Bereichsverantwortliche Elektrofachkraft
Die Bereichsverantwortliche Elektrofachkraft (bVEFK)
In Unternehmen mit vielschichtiger Technik und arbeitsteiligem Aufbau genügt es häufig nicht, eine einzige verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) für den gesamten Standort einzusetzen. DIN VDE 1000-10 und die Fachliteratur verwenden deshalb erweiterte Funktionsbezeichnungen, um die Verantwortung feiner zu staffeln. Eine davon ist die Bereichsverantwortliche Elektrofachkraft (bVEFK) – auch BVEFK oder B-VEFK genannt. Sie übernimmt die Fach- und Aufsichtsverantwortung für einen klar abgegrenzten Betriebsteil (z. B. eine Produktionshalle, ein Gebäudecluster oder ein Funktionsbereich wie „Bühne“ oder „IT-Infrastruktur“) und handelt dabei als untergeordnete Instanz zur gesamtverantwortlichen Elektrofachkraft des Standortes (gVEFK) und – bei Konzernstrukturen – zur organisierenden Gesamt-VEFK (oGVEFK). Definitionen aus einschlägigen Richtlinien beschreiben die bVEFK als „Elektrofachkraft, die vom Unternehmen beauftragt ist, die Fach- und Aufsichtsverantwortung im Elektrobereich für einen bestimmten Betriebsteil zu übernehmen“ . Die Bereichsverantwortliche Elektrofachkraft ist die operative Schlüsselfigur in mehrstufigen Elektrosicherheitsorganisationen. Durch ihre klare, schriftlich abgegrenzte Verantwortung sorgt sie dafür, dass elektrische Sicherheit im Teil-Betrieb täglich gelebt wird, Strategien der gVEFK/oGVEFK wirksam umgesetzt werden und Rechts- und Haftungssicherheit bis in die untersten Prozessebenen reicht.
Gerade in technik-intensiven Großunternehmen mit heterogenen Anlagenstrukturen gewährleistet erst die bVEFK, dass kein Bereich zwischen die Stühle von Standort- und Konzernverantwortung fällt. Damit vervollständigt sie die Kette von der Unternehmensleitung bis zum einzelnen Arbeitsauftrag und stellt – gemeinsam mit gVEFK und oGVEFK – eine gerichtsfeste, lückenlose Elektrosicherheitsorganisation sicher.
