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Bereichsverantwortliche Elektrofachkraft

Facility Management: Elektrische Sicherheit » Strategie » Betreiberverantwortung » bVEFK

Die Bereichsverantwortliche Elektrofachkraft (bVEFK)

Die Bereichsverantwortliche Elektrofachkraft (bVEFK)

In Unternehmen mit vielschichtiger Technik und arbeitsteiligem Aufbau genügt es häufig nicht, eine einzige verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) für den gesamten Standort einzusetzen. DIN VDE 1000-10 und die Fachliteratur verwenden deshalb erweiterte Funktionsbezeichnungen, um die Verantwortung feiner zu staffeln. Eine davon ist die Bereichsverantwortliche Elektrofachkraft (bVEFK) – auch BVEFK oder B-VEFK genannt. Sie übernimmt die Fach- und Aufsichtsverantwortung für einen klar abgegrenzten Betriebsteil (z. B. eine Produktionshalle, ein Gebäudecluster oder ein Funktionsbereich wie „Bühne“ oder „IT-Infrastruktur“) und handelt dabei als untergeordnete Instanz zur gesamtverantwortlichen Elektrofachkraft des Standortes (gVEFK) und – bei Konzernstrukturen – zur organisierenden Gesamt-VEFK (oGVEFK). Definitionen aus einschlägigen Richtlinien beschreiben die bVEFK als „Elektrofachkraft, die vom Unternehmen beauftragt ist, die Fach- und Aufsichtsverantwortung im Elektrobereich für einen bestimmten Betriebsteil zu übernehmen“ . Die Bereichsverantwortliche Elektrofachkraft ist die operative Schlüsselfigur in mehrstufigen Elektrosicherheits­organisationen. Durch ihre klare, schriftlich abgegrenzte Verantwortung sorgt sie dafür, dass elektrische Sicherheit im Teil-Betrieb täglich gelebt wird, Strategien der gVEFK/oGVEFK wirksam umgesetzt werden und Rechts- und Haftungs­sicherheit bis in die untersten Prozessebenen reicht.

Gerade in technik-intensiven Großunternehmen mit heterogenen Anlagenstrukturen gewährleistet erst die bVEFK, dass kein Bereich zwischen die Stühle von Standort- und Konzernverantwortung fällt. Damit vervollständigt sie die Kette von der Unternehmensleitung bis zum einzelnen Arbeitsauftrag und stellt – gemeinsam mit gVEFK und oGVEFK – eine gerichtsfeste, lückenlose Elektrosicherheits­organisation sicher.

Rechtliche Grundlagen und Delegations­mechanismus - Allgemeiner Rechtsrahmen

Wie jede VEFK stützt sich die bVEFK auf die Pflichtenübertragung nach § 13 ArbSchG und § 9 OWiG. Der Unternehmer kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich mit Arbeitgeber- bzw. Unternehmerpflichten betrauen. Für den Elektrobereich fordert DGUV Vorschrift 3, dass elektrische Anlagen nur von EFK oder unter deren Leitung und Aufsicht errichtet, geändert und betrieben werden. Überträgt der Unternehmer diesen Verantwortungsbereich für einen Teil-Betrieb auf eine bVEFK, bleibt seine originäre Gesamtverantwortung erhalten, wandelt sich aber – wie bei gVEFK und oGVEFK – in eine Überwachungs- und Auswahlpflicht.

Schriftliche Bestellung und Geltungsbereich - Die Bestellung muss eindeutig festlegen

  • räumliche Grenzen (Gebäude, Halle, Produktionslinie),

  • sachliche Grenzen (z. B. „Verfahrenstechnik“, „Logistik-Energieversorgung“) und

  • weisungsrechtliche Befugnisse.

Die Fachliteratur empfiehlt, in großen Organisationen eine klare Namenssystematik einzuführen – etwa G-VEFK → R-VEFK → B-VEFK – um Verantwortungsbereiche transparent abzubilden. Entscheidend ist, dass sich die Verantwortungsgebiete nicht überschneiden und dass für jeden Anlagenteil eine Fachverantwortung benannt ist; nur so wird das Risiko eines „Pflichten-Vakuums“ ausgeschlossen.

Stellung im Delegations­gefälle

Die Delegationskette kann – vereinfacht – wie folgt aussehen:

Unternehmensleitung → oGVEFK (standortübergreifend) → gVEFK (Standort) → bVEFK (Bereich) → Anlagen- oder Arbeitsverantwortliche (Einzelfall).

Die bVEFK nimmt damit Mittlerfunktion ein:

  • Sie empfängt strategische Vorgaben (z. B. Prüffristen, Lock-out/Tag-out-Standards) von gVEFK/oGVEFK,

  • setzt sie bereichsspezifisch um und

  • meldet Kennzahlen, Mängel und Eskalationsfälle zurück.

Aufgaben- und Pflichtenkatalog der bVEFK

Aufgabencluster

Typische Pflichten der bVEFK

Rechts-/Normbezug

Organisation & Dokumentation

Erstellen von Arbeits- und Betriebsanweisungen für den Bereich
Pflege der Anlagen- und Prüf­dokumentation
Koordination externer Dienstleister im eigenen Bereich

ArbSchG §3; DIN VDE 0105-100; DGUV V3

Prüfung & Instandhaltung

Planung/Wochensteuerung der DGUV-V3-Prüfungen
Abnahme nach Instandhaltungen
Entscheidung über Weiterbetrieb, Reparatur oder Außerbetriebnahme

BetrSichV §14; DGUV Information 203-070

Aufsicht & Weisung

Fachliche Leitung der EFK/EuP im Bereich
Freigabe gefährlicher Arbeiten (z. B. Arbeiten unter Spannung)
Kontrolle der Einhaltung von PSA- und Zutritts­regeln

DGUV V3 §3; DIN VDE 1000-10

Gefährdungs­beurteilung

Durchführung/Update der elektrotechnischen Gefährdungs­analyse für alle Anlagen des Bereichs
Ableitung von Schutzmaßnahmen und Unterweisungs­bedarf

BetrSichV §3; ArbSchG §5

Unterweisung & Qualifikation

Jahresunterweisungen für EFK/EuP
Vorschlag von Fortbildungs­maßnahmen
Kompetenzmatrix führen

ArbSchG §12; DGUV regel 100-001

Unfall- & Störfall­management

Erst-Analyse elektrischer Vorfälle
Meldung an gVEFK + SiFa
Einleitung Sofort- und Präventiv­maßnahmen

DGUV V2; BetrSichV §9

(eigene Darstellung nach DIN VDE 1000-10, DGUV V3 und betrieblichen Richtlinien)

Die Intensität der Aufgaben hängt von Größe und Gefährdung des Betriebsteils ab. In einer Robotik-Fertigung wird die bVEFK z. B. stärker in SPS-Sicherheit, Not-Halt-Konzepte oder Lichtbogengefahren eingebunden, während eine bVEFK im Verwaltungsgebäude primär ortsveränderliche Betriebsmittel und NS-Verteilungen betreut.

Abgrenzung zu gVEFK und oGVEFK

Merkmal

bVEFK

gVEFK

oGVEFK

Geltungsbereich

Teil-Betrieb / Funktions- oder Gebäudebereich am Standort

Gesamter Standort

Mehrere Standorte / Konzern

Schwerpunkt

Operative Umsetzung, Detail­steuerung, tägliche Aufsicht

Standort-weite Strategie + operative Letzt­entscheidung

Konzern-weite Governance, Standards, Audits

Weisungsbefugnis

Fachlich innerhalb des abgegrenzten Bereichs; berichtet an gVEFK

Fachlich weisungsfrei, berichtet an oGVEFK/Geschäfts­leitung

Fachlich weisungsfrei gegenüber gVEFK; berichtet an Unternehmens­leitung

Typische Delegations­dokumente

Arbeits- und Betriebsanweisungen, Schaltfreigaben

Standort-Richtlinien, Prüf-/Investitions­pläne

Konzern-Policies, Zentralvorgaben, Auditberichte

Eskalationsweg

gVEFK bei Ressourcen­bedarf oder Grundsatz­fragen

oGVEFK / Geschäfts­führung

Geschäfts­führung / Vorstand

Die Tabelle zeigt: bVEFK ist die Schnittstelle zwischen Strategie und Shopfloor. Während gVEFK und oGVEFK Normeninterpretation, unternehmens-weite Standards und Ressourcenzuteilung verantworten, sorgt die bVEFK für konkrete, normkonforme Praxis im ihr anvertrauten Teil-Betrieb.

Schnittstellen und Zusammenarbeit - bVEFK ↔ Facility Management (FM)

  • Prüf- und Wartungskoordinierung für gebäudetechnische Anlagen im Bereich (NSHV, USV, Beleuchtung).

  • Zutrittsregelung zu abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten.

  • Freigabeprozesse für Fremdfirmen, die innerhalb des Bereichs Elektroarbeiten durchführen.

bVEFK ↔ Produktions-/Prozess­verantwortliche

  • Einbindung in MOC-Verfahren (Management of Change) bei Anlagenumbauten.

  • Beratung zu Maschinensicherheit und CE-Konformität.

bVEFK ↔ Sicherheitspersonal (SiFa, Brandschutz)

  • Gemeinsame Gefährdungsbeurteilungen und Unfallanalysen.

  • Abstimmung bei brandschutz­technischen Belangen (Selektivität, Abschalt­bedingungen, Not-Aus).

bVEFK ↔ gVEFK / oGVEFK

  • Berichtswesen (Kennzahlen, Auditbefunde, Maßnahmenstatus).

  • Teilnahme an standort- oder konzernweiten Elektrosicherheits-Gremien.

  • Vertretungs-/Rollen­klärung bei Urlaub, Krankheit oder Vakanzen.

Qualifikation und persönliche Eignung

Die bVEFK muss alle Kriterien einer VEFK nach DIN VDE 1000-10 erfüllen – i. d. R. Meister, Techniker oder Ingenieur der Elektrotechnik – und darüber hinaus bereichs­spezifische Expertise (z. B. Explosionsschutz, Bühnentechnik, IT-Stromversorgung) besitzen.

Ebenso wichtig sind:

  • Führungskompetenz: Anleitung mehrerer EFK-Teams, Durchsetzung von Sicherheitsregeln.

  • Kommunikationsfähigkeit: Schnittstellen zu Prozess- und Betriebsführung, Fremdfirmen, Behörden.

  • Zuverlässigkeit und Durchsetzungs­stärke: notwendige Entscheidungen auch unter Kostendruck treffen.

Viele Unternehmen unterstützen angehende bVEFK mit Mentoring durch die gVEFK, Hospitationen und Fachseminaren (z. B. „VEFK in Teilbereichen“).

Praxisbeispiele

  • Bühnenbereich eines Rundfunk­hauses: Eine bVEFK verantwortet Prüfungen der Bühnen- und Studiotechnik, koordiniert Umbauten während Sendepausen und achtet auf selektive Abschaltung bei temporären Stromerweiterungen.

  • Betriebs­chemie-Standort: Mehrere bVEFK teilen sich Prozesslinien (Synthese, Abfüllung, Energiezentrale); jede hat spezifische Explosionsschutz­kenntnisse und berichtet an eine zentrale gVEFK.

  • Multistore-Logistikzentrum: Eine bVEFK kümmert sich ausschließlich um fördertechnische Anlagen, IT-Kleinverbraucher und Ladeeinrichtungen der Flurförderzeuge; sie stimmt sich täglich mit Instandhaltungs- und FM-Team ab.