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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Umfassender Leitfaden zu Schutzzielen

Facility Management: Elektrische Sicherheit » Strategie » Schutz

ELEKTRISCHE SICHERHEIT IST EIN ENTSCHEIDENDER FAKTOR IN DER INDUSTRIE, UM ARBEITSUNFÄLLE UND SACHSCHÄDEN ZU VERMEIDEN

ELEKTRISCHE SICHERHEIT IST EIN ENTSCHEIDENDER FAKTOR IN DER INDUSTRIE, UM ARBEITSUNFÄLLE UND SACHSCHÄDEN ZU VERMEIDEN

Nur eine umfassende Betrachtung aller Faktoren kann eine zuverlässige Schutzlösung für Mitarbeiter und Vermögenswerte gewährleisten. Eine gründliche Risikoanalyse ist notwendig, um Schwachstellen in der Elektroinstallation zu identifizieren und spezifische Verbesserungsmaßnahmen zu ergreifen. Elektrischer Schutz beinhaltet nicht nur die Verwendung von Schutzkleidung, sondern auch die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und Schulungen für Mitarbeiter.

Gewährleistung elektrischer Sicherheit

Schutzziele und Beziehungsgeflecht der verschiedenen Risiken

Um ihr fortbestehen zu sichern, muss jedes Unternehmen und jede Organisation einen Zustand anstreben, der durch das Fehlen von Risiken oder zumindest durch ein geringes Risikoniveau gekennzeichnet ist - also durch Sicherheit.

Diese Sicherheit muss sich sowohl auf wirtschaftliche, gesundheitliche als auch rechtliche Risiken für die gesamte Organisation und für jedes Individuum innerhalb beziehen. Die Aufgabe der technischen Unternehmensorganisation besteht darin, Risiken zu minimieren, die ihren Ursprung in der Nutzung von Technologie haben. In diesem Zusammenhang bedeutet Risiko das Produkt aus dem Ausmaß des Schadens und der Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadens. Um das Risiko zu verringern, müssen sowohl die Eintrittswahrscheinlichkeit als auch das zu erwartende Schadensausmaß reduziert werden.

Wirtschaftliche, gesundheitliche und rechtliche Risiken, die von der technischen Unternehmensorganisation beeinflusst werden können, haben oft einen gemeinsamen Ursprung oder treten parallel auf. Dies zeigt das Netzwerk der Beziehungen zwischen den verschiedenen Risiken. Mit fast jedem Risiko kommt eine andere Gefahr. Technische Risiken führen fast immer zu gesundheitlichen Risiken, und diese gesundheitlichen Risiken können zu rechtlichen und wirtschaftlichen Gefahren für Unternehmer und andere Mitarbeiter mit Führungsfunktionen führen. Da der Schutz der Menschen vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen nur möglich ist, wenn alle technischen Risiken weitgehend minimiert werden, werden alle anderen Risiken auch weitgehend "ausgeschaltet", wenn optimale persönliche Sicherheit hergestellt wird.

Ein Schutzziel beschreibt das durch Schutzmaßnahmen in einem bestimmten technischen Bereich erreichte Sicherheitsniveau, das durch ein akzeptables Restrisiko gekennzeichnet ist. Restrisiko bedeutet das Risiko, das nach Anwendung von Schutzmaßnahmen verbleibt.

Neben der Arbeitssicherheit sind weitere wichtige Schutzziele: Verkehrssicherheit, Brandsicherheit, Explosionssicherheit, Umweltsicherheit, technische Ausfallsicherheit, Qualitätssicherheit und Objektsicherheit.

Notwendigkeit des Arbeitsschutzes und warum er so wichtig ist

Arbeitssicherheit ist das Schutzziel, welches den Zustand der Arbeitsbedingungen, bei dem keine oder nur vertretbare arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen und Belastungen auftreten beschreibt. Gefährdung bedeutet, dass die Möglichkeit eines gesundheitlichen Schadens durch das Vorhandensein einer Schadensquelle besteht, ohne dass eine Aussage über die Eintrittswahrscheinlichkeit gemacht wird.

Im Gegensatz dazu bedeutet der Begriff Gefahr, dass ein Risiko besteht, Arbeitsschutz ist das Schutzziel, welches den Zustand der Arbeitsbedingungen beschreibt, bei denen keine oder nur vertretbare arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und Belastungen auftreten. Gefahr bedeutet, dass durch das Vorhandensein einer Schadensquelle die Möglichkeit eines Gesundheitsschadens besteht, ohne dass eine Aussage über die Eintrittswahrscheinlichkeit getroffen wird.

Im Gegensatz dazu bedeutet der Begriff Gefahr, dass es ein Risiko gibt, bei dem die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts konkret genug ist. Arbeitsschutz wird durch Maßnahmen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes erreicht. Hierzu gehören alle Maßnahmen, Mittel und Methoden, die dazu dienen, Mitarbeiter vor körperlichen und geistigen arbeitsbedingten Verletzungen, Krankheiten und schädlichen Gesundheitsproblemen zu schützen.

Hierzu gehören Maßnahmen zum Schutz vor Arbeitsunfällen und auf dem Weg zur Arbeit (Wegeunfälle), zum Schutz vor langfristig schädlichen Arbeitsbelastungen und zum Schutz vor Berufskrankheiten.

Neben den Gesetzen des öffentlichen Rechts, die den Arbeitgeber zur Ergreifung von Arbeitsschutzmaßnahmen verpflichten und staatlichen Behörden das Recht einräumen, in ihrer Überwachung einzugreifen, beinhaltet das staatliche Arbeitsschutzrecht auch Gesetze des Privatrechts, die das Recht des Arbeitnehmers auf angemessene Schutzmaßnahmen durch den Arbeitgeber regeln. Die Gesetze werden durch Verordnungen präzisiert oder, was die Kontrolltätigkeiten der Aufsichtsbehörden angeht, durch entsprechende Verwaltungsvorschriften. Informationen zur technischen Gestaltung finden sich in den technischen Vorschriften privater Verbände oder öffentlich-rechtlicher Gremien. Obwohl diese Normen keine Gesetzeskraft haben, kann oft davon ausgegangen werden, dass sie die allgemein anerkannten Regeln der Technik enthalten. Die Normen sind besonders wichtig, wenn sie in einem Gesetz oder einer Verordnung ausdrücklich erwähnt werden. Das Gleiche gilt auch für die technischen Regeln der Berufsverbände.Das autonome Arbeitsschutzrecht der Unfallversicherungsträger basiert auf der Ermächtigung in § 15 SGB VII, Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu erlassen, soweit dies zur Prävention geeignet und erforderlich ist. Auf dieser Grundlage haben die Berufsverbände als gesetzliche Unfallversicherungsinstitutionen ein Regelwerk geschaffen, das für Unternehmer und Versicherte verbindlich ist. Neben den Berufsverbandsvorschriften (DGUV-Vorschriften) haben die Berufsverbände technische Regeln veröffentlicht. Diese technischen Regeln bieten Erklärungen zur praktischen Umsetzung von BG-Vorschriften oder zur technischen Umsetzung bestimmter Schutzziele (DGUV-Regeln) an, oder sie bieten ergänzende Informationen (DGUV-Informationen) oder stellen Grundprinzipien dar (DGUV-Grundsätze).

Bedeutung des Brandschutzes und dessen Regeln und Vorschriften

Ein Brand kann entstehen, wenn eine brennbare Substanz unbeabsichtigt in Gegenwart einer Zündquelle mit Sauerstoff chemisch reagiert und Energie freisetzt. Es wird unterschieden zwischen Schwelbränden (unvollständige Verbrennung aufgrund von Sauerstoffmangel), Schwelbränden (Verbrennung ohne Flammbildung aufgrund von fehlenden flüchtigen Brenngasen), Schwelbränden (Schwelbrände mit Temperaturen unter dem Flammpunkt der flüchtigen Bestandteile) und Flammenbränden (vollständige Verbrennung mit Flammbildung aufgrund der Anwesenheit von flüchtigen Brenngasen; hohe Temperaturen bis zu etwa 1200°C).

Es ist Aufgabe des Brandschutzes, Personenschäden, Sachschäden und Umweltschäden, die durch mögliche Brände entstehen, zu verhindern oder zu verringern. Es ist daher in erster Linie Ziel des Brandschutzes, Brände zu verhüten und in zweiter Linie Brände, die ausgebrochen sind, in ihrer Ausbreitung zu begrenzen und wirksam zu bekämpfen. In diesem Sinne wird unterschieden zwischen vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz. Regelungen und Anforderungen zum Brandschutz finden sich in einer Vielzahl an Gesetzen, Verordnungen und technischen Regeln. Exemplarisch seien genannt: die Landesbauordnungen der Länder, das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), DGUV V1, das Chemikaliengesetz (ChemG), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), DIN EN 2 „Brandklassen“, DIN EN 54 „Brandmeldeanlagen“, DIN EN 1363 „Feuerwiderstandsprüfungen“, DIN 4102 „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen“, DIN 18230 „Baulicher Brandschutz im Industriebau“, DGUV-Information 205-001 „Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz“. Zum Thema Brandsicherheit gibt der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e. V. zusätzlich Richtlinien heraus, auf die Versicherungsverträge verweisen und die dadurch Regelungsbestandteil dieser Verträge werden. Die VdS-Richtlinien sind keine allgemein anerkannten Regeln der Technik, sondern schließen aus Sicht der Versicherungswirtschaft im Hinblick auf den Brandschutz lediglich Regelungslücken in anderen technischen Regelwerken.

Eine elektrische Anlage kann einerseits Ursache für einen Brand sein, sie kann aber auch andererseits lediglich zur Brandausbreitung eines anderweitig entstandenen Brands beitragen und dadurch Schaden nehmen.

Um einer elektrischen Brandursache entgegenzuwirken, sind u. a. folgende Aspekte bei Planung, Errichtung und Instandhaltung zu berücksichtigen:

  • Vermeidung von elektrischer Überlast;

  • Beherrschung der dynamischen und thermischen Auswirkungen von Kurzschlussströmen, automatische Abschaltung von Kurzschlussströmen;

  • geeignete Isolationskoordination, Vermeidung von Beschädigung, Verschmutzung und unzulässiger Alterung der Isolation;

  • Beherrschung von Überspannungen, in Niederspannungsanlagen: Vermeidung von PEN-Leiter-Unterbrechung;

  • Vermeidung von mechanischen Beschädigungen, Nagetierfraß, Einhaltung vorgeschriebener Biegeradien bei Kabeln;

  • Begrenzung der Auswirkungen von Störlichtbögen.

Um die Wahrscheinlichkeit zu verringern, dass ein Feuer ein elektrisches System erreicht und sich weiter ausbreitet, ist es entscheidend, niedrige Brandlasten aufrechtzuerhalten und Brandschutzwände einzurichten. Besonders wichtig ist es, brennbare Kabel zu überwachen, da sie Brände schnell über Wege wie Schächte übertragen können. Zur Bekämpfung von Bränden in elektrischen Anlagen gibt DIN VDE 0132 Hilfestellung.

Ganzheitliche Prüfung der Explosionssicherheit

Eine Explosion bezieht sich auf einen schnellen Anstieg des Drucks und/oder der Temperatur aufgrund einer chemischen oder physischen Umwandlung.

Es gibt zwei Arten: Deflagration und Detonation. Bei der Deflagration steigt der Druck aufgrund der Ausdehnung von Gasen, und die Explosionsfront bewegt sich langsamer als die Schallgeschwindigkeit. Bei einer Detonation löst jedoch eine chemische Reaktion eine Stoßwelle aus, die schneller als der Schall bewegt und erheblichen Schaden verursacht. Explosionen können zu schweren Verletzungen und Sachschäden führen. Um diese Risiken zu mindern, ist es notwendig, technische und organisatorische Maßnahmen zum Explosionsschutz festzulegen und umzusetzen.

Gesetzliche Grundlagen und technische Regeln dazu finden sich u. a. in der Explosionsschutzverordnung (11. ProdSV Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz - Explosionsschutzverordnung), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der TRBS 2152 „Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre“, DIN EN 1127-1 „Explosionsfähige Atmosphären“, DIN EN 13237 „Explosionsgefährdete Bereiche - Begriffe für Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen“, DIN EN 60079 (VDE 0170)„Explosionsgefährdete Bereiche - Betriebsmittel“, DGUV-Regel 113-001 „Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)“, DGUV-Regel 109-001 „Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium - Vermeiden von Staubbränden und Staubexplosionen“, DGUV-Information 213-057 „Gaswameinrichtungen“.

Nach § 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass ein Dokument (Explosionsschutzdokument) erstellt und auf dem letzten Stand gehalten wird. Aus diesem muss hervorgehen, dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind, dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen, und welche Bereiche explosionsgefährdet sind.

Warum Umweltsicherheit für jedes Unternehmen benötigt wird

Der betriebliche Umweltschutz erreicht sein Ziel der Umweltsicherheit, wenn die Luft, das Wasser, der Boden, natürliche Ressourcen, Pflanzen, Tiere, Menschen und ihre Interaktionen nicht über akzeptable Grenzen hinaus gefährdet oder belastet werden.

Unternehmen setzen sich durch Handlungen, Werkzeuge und Techniken für den Umweltschutz ein, die darauf abzielen, die natürliche Umwelt - zentral für die menschliche Existenz - vor schädlichen Auswirkungen zu schützen und ökologische Ungleichgewichte wiederherzustellen.

Maßnahmen im Rahmen des betrieblichen Umweltschutzes umfassen den Wasserschutz (für Grundwasser, Oberflächenwasser, Küstengewässer und Meere), die Emissionskontrolle (Schutz der Luft vor Schadstoffen, Lärm und elektromagnetischen Störungen), den Bodenschutz (Schutz der Erde vor Verunreinigungen und übermäßiger Landschaftsnutzung) und den Schutz von Natur und Landschaft (Schutz von Arten und Verhinderung von Schäden an Ökosystemen).

Gemäß dem Vorsorgeprinzip müssen Unternehmen die Umweltauswirkungen ihrer Aktivitäten vorhersehen und Schritte einleiten, um Umweltschäden zu verhindern und auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Das Prinzip "Verursacher zahlt" besagt, dass der Verursacher von Umweltschäden die Kosten für deren Behebung sowie für alle Ausgleichsmaßnahmen tragen muss. Idealerweise sollten Unternehmen mehr auf Nachhaltigkeit achten und nur so viele Ressourcen nutzen, wie die Natur natürlich nachfüllen kann.

Umweltdelikte sind ein für die technische Betriebsorganisation wesentlicher Bereich aus dem Kernstrafrecht (StGB):

  • § 324 Gewässerverunreinigung,

  • § 324a Bodenverunreinigung,

  • § 325 Luftverunreinigung,

  • § 325a Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nicht ionisierenden Strahlen, § 326 Unerlaubter Umgang mit Abfällen,

  • § 327 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen,

  • § 328 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern,

  • § 329 Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete,

  • § 330 Besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat,

  • § 330a Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften.

Weitere Rechtsnormen

Darüber hinaus ist der Umweltschutz in einer Vielzahl weiterer Rechtsnormen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten verankert. Exemplarisch seien folgende Gesetze und Verordnungen genannt: Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), Chemikaliengesetz (ChemG), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG), Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) mit Verordnungen (BImSchV), Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Gesetz über Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Objektsicherheit und wie man sichern soll

Mitarbeiter, Infrastruktur, Vermögenswerte und Gebäude können Ziel von kriminellen Handlungen sein. Zu diesen Bedrohungen gehören Einbruch, Diebstahl, Industriespionage, Datendiebstahl, Sabotage, Vandalismus, terroristische Angriffe und Raubüberfälle. Das Hauptziel der Objekt- und Werksicherheit besteht darin, die Organisation, ihre Systeme, Mitarbeiter und andere betriebliche Vermögenswerte vor externen Bedrohungen zu schützen. Es sorgt dafür, dass das Unternehmen ohne externe Störungen arbeitet und schützt sowohl materielle als auch immaterielle Vermögenswerte vor Diebstahl oder Beschädigung.

Im Wesentlichen bedeutet Objektsicherheit entweder das Fehlen von kriminellen Bedrohungen für Personal und Vermögenswerte oder die Reduzierung dieser Risiken auf ein handhabbares Niveau.

Um das Schutzziel Objektsicherheit zu erreichen, sind technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, z. B.:

  • Einfriedung des Betriebsgeländes mit besonderen Zäunen (z. B. mit Sichtschutz),

  • Pförtnerdienst mit Besucherscheinverwaltung,

  • Begleitung von Besuchern und Fremdpersonal auf dem Betriebsgelände,

  • Einsatz von Wachpersonal (ggf. bewaffnet),

  • Kontroll- und Streifengänge,

  • Einsatz von Alarm-, Notruf- und Videoüberwachungsanlagen (z. B. kombinierte Gefahren- und Brandmeldeanlage),

  • restriktive Zugangs- und Schlüsselberechtigungskonzepte,

  • Einsatz von elektronischen Zugangskontrollen,

  • Schulung der Mitarbeiter für besondere Situationen (z. B. Deeskalations-/Gewaltschutztraining).

Befähigungen

Sofern kein eigenes Personal für den Objektschutz eingesetzt wird, besteht die Möglichkeit, Sicherheitsunternehmen mit dieser Aufgabe zu betrauen.

Zu beachten ist, dass das Sicherheitspersonal die erforderliche Befähigung nachweisen muss. In diesem Zusammenhang sei u. a. auf folgende Rechtsnormen und Regelwerke hingewiesen: Gewerbeordnung (GewO), Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV), Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit (SchSiAusbV), Waffengesetz (WaffG), DGUV-Vorschrift 23 „Wach- und Sicherungsdienste“.

Qualität

Qualität wird durch die Identifizierung messbarer Merkmale definiert, die einen Vergleich mit festgelegten Standards ermöglichen. Aus dieser Sicht bedeutet Qualität "die Übereinstimmung (oder Konformität) eines Produkts, Systems, Prozesses oder einer Aktivität mit den festgelegten Anforderungen" oder "die erreichte Qualität im Vergleich zum erwarteten Standard."

Angesichts des umfassenden Verständnisses von Qualität, das das gesamte System von Produktgestaltung, Produktion und Dienstleistung einschließlich aller Haupt- und Nebenprozesse umfasst, kann "Qualitätssicherung" als das oberste Ziel betrachtet werden, das alle anderen Schutzziele überlagert. Diese sekundären Ziele beinhalten nicht nur die bereits genannten, sondern auch Ziele wie Anlagenverfügbarkeit, Sicherheit in Bezug auf Einzelpersonen und die Umwelt und die Sicherstellung, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung den Kundenerwartungen entspricht. Daher ist Qualitätssicherung erreicht, wenn das Qualitätsmanagement und seine Maßnahmen minimal oder gerechtfertigte Unterschiede zwischen den festgelegten Anforderungen und der tatsächlichen Umsetzung eines Systems, Prozesses oder Produkts gewährleisten.

Qualitätssicherheit: Systeme, Prozesse & Produkte

Qualitätssicherheit

sämtlicher technischer Systeme, Prozesse, Produkte

Systeme und Prozesse

zur Herstellung von Produkten (und Dienstleistungen)

Produkte (und Dienstleistungen)

Arbeitssicherheit

Umweltsicherheit

Brandsicherheit

Explosionssicherheit

Objektsicherheit

Verkehrssicherheit

Anlagensicherheit (Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit)

Produktsicherheit im Hinblick auf Personen- und Umweltschutz

Qualitätssicherheit im Hinblick auf Gebrauchsfähigkeit und Kundenerwartung