Einsatz von Fremdunternehmen
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DER EINSATZ VON FREMDUNTERNEHMEN IST EIN WICHTIGER BESTANDTEIL VIELER UNTERNEHMEN, INSBESONDERE BEI ARBEITEN AN ELEKTRISCHEN ANLAGEN UND BETRIEBSMITTELN
Eine klare Darstellung der Zusammenarbeit zwischen unserem Unternehmen und externen Firmen, sowie deren jeweiligen Verantwortlichkeiten und Aufgaben, ist wesentlich, um potenzielle Risiken und Verwirrung zu reduzieren. Regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter dieser Drittanbieter können die Sicherheit und Zuverlässigkeit bei der Arbeit an elektrischen Systemen und Geräten erhöhen.
Verfahren zur Zusammenarbeit mit Fremdfirmen im Bereich Elektrosicherheit
Ziel und Regelungsumfang
Die Verfahrensanweisung "Einsatz externer Unternehmen" legt fest, wer die Mitarbeiter externer Unternehmen überwacht, die in ihren zugewiesenen Bereichen arbeiten, und beschreibt den Umfang dieser Überwachung.
Zweck
Textvorschlag: „Die vorliegende Anweisung legt fest, wie beim Einsatz von Fremdunternehmen an Arbeitsstellen im Verantwortungsbereich der Mustermann GmbH, an denen eine elektrische Gefährdung besteht, Gefahren zu vermeiden sind, die sich aus den speziellen Gegebenheiten der Arbeitsstelle und/oder dem Zusammenwirken verschiedener Gewerke ergeben. Es wird dazu festgelegt, welche Aufgaben der Fremdfirmenkoordinator zu erfüllen hat. “
Geltungsbereich
Textvorschlag: „Die vorliegende Anweisung gilt für den Einsatz von Fremdunternehmen an Arbeitsstellen im Verantwortungsbereich der Mustermann GmbH, an denen eine elektrische Gefährdung besteht. Dies sind insbesondere Arbeitsstellen im Zusammenhang mit der Verlegung elektrischer Leitungen, Arbeitsstellen in elektrischen Betriebsräumen, Arbeitsstellen in der Nähe unter Spannung stehender Teile und Arbeitsstellen an elektrischen Anlagen. Die Aufgaben des SiGeKoordinators und die Durchführung der Baustellenkoordination nach der Baustellenverordnung sind nicht Gegenstand der vorliegenden Anweisung und werden an anderer Stelle des Weisungsschriftguts der Mustermann GmbH behandelt. Die vorliegende Anweisung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Verfahrensanweisung mit gleichem Titel vom xx.xx.20xx tritt mit sofortiger Wirkung außer Kraft. “
Begriffe
Mindestens die folgenden Begriffe sollten definiert werden: Aufsicht, Dauerhaftigkeit, Job, Koordinator für externe Unternehmen, externes Unternehmen, Vertragsarbeiter, SiGe-Koordinator, verdeckter Vertragsarbeiter und Verantwortung für die Verkehrssicherheit.
Zuständigkeit
Textvorschlag: „Verantwortlich für Weisungen an die Mitarbeiter des Fremdunternehmens ist der Fremduntemehmer bzw. derfremdunternehmensinterne Vorgesetzte. Dies gilt ebenso für die Steuerung des Arbeitseinsatzes und den Arbeitsschutz der Mitarbeiter des Fremdunternehmens. Verantwortlich für die Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf von dem Fremdunternehmen geschaffene Gefahrenquellen ist das Fremdunternehmen selbst.Zuständig für die Arbeitsstellenkoordination im Hinblick auf baustellenspezifische und betriebsspezifische Gefahren und Gefahren, die sich aus dem Zusammenwirken verschiedener Gewerke ergeben, ist der Fremdfirmenkoordinator. “
Beschreibung
Textvorschlag: „Der Anlagenverantwortliche ist gleichzeitig Fremdfirmenkoordinator. Der Fremdfirmenkoordinator hat den Vorgesetzten des Fremdunternehmens in die speziellen Umgebungsgefahren der Arbeitsstelle einzuweisen und im Bedarfsfall spezielle Vereinbarungen zum Arbeitsschutz zu treffen. Spezielle Umgebungsgefahren sind z. B.:
unter Spannung stehende Teile in der Nähe der Arbeitsstelle;
Freileitungen, Oberleitungen, sonstige Stromleitungen;
Absturzgefahr, Gefahr des Verschüttens;
Arbeiten anderer Gewerke.
Wenn externe Unternehmen in elektrischen Betriebsräumen oder in der Nähe von aktiven Komponenten arbeiten, muss der Koordinator dieser externen Stellen das vorgesehene schriftliche Arbeitsauftragsformular verwenden. Der Arbeitsablauf sollte den Richtlinien "Verfahren für Arbeiten an elektrischen Systemen" entsprechen. Die verantwortliche Person des externen Unternehmens sowie ihre Mitarbeiter müssen auf diesem schriftlichen Arbeitsauftrag aufgeführt sein. Der Koordinator sollte spezielle Gefahren auf dem Arbeitsauftrag hervorheben. Die verantwortliche Person und die Mitarbeiter des externen Unternehmens müssen diesen Auftrag unterschreiben, um ihn anzuerkennen. Bei Bedarf sollte der Koordinator eine kontinuierliche Überwachung organisieren, insbesondere wenn Laien in der Nähe von aktiven Komponenten arbeiten. Es ist Aufgabe des Koordinators sicherzustellen, dass verschiedene Berufe an einem Projekt arbeiten, ohne sich gegenseitig zu gefährden. Er muss regelmäßig Sicherheitsvereinbarungen überprüfen und bei klaren Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften die Arbeiten des externen Unternehmens stoppen.