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To-Do-Liste zur Elektrischen Sicherheit

Facility Management: Elektrische Sicherheit » Handbuch » To-Do-Liste

Elektrische Sicherheit (To-Do-Liste)

Elektrische Sicherheit (To-Do-Liste)

Die folgende To-do-Liste enthält relevante technische, organisatorische und rechtliche Maßnahmen zur Gewährleistung der elektrischen Sicherheit. Die Liste ist nach Themenbereichen gegliedert. Jede Maßnahme wird mit dem zugehörigen Norm-/Rechtsbezug, der Verantwortung (zuständige Rolle), einer Priorität sowie einer Frist und Bemerkung angegeben. Dadurch wird eine strukturierte Feinanalyse ermöglicht, die Prioritäten setzt und die Umsetzung nachverfolgbar macht.

Pflichtenübersicht für Prüfungen und Maßnahmen der elektrischen Sicherheit

Relevante Normen und Rechtsvorschriften

Maßnahme

Norm-/Rechtsbezug

Verantwortung

Priorität

Frist

Bemerkung

Alle einschlägigen elektrotechnischen Normen identifizieren und einhalten, insbesondere DIN VDE 0100 (Errichten von Niederspannungsanlagen).

DIN VDE 0100 410, -600, -710; IEC 60364; ArbSchG §4(3)

Betreiber/VEFK

Hoch

Sofort/laufend

Basis für das gesamte Schutzkonzept (Errichtung & Prüfung).

Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) umsetzen, um sichere Arbeitsmittel bereitzustellen.

BetrSichV §§ 3, 4, 14; ArbSchG; TRBS 1201

Betreiber

Hoch

Sofort/laufend

Gefährdungsbeurteilung durchführen, Maßnahmen und Prüffristen festlegen.

DGUV Vorschrift 3 („Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“) anwenden (Unfallverhütungsvorschrift).

DGUV V3 §§ 3, 5, 8; DGUV V1 § 2(1)

Betreiber/VEFK

Hoch

Sofort/laufend

Insbesondere Vorgaben zu Prüfungen, Qualifikation und Arbeiten unter Spannung beachten.

DIN VDE 0105-100 (Betrieb von elektrischen Anlagen) beachten (Wartung, Instandhaltung, 5 Sicherheitsregeln).

DIN VDE 0105-100; DGUV V3 § 8

VEFK/Elektrofachkraft

Hoch

laufend

Betriebsinternes Regelwerk für sicheres Schalten, Arbeiten und Instandhalten elektrischer Anlagen.

DIN VDE 1000-10 (Personelle Anforderungen) erfüllen: Verantwortliche Elektrofachkräfte müssen die dort definierten Qualifikationen besitzen.

DIN VDE 1000-10

Betreiber

Hoch

Sofort

Nur Meister/Techniker/Ingenieure etc. dürfen als VEFK bestellt werden.

Vorgaben für medizinische Geräte umsetzen: Medizinprodukte nach MPBetreibV regelmäßig prüfen und nur Geräte einsetzen, die der Norm DIN EN 60601 entsprechen.

MPBetreibV §§ 6, 11; DIN EN 60601; DIN EN 62353 (VDE 0751)

Betreiber/MedTech-Abteilung

Hoch

laufend

Sicherheitstechnische Kontrolle von Medizinprodukten mind. alle 2 Jahre; nur zugelassene Medizingeräte verwenden.

Spezialnormen für medizinische Bereiche anwenden: DIN VDE 0100 710 (med. genutzte Räume) und DIN VDE 0100 560 (Sicherheitsstromversorgung) einhalten.

DIN VDE 0100-710; DIN VDE 0100-560

Planer/VEFK

Hoch

Projektabhängig

Spezifische Anforderungen an elektrotechnische Anlagen (z.B. Gruppen 0, 1, 2, Sicherheitsstromversorgung).

TRBS 1201 (Prüfungen) und TRBS 1203 (befähigte Personen) berücksichtigen.

TRBS 1201; TRBS 1203

VEFK/Elektrofachkraft

Mittel

kurzfr.

Detaillierte Regeln zur Festlegung von Prüfumfang/-fristen und Qualifikation der Prüfer.

Arbeitsschutzgesetz & DGUV Vorschrift 1 einhalten: Gefährdungsbeurteilungen (§5 ArbSchG) erstellen und Mitarbeiter unterweisen (§12 ArbSchG, §4 DGUV V1).

ArbSchG § 5, § 12; DGUV V1 § 4

Betreiber/Sicherheitsfachkraft

Hoch

Sofort/laufend

Gesetzliche Grundlage für alle Arbeitsschutz-Maßnahmen; elektrotechnische Gefährdungen müssen beurteilt und Unterweisungen durchgeführt werden.

Weitere einschlägige Normen berücksichtigen, z. B. DIN VDE 0701-0702 (Prüfung elektrischer Geräte), DIN VDE 0113-1 (Maschinen), DIN VDE 0413 (Messgeräte), DIN VDE 0100-600 (Erstprüfung) etc.

DIN VDE 0701-0702; VDE 0113; VDE 0413; VDE 0100-600

VEFK/Elektrofachkraft

Mittel

mittel-/laufend

Für Spezialfälle und Detailfragen relevante Normen (z.B. Prüfabläufe nach Instandsetzung).

Schutzmaßnahmen gegen direktes und indirektes Berühren

Konzept des Schutzes von Personen nach DIN VDE 0100-410: Kombination aus Basisschutz (Schutz vor direktem Berühren, z.B. durch Isolierung) und Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren durch automatische Abschaltung) sowie einem zusätzlichen Schutz (z.B. Fehlerstrom-Schutzeinrichtung ≤30 mA) als Backup. Diese Schutzelemente sind in DIN VDE 0100-410 detailliert beschrieben und haben das Ziel, dass bei bestimmungsgemäßem Gebrauch elektrischer Anlagen keine Gefahr für Menschen entsteht.

To-Do-Liste

Maßnahme

Norm-/Rechtsbezug

Verantwortung

Priorität

Frist

Bemerkung

Basisschutz sicherstellen: Alle aktiven spannungsführenden Teile gegen direktes Berühren isolieren oder abdecken (Schutz durch Gehäuse/Isolierung).

DIN VDE 0100-410, Abschnitt Basisschutz

VEFK/Elektrofachkraft

Hoch

Sofort

Keine frei zugänglichen spannungsführenden Teile – verhindert Stromunfälle durch direktes Berühren.

Fehlerschutz gewährleisten: Alle Körper (Metallgehäuse) von Geräten/Anlagen an den Schutzleiter anschließen (Schutzerdung) und eine automatische Abschaltung im Fehlerfall sicherstellen.

DIN VDE 0100-410 (Schutzerdung, Abschaltbedingungen)

VEFK/Elektrofachkraft

Hoch

Sofort

Z.B. durch korrekt dimensionierte Sicherungen/Leitungsschutzschalter, die bei Körperschluss in vorgegebener Zeit abschalten.

Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) einsetzen: Für Steckdosen-Stromkreise ≤32A Fehlerstromschutzschalter mit I_Δn ≤ 30 mA vorsehen (zusätzlicher Personenschutz).

DIN VDE 0100-410; DIN VDE 0100-710; DGUV V3 § 5

VEFK/Elektrofachkraft

Hoch

kurzfr.

Besonders in Bereichen mit erhöhtem Risiko (Feuchte, Außenbereich) und allgemein für Endstromkreise zum Personenschutz vorgeschrieben.

Schutzpotentialausgleich einrichten: Installation eines Schutz-Potentialausgleichs (Erdungsschiene), der alle gleichzeitig berührbaren leitfähigen Teile verbindet, um Berührungsspannungen zu minimieren.

DIN VDE 0100-410; DIN VDE 0100-540

Elektrofachkraft

Hoch

Sofort

Im TN-System Pflicht: Potentialausgleichsschiene mit Anschluss aller wesentlichen Metallteile (Rohrleitungen, Haustechnik etc.). In med. Bereichen zusätzlicher Potentialausgleich erforderlich (s.u.).

Schutzkleinspannung (SELV/PELV) einsetzen, wo möglich: Nutzung von Schutzkleinspannung (≤25 V AC) für Geräte/Beleuchtung in unmittelbarer Patientenumgebung oder Nassbereichen, um das Risiko eines elektrischen Schlags zu minimieren.

DIN VDE 0100-410; DIN VDE 0100-710

Planer/Elektrofachkraft

Mittel

mittelfr.

Z.B. Verwendung von 12 V–24 V AC/DC für Untersuchungsleuchten über Patienten, Rufanlagen, Endoskopie-Handstücke etc., damit keine gefährliche Berührungsspannung auftreten kann.

Schutzisolierung / doppelte Isolierung nutzen: Bevorzugt Geräte der Schutzklasse II (doppelt isoliert) beschaffen und einsetzen, um zusätzlichen Fehlerschutz durch Schutzleiter entbehrlich zu machen.

DIN VDE 0100-410; ProdSV; MPG

Einkauf/MedTech

Mittel

laufend

Geräte Schutzklasse II (mit 【⊥⊥】-Symbol) haben keinen Schutzleiter und ein geringeres Ausfallrisiko. Empfehlung: Wo immer möglich Klasse II statt Klasse I einsetzen.

Überstrom- und Überspannungsschutz gewährleisten: Alle Stromkreise mit geeigneten Überstromschutzeinrichtungen versehen (Leitungsschutzschalter, Sicherungen) und Überspannungsschutz installieren (SPD nach VDE 0100-443/-534) zum Schutz vor Blitz-/Überspannungsschäden.

DIN VDE 0100-430; DIN VDE 0100-443/-534

Elektrofachkraft

Hoch

kurzfr.

Verhindert Brand durch Überlast/Kurzschluss und schützt empfindliche medizinische Geräte vor Überspannung (z.B. Blitzschlag). Für Krankenhäuser aufgrund vieler elektronischer Geräte essenziell.

Brandschutz durch Elektroanlagen: Keine Überlastung von Mehrfachsteckdosen (max. 3500 W) und keine „Steckdosenleisten-Kaskaden“ verwenden; Sicherungen nie überbrücken; brennbare Materialien nicht in elektrischen Betriebsräumen lagern.

DGUV V3 §4 (1); VDE 0100-420

Alle (unterwiesene Personen)

Hoch

Sofort

Vorgaben zur Vermeidung von Kabelbränden/Schmorbränden: Überlastungs- und Kurzschlussschutz nicht manipulieren, Wärmeabfuhr sicherstellen.

Kennzeichnung und Absicherung von Steckdosen: In medizinisch genutzten Bereichen Steckdosen eindeutig kennzeichnen (z.B. farblich für Normal- vs. Notstrom) und mit geeigneten Schutzorganen absichern.

DIN VDE 0100-710; DIN VDE 0100-560

Elektrofachkraft

Mittel

kurzfr.

Neue Norm fordert ausreichende Anzahl und Kennzeichnung von Steckdosen in med. Bereichen. Farbcode z.B. rot = Notstrom. Verhindert Verwechslung im Ernstfall.

Arbeitsbereiche abschranken: Elektrische Betriebsstätten, Verteilerschränke, Trafostationen etc. abschließen und mit Warnschildern „Zutritt nur für Elektrofachkräfte“ kennzeichnen.

DIN VDE 0105-100; BetrSichV § 3

VEFK/Betreiber

Hoch

Sofort

Unbefugten Zutritt verhindern – verringert Risiko direkter Berührung spannungsführender Teile durch Laien. Türen zu elektrischen Betriebsräumen stets freigehalten und gesichert halten.

           

Prüfzyklen und Wartung

Maßnahme

Norm-/Rechtsbezug

Verantwortung

Priorität

Frist

Bemerkung

Inventarisierung aller elektrischen Anlagen und Betriebsmittel: Eine vollständige Bestandsliste aller prüfpflichtigen Elektro-Anlagen und -Geräte erstellen.

BetrSichV § 3 Abs.1, § 3 Abs.6; DGUV V3 § 2 (3)

VEFK/Techn. Leiter

Hoch

Sofort

Dient als Grundlage für Prüf- und Wartungsplanung – sämtliche ortsfeste und ortsveränderliche Betriebsmittel im Krankenhaus erfassen (inkl. Medizingeräte, Haustechnik, Notstromanlagen etc.).

Prüfintervalle per Gefährdungsbeurteilung festlegen: Basierend auf Nutzungsbedingungen, Umgebungsfaktoren und Erfahrungen angemessene Prüffristen bestimmen und dokumentieren.

BetrSichV § 3 Abs.6; TRBS 1201

VEFK/Betreiber

Hoch

Sofort

Gemäß TRBS 1201 und DGUV-Empfehlungen (z.B. BGI 594) orientieren. Prüffristen so wählen, dass ein sicherer Betrieb zwischen den Prüfungen gewährleistet ist.

Erstprüfung vor Inbetriebnahme jeder neuen oder geänderten Anlage durchführen bzw. Abnahmeprotokoll vom Errichter einholen.

BetrSichV § 15; DIN VDE 0100-600; DGUV V3 § 5

Elektrofachkraft (Prüfer)

Hoch

vor Inbetriebn.

Sicherstellen, dass Neuinstallationen den VDE-Vorschriften entsprechen, bevor sie in Betrieb gehen. Kann entfallen, wenn Hersteller/Errichter Konformität schriftlich bestätigt.

Wiederkehrende Prüfung ortsfester Anlagen: Alle festen elektrischen Anlagen in regelmäßigen Abständen durch befähigte Person prüfen lassen.

DGUV V3 § 5 (1); BetrSichV § 14 (2)

Befähigte Person (EFK)

Hoch

alle 3–4 Jahre

DGUV V3 fordert 4-jährliche Prüfung, in Krankenhäusern wird ein Intervall von 3 Jahren empfohlen (bedingt durch höhere Nutzung und kritischere Versorgungssicherheit).

Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher Geräte: Alle mobilen/tragbaren Elektrogeräte gemäß festgelegtem Intervall überprüfen (inkl. Schutzziel Messungen nach DIN VDE 0701-0702 bzw. EN 50699).

BetrSichV § 14 (2); DGUV V3 § 5; DIN VDE 0701-0702

Befähigte Person (EFK)

Hoch

z.B. jährlich

Typische Richtwerte: 6 Monate bis 2 Jahre, je nach Beanspruchung und Schadenshäufigkeit (BGI 5090). In Verwaltungsbereichen i.d.R. 2-jährlich, in Pflegebereichen eher jährlich oder halbjährlich bei intensiver Nutzung.

Prüfung von medizinischen Geräten (Medizinprodukten) nach MPBetreibV: Spätestens alle 2 Jahre sicherheitstechnische Kontrolle (STK) durchführen lassen, sofern Hersteller nichts Häufigeres vorgibt.

MPBetreibV § 11; DIN EN 62353 (VDE 0751-1)

Med.-Techniker / externer Prüfdienst

Hoch

alle ≤2 Jahre

Betrifft z.B. Defibrillatoren, EKG-Geräte, Infusionspumpen etc. – dokumentierte STK nachweisen. VDE 0751-1 bietet Verfahren für Wiederholungsprüfungen an Medizinprodukten.

Sicherheitsstromversorgung prüfen: Notstrom-Generator (Ersatzstromanlage) monatlich im Leerlauf und unter Last testweise betreiben.

DIN VDE 0100-710; KRITIS-Empfehlungen

Elektrofachkraft / Haustechnik

Hoch

monatlich

Simuliert Netzausfall und prüft automatisches Anspringen und Umschalten der Anlage. Ergebnisse (Startzeit, Laufzeit) protokollieren. Stellt sicher, dass bei echtem Netzausfall die Stromversorgung zeitgerecht gewährleistet ist.

USV-Anlagen und Batterien warten: Unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV) für kritische Geräte regelmäßig testen (Batterietest) und Batterien nach Herstellerangaben austauschen.

DIN VDE 0100-710; Herstellerangaben

Haustechnik/IT

Hoch

viertelj./jährlich

Sicherstellung, dass z.B. OP-Leuchten, wichtige Monitore oder IT-Server bei Netzausfall ohne Unterbrechung weiterbetrieben werden. Batteriekapazität prüfen, Alterungsgrenze beachten.

Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen prüfen: RCD-Test halbjährlich per Prüftaste (durch Nutzer/Haustechnik) und messtechnische Auslöseprüfung im Rahmen der Wiederholungsprüfung (durch Elektrofachkraft) durchführen.

BetrSichV § 14; DIN VDE 0105-100

Elektrofachkraft / unterwiesene Person

Mittel

6 Monate / Prüfintervall

Gewährleistet Funktionsfähigkeit der FI-Schutzschalter. VDE 0100-710 fordert regelmäßiges Auslösen der RCD und Isolationsüberwachung des IT-Systems entsprechend vorgegebenen Fristen (6–36 Monate).

Isolationsüberwachung im IT-System prüfen: In medizinischen IT-Stromnetzen (OP, Intensiv) regelmäßig den Alarm und die Funktion der Isolationsüberwachungsgeräte testen.

DIN VDE 0100-710

Elektrofachkraft

Hoch

jährlich

Sicherstellen, dass bei erstem Isolationsfehler im IT-Netz Alarm erfolgt. Test z.B. durch Prüfwiderstand, wie in Norm beschrieben.

Regelmäßige Wartung der Anlagen: Schaltschränke, Verteiler, elektrische Betriebsräume planmäßig warten (Reinigung, Nachziehen von Klemmen, Lüfter-Filtertausch etc.).

DIN VDE 0105-100; Herstellervorgaben

Haustechnik/Elektrofachkraft

Mittel

jährlich

Verhindert schleichende Kontaktprobleme, Überhitzung durch Staub, Ausfall von Kühlungen. Wartungsprotokolle erstellen.

Prüfung Blitzschutz/Erdung: Falls Blitzschutzanlage vorhanden, regelmäßige Prüfung der Erdungswiderstände und Komponenten (z.B. alle 3–6 Jahre je nach Klasse) durchführen.

DIN EN 62305; VDE 0185

Externer Blitzschutz-Prüfer

Mittel

alle 4 Jahre (typ.)

Schützt Gebäude und elektrische Anlagen vor Blitzschäden. Ergebnis der Prüfung dokumentieren, Mängel beseitigen.

Mängelmanagement: Bei jeder Prüfung festgestellte Mängel umgehend beheben lassen und nicht konforme Geräte sofort sperren (aus dem Betrieb entfernen).

BetrSichV § 10 (2); DGUV V3 § 5 (2)

VEFK/Elektrofachkraft

Hoch

Sofort/laufend

Sicherheit geht vor Betrieb: Defekte Geräte sofort kennzeichnen und außer Betrieb nehmen. Reparatur nur durch Elektrofachkraft; Wiedereinbau erst nach erfolgreicher Prüfung (VDE 0701).

Dokumentation der Prüfergebnisse sicherstellen: Alle Prüfnachweise, Protokolle und Messwerte archivieren; Geräte mit Prüfsiegel/Barcode versehen (nächster Prüftermin).

BetrSichV § 14 (3); DGUV V3 § 5 (3)

Befähigte Person/VEFK

Hoch

laufend

Rechtssicherer Nachweis der durchgeführten Prüfungen. Inventarisierung und Dokumentation ggf. mittels Software (Datenbank) zur lückenlosen Übersicht.

Privatgeräte der Patienten kontrollieren: Regelung implementieren, dass privat mitgebrachte Elektrogeräte (z.B. Föhn, Radio) vor Gebrauch geprüft werden bzw. nur nach Sichtkontrolle durch Pflegepersonal benutzt werden dürfen.

DGUV V3 § 2 (2); Hausordnung

Betreiber/Stationsleitung

Mittel

ab sofort, fortlaufend

Von Privatgeräten geht oft erhöhte Gefahr aus (keine Prüfung). Entweder Nutzung untersagen oder Sicherheitscheck (zumindest visuell, ggf. messtechnisch durch EFK) verlangen.

Verantwortlichkeiten und Organisation

Maßnahme

Norm-/Rechtsbezug

Verantwortung

Priorität

Frist

Bemerkung

Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) benennen: Eine geeignete Elektrofachkraft offiziell zur verantwortlichen Elektrofachkraft bestellen, die die Fach- und Aufsichtsverantwortung für die Elektroanlagen übernimmt.

DIN VDE 1000-10; DGUV V3 § 3; BetrSichV § 3

Unternehmer (Betreiber)

Hoch

Sofort

VEFK muss schriftlich beauftragt und allen Mitarbeitern bekannt sein. Sie gewährleistet die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften und Normen im elektrotechnischen Bereich.

Qualifikation der VEFK sicherstellen: Prüfen, ob die ausgewählte Person die Anforderungen (Meister/Techniker/Ingenieur) nach DIN VDE 1000-10 erfüllt, und regelmäßige Fortbildung ermöglichen.

DIN VDE 1000-10; BetrSichV § 3 Abs.1

Betreiber

Hoch

Sofort/laufend

Z.B. Elektromeister als technische Leitung. VEFK muss fachlich auf dem Laufenden bleiben (neue Normen, regelmäßige Schulungen).

Verantwortungsbereiche festlegen: Wenn mehrere Elektrofachkräfte/VEFK im Einsatz (z.B. verschiedene Gebäude oder Bereiche), klare Abgrenzung wer für welche Anlagen verantwortlich ist, in Organigramm dokumentieren.

DIN VDE 1000-10; ArbSchG § 3

Betreiber/VEFK

Hoch

Kurzfr.

Eindeutige Organisationsstruktur schafft Transparenz und verhindert Überschneidungen oder Lücken. Bei mehreren VEFK ggf. eine als Gesamtkoordinator bestimmen.

Anlagenbetreiber-Pflichten wahrnehmen: Die Klinikleitung/Führung bleibt trotz Delegation an VEFK letztlich verantwortlich und muss der VEFK die nötigen Befugnisse und Ressourcen einräumen.

ArbSchG § 7; BetrSichV § 3

Betreiber (Geschäftsführung)

Hoch

Sofort

Geschäftsführung muss Pflichtübertragung wirksam gestalten (schriftlich, mit Kompetenzen). Budget und Personal für Elektrosicherheit bereitstellen; VEFK darf Sicherheitsmängel abstellen lassen, ohne Weisungsdruck durch fachfremde Vorgesetzte.

Aufgaben der VEFK definieren: VEFK überwacht und leitet die Elektroarbeiten, unterweist das Elektro-Team und stellt Einhaltung der elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften sicher. Diese Pflichten der VEFK klar kommunizieren.

DGUV V3 § 3; DIN VDE 1000-10

Betreiber/VEFK

Hoch

Sofort

Typische Aufgaben: Arbeitsabläufe organisieren, Koordination mit anderen Bereichen, Abnahme von Arbeiten, Freigabe nach Prüfungen. VEFK soll bei allen Bau-/Sanierungsprojekten frühzeitig eingebunden sein.

Elektrofachkräfte (EFK) einsetzen: Alle Arbeiten an elektrischen Anlagen ausschließlich von qualifizierten Elektrofachkräften durchführen lassen. Keine elektrotechnischen Arbeiten durch Unbefugte dulden.

BetrSichV § 8(2); DGUV V3 § 2(3); VDE 0105-100

VEFK/Betreiber

Hoch

Sofort

Fachkunde sicherstellen: EFK = Ausbildung, Kenntnisse, Erfahrung. Gegebenenfalls externen Elektrofachbetrieb beauftragen, wenn intern nicht abgedeckt.

Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) nur für definierte Hilfstätigkeiten heranziehen und dabei unter Aufsicht einer EFK arbeiten lassen.

BetrSichV § 8(2); DGUV V3 § 2(3)

VEFK/Elektrofachkraft

Mittel

Sofort

EUP dürfen eigenständig keine Elektroprüfungen mehr durchführen. Sie können z.B. beim Ein-/Ausschalten helfen, aber keine Änderungen an Anlagen vornehmen.

Befähigte Person für Prüfungen: Sicherstellen, dass die mit Prüfungen beauftragte Person die Kriterien der „befähigten Person“ nach BetrSichV §2 Abs.6 / TRBS 1203 erfüllt (besondere elektrotechnische Qualifikation)

BetrSichV § 2(6); TRBS 1203

VEFK

Hoch

Laufend

Nur Elektrofachkräfte mit zusätzlicher Erfahrung/Weiterbildung gelten als befähigt für Wiederholungsprüfungen. Prüfer ist weisungsfrei in fachlicher Hinsicht und trägt die Verantwortung für Prüfentscheidungen.

Verantwortlichkeiten bei Arbeiten festlegen: Vor Beginn von Instandhaltungs-/Installationsarbeiten einen Anlagenverantwortlichen (für Freischaltung/Schalthandlungen zuständig) und einen Arbeitsverantwortlichen (Leitung der Durchführung) bestimmen (kann die gleiche Person sein, wenn passend).

DIN VDE 0105-100 (Anlagen-/Arbeitsverantwortlicher)

VEFK/Elektrofachkraft

Hoch

Ab sofort, bei jeder Arbeit

Gewährleistet klare Zuständigkeiten während Arbeiten: Wer darf schalten, wer überwacht die Sicherheit vor Ort. Diese Rollenverteilung in Arbeitsfreigaben/Schaltprotokollen festhalten.

Koordination mit anderen Gewerken: Bei Fremdfirmen oder anderen Abteilungen (z.B. Medizintechnik, IT) sicherstellen, dass elektrotechnische Arbeiten abgestimmt und überwacht werden.

BetrSichV § 6; ArbSchG § 8

VEFK/Techn. Leitung

Mittel

laufend

z.B. wenn eine externe Firma an einer elektrischen Anlage arbeitet: VEFK muss Kenntnis haben, Fremdfirma auf Einhaltung der Sicherheitsregeln verpflichten (Vertrag/Einweisung). Bei Überschneidung von Arbeiten verschiedener Abteilungen (z.B. IT-Gerät anschließen) vorher Zuständigkeit klären.

Fachkraft für Arbeitssicherheit einbinden: Die SiFa/Brandschutzbeauftragten in Planung und Umsetzung elektrotechnischer Sicherheit einbeziehen (z.B. bei Gefährdungsbeurteilung, Auswahl Schutzmaßnahmen).

ASiG; BetrSichV § 3(3)

Betreiber/Sicherheitsfachkraft

Mittel

laufend

Interdisziplinäre Zusammenarbeit: Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt beraten bei Gefährdungsbeurteilung, Brandschutzbeauftragter prüft Brandlasten und Notfallkonzepte. Gemeinsame Begehungen der elektrischen Betriebsräume durchführen.

Schriftliche Bestellungen und Beauftragungen

Maßnahme

Norm-/Rechtsbezug

Verantwortung

Priorität

Frist

Bemerkung

Schriftliche Bestellung der VEFK: Die Ernennung der verantwortlichen Elektrofachkraft schriftlich fixieren (Bestellurkunde), mit Angabe der Aufgaben, Befugnisse und Pflichten.

DGUV V3 § 3; BetrSichV § 13 (2)

Betreiber (Unternehmer)

Hoch

Sofort

Muster für Bestellschreiben sind verfügbar. Dokument dient im Haftungsfall als Nachweis der Pflichtenübertragung. Kopie dem Vorgesetzten der VEFK und der Fachkraft für Arbeitssicherheit aushändigen.

Bestellung von Stellvertretern: Einen oder mehrere Stellvertreter der VEFK schriftlich bestellen, um bei Abwesenheit die elektrotechnische Aufsicht nahtlos sicherzustellen.

BetrSichV § 3; DIN VDE 1000-10

Betreiber

Mittel

kurzfr.

Vertritt die VEFK im Urlaub/Krankheit. Auch Stellvertreter müssen erforderliche Qualifikation mitbringen. Verantwortungsbereiche abgrenzen, um Kompetenzüberschneidungen zu vermeiden.

Aufgabenübertragung dokumentieren: Alle weiteren Übertragungen von elektrotechnischen Aufgaben an Mitarbeiter schriftlich festhalten (z.B. Bestellungen von Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten, Befähigte Personen für Prüfungen).

BetrSichV § 13 (2); ArbSchG § 13

Betreiber/VEFK

Hoch

Sofort

Z.B. Schreiben für „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)“ mit genau umrissenem Aufgabenbereich. Somit ist festgelegt, wer was tun darf.

Arbeitsanweisungen/Betriebsanweisungen erstellen: Für wiederkehrende elektrotechnische Arbeiten und Notfälle schriftliche Anweisungen erarbeiten (z.B. Schalthandlungen, Verhalten bei Stromunfall, Arbeiten unter Spannung) und aushängen bzw. verteilen.

ArbSchG § 14; DGUV V1 § 4

VEFK/Sicherheitsfachkraft

Mittel

mittelfr.

Gewährleistet standardisiertes, sicheres Vorgehen. Betriebsanweisung „Arbeiten an elektrischen Anlagen“ mit 5 Sicherheitsregeln aushängen. Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Stromunfall beschreiben (inkl. Durchgangsarzt-Meldungspflicht).

Schaltberechtigungen erteilen: Für Anlagen über 1 kV (Mittelspannungstrafo, Netzersatzanlage) Mitarbeiter schriftlich als „Schaltberechtigte“ bestellen, sofern zutreffend, und Schulungsnachweise dokumentieren.

DIN VDE 0105-100; BGV A3 § 7 (alt)

Betreiber/VEFK

Mittel

kurzfr.

Nur eingewiesene Personen dürfen an Trafostationen/NEA-Schaltfeldern Schalthandlungen durchführen. Bestellung enthält auf welche Anlagen sie sich erstreckt und ggf. Auflagen (z.B. immer zu zweit schalten).

Externe Dienstleister vertraglich verpflichten: Bei Wartung, Prüfung oder Bau durch Fremdfirmen schriftlich vereinbaren, dass diese die einschlägigen Vorschriften einhalten, nur eigenes Elektrofachpersonal einsetzen und Gefährdungen abstimmen.

BetrSichV § 6; ArbSchG § 8

Betreiber/VEFK

Hoch

bei Vergabe

Vertrag/Bestellung an Dienstleister (z.B. Prüfinstitut) mit Pflichten: DGUV V3-konforme Prüfung, Meldung von Mängeln, Einhaltung Krankenhaus-Hausordnung. Koordinator bestimmen, der Arbeiten überwacht.

Freigabeverfahren für Arbeiten unter Spannung (AuS) einführen: Falls AuS unumgänglich (nur in Ausnahmefällen!), schriftlichen Arbeitsfreigabeschein mit spezieller Gefährdungsbeurteilung und Unterschrift der VEFK verlangen.

DGUV Regel 103-011; DGUV V3 § 8

VEFK/Betreiber

Hoch

Sofort

AuS >50 V AC nur zulässig, wenn „zwingend erforderlich“ und zusätzliche Schutzmaßnahmen getroffen sind (zwei qualifizierte Personen, PSA, Absperrung etc.). Formular nutzen, in dem Anlass, Datum, Schutzmaßnahmen und verantwortliche EFK dokumentiert sind.

Unterweisungsnachweise führen: Alle durchgeführten Sicherheitsunterweisungen schriftlich festhalten (Inhalt, Datum, Teilnehmer, Unterschriften) und diese Nachweise aufbewahren.

ArbSchG § 12; DGUV V1 § 4

VEFK/Sicherheitsbeauftragter

Hoch

laufend

Belegt die Erfüllung der Unterweisungspflicht. Im Haftungsfall oder gegenüber Behörden (Gewerbeaufsicht, Unfallkasse) wichtig. Typischerweise jährliche Unterweisung zu Elektrosicherheit für alle relevanten Mitarbeiter.

Notfallplan Stromausfall dokumentieren: Vorgehensweisen bei Stromausfall oder elektrischen Störungen schriftlich fixieren (z.B. Alarmierung, manuelle Beatmung, Verwendung von USV-Geräten) und Personal hierzu schriftlich beauftragen/einweisen.

MPBetreibV § 8; Krankenhaus-Notfallplan

Betreiber/Med. Leitung

Mittel

kurzfr.

Sicherstellen, dass bei Ausfall der Stromversorgung medizinische Versorgung aufrechterhalten wird. Notfallplan als Bestandteil des klinischen Krisenmanagements, in dem Aufgaben (z.B. Techniker ruft Netzbetreiber, Pflege nutzt Handbeatmung) verteilt sind.

Dokumentationspflichten

Maßnahme

Norm-/Rechtsbezug

Verantwortung

Priorität

Frist

Bemerkung

Gefährdungsbeurteilungen schriftlich dokumentieren: Für alle relevanten elektrotechnischen Arbeitsmittel und Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und aufbewahren.

BetrSichV § 3; ArbSchG § 5

VEFK/Sicherheitsfachkraft

Hoch

Sofort

Einschätzung der elektrischen Gefahren und Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen müssen nachvollziehbar sein. Regelmäßig (z.B. jährlich) überprüfen und bei Änderungen fortschreiben.

Prüfprotokolle führen: Ergebnisse von Prüfungen (Erst- und Wiederholungsprüfungen) an Anlagen und Geräten auf Prüfbefunden festhalten (Messwerte, Prüfer, Datum, Bewertung).

BetrSichV § 14 (3); DGUV V3 § 5 (3)

Befähigte Person/VEFK

Hoch

laufend

Enthält auch Entscheidung, ob Gerät „bestanden“ oder „gesperrt“. Protokolle mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahren, besser über die gesamte Lebensdauer des Geräts. Elektronische Dokumentation zulässig, Datensicherung beachten.

Bestandsdokumentation der Elektroanlage aktualisieren: Schaltpläne, Stromlaufpläne, Kabel- und Verteilerdokumentation stets auf dem neuesten Stand halten, insbesondere nach Änderungen oder Erweiterungen.

DIN VDE 0100-600; BetrSichV § 3

Elektrofachkraft/Planer

Mittel

nach jeder Änderung

Wichtig für Fehlersuche und sichere Arbeiten. Geänderte Anlage = aktualisierter Plan (auch für Prüfer Grundlage). Kennzeichnung von Stromkreisen im Verteiler muss mit Plan übereinstimmen.

Prüf- und Wartungsplan schriftlich fixieren: Alle wiederkehrenden Prüfungen und Wartungen in einem Plan oder Kalender vermerken (mit Terminen, Verantwortlichen) und diesen Plan als Teil der Doku führen.

BetrSichV § 3 Abs.6; DGUV V3 § 5

VEFK

Mittel

kurzfr.

Übersicht für kommende Prüfungen (wer was wann). Erleichtert die Einhaltung der Prüffristen. Idealerweise digitale Wartungsmanagement-Software nutzen mit automatischer Erinnerung.

Inbetriebnahme- und Abnahmeunterlagen archivieren: Bei neuen Anlagen Abnahmeprüfprotokoll, Konformitätserklärungen, Herstellerunterlagen (z.B. Messgeräte-Zertifikate) sammeln und ablegen.

BetrSichV § 10; DIN VDE 0100-600

VEFK/Projektleiter

Mittel

Projektende

Gewährleistet Nachvollziehbarkeit, dass Anlage vorschriftsgemäß errichtet wurde. Enthält z.B. Isolationsmessungen, Schutzleiterwiderstände, Schleifenimpedanzen etc.

Medizinproduktebuch führen: Für alle Medizinprodukte der Anlage 1 MPBetreibV ein Gerätebuch mit Stammdaten, Prüf- und Wartungsterminen sowie Ereignissen (Störungen, Reparaturen) führen.

MPBetreibV § 7; DIN EN 60601

Med.-Technischer Dienst

Mittel

laufend

Dokumentiert Lebenslauf kritischer Medizingeräte (z.B. Defibrillatoren, Beatmungsgeräte). Vom Betreiber zu führen, jederzeit einsehbar für Audits (z.B. durch Aufsichtsbehörde oder TÜV).

Unterweisungsdokumentation pflegen: Inhalte der Schulungen (Folien, Handouts) und Teilnehmerlisten aufbewahren.

ArbSchG § 12; DGUV V1 § 4

Sicherheitsbeauftragter

Mittel

laufend

Dient dem Nachweis der Informationspflicht und ermöglicht Überprüfung, ob z.B. alle Pflegekräfte die jährliche Elektro-Unterweisung erhalten haben.

Störungs- und Unfallberichte erstellen: Jedes elektrische Ereignis (z.B. Kurzschluss mit Brandfolge, Stromunfall eines Mitarbeiters oder Patienten) dokumentieren (Hergang, beteiligte Geräte, Ursache, getroffene Maßnahmen).

DGUV V1 § 24; SGB VII § 193

VEFK/Sicherheitsfachkraft

Hoch

bei Ereignis sofort

Notwendig zur Analyse und Prävention künftiger Ereignisse. Unfälle meldepflichtig an Unfallversicherungsträger (Stromunfälle sind meldepflichtige Arbeitsunfälle). Erkenntnisse in Gefährdungsbeurteilung einfließen lassen.

Wartungsnachweise aufbewahren: Für jede durchgeführte Instandhaltung (z.B. Austausch von Schutzeinrichtungen, Reinigung von Schaltschränken, Generator-Service) einen schriftlichen Nachweis (Arbeitsauftrag, Protokoll) ablegen.

BetrSichV § 11; DIN EN 60204-1

Haustechnik/VEFK

Mittel

laufend

Belegt die Erhaltung des Soll-Zustands. Insbesondere sicherheitsrelevante Wartungen (z.B. Notlicht-Akkuwechsel, USV-Service) dokumentieren, um im Haftungsfall Wartungsmängel ausschließen zu können.

Archivierungspflichten einhalten: Alle genannten Dokumente für die vorgeschriebene Dauer aufbewahren (i.d.R. 3–5 Jahre über die Nutzungsdauer hinaus; bei Unfall bezogenem Material länger).

ArbSchG; ProdHaftG; MPBetreibV

Betreiber/VEFK

Mittel

laufend

Beispiel: Prüfbücher und Protokolle mindestens bis zur nächsten Prüfung, besser 5 Jahre; Bei Medizinprodukten gemäß MPBetreibV teils 5–10 Jahre. Digitale Archivierung zulässig, aber Zugänglichkeit und Datensicherheit sicherstellen.

Datenschutz beachten: Bei Dokumentation von Personen (z.B. Unterschriftenlisten, Unfallberichte mit Namen) die Datenschutzvorschriften einhalten – nur befugte Personen erhalten Zugriff.

DSGVO; BDSG

Betreiber/Datenschutzbeauftragter

Mittel

laufend

Gesundheitswesen unterliegt strengen Datenschutzregeln. Arbeits- und Sicherheitsdokumentation so gestalten, dass Patientendaten geschützt bleiben (z.B. bei Vorfällen mit Patienten-Geräten keine unnötigen personenbezogenen Daten notieren).

Technische Maßnahmen an elektrischen Anlagen

Maßnahme

Norm-/Rechtsbezug

Verantwortung

Priorität

Frist

Bemerkung

Zuverlässige Erdungsanlage gewährleisten: Den Haupterdungspunkt und alle Erdungsverbinder regelmäßig überprüfen (geringer Erdungswiderstand, Korrosionsschutz).

DIN VDE 0100-540; DIN VDE 0100-710

Elektrofachkraft

Hoch

kurzfr.

Wichtig für Personenschutz und Funktionserdung. In med. Bereichen unbedingt ≤0,2Ω zwischen Potentialausgleich und Erde sicherstellen (reduziert Berührspannung).

Zusätzlicher Potentialausgleich in med. Räumen: In Gruppen 1 und 2 Räumen separate Potentialausgleichsschiene installieren, an die alle leitfähigen Teile im Patientenumfeld angeschlossen sind (inkl. Bett, med. Gerätegehäuse, Rohrleitungen).

DIN VDE 0100-710, Abschn. 710.415

Elektrofachkraft

Hoch

kurzfr.

Verhindert Potentialunterschiede im Patientenbereich. Z.B. im OP: alle Metallteile (Tisch, Leuchtengehäuse, Gerätewagen) mit <0,1Ω verbunden. Regelmäßig Sichtkontrolle der Anschlüsse.

Medizinisches IT-System einrichten: In OP-Sälen, Intensivstationen und anderen Gruppe 2-Bereichen anstelle eines TN/TT-Netzes ein IT-Netz (isoliertes Stromversorgungssystem) mit Isolationsüberwachung betreiben.

DIN VDE 0100-710; IEC 60364-7-710

Planer/Elektrofachkraft

Hoch

Projektabhängig (sofort bei Neubau/Upgrade)

Erster Fehler führt nicht zum Stromausfall, sondern Alarm. Schützt Patienten bei einem einzelnen Isolationsfehler vor Versorgungsunterbrechung. Notwendig bei lebenswichtigen Anwendungen.

Notstromversorgung dimensionieren: Zentralen Notstrom-Generator und Netzersatzanlagen so auslegen, dass alle sicherheitsrelevanten Verbraucher (OP, Intensivpflege, Beleuchtung, EDV-Server für Patientenakten) versorgt werden.

DIN VDE 0100-710; DIN VDE 0100-560

Planer/Techn. Leitung

Hoch

kurzfr. für Planung

Kritische Bereiche Gruppe 2: Umschaltzeit ≤15 Sekunden (per Generator). Lebenswichtige Systeme mit <0,5 Sek. Unterbrechung erfordern USV oder Akkupuffer. Regelmäßige Lasttests durchführen, um Leistungsfähigkeit zu prüfen.

Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) gezielt einsetzen: Für empfindliche oder absolut versorgungswichtige Verbraucher (z.B. OP-Leuchten, Herz-Lungen-Maschinen, IT-Netzwerk) USV-Anlagen vorsehen, die die Zeit bis zur Generatorübernahme überbrücken.

DIN VDE 0100-710

Planer/MedTech/IT

Mittel

Planung/Beschaffung

Verhindert jegliche Versorgungsunterbrechung. Bei Auswahl der USV Kapazität und Autonomiezeit beachten (meist 10–30 Min.). USV in med. Bereichen mit medizinisch zugelassenen Geräten (z.B. nach IEC 60601-1-2 bezüglich EMV).

Not- und Sicherheitsbeleuchtung installieren: Fluchtwege, OP-Säle, Intensivzimmer, Aufzüge etc. mit ausreichend Notbeleuchtung ausstatten, die im Netzausfall automatisch einschaltet (über Batterie oder Generator) und normgerecht beleuchtet.

Landesbauordnung; DIN EN 50172; DIN VDE 0100-560

Haustechnik/Brandschutz

Hoch

kurzfr.

OP-Leuchten oft mit eigener Pufferbatterie für sofortige Lichtversorgung. Fluchtwegbeleuchtung mindestens 1 Lux nach 5 Sek., 50% Lichtstärke nach 5 Sek. (DIN EN 1838). Monatliche Funktionsprüfung und jährliche Dauerprüfung gemäß DIN EN 50172 dokumentieren.

Kennzeichnung und Trennung von Stromkreisen: Sicherheitsstromkreise (Notstrom) von Normalstromkreisen getrennt verlegen und deutlich kennzeichnen (farbige Kabel/Markierungen, getrennte Verteilungen).

DIN VDE 0100-710; DIN VDE 0100-560

Elektrofachkraft

Hoch

mittelfr. (Umrüstung falls nötig)

Verhindert Rückwirkungen und Verwechslungen. Im Fehlerfall bleibt Notstromkreis intakt. Kennzeichnung erleichtert Wartung (z.B. rot markierte Kabelkanäle für Notstrom).

Selektivität der Schutzorgane planen: Schutzeinrichtungen (Sicherungen, Leistungsschalter, RCD) so abstimmen, dass im Fehlerfall nur der fehlerhafte Anlagenteil abschaltet (kein Blackout des gesamten Bereichs).

DIN VDE 0100-100; DIN VDE 0100-710

Planer/Elektrofachkraft

Mittel

Projektplanung

Besonders bei kritischen Bereichen wichtig: z.B. separate Stromkreise pro Bett/OP-Tisch, damit bei Auslösung nicht alle Geräte ausfallen. Selektivitätstabellen der Hersteller nutzen.

Differenzstrom-Überwachung (RCM) einführen: In wichtigen Anlagenbereichen permanente Differenzstrom-Messgeräte installieren, um schleichende Isolationsfehler frühzeitig zu erkennen.

DGUV V3 § 5; DIN VDE 0100-410

VEFK/Elektrofachkraft

Mittel

mittelfr. Pilot

RCM-Systeme überwachen rund um die Uhr und können Wartung erleichtern: DGUV V3 erlaubt bei kontinuierlicher Überwachung ggf. Verlängerung von Prüfintervallen oder Verzicht auf Abschaltung zur Isolationsmessung. Beispiel: Bender-System in der Gebäudeverteilung.

Brandschutzschalter (AFDD) evaluieren: In patientennahen Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung (z.B. Schlafräume, alte Gebäude mit hoher Last) den Einsatz von AFDD-Geräten prüfen, die bei Lichtbogenfehlern abschalten.

DIN VDE 0100-420 (Empfehlung)

VEFK/Elektroplaner

Niedrig

langfristig

AFDD = Arc Fault Detection Device, aktuell (2026) in DE nur empfohlen für bestimmte Anwendungsfälle (Wohnheime etc.). In Krankenhäusern optional, aber Überlegung wert, da Elektrobrände eine der Hauptursachen für Krankenhausbrände sind.

Medizingeräte-sichere Infrastruktur: Ausreichend viele spezialisierte Steckdosen, Anschlüsse und Netzwerkanbindungen in Patientenzimmern und OPs vorsehen, damit keine unsicheren Provisorien (Mehrfachstecker, Verlängerungen quer durchs Zimmer) nötig sind.

Medizinprodukte-Betreiberkonzept

Planer/MedTech/VEFK

Mittel

mittelfr. (Bau/Umbau)

Infrastruktur an med. Bedarf anpassen: z.B. Bettenplätze mit Schwesternruf, definierter Gerätepark (Monitoring, Perfusoren) – dafür feste Installationen (Gerätesäulen, Deckenampeln im OP) vorsehen, statt improvisierter Kabel.

Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) berücksichtigen: Schirmung von Kabeln, vernünftige Erdung und EMV-gerechte Installation, damit medizinische Geräte nicht durch Störfelder beeinflusst werden.

DIN EN 60601-1-2; DIN VDE 0100-710

Elektrofachkraft/MedTech

Mittel

laufend/Projekt

In Intensiv/OP-Bereichen Geräte so anordnen und erden, dass keine Interferenz (z.B. Mobiltelefon, RFID) lebenswichtige Systeme stört. EMV-Prüfungen neuer Geräte in Patientenumgebung durchführen; Problemfälle isolieren (z.B. Trafokäfige für bildgebende Geräte).

Regelmäßige Inspektion technischer Schutzmaßnahmen: Zustände von Kabelisolierungen, Steckdosen, Not-Aus-Tastern, Kabelbrücken, Beschriftungen etc. periodisch überprüfen (auch außerhalb formaler Prüfintervalle).

BetrSichV § 4(3); DGUV V3 § 5

Haustechnik/VEFK

Mittel

halbjährlich

Ergänzend zur messtechnischen Prüfung soll auch durch Begehungen Mängeln vorgebeugt werden. Sichtkontrolle in Stationen: lose Steckdosen, gequetschte Leitungen, blockierte Not-Aus-Schalter etc. erkennen und melden.

Werkzeuge und PSA der Elektrofachkräfte bereitstellen: Isoliertes Werkzeug, Prüfschienen, Spannungsprüfer (zweipolig), Schutzausrüstung (Handschuhe, Augenschutz) für Arbeiten an/in der Nähe elektrischer Anlagen bereitstellen und regelmäßig prüfen.

ArbSchG § 5; DGUV R 103-011

Betreiber/VEFK

Hoch

Sofort/laufend

Schutz der Mitarbeiter bei Instandhaltung: z.B. Helm mit Gesichtsschutz bei Arbeiten an Schaltanlagen ≥1 kV, isolierende Matten vor Schaltschränken, Prüflampen für Spannungsfreiheit. Inventar der Ausrüstung führen und turnusmäßig prüfen (z.B. isolierte Handschuhe alle 6 Monate auf Durchschlagfestigkeit).

Organisation der elektrotechnischen Fachverantwortung

Maßnahme

Norm-/Rechtsbezug

Verantwortung

Priorität

Frist

Bemerkung

Elektro-Organisationkonzept erstellen: Gesamtkonzept als Dokument verfassen, das die elektrotechnische Organisationsstruktur, Verantwortlichen, Abläufe (Prüfkonzept, Arbeitsfreigaben, Notfallmanagement) beschreibt.

BetrSichV § 3; ArbSchG § 3

VEFK/Techn. Leiter

Hoch

kurzfristig

Dient als „Betriebsanweisung auf Management-Ebene“. Beinhaltet z.B. Organigramm, Kommunikationswege, externe Dienstleister, Vorgehen bei Arbeiten und Störungen. Sollte von Geschäftsführung genehmigt und allen Beteiligten bekannt gemacht werden.

Regelkommunikation etablieren: Regelmäßige Treffen zwischen VEFK, der Klinikverwaltung/Technikleitung und ggf. der Sicherheitsfachkraft vereinbaren, um den Status der Elektrosicherheit zu besprechen (z.B. quartalsweise Safety-Board).

ArbSchG § 13 (2); BetrSichV § 3

Betreiber/VEFK

Mittel

kurzfristig

Hält Management informiert und unterstützt die VEFK. Hier werden Prüfberichte vorgestellt, benötigte Investitionen diskutiert und Prioritäten abgestimmt. Führt zu Rückhalt der Leitungsebene bei sicherheitsrelevanten Entscheidungen.

Mitarbeiter sensibilisieren: Eine Sicherheitskultur fördern, in der alle Beschäftigten elektrische Gefahren ernst nehmen und Mängel melden. Z.B. Meldeketten definieren (Pflege meldet defektes Gerät sofort an Medizintechnik/VEFK).

ArbSchG § 15; DGUV V1 § 14

VEFK/Stationsleitungen

Mittel

laufend

Jeder ist verantwortlich mit, Unfälle zu vermeiden. Offene Kommunikation: Pflege und Ärzte sollen ohne Scheu Wackelkontakte, heiß werdende Stecker o.Ä. berichten. VEFK richtet z.B. ein Meldesystem (Ticketsystem oder einfaches Formular) ein, um Rückmeldungen zu erfassen und abzuarbeiten.

Ressourcenplanung: Sicherstellen, dass genügend qualifiziertes Personal für Wartung/Prüfung vorhanden ist (ggf. externe Unterstützung einplanen) und dass Ersatzteile/Neugeräte zeitnah beschafft werden können.

BetrSichV § 5; DGUV V3

Betreiber/Techn. Leiter

Hoch

laufend

Elektrosicherheit erfordert Investitionen: z.B. ausreichend Messgeräte, Kalibrierbudgets, Schulungen. Bei Anschaffung neuer Medizingeräte gleich an Zubehör (Ersatz-Akkus, Kabel) denken. Notfall-Lager für kritische Komponenten (Sicherungen, Steckverbinder) anlegen, um Ausfallzeiten zu minimieren.

Fortbildung der Elektrofachkräfte: Plan für regelmäßige Schulungen der EFK erstellen (neue Normen, Auffrischung Ersthelfer bei Stromunfall, Spezialthemen wie Arbeiten unter Spannung) und dokumentieren.

ArbSchG § 12; DGUV V1 § 4

VEFK

Mittel

jährlich

Technik entwickelt sich weiter (z.B. neue VDE 0100-710 Ausgabe 2025). Durch Fortbildung bleibt das Personal kompetent. Pflicht zur Unterweisung gilt auch für Fachkräfte – z.B. jährliche UVV-Unterweisung speziell für EFK (Thema z.B. Schutz gegen elektrischen Schlag).

Einbindung in Klinik-Prozesse: VEFK bei allen Bauplanungen, Beschaffungen und organisatorischen Änderungen mit elektrotechnischer Relevanz einbeziehen (z.B. Anschaffung eines MRT, Umbau Intensivstation).

BetrSichV § 3; MPBetreibV § 5

Betreiber/Planungsabteilung

Hoch

laufend

Verhindert, dass Elektro-Sicherheitsaspekte übersehen werden. VEFK prüft Planungen auf Normkonformität, z.B. ob bei Umbau eines OPs die Stromversorgung nach VDE 0100-710 passt. Bei Gerätebeschaffung prüft VEFK Steckdosenlast, Anschlusswerte, evtl. zusätzliche Infrastruktur (Netzwerk, USV) erforderlich.

Notfallübungen durchführen: Szenarien wie kompletter Stromausfall, Ausfall USV, Brand in E-Verteilung regelmäßig im Rahmen von Krankenhaus-Notfallübungen proben.

ArbSchG § 10; KRITIS-Vorgaben

Betreiber/Sicherheitsbeauftragter

Mittel

jährlich

Testet die Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Vorkehrungen. Beteiligte: Technik (VEFK, Haustechnik), klinisches Personal, ggf. Feuerwehr. Erkenntnisse aus Übungen dokumentieren und in Maßnahmen umsetzen (z.B. falls Notstromumschaltung zu langsam – Optimierung vornehmen).

Audits und externe Prüfungen: Periodisch (z.B. alle 3 Jahre) eine externe Begutachtung der Elektroorganisation durchführen lassen, etwa durch die Unfallkasse, BG oder einen unabhängigen Sachverständigen.

BetrSichV § 3; DGUV V2

Betreiber

Niedrig

3 jährlich

Frischer Blick von außen deckt eventuell übersehene Schwachstellen auf. Zudem Erfüllung der Pflichten nach DGUV V2 (Beratung durch Technische AufsichtsPerson der BG). Bericht der Begutachtung an Geschäftsführung präsentieren und Verbesserungsplan erstellen.

Aktualität der Regelwerke überwachen: Verantwortliche halten sich über Änderungen in Gesetzen/Normen auf dem Laufenden (z.B. neue VDE-Bestimmungen) und passen interne Anweisungen entsprechend an.

BetrSichV § 3; DIN VDE 1000-10

VEFK

Mittel

laufend

Beispiel: Normänderung DIN VDE 0100-710:2025 auf neue Anforderungen prüfen und ggf. Nachrüstpflichten im Altbau ableiten. Gesetzesänderungen (z.B. neue BetrSichV-Novelle) rechtzeitig erkennen. Austausch mit Fachverbänden, Fachliteratur und Besuch von Fortbildungen hilft hierbei.

Anforderungen an medizinisch genutzte Räume

Maßnahme

Norm-/Rechtsbezug

Verantwortung

Priorität

Frist

Bemerkung

Einteilung der Bereiche in Gruppen prüfen: Alle Räume mit medizinischer Nutzung klassifizieren in Gruppe 0, 1 oder 2 gemäß DIN VDE 0100-710. Dokumentation der Einteilung gemeinsam durch Mediziner und Elektroverantwortliche durchführen.

DIN VDE 0100-710

Betreiber/VEFK + ärztl. Leiter

Hoch

Sofort

Gruppe 0: keine lebensgefährdende Situation bei Stromausfall; Gruppe 1: Behandlung am Patienten, kurzzeitiger Ausfall tolerierbar; Gruppe 2: lebenswichtige Geräte, Ausfall kann tödlich sein – höchste Anforderungen. Grundlage für alle weiteren Schutzmaßnahmen und Versorgungsstrategien.

Dokumentation med. Räume: Raumliste mit Kennzeichnung der Kategorie (0/1/2) führen, samt spezifischer Ausstattung (z.B. IT-System vorhanden, Notstrom) für jeden Raum.

DIN VDE 0100-710; Planungsvorschrift

VEFK/MedTech

Mittel

kurzfristig

Erleichtert Prüf- und Wartungsplanung: z.B. alle Gruppe 2 Räume auf einen Blick. Außerdem für Bauplanung wichtig (zukünftige Umbauten).

Ausstattung Gruppe 0: In Bereichen ohne besondere Anforderungen (Gr. 0, z.B. Verwaltung, Lager) gelten Standard-Schutzmaßnahmen wie in normalen Gebäuden (Schutzerdung, RCD, Brandschutz). Sicherstellen, dass keine lebenswichtigen Geräte dort betrieben werden oder falls doch, eine USV verwendet wird.

DIN VDE 0100-710

VEFK/Elektrofachkraft

Mittel

laufend

Gruppe 0 umfasst z.B. Arztpraxen ohne invasive Eingriffe, Büros. Hier reichen allgemeine Maßnahmen (wie Abschnitt Schutzmaßnahmen oben). Wichtig: Falls Patienten z.B. eigene Geräte nutzen, trotzdem Schutz nach allgemeiner VDE 0100 gewährleisten (RCDs etc.).

Ausstattung Gruppe 1: In Räumen, wo Patienten am Körper mit elektrischen Geräten behandelt werden, aber Ausfall ungefährlich ist (z.B. Untersuchungsräume, Pflegestation mit Monitoring ohne Beatmung), zusätzlich zum Standardschutz: Potentialausgleich installieren, medizinisch geprüfte Geräte einsetzen, und optional Sicherheitsstromversorgung für gewisse Geräte vorsehen.

DIN VDE 0100-710; DIN EN 60601

VEFK/MedTech

Hoch

kurzfr. (Ausstattung prüfen)

Bsp.: Normale Patientenzimmer können Gruppe 1 sein (EKG/Infusoren am Patienten). Ein Stromausfall ist nicht unmittelbar lebensbedrohlich, aber es sollte zumindest Alarmierung stattfinden. Bei längeren Ausfällen könnte z.B. über Notsteckdosen od. Akkus abgesichert werden. Alle eingesetzten Geräte müssen Medizinprodukt-Standard entsprechen (60601) und geprüft sein.

Ausstattung Gruppe 2: In OP, Intensiv, Herzkatheter, Notaufnahme-Schockraum etc. (lebensbedrohliche Situationen bei Stromausfall) sind alle besonderen Schutzmaßnahmen umzusetzen: IT-System, zwei getrennte Stromkreise (Normal- und Ersatzstrom) pro Raum, zusätzliche Erdung, USV für kurzzeitige Überbrückung, absolut zuverlässige Notbeleuchtung.

DIN VDE 0100-710; Krankenhausrichtlinien

Planer/VEFK

Hoch

Sofort bei Planung / Nachrüstung

Engmaschige Vorgaben: Anlage so auslegen, dass eine ungeplante Unterbrechung ausgeschlossen ist. Im Fehlerfall darf max. ein kurzer Spannungsabfall eintreten (Weiterversorgung binnen Sekunden). Einrichtungen wie Anästhesiegeräte oft mit Akkupuffern versehen – sicherstellen, dass diese vorhanden und funktionsfähig sind.

Patientenumgebung festlegen: Für jeden med. genutzten Raum definieren, wie weit die Patientenumgebung reicht (1,5 m Radius um Patientenliege als Anhaltswert), und kennzeichnen, welche Steckdosen/Zuleitungen in diesem Bereich liegen.

DIN VDE 0100-710; IEC 60364-7-710

VEFK/MedTech

Mittel

kurzfr.

In der Patientenumgebung gelten strengere Anforderungen (z.B. nur medizinisch zugelassene Geräte, EMV-Auflagen, Schutzkleinspannung für Teile die Kontakt zum Patienten haben). Betreiber legt diese Umgebung fest und dokumentiert sie (z.B. Plan mit markiertem Bereich).

Nur medizinisch zugelassene Geräte im Patientenumfeld: Überwachen, dass im Patientenumkreis nur Geräte der Kategorie B, BF, CF (nach EN 60601-1) zum Einsatz kommen, je nach Anwendung. Z.B. kein normaler Laptop direkt am Patienten ohne Trennung.

DIN EN 60601-1; MPG

MedTech/Pflege

Hoch

laufend

BF/CF-Geräte haben spezielle Schutzmaßnahmen gegen Ableitströme (CF für Herz-nahen Einsatz). Falls normale Geräte (PCs, Handy-Ladegeräte) nah am Patienten genutzt werden müssen, nur über Trenntransformator oder in Schutzkleinspannung. Empfehlung: Patienten informieren, dass eigene Elektrogeräte vom Personal geprüft werden müssen (siehe Privatgeräte-Regelung oben).

Raumklimatisierung und Beleuchtung in med. Bereichen: Sicherstellen, dass OP-Klimaanlagen und Intensivstations-Klimatisierung sowie Beleuchtung in medizinischen Räumen auch bei Netzausfall weiterlaufen (Anschluss an Sicherheitsstrom).

DIN VDE 0100-710; VDI STANDARD

Haustechnik/Planer

Mittel

kurzfr. (Überprüfung)

Raumklima kann indirekt lebenswichtig sein (OP muss z.B. sterile Luft haben). Daher gehören bestimmte HVAC-Anlagen auf Notstrom. Ebenso ist ausreichende Beleuchtung in Intensiv/OP essentiell – OP-Lampen haben Akku, aber auch Saal-Beleuchtung sollte am Notnetz hängen.

Explosionsschutz beachten: Falls in bestimmten Räumen noch mit entzündlichen Narkosegasen oder hohem O_2_-Anteil gearbeitet wird (selten, aber möglich in z.B. Hyperbarkammern, Alt-OPs), sicherstellen, dass elektrische Anlagen dort den Ex-Schutz Anforderungen genügen (keine Zündquellen).

BetrSichV § 11; GefStoffV; DIN EN 60079

VEFK/Anästhesie

Mittel

falls relevant, sofort

Heute kaum noch Äther im Einsatz, dennoch: O_2_-reiche Umgebung begünstigt Brände. Elektrogeräte in Nähe von hoher O_2_-Konzentration nur, wenn sie dafür zugelassen sind (keine Funken, geschützte Kontakte). Ggf. Bereich in Ex-Zone einteilen und entsprechend ausrüsten.

Besondere Schutzmaßnahmen in OP-Sälen, Intensivstationen und kritischen Bereichen

Maßnahme

Norm-/Rechtsbezug

Verantwortung

Priorität

Frist

Bemerkung

Isolationsüberwachung im OP/Intensiv: In jedem Gruppe 2-Raum ein Isolationsüberwachungsgerät betreiben, das bei erstem Isolationsfehler optisch/akustisch Alarm gibt (z.B. im OP-Feld sichtbar).

DIN VDE 0100-710; IEC 61557-8

Medizintechnik/Elektrofachkraft

Hoch

Sofort

Permanente Überwachung des Isolationswiderstands im IT-System. Personal in OP/Intensiv ist im Umgang mit dem Alarm zu schulen – OP kann zu Ende geführt werden, jedoch muss der Fehler zeitnah von einer Elektrofachkraft behoben werden. Alarm sollte auch an zentrale Leittechnik gemeldet werden (damit Technik informiert ist).

Redundante Stromversorgung OP/Intensiv: Doppelte Auslegung kritischer Komponenten – z.B. zwei getrennte Einspeisungen aus der SV (Sicherheitsstromversorgung) in OP-Räumen, möglichst zwei Netztransformatoren, redundante USV-Pfade für lebenserhaltende Geräte.

DIN VDE 0100-710; Krankenhausplanungsvorgaben

Planer/VEFK

Hoch

Projektplanung

Erhöht Ausfallsicherheit: Fällt eine Schiene aus, übernimmt die andere. Beispiel: Operationssaal-Deckenversorgung mit zwei Steckdosenleisten, je an unterschiedlichen Stromkreisen angeschlossen (beide am Notstrom, aber getrennte Absicherung). Ähnlich in Intensiv: Vitalgeräte auf zwei Gruppen verteilen.

OP-Tisch und Medizingeräte erden: Sicherstellen, dass der Operationstisch, Deckenstative, Metallteile der OP-Leuchten und sämtliche angeschlossenen Geräte in den Potentialausgleich einbezogen sind (geringe Impedanz).

DIN VDE 0100-710 (zus. Pot.Ausgleich)

Elektrofachkraft

Hoch

Sofort

Verhindert Differenzspannungen am Patienten. Vor jedem größeren Eingriff visuell prüfen, dass die Potentialausgleichsklemmen z.B. am OP-Tisch und den Geräten (EKG, HF-Chirurgie) tatsächlich angeschlossen sind. Bei mobilen Geräten ggf. Potentialausgleich über Stecker sichergestellt (Schutzleiter).

Defibrillationsfeste Ausrüstung verwenden: In Intensiv/OP nur defibrillationsgeschützte medizinische Geräte einsetzen (gekennzeichnet, z.B. CF-Symbol), damit bei Anwendung eines Defibrillators keine gefährlichen Ströme in andere angeschlossene Geräte/Patienten fließen.

DIN EN 60601-1; IEC 60601-2-4

MedTech/Pflege

Hoch

laufend

Reanimation im OP/Intensiv erfordert, dass angeschlossene Geräte (Monitor, Perfusor) Spannungsstöße aushalten. Auswahlkriterium bei Beschaffung: „defi-fest“. Falls nicht vorhanden, Geräte während Defi-Anwendung vom Patienten trennen (Prozedur in Unterweisung festlegen).

Notfallstrom-Umschaltung prüfen: Im OP/Intensiv sicherstellen, dass beim Ausfall der normalen Stromversorgung das Umschalten auf Notstrom unverzüglich erfolgt und kritische Geräte weiterlaufen. Testweise Simulation (unter Aufsicht) durchführen.

DIN VDE 0100-710; VDE 0100-560

VEFK/Haustechnik

Hoch

jährlich (Test)

Test z.B.: OP-Betrieb simulieren, Hauptversorgung kurz unterbrechen – beobachten, ob USV/Notstrom lückenlos greifen (OP-Licht flackert max. einmal kurz). Dokumentation als Nachweis gegenüber Aufsicht (Medizinprodukteaufsicht kann Fragen zu Ausfallsicherheit stellen).

OP- und Intensivleuchten: Operationsleuchten, Behandlungsleuchten in Intensivzimmern regelmäßig auf Batteriepuffer und automatische Umschaltung prüfen. Austausch der Pufferbatterien nach Herstellervorgabe.

DIN VDE 0100-710; DIN EN 60598-2-22

MedTech/Haustechnik

Mittel

jährlich

OP-Leuchten haben oft integrierte Akkus für Ausfallüberbrückung von einigen Minuten. Deren Kapazität und Ladeerhaltung muss in Wartung geprüft werden. Auch Not-OP-Lampen (mobil) in Bereitschaft halten, z.B. handbediente Notleuchte.

Antistatische Maßnahmen: In OP-Sälen antistatisches ableitfähiges Fußbodenmaterial verwenden und regelmäßige Messung des Ableitwiderstands durchführen, um Zündgefahren und Elektrisierungen vorzubeugen.

DIN IEC 61340-4-1; OP-Raum-Norm

Betreiber/Baul. Technik

Niedrig

baulich (einmalig), Kontrolle 2jährlich

Reduziert die Ansammlung von Ladungen (wichtig bei Einsatz von O₂, Desinfektionsmitteln). Der Boden sollte 10^4–10^6 Ω Ableitwiderstand haben. ESD-Messprotokolle dokumentieren. Schuhe des OP-Personals ebenfalls antistatisch ausrüsten.

HF-Chirurgie Erdfehlerstrom: Bei Hochfrequenz-Chirurgiegeräten (Elektrokauter) sicherstellen, dass Rückleiter-Pads korrekt angebracht und Monitore für Leckströme vorhanden sind, um Verbrennungen durch Fehableitungen zu verhindern.

IEC 60601-2-2 (HF-Chirurgie); DIN VDE 0100-710

MedTech/OP-Personal

Mittel

pro Eingriff / Einweisung

Organisationale Maßnahme: OP-Personal schult man im korrekten Umgang (Kontaktfläche Elektroden kleben, Alarm des HF-Geräts beachten). Elektrofachkraft stellt sicher, dass HF-Gerät an korrektem Steckdosentyp hängt (evtl. isolierter Ausgang).

Besondere Notfallpläne Intensiv: Für Intensivstationen detaillierte Pläne haben, welches Personal welche Geräte manuell bedienen muss, falls doch ein Stromausfall oder Geräteausfall eintritt (z.B. manuelle Beatmung). Regelmäßig diese Abläufe trainieren.

MPBetreibV § 8; Klinikinterne SOPs

Klinikleitung/Intensivleitung

Mittel

halbjährl. Übung

Ergänzt die technischen Vorkehrungen durch organisatorische: Im Worst-Case (z.B. Doppel-Ausfall, Brand) muss Personal ad hoc reagieren können. Das ist kein technischer Punkt, aber essentiell für Patientensicherheit.

Zusammenarbeit Medizintechnik & Elektro: Einen Prozess etablieren, bei dem Änderungen an medizintechnischen Geräten oder Aufstellungen immer mit der Elektrofachabteilung abgesprochen werden (z.B. neuer CT kommt – Elektrotechnik prüft Anschlussleistung, Netzqualität).

DIN VDE 0100-710; MPBetreibV

VEFK/MedTech-Leitung

Mittel

laufend

Überschneidung der Fachbereiche: Die Medizintechnik kennt die Geräte, die Elektroabteilung die Infrastruktur. Zusammenarbeit verhindert Überlast (z.B. zu viele Geräte an einer Steckdose), sorgt für EMV-Verträglichkeit und korrekte Einbindung in den Notstrom.

Projektmanagement und Kontrolle

Maßnahme

Norm-/Rechtsbezug

Verantwortung

Priorität

Frist

Bemerkung

Maßnahmen priorisieren: Alle identifizierten To-do-Punkte hinsichtlich Dringlichkeit einstufen – Hoch (unmittelbare Sicherheits-/Compliance-Gefahr), Mittel (wichtige Optimierung) oder Niedrig (wünschenswert, langfristig).

ArbSchG § 5 (Gefährdungsbeurteilung)

VEFK/Sicherheitsfachkraft

Hoch

Sofort (Plan)

Priorisierung gemäß Risiko: Lebensgefahr und Gesetzesverstöße zuerst abstellen. Kann in der Gefährdungsbeurteilung begründet werden.

Verantwortlichkeiten zuweisen: Jedem To-do-Punkt eine konkrete Person/Position als Verantwortlichen benennen (z.B. „VEFK“, „Leiter Medizintechnik“, „Pflegedienstleitung OP“). Diese Personen schriftlich über ihre Aufgaben informieren.

ArbSchG § 13 (Verantwortung Übertragung)

Betreiber/Projektleiter

Hoch

Sofort

Klare Zuständigkeit verhindert „sich verlassen auf andere“. Verantwortliche in Projektliste oder Maßnahmenplan eintragen, inkl. Stellvertreterregelung, falls Person ausfällt.

Zeitplan mit Fristen erstellen: Für alle Maßnahmen Endtermine bzw. Meilensteine festlegen (unter Berücksichtigung von Betriebsabläufen, Budget, Lieferzeiten) und diesen Plan verbindlich machen.

BetrSichV § 3 (1) (Planung v. Maßnahmen)

VEFK/Projektleiter

Hoch

Sofort

Kurzfristiges (z.B. < 3 Monate) und mittelfristiges (bis 1 Jahr) Ziel definieren. Ggf. behördliche Fristen beachten, z.B. wenn Mängel von Prüfern/BG gesetzt wurden.

Kontrollmechanismus einrichten: Fortschritt der Umsetzung regelmäßig überprüfen (z.B. monatlicher Statusbericht der VEFK an Geschäftsführung). Offene Punkte nachverfolgen, Eskalation bei Verzögerungen.

DGUV V1 § 3 (1) (Überwachung)

Betreiber/VEFK

Hoch

laufend (Reports)

Transparenz gegenüber Leitung fördert Unterstützung. Ampelsystem für Maßnahmen nutzen: grün = erledigt, gelb = in Arbeit, rot = Terminüberschreitung. Bei roten Punkten Ursachen analysieren (fehlende Ressourcen? organisatorische Hürden?) und gegensteuern.

Dokumentation des Projektfortschritts: Alle erledigten Maßnahmen mit Datum als erfüllt markieren; Nachweise (z.B. Foto der neuen Erdungsschiene, Kopie der Schulungsfolie) ablegen.

BetrSichV § 3; ISO 45001 (falls zertif.)

VEFK/Qualitätsmanagement

Mittel

laufend

Im Falle eines Audits oder Unfalls kann nachgewiesen werden, was alles getan wurde. Gleichzeitig Lerneffekt: abgeschlossene Maßnahmen bewerten – sind die Ziele erreicht (z.B. weniger Geräteausfälle)?

Budget und Ressourcen sichern: Für größere Maßnahmen (z.B. neue USV-Anlage, Austausch veralteter Verteiler) frühzeitig Kostenvoranschläge einholen, Budget bei Geschäftsführung beantragen und Freigabe dokumentieren.

ArbSchG § 3 (2) (Mitteleinsatz)

Betreiber (Finanzleitung)

Hoch

kurzfr. (Haushaltsplanung)

Sicherheit hat Vorrang, dennoch müssen Mittel bereitgestellt werden. Möglichst in jährliche Budgetplanung integrieren, um kontinuierliche Verbesserung zu ermöglichen. Bei dringenden Mängeln evtl. außerplanmäßige Mittel beantragen – Begründung mit Gefahreneinschätzung.

Externe Unterstützung bei Bedarf: Prüfen, ob für bestimmte komplexe Themen externe Fachplaner oder Sachverständige hinzugezogen werden sollten (z.B. Sachverständigen-Abnahme für OP-Sicherheitsstrom, TÜV-Prüfung).

BetrSichV § 3; DGUV V3

Betreiber/VEFK

Niedrig

bei Bedarf

Externe Experten bringen Spezialwissen und erhöhen Akzeptanz (z.B. Gutachten, dass alle Anforderungen erfüllt sind). Kann sinnvoll sein vor behördlichen Begehungen oder bei Neubauabnahmen.

Risikomanagement fortschreiben: Nach Umsetzung aller Maßnahmen die Gefährdungsbeurteilung aktualisieren – Restrisiken neu bewerten, ggf. neue Maßnahmen definieren (kontinuierlicher Verbesserungsprozess).

ArbSchG § 5; BetrSichV § 3

Sicherheitsfachkraft/VEFK

Mittel

nach Umsetzung

Prüfen, ob das Risiko-Niveau ausreichend gesenkt ist. Falls neue Gefährdungen auftauchen (z.B. durch neue Technik, geänderte Nutzung), diese wieder in die To-do-Liste aufnehmen. Somit schließt sich der PDCA-Zyklus.

Kommunikation von Erfolgen: Erreichte Verbesserungen an das Personal und die Führung kommunizieren (z.B. „Seit X Monaten kein Elektrozwischenfall“, „Neue Notstromanlage erfolgreich in Betrieb“), um Bewusstsein hochzuhalten und Vertrauen zu schaffen.

ArbSchG § 12 (Unterweisung, Motivation)

Betreiber/VEFK

Niedrig

laufend

Positive Rückmeldung motiviert Mitarbeiter, weiter auf Sicherheit zu achten. Zeigt zudem der Geschäftsleitung den Nutzen der investierten Mittel. Kann z.B. in Form eines internen Newsletters oder Aushangs geschehen.

Verankerung im Qualitätsmanagement: Elektrosicherheit als festen Bestandteil im Klinikum-Qualitätsmanagementsystem (QMS) integrieren (z.B. nach DIN EN ISO 9001 oder spezifischen Krankenhausrichtlinien), um regelmäßige Auditierung und Nachverfolgung sicherzustellen.

ISO 9001 (Kap. Arbeitssicherheit); KTQ

QMB/Betreiber

Niedrig

mittelfristig

Durch QMS wird sichergestellt, dass die oben genannten Prozesse institutionalisiert werden (Dokumentsteuerung, Auditzyklen, Verantwortungsstruktur). In Zertifizierungen (KTQ etc.) fließt Arbeitssicherheit mit ein, was auch extern überprüft wird.

Legende:

VEFK = Verantwortliche Elektrofachkraft, EFK = Elektrofachkraft, EUP = Elektrotechnisch unterwiesene Person, SV = Sicherheitsstromversorgung (Notstrom), USV = Unterbrechungsfreie Stromversorgung, MPBetreibV = Medizinprodukte-Betreiberverordnung, ArbSchG = Arbeitsschutzgesetz, BetrSichV = Betriebssicherheitsverordnung, DGUV = Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift/Regel, TRBS = Technische Regel Betriebssicherheit, BGI/GUV-I = Berufsgenossenschaftliche Informationen, DIN VDE = Deutsche Norm für Elektrotechnik (Verband der Elektrotechnik). Jede Maßnahme muss an die spezifischen Gegebenheiten vor Ort angepasst werden. Die Erfüllung dieser To-do-Liste fördert einen hohen Sicherheitsstandard und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im elektrotechnischen Betrieb.