Freischaltgenehmigung von ihr gegengezeichnet wird, um sicherzustellen, dass die fünf Sicherheitsregeln eingehalten werden. Das FM übernimmt dann die praktische Durchführung nach diesen Vorgaben.

  • Betrieb von Anlagen: Gewisse Anlagen wie Notstromgeneratoren oder MS-Schaltanlagen werden oftmals vom FM betrieben. Die gVEFK legt hier die Betriebsgrenzen fest – wer darf was schalten, welche Qualifikation müssen die FM-Mitarbeiter haben, wann ist die gVEFK zu informieren. Es wird also gemeinsam ein Betriebsführungsplan erarbeitet, der Verantwortlichkeiten klar zuweist.

  • Baumaßnahmen und Änderungen: Bei Bauprojekten am Standort (Neubau, Umbau von Gebäudeteilen, Erweiterungen) ist das FM involviert. Die gVEFK ist hier frühzeitig in Planungen einzubinden, um die Einhaltung elektrotechnischer Normen (z.B. DIN VDE 0100-Reihe für Installationen, Brandschutzkonzepte) zu prüfen und Anforderungen an sichere Abschaltmöglichkeiten oder Wartungswege zu definieren. Sie fungiert quasi als interner Sachverständiger für elektrotechnische Fragen innerhalb solcher Projekte, die vom FM geleitet werden.

Die Zusammenarbeit von gVEFK und FM erfordert klare Kommunikation: Oft wird vereinbart, dass die gVEFK mindestens einmal pro Woche mit dem Leiter FM offene Themen bespricht oder dass sie zu bestimmten Jour Fixes eingeladen wird. Das FM seinerseits profitiert von der Expertise der gVEFK und der Tatsache, dass diese bereichsübergreifende Unterstützung leisten kann. Zugleich darf das FM nicht eigenmächtig über elektrotechnische Sicherheitsfragen entscheiden, sondern unterliegt hier den Weisungen der gVEFK, sofern es um Sicherheit geht. Insgesamt stellt das Zusammenspiel sicher, dass Haustechnik und Produktions-Elektrotechnik nicht isoliert betrachtet, sondern unter dem gemeinsamen Sicherheitsrahmen der gVEFK betrieben werden.

Schnittstelle zu lokalen Elektrofachkräften und Bereichen

Die lokalen Elektrofachkräfte (EFK) – etwa Elektriker in der Instandhaltung, Energieanlagenelektroniker in der Produktion oder auch spezialisierte Ingenieure – bilden das operatives Rückgrat der elektrotechnischen Arbeiten am Standort. Die gVEFK muss mit diesen Fachkräften eng kooperieren, da sie einerseits auf deren fachgerechte Durchführung der Arbeiten angewiesen ist, andererseits diesen Mitarbeitern gegenüber die Aufsichtspflicht trägt.

Wichtige Aspekte dieser Schnittstelle sind:

  • Fachliche Führung: Auch wenn viele EFK einer Linienorganisation (z.B. einer Produktionsabteilung) angehören, übt die gVEFK eine fachliche Führungsrolle aus. Sie gibt verbindliche technische Anweisungen: z.B. welche Sicherheitsverfahren anzuwenden sind, welche persönlichen Schutzausrüstungen getragen werden müssen, oder welche Arbeiten zwei Personen erfordern. Die EFK müssen diese Vorgaben befolgen – dies ist Teil der Leitung und Aufsicht durch eine Elektrofachkraft im Sinne der DGUV Vorschrift 3. Die gVEFK ist im gewissen Sinne der „Chef-Elektriker“ des Standorts, auch wenn sie nicht jeder EFK disziplinarisch vorgesetzt ist.

  • Delegation von Aufgaben: Im Alltag wird die gVEFK nicht jede einzelne elektrische Arbeit selbst ausführen können. Sie delegiert daher operative Aufgaben an die EFK – etwa die Durchführung einer Schalthandlung, das Erstellen einer Messung oder die Aufsicht über weniger qualifizierte Kräfte (Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten, elektrotechnisch unterwiesene Personen). Eine solche Delegation erfolgt oft mündlich oder per Arbeitsauftrag, basiert aber auf der generellen Kompetenzverteilung: Die gVEFK muss sicherstellen, dass der jeweilige EFK für die Aufgabe geeignet ist und die Grenzen seiner Befugnis kennt. So kann ein erfahrener Meister als „Arbeitsverantwortlicher“ für ein Team eingesetzt werden, bleibt aber der gVEFK rechenschaftspflichtig.

  • Feedback und Meldungen: Eine Kultur der Rückmeldung ist wichtig. EFK vor Ort müssen Gefahren, Beinaheunfälle oder Probleme unverzüglich der gVEFK melden, damit gemeinsam Lösungen erarbeitet werden können. Ebenso sollte jeder EFK das Recht und die Pflicht haben, unsichere Situationen zu stoppen (Stop-Work-Authority), was die gVEFK aktiv fördern sollte. Regelmäßige Besprechungen (z.B. monatliche Elektrosicherheits-Runden) unter Leitung der gVEFK geben Gelegenheit, Erfahrungen der EFK zusammenzutragen und Trends zu erkennen.

  • Weiterbildung und Kompetenzmanagement: Die gVEFK plant für die EFK gezielte Weiterbildungsmaßnahmen (z.B. Schulungen zu neuen Normen oder Spezialkurs zu Arbeiten unter Spannung). Sie führt auch Buch über Qualifikationen und sorgt dafür, dass Zertifikate und Befähigungen aktuell bleiben. In größeren Organisationen kann sie hierfür Unterstützung von HR oder der oGVEFK erhalten, doch am Standort ist sie die erste Instanz, die den Weiterbildungsbedarf erkennt.

  • Konfliktlösung: Wenn unterschiedliche EFK unterschiedlicher Bereiche Uneinigkeit über Vorgehensweisen haben (z.B. Produktionselektriker vs. Gebäudeelektriker), tritt die gVEFK als Schiedsinstanz auf und trifft die endgültige Entscheidung im Sinne der Sicherheit. Sie muss hierbei alle Perspektiven würdigen, letztlich aber konsequent die Einhaltung der Vorschriften durchsetzen.

In all diesen Punkten fungiert die gVEFK als Leader und Mentor der Elektrofachkräfte. Sie sollte einerseits Autorität ausstrahlen (durch Wissen und konsequentes Handeln), andererseits ansprechbar bleiben. Die lokale EFK-Ebene ist diejenige, die das Sicherheitskonzept der gVEFK praktisch umsetzt. Daher hängt der Erfolg maßgeblich davon ab, wie gut die gVEFK ihr Team der Elektrikern einbindet, motiviert und überwacht.

Schnittstelle zur zentralen organisierenden gVEFK (oGVEFK)

Besteht im Unternehmen eine organisierende gVEFK (oGVEFK) auf höherer Ebene, so ist diese für die Standort-gVEFK eine wichtige Schnittstelle nach oben. Das Verhältnis ähnelt dem zwischen einem lokalen Sicherheitsingenieur und einer zentralen HSE-Abteilung.

Folgende Aspekte charakterisieren diese Schnittstelle:

  • Fachliche Anleitung und Standards: Die oGVEFK entwickelt unternehmensweite Vorgaben (Elektrosicherheits-Policies, technische Standards, z.B. welcher Prüfsoftware konzernweit zu nutzen ist). Sie gibt diese an die gVEFK weiter, typischerweise in Form von Richtlinien oder Handlungsanweisungen. Die gVEFK ist verpflichtet, diese Standards lokal umzusetzen. Gibt es dabei Hindernisse oder Besonderheiten, meldet die gVEFK dies zurück, sodass die oGVEFK ggf. Anpassungen vornimmt. Die Kommunikation ist hier zweiseitig: top-down für Vorgaben, bottom-up für Feedback.

  • Berichtswesen: Die gVEFK erstattet der oGVEFK regelmäßig Bericht über die Elektrosicherheit am Standort. Dies kann Kennzahlen umfassen (Anzahl der elektrischen Unfälle, Prüffristen eingehalten, Schulungsquote, festgestellte Mängel etc.). Solche Berichte ermöglichen der oGVEFK, den Überblick über alle Standorte zu behalten und gezielt dort einzugreifen, wo Defizite sichtbar werden. Umgekehrt informiert die oGVEFK die gVEFK über Erkenntnisse aus anderen Standorten (z.B. „In Werk X gab es einen Vorfall mit einem bestimmten Maschinentyp – achtet in euren Werken auch darauf“). Ein solches lernendes System profitiert von der zentralen Sammelstelle oGVEFK.

  • Unterstützung und Beratung: Die oGVEFK steht den einzelnen gVEFK als Beraterin zur Verfügung, insbesondere bei komplexen Fragestellungen. Beispielsweise wenn am Standort eine neuartige Technologie eingeführt wird (etwa Energiespeicher, Photovoltaikanlage, Automatisierungssystem), kann die gVEFK die oGVEFK hinzuziehen, die möglicherweise bereits Expertise aus anderen Projekten hat oder zentralen Sachverstand (z.B. Zugang zu einem Normungsgremium) einbringen kann. Auch im Fall von Behördenthemen (z.B. anstehende Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde) kann die oGVEFK unterstützen und ein einheitliches Vorgehen abstimmen.

  • Vertretung und Notfallmanagement: Wenn eine gVEFK am Standort ausfällt (z.B. krankheitsbedingt oder vakante Stelle), übernimmt häufig interimistisch die oGVEFK oder jemand aus ihrem Team die Aufgaben, bis Ersatz gefunden ist. Dies garantiert, dass auch bei Personalengpässen die Elektroverantwortung nicht unbesetzt bleibt. Ebenso koordiniert die oGVEFK standortübergreifende Notfallmaßnahmen – z.B. Unterstützung benachbarter Standorte im Falle eines größeren Stromausfalls. Die gVEFK weiß, dass sie sich im Krisenfall an die oGVEFK wenden kann, die dann zusätzliche Ressourcen mobilisiert.

  • Delegationskette: Formal betrachtet, ist die oGVEFK häufig diejenige, die von der Geschäftsführung beauftragt wurde, die gesamte elektrotechnische Organisation zu leiten. Sie hat dann in ihrer Bestellung das Recht (und die Pflicht) stehen, lokal geeignete VEFK zu installieren. In manchen Fällen unterschreibt die oGVEFK mit, wenn eine gVEFK bestellt wird, oder sie gibt eine Empfehlung ab. Somit ist die oGVEFK Teil der Delegationskette vom Unternehmer zu den Standorten. Die gVEFK sollte sich dieser Konstellation bewusst sein und die oGVEFK als verlängerter Arm des Unternehmers akzeptieren – mit den entsprechenden Berichtspflichten und Loyalitäten. Konflikte werden idealerweise intern gelöst; die oGVEFK hat jedoch im Zweifel das fachliche Letztentscheidungsrecht bei Dissens zwischen Standorten, da sie die umfassendere Sicht hat.

Durch diese Schnittstelle wird gewährleistet, dass das gesamte Unternehmen eine einheitliche elektrotechnische Sicherheitskultur aufweist. Die gVEFK fungiert dabei als lokale/r Experte/in, während die oGVEFK als Netzwerkkoordinator und Richtungsgeber dient. Für beide Rollen ist gegenseitiges Vertrauen und respektvolle Zusammenarbeit essentiell – die gVEFK muss sich ernst genommen fühlen, und die oGVEFK muss sich darauf verlassen können, dass ihre Vorgaben vor Ort engagiert umgesetzt werden.